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Kalifornien: Schwerbehinderter hingerichtet

KONNAITN am 19.01.2006 20:05 schrieb:
Oder anders rum, wie lange oder in welchem Ausmaß muss ein Mord geplant sein um kein Todschlag mehr zu sein?

aus nem todschlag (dummes wort, meiner meinung nach) wird mord, wenn der beschuldigte vorsätzlich tötete und mindestens ein ebenfalls vorsätzliches mordmerkmal nachweisbar ist (stehen im § 211 stgb, zb. niedrige beweggründe, verdeckung einer straftat, sexuelle befriedigung).

ich persönlich finde die mord-abgrenzung sinnlos und würde den 211 streichen.
jede vorsätzliche tötung sollte meiner meinung nach mit lebenslanger haft bestraft werden. und mit lebenslang sollte dann auch wirklich lebenslang gemeint sein oder mindestens 40 jahre.
 
davidian2000 am 20.01.2006 11:51 schrieb:
ich persönlich finde die mord-abgrenzung sinnlos und würde den 211 streichen.
jede vorsätzliche tötung sollte meiner meinung nach mit lebenslanger haft bestraft werden. und mit lebenslang sollte dann auch wirklich lebenslang gemeint sein oder mindestens 40 jahre.
da bin ich anderer ansicht. man kann viele "normale" menschen dazu bringen, rot zu sehen, von daher bin ich eher für die aktuelle methode.
wobei man die "lebenslänglich"-strafe von mir aus verlängern könnte.
 
Loosa am 20.01.2006 09:53 schrieb:
... hoert sich wirklich gerecht und fortschrittlich an, ja.. :B
"Auge um Auge" ist so ziehmlich die primitivste Form der Rechtssprechung.
das war ja auch die der mesopotamier. meines wissens gibt's von denen die ersten schriftlich überlieferten gerichtsverhandlungen (kunststück... war ja auch die erste schrift glaube ich).
da war das auch so, es ist ein fall überliefert, wo ein architekt beim bau gepfuscht hatte und der sohn des hauseigentümers deswegen ums leben gekommen ist - man hat den sohn des architekten hingerichtet.
das klingt primitiv, ist aber immerhin schon eine frühe form von rechtssprechung gewesen. dass die immer noch angewandt wird, finde ich ziemlich rückständig, verwundert mich bei einem land wie Saudirabien nicht wirklich.
 
HanFred am 20.01.2006 09:27 schrieb:
KONNAITN am 20.01.2006 08:38 schrieb:
Nur bei den mind. 50% Morden aus Leidenschaft, auf die ich mich bezogen habe sind sicher auch etliche dabei, die nicht so unmittelbar durchgeführt werden.
die unmittelbarkeit ist natürlich voraussetzung, dass schuldmilderung zum tragen kommen kann. und absichtlich provozieren darf man dann natürlich auch keine solchen situationen (am besten noch mit dem messer in der tasche), dann ist es nämlich wieder geplant.
ist eigentlich logisch, das hirn muss sich kurz ausgeklinkt haben, so wütend muss man gewesen sein, richtig blind vor wut, damit das greift vor gericht.
Okay danke (auch an Davidian2000). Also sind Unmittelbarkeit und am besten noch vorübergehende (emotionale) Unzurechnungsfähigkeit wichtige Vorraussetzungen für Todschlag.
Ich finde übrigens auch dass der Begriff Todschlag ein wenig irreführend ist, aber das haben juristische Begriffe wohl generell so an sich.
 
KONNAITN am 20.01.2006 12:43 schrieb:
Ich finde übrigens auch dass der Begriff Todschlag ein wenig irreführend ist, aber das haben juristische Begriffe wohl generell so an sich.
sie müssen halt präzise sein.
ich habe mein studium ja nur angefangen gehabt, aber "mord" und "totschlag" haben wir da nie verwendet sondern vorsätzliche und fahrlässige tötung.
plus eventualvorsatz, das wird aber wie vorsatz behandelt (man muss damit rechnen, dass einer/andere stirbt/sterben).
und da gab's dann x schuldmilderungs- und -ausschlussgründe. vorübergehende unzurechnungsfähigkeit war einer davon, dann gab's z.b. noch notwehr oder notstand (notstand kommt aber dann wiedersehr viel öfter bei sachbeschädigungen etc. zum tragen...).
aber "mord" und "totschlag" habe ich so formuliert wie gesagt nie in vorlesungssaal und lehrbüchern mitbekommen. aber vielleicht war ich nur nicht lange enug dabei (fleissig genug eh nicht ;) ).
 
HanFred am 20.01.2006 12:24 schrieb:
man kann viele "normale" menschen dazu bringen, rot zu sehen

mal ne frage:
fällt dir ein praktisches beispiel ein, bei dem es sich sich um eine direkt vorsätzliche tötung handelt, jedoch kein niedriger beweggrund sowie keine notwehr/-überschreitung/-exzess/nothilfe vorliegt ?
 
Rosini am 17.01.2006 22:43 schrieb:
Kaliforniens ältester Todeskandidat ist in der Nacht zum Dienstag hingerichtet worden. Clarence Ray Allen (76) starb 38 Minuten nach Mitternacht (Ortszeit) im San Quentin-Gefängnis bei San Francisco durch eine Giftspritze, berichtete der Radiosender KCBS.

Das Oberste Gericht der USA hatte am Montag gegen einen Hinrichtungsaufschub gestimmt. Der kalifornische Gouverneur Arnold Schwarzenegger lehnte zuvor ein Gnadengesuch des blinden und fast tauben Rollstuhlfahrers ab. Allen, der seine Unschuld beteuerte, war 1982 wegen Anstiftung zum dreifachen Mord zum Tode verurteilt worden.

Schwarzenegger: "Haftstrafe reicht nicht aus"

Nach dem 77-jährigen John Nixon, der im Dezember in Mississippi per Giftinjektion getötet wurde, ist Allen der zweitälteste Hingerichtete seit der Wiedereinführung der Todesstrafe in den USA 1976. Schwarzenegger hatte erklärte, für so schwer wiegende Verbrechen reiche eine Haftstrafe nicht aus. Der Ex-Schauspieler hatte erst vor einem Monat die Begnadigung des Kinderbuchautors Stanley "Tookie" Williams abgelehnt, der am 13. Dezember hingerichtet wurde. Diese Exekution war in den USA höchst umstritten und stieß auch in Schwarzeneggers österreichischer Heimatstadt Graz auf scharfe Kritik. Der gekränkte Gouverneur entzog der Stadt daraufhin das Recht, seinen Namen zu verwenden, weshalb das Stadion von Graz umbenannt werden musste. (dpa, AP)

Quelle: N24.de


Ich finde es ja schon schlimm genug, dass ein schwer behinderter Mensch hingerichtet wurde. Nein, das Urteil wird erst Jahre nach Anklage vollstreckt. Soweit nichts neues, weil man es sowieso schon kennt.
Aber ich finde, dieser Mann war schon genug "gestraft". Blind, fast taub und gehbehindert. Er hatte kein schönes Leben.

Schwarzenegger musste sich ja bereits bei Tookies Hinrichtung viel Kritik anhören. Auch in seinem Heimatland scheint er nicht mehr so beliebt zu sein.
Die Todesstrafe ist schrecklich, und kein Mensch hat sie verdient (mögen seine Taten auch noch so grausam gewesen sein -> lieber sehr lange in Einzelhaft verbringen). Nun Frage ich mich: Clarence Ray hatte seine Unschuld bis zur letzten Minute beteuert. Was ist, wenn dieser Mann tatsächlich unschuldig war? Und jeder weiß: Es werden auch viele Unschuldige hingerichtet, die bis zuletzt auch ihre Unschuld beteuert hatten...


Ich sehe das Urteil auf jedenfall als gerechtfertig an. Denn ein Behindertet hat die selben Rechte wie ein gesunder Mensch, also hat er auch die selben "Pflichten".

Zur Todesstrafe:
Wenn sie durch ein gerechtes Urteil gerechtfertigt ist, halte ich sie für sinnvoll.
Denn wozu verdonnert man Menschen zu einem "echten" Lebenslänglich? Diese Strafe hat keinerlei Sinn, da man die Menschen nicht mehr in die Gesellschaft integriert, also warum bringt man sie dann nicht gleich um?
Allerdings würde ich die Todesstrafe nur bei extremen Fällen, wie Amokläufern und Terroristen benutzen. Allen anderen würde kurze Gefängnissstrafen geben, um sie wieder richtig in die Gesellschaft zu integrieren. Wenn das mehrere Male fehl schlägt sollte man diesen Menschen auch die Giftspritze(IMMER NUR WENN MAN GANZ SICHER IST). Desweiteren würde ich die Todesstrafe humaner gestalten. Es kann nicht sein, dass einige Kandidaten eine 18 minüten Todeskampf haben...
 
Loosa am 20.01.2006 09:53 schrieb:
sternitzky am 19.01.2006 23:52 schrieb:
Selbst wenn nach Bestrafungsform 1 gehandelt würde: Es wird oft dem Opfer nicht gerecht, erst recht wenn es sehr jung ist. Schließlich hat Lebenszeit auch seinem Wert.
Die einzige logische Schlußfolgerung wäre ein Kombination von 1 & 2 exkludierend die Todestrafe. Denn die Todestrafe ist genauso wie eine Null als Divisor nicht zu gebrauchen.

Und was soll das bringen, ausser die Rachegelueste der Betroffenen zu erfuellen? Was soll daran gerecht sein?
Ich finde nicht, dass die aktuelle Strafregelung willkuerlich ist, sondern versucht einen ausgeglichenen Mittelweg zu finden und entwickelt sich stetig weiter.


In Saudi-Arabien wurde doch letztens ein Urteil gesprochen, wo einem Gastarbeiter ein Auge entfernt werden soll, weil er jemanden im Streit verletzte und dieser an Sehkraft einbuesste. q

... hoert sich wirklich gerecht und fortschrittlich an, ja.. :B
"Auge um Auge" ist so ziehmlich die primitivste Form der Rechtssprechung.
Einem Opfer geht es nicht automatisch immer um Rachegelüste. Tatsache ist, daß einem Opfer ein Schaden entsteht, und oft dabei auch Folgeschäden, die in Rechtssprechungssystemen minder bzw. gar nicht berücksichtigt werden. Was ist daran gerecht, wenn ein Schaden nicht gut gemacht wird? Steht etwa Täterschutz vor Opferschutz? Außerdem ist es nicht gerade würdevoll, wenn die Stärke von Bestrafungen zum Spielball populistischer Politiker verkommen (den kann ich leiden: freigesprochen; den nicht: niedermetzeln für den Snickersdiebstahl :rolleyes: ).
Mag zwar sein, daß das juristische System in Saudi-Arabien in Teilen ziemlich barbarisch ist, aber eines hat es dem deutschen voraus:
Ersatzstrafe (z.B. Geldstrafe) oder Begnadigung festgelegt durch das Opfer. :top: So ein Luxus haben Täter in Deutschland nicht: Zwischen 2 Strafen entscheiden zu können. Oft ist es zum Vorteil beider.
Du hättest bestimmt auch nichts zu lachen, wenn jemand in Deutschland z.B. absichtlich Dir ein Auge aussticht, der Täter eine Bewährungs- bzw. Geldstrafe für die Tat erhält und Du Unterhalt vom Täter, das er aber nicht zahlt, weil er sich auf Pfändungsgrenze runterrechnet bzw. untertaucht. Wenn Du die Vorteile eines Willkürsystems liebst, halte ich Dich nicht davon ab.

Außerdem: Mein vorherigen Anführungen beziehen sich nur auf Täter, die absichtlich gehandelt haben und zu 100% überführt wurden. Unglücksfälle sollten von der staatlichen Fürsorge bedient werden bzw. übergangsweise auch Fälle, wo der Täter noch nicht identifiziert wurde, aber ein Schaden bekannt ist. Bei Fahrlässigkeit sollte abhängig vom Grad der Schwere von einer Absichtstat runtergerechnet werden. Und die Bestimmung einer Ersatzstrafe durch das Opfer, als wählbare alternative Option für den Täter. Damit ist die Würde eines Täters mehr als ausreichend berücksichtigt, weil er es selbst in der Hand hat, mit einem blauen Auge davon zu kommen.
Meine Meinung. :oink:
 
HanFred am 20.01.2006 12:28 schrieb:
Loosa am 20.01.2006 09:53 schrieb:
... hoert sich wirklich gerecht und fortschrittlich an, ja.. :B
"Auge um Auge" ist so ziehmlich die primitivste Form der Rechtssprechung.
das war ja auch die der mesopotamier. meines wissens gibt's von denen die ersten schriftlich überlieferten gerichtsverhandlungen (kunststück... war ja auch die erste schrift glaube ich).
Es gab auch schon ältere , der Kodex den Du meinst ist aber der älteste vollständig erhaltene Gesetzestext (netter Lesestoff, der Typ war nicht zimperlich *g*)

Ich hab' irgendwo aufgelesen, dass es sogar noch ältere und schon fortschrittlichere Gesetze gegeben haben soll; finde es aber leider nicht mehr. Aber es scheint sich über die Jahrtausende nicht viel am allgemeinen "Rechtsempfinden" geändert zu haben :|

Wiki spuckt einen umfangreichen Artikel zum Thema
Todesstrafe.
Da gibt's neben einer Analyse(?) der Argumente ein paar interessante Informatiönchen, z.B. dass "Recht" den gleichen Wortstamm hat wie "Rache"

Außerdem ein Zitat des Italiener Cesare Beccaria von 1764, dessen Argumente auch heute noch gültig sind:
Ihr wollt den Verbrechen vorbeugen? Dann sorget dafür, daß die Gesetze klar und einfach sind, die ganze Macht der Nation sich auf ihre Verteidigung konzentriert und kein Teil dieser Macht auf ihre Zerstörung verwendet wird. Sorget dafür, daß die Gesetze weniger die Klassen der Menschen begünstigen als die Menschen schlechthin. Sorget dafür, daß die Menschen die Gesetze, und sie allein, fürchten. Die Furcht vor dem Gesetz ist heilsam, doch verhängnisvoll und trächtig von Verbrechen ist die Furcht von Mensch zu Mensch. Geknechtete Menschen sind genußsüchtiger, ausschweifender, grausamer denn freie Menschen. […] Ihr wollt den Verbrechen vorbeugen? Dann sorget dafür, daß die Aufklärung mit der Freiheit Hand in Hand gehe.
 
Um mal ein wenig juristisch aufzuräumen:

Grundsätzlich ist nur vorsätzliches Handeln strafbar (§15 StGB). Darunter fallen die Delikte Mord (§211 StGB) und Totschlag (§212 StGB). Nach §222 StGB ist auch die Fahrlässige Tötung strafbar und außerdem gibt es auch noch die Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB), aber die interessieren hier ja jetzt nicht.

Der Grundfall der vorsätzlichen Tötung ist der Totschlag. Um einen Mord zu begehen muss man eine der acht Voraussetzungen des §211 StGB erfüllen. Die Voraussetzungen sind eine Sammlung von Tatbeständen, die der Gesetzgeber zu Zeiten des Dritten Reiches als besonders verwerflich angesehen hat. Die Auswahl ist etwas willkürlich und man kann über den Sinn diskutieren. Mord wird immer mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft, bei Totschlag gibt es einen Strafrahmen bis hin zu lebenslanger Freiheitsstrafe.

Zum Thema Planung: Es läßt sich leider aufgrund des etwas unglücklichen Kataloges von Mordmöglichkeiten keine Unterscheidung nach Planung machen. Zum Beispiel ist Mörder, wer jemanden grausam tötet.

Sehr diskutabel ist auch das Mordmerkmal der Heimtücke. Sicherlich sollen damit die erfaßt werden, die aus dem Hinterhalt jemanden töten. Aber man denke an die gequälte Ehefrau, die keine andere Möglichkeit sieht als ihren Mann im Schlaf zu töten. Der kräftigere Ehemann, der seine Frau dagegen frontal angreift und sie z.B. durch einen Schlag auf den Kopf tötet, ist kein Mörder. "Heimtücke ist das Werkzeug der Schwachen", aber nunmal Mord.

Leider traut sich natürlich kein Gesetzgeber, diese alte Aufteilung zu beenden und einen Paragraphen zu schaffen, der dem Richter mehr Kompetenz gibt, da einfach nicht alles so leicht gesetzlich erfaßt werden kann. Aber wer will schon in den Schlagzeilen lesen, dass man den Mord abgeschafft hat oder gegen Mörder nicht ausreichend durchgreifen will?
 
Yaso_Kuuhl am 21.01.2006 01:55 schrieb:
Leider traut sich natürlich kein Gesetzgeber, diese alte Aufteilung zu beenden und einen Paragraphen zu schaffen, der dem Richter mehr Kompetenz gibt, da einfach nicht alles so leicht gesetzlich erfaßt werden kann. Aber wer will schon in den Schlagzeilen lesen, dass man den Mord abgeschafft hat oder gegen Mörder nicht ausreichend durchgreifen will?
peinlich, dass man vor den medien angst haben muss und dass das die vernünftige entwicklung der juristerei behindert. aber verständlich bei den medien, die sich aktuell tummeln. :rolleyes:

ps: ich sehe grad, dass der ausdruck "mord" sehr wohl auch in unserem (schweizer) StGB auftaucht:
Art. 112

Mord

Handelt der Täter besonders skrupellos, sind namentlich sein Beweggrund, der Zweck der Tat oder die Art der Ausführung besonders verwerflich, so ist die Strafe lebenslängliches Zuchthaus oder Zuchthaus nicht unter zehn Jahren


und

Art. 113

Totschlag

Handelt der Täter in einer nach den Umständen entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung oder unter grosser seelischer Belastung, so ist die Strafe Zuchthaus bis zu zehn Jahren oder Gefängnis von einem bis zu fünf Jahren.


nach deinen ausführungen finde ich diese version besser als die deutsche. beide artikel sind in dieser form seit 1990 in kraft.
 
Muckimann am 17.01.2006 23:38 schrieb:
und gefängnisstrafen über jahre hinweg finde ich auch nicht richtig!!!!!!1 durch die isolation zur außenwelt und einsamkeit, wie soll da jemand der zu 10 jahren verurteilt wurde, rehabilitiert werden und sich wieder in die gesellschaft einfinden.
WAS??? lange gefängnisstrafen sind nicht richtig, weil der verurteilte dann nie wieder in die gesellschaft integriert wird? Soll er überhaupt nicht! wenn zum beispiel ein mann ein kleines mädchen sexuell missbraucht und hinterher zmbringt, so wird er meist mit "lebenslänglich" bedacht. in wahrheit ist er aber meist wieder nach 10 jahren draußen. das halte ich für grundverkehrt!
ein solcher mensch sollte bis zu seinem tode in einer einzelzelle vermodern und den himmel ab dem tage seiner einlieferung nie wieder sehen!
und warum sollte die ehre eines solchen menschen wiederherrgestellt werden? ein solches ungetüm hat meines erachtens überhaupt kein recht darauf wieder in die gesellschaft integriert zu werden.
und wenn man so einen verbrecher wieder frei lässt, so sollte man ihm wenigstens sozialhilfe und ähnliche begünstigungen seitens des staates auf lebenszeit verweigern.
da das aber dazu führen würde, dass dieser mensch wieder krimuinell wird, sollte man ihn lieber auf lebenszeit hinter gitter bringen, wobei die todesstrafe hierbei sicherlich die kostengünstiger alternative ist(man muss ja keine teuren gifte benutzen; ein paar kugeln reichen auch...).
 
sternitzky am 19.01.2006 23:52 schrieb:
Beispiel 1:
Tat: Ein 14-jähriges Mädchen wird vergewaltigt.
Bestrafung nach
- 1: Täter wird vergewaltigt
- 2: Die durchschnittliche Lebenserwartung einer Frau (81 Jahre)-14 Jahre= 67 Jahre. 67 Jahre wird sie davon gekennzeichnet sein. Der Täter wird 67 Jahre vergewaltigt.

:B wer soll denn die strafe vollstrecken? :B

sorry, ich weiß schon, dass du das vermutlich nicht als ernsthaften vorschlag gemeint hast, aber du hast es geschafft, dass ich bei diesem ernsthaften thema einen lachkrampf bekommen habe ;) :top:


um zum thema zurückzukommen:

wenn man die argumente pro-todesstrafe objektiv betrachtet, bleibt eigentlich nur mehr das "auge um auge" argument über, die anderen wie Kosten, Abschreckung (die Mordrate in den USA nach wiedereinführung der todesstrafe ist nicht gesunken, sondern gestiegen), sind nicht nachvollziehbar.

jetzt stellt sich die frage, ob es dem staat zusteht, rache zu üben. es wird ja auch oft argumentiert, den angehörigen der opfer steht genugtuung (also rache) zu, was ist aber mit den (zahlreichen) fällen, in denen die angehörigen dem täter verziehen haben, oder sich zumindest gegen die todesstrafe ausgesprochen haben?
 
radinger am 21.01.2006 13:35 schrieb:
sternitzky am 19.01.2006 23:52 schrieb:
Beispiel 1:
Tat: Ein 14-jähriges Mädchen wird vergewaltigt.
Bestrafung nach
- 1: Täter wird vergewaltigt
- 2: Die durchschnittliche Lebenserwartung einer Frau (81 Jahre)-14 Jahre= 67 Jahre. 67 Jahre wird sie davon gekennzeichnet sein. Der Täter wird 67 Jahre vergewaltigt.

:B wer soll denn die strafe vollstrecken? :B
Notorische Vergewaltiger, die straffrei ausgehen wollen. Das senkt zumindest die Wahrscheinlichkeit, daß Unschuldige Opfer werden. Sowas könnte man mit legaler Methadon-Verteilung vergleichen (Hält die Zwanggetriebenen von Straftaten fern).
 
radinger am 21.01.2006 13:35 schrieb:
die Mordrate in den USA nach wiedereinführung der todesstrafe ist nicht gesunken, sondern gestiegen
Der durch immer mehr gewissenlosere Politiker & Wirtschaftsbosse zunehmende wirtschaftliche Druck auf die sozial Schwächeren hat das Ausweichen auf nicht legale Aktivitäten begünstigt. Todestrafe hin oder her. Wenn Du Kinder satt kriegen müßtest, wäre das, wenn Du sozial veranlagt wärst, Deine oberste Priorität.
Anders ausgedrückt: Sozialität führt zu durch Asozialität begünstigte Asozialität aufgrund unzureichender legaler Möglichkeiten oder unzureichender staatlicher Ersatzleistungen.
 
radinger am 21.01.2006 13:35 schrieb:
jetzt stellt sich die frage, ob es dem staat zusteht, rache zu üben. es wird ja auch oft argumentiert, den angehörigen der opfer steht genugtuung (also rache) zu, was ist aber mit den (zahlreichen) fällen, in denen die angehörigen dem täter verziehen haben, oder sich zumindest gegen die todesstrafe ausgesprochen haben?
Wie ich schon angeführt hatte, könnte man es wie in Saudi-Arabien durch frei ausgehandelte Ersatzstrafen handhaben. Dann wären sowohl Opfer als auch Täter zufrieden. Der Staat gibt eine nicht dringend einzuhaltene Vorgabe vor, auf deren Basis verhandelt werden kann, und welche nur bei fehlendem Konsens umgesetzt wird.
Das Problem liegt darin, daß das imaginäre Wesen Staat theoretisch keine Probleme damit hat, aber praktisch durch zwanghaft machtbessene Wesen vertreten wird, die ihre Machtgelüste auch umgesetzt wissen wollen: Ohne Rücksicht auf Verluste & nach deren Gutdünken. Paradebeispiel: Volksgerichtshof & Roland Freisler.
 
sternitzky am 21.01.2006 16:45 schrieb:
Das Problem liegt darin, daß das imaginäre Wesen Staat theoretisch keine Probleme damit hat, aber praktisch durch zwanghaft machtbessene Wesen vertreten wird, die ihre Machtgelüste auch umgesetzt wissen wollen: Ohne Rücksicht auf Verluste & nach deren Gutdünken. Paradebeispiel: Volksgerichtshof & Roland Freisler.
Die allermeisten Juristen sind ganz normale Leute, die auch nur ihren Job machen. Mal besser, mal schlechter. Genauso wie die Journalisten, oder die Politiker, die Firmenchefs oder von mir aus auch die Bäckermeister.
Dass der Staat nicht perfekt ist hat eigentlich wenig mit machthungrigen Monstern zu tun, sondern eher weil es Menschen sind die da arbeiten und Fehler machen.

Freisler ist ja nu etwas weit hergeholt. Warum nicht gleich die Inquisition?

Tatsache ist, daß einem Opfer ein Schaden entsteht, und oft dabei auch Folgeschäden, die in Rechtssprechungssystemen minder bzw. gar nicht berücksichtigt werden. Was ist daran gerecht, wenn ein Schaden nicht gut gemacht wird?
Außer wenn's um Geld geht kann man Schaden aber nicht einfach "gutmachen". Schon gar nicht bei Mord. Was soll daran besser werden, wenn der Staat den Täter dann auch ermordet?

Und wo hört das Aufwiegen der Strafe auf? Was ist mit den Leuten, die die Entwicklung des Täters beeinflussten? Wird jeder der ihn je gehänselt oder erniedrigt hat ausgepeitscht?

Außerdem ist es nicht gerade würdevoll, wenn die Stärke von Bestrafungen zum Spielball populistischer Politiker verkommen (den kann ich leiden: freigesprochen; den nicht: niedermetzeln für den Snickersdiebstahl :rolleyes: ).
Macht wer? Normalerweise ist es die Öffentlichkeit die Druck macht und zu Fehlurteilen verleitet.

Du hättest bestimmt auch nichts zu lachen, wenn jemand in Deutschland z.B. absichtlich Dir ein Auge aussticht, der Täter eine Bewährungs- bzw. Geldstrafe für die Tat erhält und Du Unterhalt vom Täter, das er aber nicht zahlt, weil er sich auf Pfändungsgrenze runterrechnet bzw. untertaucht.
In dem von mir genannten Fall hat der "Täter" aber kein Auge ausgestochen und auch nicht absichtlich verletzt.
Das "Opfer" wollte keine Alternativstrafe. Da hätte ich auch nichts zu lachen.

Außerdem: Mein vorherigen Anführungen beziehen sich nur auf Täter, die absichtlich gehandelt haben und zu 100% überführt wurden.
Auch 100% Überführte haben sich im Nachhinein schon als unschuldig herausgestellt. Menschen machen Fehler. 100% gibt's nicht.
Dumm wenn die Todesstrafe dann schon vollstreckt wurde...
 
radinger am 21.01.2006 13:35 schrieb:
um zum thema zurückzukommen:

wenn man die argumente pro-todesstrafe objektiv betrachtet, bleibt eigentlich nur mehr das "auge um auge" argument über, die anderen wie Kosten, Abschreckung (die Mordrate in den USA nach wiedereinführung der todesstrafe ist nicht gesunken, sondern gestiegen), sind nicht nachvollziehbar.

Das Ansteigen der Mordrate sagt gar nichts aus, da diese wohl auf andere Umstände zurückzuführen ist und kaum auf die Einführung der Todesstrafe.

Die Todesstrafe selbst hat zweifellos ein enormes Abschreckungspotential, nur wird es im Falle der USA sehr stark verwässert. Man wird ertappt, vor Gericht gestellt, geht jahrelang durch 3 Instanzen, wird verurteilt, sitzt noch 10-15 Jahre und dann wird sie vielleicht irgendwann einmal vollstreckt.
D.h., man ist durch die Todesstrafe nicht unmittelbar bedroht.

Sieht man sich an, wie das im 3. Reich gehandhabt wurde, erkennt man auch schnell die Abschreckung. Täter erwischt, binnen 24 Stunden erschossen (oft sofort) --> Kriminalitätsrate 0.

Neben der Abschreckung gibt es nur einen wirklichen Vorteil der Todesstrafe. Sie ist absolut inreversibel. Einmal vollstreckt, ist die Sache erledigt und der Täter hat absolut keine Möglichkeit mehr, seine Tat zu wiederholen, weder durch juristische Tricks noch durch einen Ausbruch.

Das ist gleichzeitig auch der Haken an der Sache. Erwischt man den Falschen, ...


jetzt stellt sich die frage, ob es dem staat zusteht, rache zu üben. es wird ja auch oft argumentiert, den angehörigen der opfer steht genugtuung (also rache) zu, was ist aber mit den (zahlreichen) fällen, in denen die angehörigen dem täter verziehen haben, oder sich zumindest gegen die todesstrafe ausgesprochen haben?

Nein sie steht dem Staat nicht zu. Das spielt aber keine Rolle, weil bei Tötungsdelikten haben die Angehörigen der Opfer keine Parteienstellung.
Genausowenig kannst du, sollte ein naher Angehöriger von dir ermordet werden, eine Reduzierung des Strafmaßes des Täters erwirken.
 
Loosa am 21.01.2006 20:25 schrieb:
Auch 100% Überführte haben sich im Nachhinein schon als unschuldig herausgestellt. Menschen machen Fehler. 100% gibt's nicht.
Dumm wenn die Todesstrafe dann schon vollstreckt wurde...

das ist hier glaub ich, der erste richtige ansatz, der hier überhaupt noch nicht rüber kam.
die ganze diskussion um die todesstrafe erübrigt sich für jeden normal und intelligent denkenden menschen, wenn er die eventuelle unschuld eines todeskanditaten ins auge fasst.
mir reicht ein unschuldiger unter 1000 oder noch mehr mördern, das die strafe für mich nicht in betracht kommt. sie ist halt unumkehrbar.
einen zu lebenslanger haft verurteilter, kann zur not noch finanziell so entschädigt werden, das er wenigstens den rest seines lebens würdevoll weiterleben kann.

es gibt einfach keine möglichkeit einen mörder immer 100%ig festzustellen.
auch die CSI-verfechter werden schnell feststellen, das auch falsche fingerabdrücke und absichtlich hinterlegte DNA die geschworenen schnell dazu verleiten werden ,nen unschuldigen in die todeszelle zu schicken.

und mal ein tip, für die verfechter der todesstrafe. das todesurteil in den USA ist eigentlich nicht mal so die strafe. schlimmer ist das jahrelange warten in einzelhaft. nach der spritze ärgert sich von denen keiner mehr. sie sind tod!!!
die merken nichts mehr!!!! das ist kein langer schlaf, bei dem man vom leben träumt!!!!! da ist nichts mehr!!!!
aber lebenslange haft in einzelzellen nervt!!!!

man könnte nun zwar argumentieren, das dies für einen unschuldigen auch nicht besser wäre als der tod. allerdings bleibt ihm so wenigsten die chance der rehabilitation gewahrt.
 
Micha2 am 22.01.2006 11:02 schrieb:
die ganze diskussion um die todesstrafe erübrigt sich für jeden normal und intelligent denkenden menschen, wenn er die eventuelle unschuld eines todeskanditaten ins auge fasst.
richtig. überhaupt sind unumkehrbare strafen gefährlich und unsinnig aus diesem grund (es gibt in anderen ländern ja noch andere strafen, die dazu passen wie das abhacken von gliedmassen etc.).
auch die verwahrung, die viele schweizer wollten, ist so nicht umsetzbar. egal, was das volk gewählt hat, es ist nicht erlaubt. punkt.
die wollten eine verwahrung ohne möglichkeit auf spätere neubeurteilung. und das kann man einfach nicht bringen, das versteht jeder, der sich mit juristischen themen auseinandergesetzt hat, laien je nachdem nicht, aber wenn sie nachdenken können eigentlich schon. weil da könnte es ja eben auch unschuldige treffen und was ist dann?

zum CSI-stuff: es gibt ja schon fälle, wo absichtlich falsche DNA "gestreut" wurde.

zum knast: ich hab da mal gehört, dass langzeithäftlinge in hochsicherheitsgefängnissen, die den ganzen tag vor dem TV sitzen und sonst wirklich nix tun, ihr kurzzeitgedächtnis fast ganz verlieren. also sie benutzen es kaum, darum "verkümmert" es quasi. das könnte das ganze etwas "gnädiger" machen als es aussieht.
 
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