aber was ist denn so problematisch an einer vollständigen freigabe der öffnungszeiten?SCUX am 19.01.2007 17:07 schrieb:ach und du hättest nichts dagegen wenn du UND deine frau unter der woche bis 22uhr arbeitet???
wer bringt denn dann euer kind ins bett??? der nachbar?...ach nee der muss ja auch lange arbeiten....
logisch gibt es viele die laaaaange arbeiten, zb weil sie selbstständig sind, die gründen auch familien, nur is da meist die frau viel zuhause! und das geld stimmt, und wenn das geld nicht stimmt und du dennoch laaange arbeitest machst du entweder was falsch! oder du bist im einzelhandel!
öffnungs- und arbeitszeiten müssen ja nicht gekoppelt sein, d.h. man muss ja nicht gleich die arbeitszeitenregelungen aufheben.
denke es gibt einige leute (auch im einzelhandel) die lieber von 22.00 Uhr an 8 stunden arbeiten und dann den vormittag mit ihren kindern verbringen, anstatt morgens den schlafenden kindern ein tschüss zuzurufen und abend ein gute nacht.
schutz der arbeiter, wie gehabt bestehen lassen (vielleicht auch wiederherstellen, aber anders thema) 8 stunden, nacht- und sonntagsarbeit mit zuschlägen und gut ist - dann macht jeder sein geschäft wie es am besten passt und auch angenommen wird... schafft imo mehr chancen für die kleinen, die tante emma läden - die ich ja vermisse...