LaserFocus
Anfänger/in
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Du setzt Nichtwähler mit denen gleich die hingehen, aber ihren Wahlschein ungültig machen.Du wirst trotzdem gezählt...Wie im Beispiel
Ursprünglich basieren die % auf 5mio Wählern also entsprechen 5mio = 100%
Jetzt gehen aber 1,5mio nicht wählen.
Das bedeutet 100% sind nicht mehr 5mio sondern 100% sind jetzt =3,5mio der gültigen Wähler!
Somit haben diese 1,5mio Nicht-Wähler die % gesenkt, so dass jede einzelne gültige Stimme defakto mehr Wert ist.
Und wenn dann von diesen 3,5mio 100k ungültig wählen, sind es am Ende 3,4mio die 100% ausmachen.
Für die Bundestagswahl haben sie das gleiche dann bewirkt wie die Nichtwähler, weil die 100% = gültige Stimmen sind.
Nichtwähler fließen nicht in die Wahlbeteiligung und werden direkt abgezogen von den gültigen Stimmen. Und die Ungültigen werden im letzten Schritt dann abgezogen für die finalen gültigen Stimmen.
Ungültige Stimmen zählen halt nur als Wahlbeteiligung und werden am Ende gesondert aufgeführt, weil sie wieder rausgerechnet werden müssen!
Ein Nichtwähler wird nicht in die Wahlbeteiligung eingerechnet, ein Wähler der eine ungültige Stimme abgegeben hat jedoch schon. Je nach Anzahl dieser ungültigen Stimmen kann das im Extremfall zu Verwerfungen hinsichtlich prozentualer Aufteilungen führen.
Aber bleiben wir realistisch, der Anteil der zwar abgegebenen, aber ungültigen Stimmen hat sich nicht erhöht und diese haben minimale Auswirkungen auf das Gesamtergebnis.
Ich war etliche Jahre in der Kommunalpolitik aktiv und habe an vielen Wahlen als Wahlhelfer und auch als Wahlleiter bereits teilgenommen. Die Anzahl der ungültigen Wahlzettel ist vernachlässigbar klein und hat auf das Gesamtergebnis quasi keinen Einfluss…in der zweiten Nachkommastelle. Weder würden diese Stimmen jemanden über eine Prozenthürde hieven, noch dazu führen, dass jemand darunter rutscht.
Unterschätze nie die Faulheit der Menschen, kaum jemand bemüht sich ins Wahllokal um seine Stimme ungültig zu machen.