ruyven_macaran am 19.01.2006 18:57 schrieb:
(vereinzelt wird ja argumentiert, "solche" leute hätten es nicht verdient, dass die strafe so schnell vorbei ist)
Das kommt daher, daß es drei unterschiedliche Methoden gibt, wie man Taten bestrafen kann.
1. Auge um Auge, Zahn um Zahn-Prinzip: Die Straftat des Täters wird seine eigene Bestrafung.
2. die Bestrafung orientiert sich an dem Ausmaß der negativen Auswirkungen auf das Opfer der durch des Täters verursachten Straftat. (wie es heutzutage z.B. geldliche Entschädigungen gibt, wenn einem Opfer Geld entgeht)
3. Per Gesetz willkürlich festgelegte Strafen für bestimmte Straftaten.
Was ist gerechter?
Beispiel 1:
Tat: Ein 14-jähriges Mädchen wird vergewaltigt.
Bestrafung nach
- 1: Täter wird vergewaltigt
- 2: Die durchschnittliche Lebenserwartung einer Frau (81 Jahre)-14 Jahre= 67 Jahre. 67 Jahre wird sie davon gekennzeichnet sein. Der Täter wird 67 Jahre vergewaltigt.
- 3: Gesetzgeber kann willkürlich die Tat bestrafen, von keine Bestrafung bis Todesstrafe
Beispiel 2:
Tat: 14-jährige weibliche Person wird ermordet.
Bestrafung nach
- 1: Täter wird ermordet
- 2: Täter wird 67 Jahre auf äußerste ohne Todesgefahr gefoltert, da Opfer 67 Jahre wertvolle Lebenszeit verloren geht.
- 3: Gesetzgeber kann willkürlich die Tat bestrafen, von keine Bestrafung bis Todesstrafe
Da stellt sie die logisch-moralische Frage: Was ist gerechter?
Meine persönliche Beurteilung:
Umstände wie in Bestrafungsform 3 sind besonders populistischen Politikern gelegen, um immer ein Thema zu haben, die wirklichen Probleme nicht angehen zu müssen, da das dumme Volk dann abgelenkt ist. Außerdem ist es eine würdeverletzende Arroganz der Herrschenden gegenüber dem Opfer. Durch eine solche Bestrafungsform wird z.B. ein Verfassungsartikel wie "die Würde des Menschen ist unantastbar" auf unlogische Weise ad absurdum geführt und zu einem perversen Paradoxon des sich durch Moralverdrehung selbst schützenden Bösen.
Selbst wenn nach Bestrafungsform 1 gehandelt würde: Es wird oft dem Opfer nicht gerecht, erst recht wenn es sehr jung ist. Schließlich hat Lebenszeit auch seinem Wert.
Die einzige logische Schlußfolgerung wäre ein Kombination von 1 & 2 exkludierend die Todestrafe. Denn die Todestrafe ist genauso wie eine Null als Divisor nicht zu gebrauchen.
PS: Natürlich bin ich ein Vefechter des Standpunkts: unschuldig bis Schuld 100% bewiesen ist.