• Aktualisierte Forenregeln

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    Vielen Dank

Kalifornien: Schwerbehinderter hingerichtet

Herbboy am 17.01.2006 22:51 schrieb:
mal von der todsestrafen-diskussion völlig abgesehen: warum sollte man einen unterschied machen "nur" weil jemand behindert ist (solange es keine geistige, evtl die tat beeinflussende behinderung ist) ? "gestraft genug" ?! d.h. ein tauber pädophiler bekommt eine mildere strafe als ein gesunder? oder muss er taub UND halbseitig gelähmt sein? oder erst wenn er auch noch auf einem auge blind ist? wo ist die grenze, ab der man eine strafmilderung machen sollte...? :-o

vielleicht könnte man die strafe varrieren, wenn die behinderung die tat begünstigte, also zB ganz klarer fall: wenn einer jemand eins auf die nase haut, weil der dieser jemand ihn wegen seines rollstuhls verhöhnt und provoziert, dann ist das strafmildernd im vergleich zu "ein auf die nase bei einem normalem streit", aber sonst... :-o
Paßt wie die Faust aufs Auge! :top:
 
Loosa am 17.01.2006 23:02 schrieb:
So sehr ich gegen Todesstrafen bin, hier trifft's mal sicher keinen Falschen. Verurteilt wurde er weil er die Freundin seines Sohnes umbringen ließ. Auch aus dem Gefängnis heraus hatte er noch mehrere Morde in Auftrag gegeben.
Einzelhaft bis zum Tod wäre aber sicher eine Alternative gewesen.

Dass dieser Fall immer wieder in Bezug auf Tookie Williams genannt wird finde ich aber daneben.
Genau!
Wie auch immer: Tookie hat zumindest noch etwas Produktives (Kinderbücher) hinterlassen, was nicht für jeden Todeskandidaten gilt.
 
Ich seh das Problem nicht? Blind hin oder her, er ist mir verantwortlich für mehrere Morde, warum soll er dann anderes behandelt werden? Schon klar er ist behindert, trotzdem ist das kein Freischein für Straftaten und wenn in Amerika darauf die Todesstrafe ausgesetzt ist, dann muss er einfach mit normaler Bestrafung rechnen.
 
Mario27 am 17.01.2006 22:53 schrieb:
naja wenn er so ein schreckliches leben hatte, is das doch nur eine erlösung für ihn. trotzdem finde ich die todesstrafe menschenverachtend und schrecklich.
das problem is nur dass die amis ganz anders darüber denken als wir. oder zumindest der großteil. in unserer kultur is das tabu, aber drüben im land der 1000 möglichkeiten geht das halt. die denken einfach ganz anderes als wir und wir können uns da nicht hineinversetzen. es wird einige zeit dauern bis die todesstrafe wirklich ganz abgeschafft ist und bis dahin wird bestimmt noch so einiges geschehen....

cya M27

oh oh, ich glaub so anders denken die gar nicht. ich möchte nicht wissen, wie es aussgehen würde, wenn bei uns ein volkssentscheid über die wiedereinführung der todesstrafe stattfinden würde. aus dem nichts würde das vielleicht scheitern, aber wenn er grade auf einen fall folgen würde, der die gemüter bewegt, wie z.b. irgendeinen besonders schwere fall von kindesmisshandlung mit todesfolge, kann ich mir gut vorstellen, dass er durchkommen würde. es sind mehr leute für die todesstrafe als man denkt. in dem punkt muss man froh sein, dass in der brd volksentscheide auf bundesebene nicht möglich sind.
 
Michael-Miggi am 18.01.2006 17:08 schrieb:
Und zusätzlich stellt sich auch das Problem dass die Verbrechen immer krasser werden. Schaut euch doch mal Amiland an...!
Und was erkennt man, wenn man sich Amiland so ansieht? Genau, besonders abschreckend scheint die Todesstrafe offenbar nicht zu sein...
Wenn bei denen jeder nur lebenslang in den Knast wandern würde, würde das jeder machen wenn er sich überlegt: Hmm keine Perpektive im Leben da kein Schulabschluß etc. Und dem typen will ich eh eins reinwürgen. Also Kopf ab und dann fürn rest meines Lebens in Knast wo ich noch ein Dach über kopf hab, was zu essen und trinken, tausende schulische Mglkeiten....
:B


Gruß Sgod
 
MoeD am 18.01.2006 21:11 schrieb:
oh oh, ich glaub so anders denken die gar nicht. ich möchte nicht wissen, wie es aussgehen würde, wenn bei uns ein volkssentscheid über die wiedereinführung der todesstrafe stattfinden würde. aus dem nichts würde das vielleicht scheitern, aber wenn er grade auf einen fall folgen würde, der die gemüter bewegt, wie z.b. irgendeinen besonders schwere fall von kindesmisshandlung mit todesfolge, kann ich mir gut vorstellen, dass er durchkommen würde. es sind mehr leute für die todesstrafe als man denkt. in dem punkt muss man froh sein, dass in der brd volksentscheide auf bundesebene nicht möglich sind.

Ja das ist in etwa so wie damals mit dieser Folterandrohung von diesem Polizeipräsidenten. Der große Teil der deutschen Bevölkerung war dafür! Aber wenns die CIA macht ist's plötzlich böse :rolleyes:
 
El_Bronchito am 18.01.2006 21:35 schrieb:
ich habe mal gelesen, dass in Staaten, wo es die Todesstrafe gibt, die Mordrate viel höher ist

müsste man sich mal sehr genau angucken - vielleicht haben die die todesstrafe auch deswegen beibehalten, weil sie so eine hohe kriminalitätsrate aufgrund ganz anderer dinge haben?
 
ruyven_macaran am 19.01.2006 01:10 schrieb:
El_Bronchito am 18.01.2006 21:35 schrieb:
ich habe mal gelesen, dass in Staaten, wo es die Todesstrafe gibt, die Mordrate viel höher ist

müsste man sich mal sehr genau angucken - vielleicht haben die die todesstrafe auch deswegen beibehalten, weil sie so eine hohe kriminalitätsrate aufgrund ganz anderer dinge haben?
Ich weiß nicht ob die Mordrate in Staaten mit Todesstrafe generell sogar höher als in anderen ist, aber die Todesstrafe hat meines Wissens nach keine höhere Abschreckungswirkung als etwa die lebenslange Haft.
Das liegt vor allem daran dass die meisten Morde nicht rational begangen werden und die Täter vorher nicht nüchtern die möglichen Folgen durchdenken.
Alleine mehr als die Hälfte aller Morde sind Beziehungsdelikte und Morde aus Leidenschaft - also Taten die von momentanen Gefühlen und keinem rationalem Überlegen motiviert sind. Lebenslänglich oder Hinrichtung nach 15-20 Jahren macht in solchen Situationen für die Täter sicher kaum einen Unterschied.
 
Zunächst mal finde ich auch, wie schon von so vielen gesagt wurde, dass die Todesstrafe abgeschafft gehört (auch wenn ich zugegebenermaßen manchmal geneigt wäre, anderes zu sagen - bei Serienmördern oder -vergewaltigern...). Aber gerade an dem System in den Staaten der USA, in denen es sie noch gibt, sind einige Haken. Ich finde auch nicht, dass der Gouverneur in die Jurisdiktion eingreifen dürfen sollte, das

- entspricht nicht der Gewaltenteilung
- macht die Rechtsprechung willkürlich
- bringt den Gouverneur einerseits in Verlegenheiten, weil er erklären muss, warum er ein Gerichtsurteil nicht ändern will ( :B ) und ist andererseits von ihm für seine politische Profilierung nutzbar. :|

Im übrigen stimme ich denjenigen zu, die meinten, wenn es schon eine Todesstrafe gibt, ist nur schwer zu entscheiden, ab wann eine Strafmilderung geltend gemacht werden kann. Hat dieser Allen seit seinem Hirnschlag, den er erst im Herbst erlitt, die Todesstrafe weniger verdient? Ich finde nicht - ausschlaggebend für die Strafe ist nur der Zustand, in dem der Mörder war, als er mordete (wobei selbst das wieder eine schwierige, neue Diskussion erfordern dürfte... ;) ).

Aber da war noch was:

Nach dem 77-jährigen John Nixon, der im Dezember in Mississippi per Giftinjektion getötet wurde, ist Allen der zweitälteste Hingerichtete seit der Wiedereinführung der Todesstrafe in den USA 1976.

Irgendwem aufgefallen? Vor einem Monat wurde sogar ein Typ, der noch älter war, hingerichtet, und keinen hat es interessiert. Wenn Schwarzenegger der Gouverneur ist, ist das natürlich was anderes. :rolleyes:
 
MoeD am 18.01.2006 21:11 schrieb:
Mario27 am 17.01.2006 22:53 schrieb:
naja wenn er so ein schreckliches leben hatte, is das doch nur eine erlösung für ihn. trotzdem finde ich die todesstrafe menschenverachtend und schrecklich.
das problem is nur dass die amis ganz anders darüber denken als wir. oder zumindest der großteil. in unserer kultur is das tabu, aber drüben im land der 1000 möglichkeiten geht das halt. die denken einfach ganz anderes als wir und wir können uns da nicht hineinversetzen. es wird einige zeit dauern bis die todesstrafe wirklich ganz abgeschafft ist und bis dahin wird bestimmt noch so einiges geschehen....

cya M27

oh oh, ich glaub so anders denken die gar nicht. ich möchte nicht wissen, wie es aussgehen würde, wenn bei uns ein volkssentscheid über die wiedereinführung der todesstrafe stattfinden würde. aus dem nichts würde das vielleicht scheitern, aber wenn er grade auf einen fall folgen würde, der die gemüter bewegt, wie z.b. irgendeinen besonders schwere fall von kindesmisshandlung mit todesfolge, kann ich mir gut vorstellen, dass er durchkommen würde. es sind mehr leute für die todesstrafe als man denkt. in dem punkt muss man froh sein, dass in der brd volksentscheide auf bundesebene nicht möglich sind.

Die Möglichkeit der Wiedereinführung der Todesstrafe per Volksentscheid besteht seit 1976 auch in mehreren Bundesstaaten der USA, ohne dass so etwas vorgekommen wäre. Daher denke ich, dass in Dtl. so etwas sehr unwahrscheinlich wäre...
 
KONNAITN am 19.01.2006 08:03 schrieb:
ruyven_macaran am 19.01.2006 01:10 schrieb:
El_Bronchito am 18.01.2006 21:35 schrieb:
ich habe mal gelesen, dass in Staaten, wo es die Todesstrafe gibt, die Mordrate viel höher ist

müsste man sich mal sehr genau angucken - vielleicht haben die die todesstrafe auch deswegen beibehalten, weil sie so eine hohe kriminalitätsrate aufgrund ganz anderer dinge haben?
Ich weiß nicht ob die Mordrate in Staaten mit Todesstrafe generell sogar höher als in anderen ist, aber die Todesstrafe hat meines Wissens nach keine höhere Abschreckungswirkung als etwa die lebenslange Haft.
Das liegt vor allem daran dass die meisten Morde nicht rational begangen werden und die Täter vorher nicht nüchtern die möglichen Folgen durchdenken.
Alleine mehr als die Hälfte aller Morde sind Beziehungsdelikte und Morde aus Leidenschaft - also Taten die von momentanen Gefühlen und keinem rationalem Überlegen motiviert sind. Lebenslänglich oder Hinrichtung nach 15-20 Jahren macht in solchen Situationen für die Täter sicher kaum einen Unterschied.


Was du meinst, ist Todschlag. Ein Mord muss immer etwas geplantes sein!
Unsere - und auch die amerikanische - Rechtsprechung sehen da (zu Recht) einen erheblichen Unterschied. Auch in USA steht auf Todschlag keine Todesstrafe.
 
KONNAITN am 19.01.2006 08:03 schrieb:
Alleine mehr als die Hälfte aller Morde sind Beziehungsdelikte und Morde aus Leidenschaft - also Taten die von momentanen Gefühlen und keinem rationalem Überlegen motiviert sind. Lebenslänglich oder Hinrichtung nach 15-20 Jahren macht in solchen Situationen für die Täter sicher kaum einen Unterschied.

ging mir eigentlich auch nur darum, dass todesstrage eine ähnlich/mindestens genauso hohe abschreckung hat wie lebenslänglich ;)
(vereinzelt wird ja argumentiert, "solche" leute hätten es nicht verdient, dass die strafe so schnell vorbei ist)
 
RR am 19.01.2006 16:03 schrieb:
KONNAITN am 19.01.2006 08:03 schrieb:
ruyven_macaran am 19.01.2006 01:10 schrieb:
El_Bronchito am 18.01.2006 21:35 schrieb:
ich habe mal gelesen, dass in Staaten, wo es die Todesstrafe gibt, die Mordrate viel höher ist

müsste man sich mal sehr genau angucken - vielleicht haben die die todesstrafe auch deswegen beibehalten, weil sie so eine hohe kriminalitätsrate aufgrund ganz anderer dinge haben?
Ich weiß nicht ob die Mordrate in Staaten mit Todesstrafe generell sogar höher als in anderen ist, aber die Todesstrafe hat meines Wissens nach keine höhere Abschreckungswirkung als etwa die lebenslange Haft.
Das liegt vor allem daran dass die meisten Morde nicht rational begangen werden und die Täter vorher nicht nüchtern die möglichen Folgen durchdenken.
Alleine mehr als die Hälfte aller Morde sind Beziehungsdelikte und Morde aus Leidenschaft - also Taten die von momentanen Gefühlen und keinem rationalem Überlegen motiviert sind. Lebenslänglich oder Hinrichtung nach 15-20 Jahren macht in solchen Situationen für die Täter sicher kaum einen Unterschied.


Was du meinst, ist Todschlag. Ein Mord muss immer etwas geplantes sein!
Unsere - und auch die amerikanische - Rechtsprechung sehen da (zu Recht) einen erheblichen Unterschied. Auch in USA steht auf Todschlag keine Todesstrafe.
Das hatte ich nicht bedacht- da ist was dran. Nur wie genau wird denn Todschlag definiert? Oder anders rum, wie lange oder in welchem Ausmaß muss ein Mord geplant sein um kein Todschlag mehr zu sein?
Ich nehme an wenn ein Ehemann seine Frau inflagranti mit einem anderen im Bett erwischt und er erschießt sie oder ihn/ oder beide (und vielleicht den Hund auch noch), würde das als Todschlag durchgehen. Oder vielleicht Mord im Arffekt? Oder wenn bei einem Gang-Schamützel in einer US-Großstadt einer umgenietet wird? Hätte der Täter auch eine Chance nur mit Todschlag durchzukommen?
 
KONNAITN am 19.01.2006 20:05 schrieb:
Das hatte ich nicht bedacht- da ist was dran. Nur wie genau wird denn Todschlag definiert? Oder anders rum, wie lange oder in welchem Ausmaß muss ein Mord geplant sein um kein Todschlag mehr zu sein?

naja - der todesfall muss entweder gänzlich unbeabsichtigt sein (z.b. schlägerei -> sturz -> schädelbruch) oder direkt auf einen anreiz und rein emotional erfolgen.

Ich nehme an wenn ein Ehemann seine Frau inflagranti mit einem anderen im Bett erwischt und er erschießt sie oder ihn/ oder beide (und vielleicht den Hund auch noch), würde das als Todschlag durchgehen.

wenn er damit nicht länger wartet, als er braucht, die waffe zu holen: vermutlich

Oder vielleicht Mord im Arffekt?

wüsste nicht, dass es das gibt. (auch ohne rrrr nicht ;) )

Oder wenn bei einem Gang-Schamützel in einer US-Großstadt einer umgenietet wird? Hätte der Täter auch eine Chance nur mit Todschlag durchzukommen?

hängt davon ab:
fährt er gezielt zum scharmützel: mord
wird er überrascht und mitgerissen und ballert ne runde mit: totschlag (und eine seeeehr interessante argumentation des anwalts :B )
wird er angegriffen und hat keine chance zur flucht: notwehr (und vermutlich ärger wegen besitz illegaler waffen und führen der selbigen in der öffentlichkeit)
 
ruyven_macaran am 19.01.2006 18:57 schrieb:
(vereinzelt wird ja argumentiert, "solche" leute hätten es nicht verdient, dass die strafe so schnell vorbei ist)
Das kommt daher, daß es drei unterschiedliche Methoden gibt, wie man Taten bestrafen kann.
1. Auge um Auge, Zahn um Zahn-Prinzip: Die Straftat des Täters wird seine eigene Bestrafung.
2. die Bestrafung orientiert sich an dem Ausmaß der negativen Auswirkungen auf das Opfer der durch des Täters verursachten Straftat. (wie es heutzutage z.B. geldliche Entschädigungen gibt, wenn einem Opfer Geld entgeht)
3. Per Gesetz willkürlich festgelegte Strafen für bestimmte Straftaten.

Was ist gerechter?

Beispiel 1:
Tat: Ein 14-jähriges Mädchen wird vergewaltigt.
Bestrafung nach
- 1: Täter wird vergewaltigt
- 2: Die durchschnittliche Lebenserwartung einer Frau (81 Jahre)-14 Jahre= 67 Jahre. 67 Jahre wird sie davon gekennzeichnet sein. Der Täter wird 67 Jahre vergewaltigt.
- 3: Gesetzgeber kann willkürlich die Tat bestrafen, von keine Bestrafung bis Todesstrafe

Beispiel 2:
Tat: 14-jährige weibliche Person wird ermordet.
Bestrafung nach
- 1: Täter wird ermordet
- 2: Täter wird 67 Jahre auf äußerste ohne Todesgefahr gefoltert, da Opfer 67 Jahre wertvolle Lebenszeit verloren geht.
- 3: Gesetzgeber kann willkürlich die Tat bestrafen, von keine Bestrafung bis Todesstrafe

Da stellt sie die logisch-moralische Frage: Was ist gerechter?

Meine persönliche Beurteilung:
Umstände wie in Bestrafungsform 3 sind besonders populistischen Politikern gelegen, um immer ein Thema zu haben, die wirklichen Probleme nicht angehen zu müssen, da das dumme Volk dann abgelenkt ist. Außerdem ist es eine würdeverletzende Arroganz der Herrschenden gegenüber dem Opfer. Durch eine solche Bestrafungsform wird z.B. ein Verfassungsartikel wie "die Würde des Menschen ist unantastbar" auf unlogische Weise ad absurdum geführt und zu einem perversen Paradoxon des sich durch Moralverdrehung selbst schützenden Bösen.
Selbst wenn nach Bestrafungsform 1 gehandelt würde: Es wird oft dem Opfer nicht gerecht, erst recht wenn es sehr jung ist. Schließlich hat Lebenszeit auch seinem Wert.
Die einzige logische Schlußfolgerung wäre ein Kombination von 1 & 2 exkludierend die Todestrafe. Denn die Todestrafe ist genauso wie eine Null als Divisor nicht zu gebrauchen.

PS: Natürlich bin ich ein Vefechter des Standpunkts: unschuldig bis Schuld 100% bewiesen ist.
 
ruyven_macaran am 19.01.2006 23:15 schrieb:
KONNAITN am 19.01.2006 20:05 schrieb:
Das hatte ich nicht bedacht- da ist was dran. Nur wie genau wird denn Todschlag definiert? Oder anders rum, wie lange oder in welchem Ausmaß muss ein Mord geplant sein um kein Todschlag mehr zu sein?

naja - der todesfall muss entweder gänzlich unbeabsichtigt sein (z.b. schlägerei -> sturz -> schädelbruch) oder direkt auf einen anreiz und rein emotional erfolgen.
Todschlag wenn es nicht beabsichtigt war, ist klar. Mich interessieren eben vor allem die Todschläge denen zwar eine unmittelbare Absicht aber kein heimtückischer Plan oder Vorsatz zugrunde liegt. Also z.B. Morde, die plötzlich aus einer Situation entstehen. (etwa auch bei Überfällen, wo der Täter selten mit Mordabsicht in eine Bank stürmt)

Ich nehme an wenn ein Ehemann seine Frau inflagranti mit einem anderen im Bett erwischt und er erschießt sie oder ihn/ oder beide (und vielleicht den Hund auch noch), würde das als Todschlag durchgehen.

wenn er damit nicht länger wartet, als er braucht, die waffe zu holen: vermutlich
[/quote]
Jo, höchstwahrscheinlich. Nur bei den mind. 50% Morden aus Leidenschaft, auf die ich mich bezogen habe sind sicher auch etliche dabei, die nicht so unmittelbar durchgeführt werden.
Oder wenn bei einem Gang-Schamützel in einer US-Großstadt einer umgenietet wird? Hätte der Täter auch eine Chance nur mit Todschlag durchzukommen?

hängt davon ab:
fährt er gezielt zum scharmützel: mord
wird er überrascht und mitgerissen und ballert ne runde mit: totschlag (und eine seeeehr interessante argumentation des anwalts :B )
wird er angegriffen und hat keine chance zur flucht: notwehr (und vermutlich ärger wegen besitz illegaler waffen und führen der selbigen in der öffentlichkeit)
[/quote]
Hast recht, so pauschal kann man das vermutlich nicht beantworten. Wenn es so wäre bräuchten wir ja keine Anwälter mehr. Und das wäre natürlich äußerst bedauerlich. ;)
 
Naja Wenn einer rumrennt und 20 Leute mit seinem Hackebeil zerstückelt...! Z.B. kannst dir sowas anschauen. Gibt noch mehrere solche Bsp. Aber jeder hier kennt die einen oder anderen.
 
KONNAITN am 20.01.2006 08:38 schrieb:
Nur bei den mind. 50% Morden aus Leidenschaft, auf die ich mich bezogen habe sind sicher auch etliche dabei, die nicht so unmittelbar durchgeführt werden.
die unmittelbarkeit ist natürlich voraussetzung, dass schuldmilderung zum tragen kommen kann. und absichtlich provozieren darf man dann natürlich auch keine solchen situationen (am besten noch mit dem messer in der tasche), dann ist es nämlich wieder geplant.
ist eigentlich logisch, das hirn muss sich kurz ausgeklinkt haben, so wütend muss man gewesen sein, richtig blind vor wut, damit das greift vor gericht.
 
sternitzky am 19.01.2006 23:52 schrieb:
Selbst wenn nach Bestrafungsform 1 gehandelt würde: Es wird oft dem Opfer nicht gerecht, erst recht wenn es sehr jung ist. Schließlich hat Lebenszeit auch seinem Wert.
Die einzige logische Schlußfolgerung wäre ein Kombination von 1 & 2 exkludierend die Todestrafe. Denn die Todestrafe ist genauso wie eine Null als Divisor nicht zu gebrauchen.

Und was soll das bringen, ausser die Rachegelueste der Betroffenen zu erfuellen? Was soll daran gerecht sein?
Ich finde nicht, dass die aktuelle Strafregelung willkuerlich ist, sondern versucht einen ausgeglichenen Mittelweg zu finden und entwickelt sich stetig weiter.


In Saudi-Arabien wurde doch letztens ein Urteil gesprochen, wo einem Gastarbeiter ein Auge entfernt werden soll, weil er jemanden im Streit verletzte und dieser an Sehkraft einbuesste. q

... hoert sich wirklich gerecht und fortschrittlich an, ja.. :B
"Auge um Auge" ist so ziehmlich die primitivste Form der Rechtssprechung.
 
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