SCUX am 21.06.2009 07:34 schrieb:
wieso sollte man im Internet was dürfen was man normalerweise nicht darf! :-o
Darf man nicht, die Veröffentlichung und der Vertrieb von Kinderpornographie und anderem Schmutz ist im Internet genauso verboten wie ausserhalb.
diese virtuelle Freiwildzone hat keine Daseinsberechtigung! und ist schlimm wie noch was!
Es gibt keine Freiwildzone. Falls einem eine bestimmte Form von Gesetzwidrigkeiten im Internet zu häufig über den Weg läuft und man sich sicher ist, dass sie ohne Aushebelung der Bürgerrechte im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung bekämpft werden kann, wendet man sich an seinen Abgeordneten und fordert eine Personalaufstockung für die zuständigen Behörden oder andere wirkungsvolle und gesetzeskonforme Maßnahmen.
Kids die um ihre MP3 Festplatte bangen, oder Schwarzzieher die befürchten ihre Programme oder Spiele zukünfitg wieder kaufen zu müssen nerven nur mit ihrem gejammer (damit meine ich keinen direkt hier!!).
In der Tat, nur hat das mit dem Thema nichts zu tun. File-Sharing wird als Argument nur auf der Welle mitgetragen, um Stimmung zu machen.
das Problem ist nur eine sinnvolle Umsetzung der Kontrollen!
leider beschäftigen sich meist Leute damitdie davon keine Ahnung haben, und "Profis" die sich damit auskennen, regen sich lieber darüber auf, wie sinnvolle Alternativen auszuarbeiten!
Kontrollen und Bekämpfung im Bezug auf Kinderpornographie, dem Thema des Gesetzes, sind überaus einfach: findet man fragwürdiges Material, meldet man es der Polizei und gegebenenfalls dem Hoster. Dann wird beurteilt, ob es gesetzwidrig ist. Sollte dies der Fall sein, hat die Polizei die gesetzliche Pflicht, dagegen vorzugehen, dh. Ermittlungen einzuleiten und den Hoster zum Löschen aufzufordern.
Die Mär, dass ein Löschen oft nicht möglich ist, kann nur unter Propaganda eingeordnet werden. Der Fakt ist: man kann als Privatperson in nahezu allen Ländern die Provider anschreiben und die werden, nach eingehender Prüfung, gegebenenfalls das Material innerhalb kürzester Zeit entfernen. Mit Phishing-Sites funktioniert es beispielsweise weltweit problemlos, da die Banken Druck machen. Unseren Behörden fällt dies im Ausland so schwer, weil sie über Europol, Interpol und weitere Einrichtungen gehen, um das Ego der örtlichen Behörden zu schonen. Allerdings wurde erst dieser Tage gerichtlich festgelegt, dass unsere Behörden guten Gewissens direkt mit den Hostern in Kontakt treten dürfen.
Daher auch der Slogan: Löschen statt Sperren!
Freaky22 am 21.06.2009 10:32 schrieb:
Ich lasse jetzt aber bewusst die Frage außen vor ob diese "Stopp" Kampagne effektiv und sinnvoll ist. Meiner Ansicht nach ist es durchaus gerechtfertigt gesetzeswidrige Inhalte des Internets zu "sperren" bzw. diese rechtsstaatlich zu verfolgen.
Siehe oben: Sperrung ist nicht nötig, Löschen funktioniert wunderbar und ist gesetzeskonform.
Wieso sollte im Netz was anderes gelten, als im realen Leben.
Siehe oben: das Netz ist
kein rechtsfreier Raum. Allerdings ist es allein schon durch die sehr fragwürdige Form des Telemediengesetzes schon seit jeher ein um Bürgerrechte beschnittener Raum.
Werd ich beim saugen von Musik und Software erwischt, ja Pech gehabt, das ist nun einmal Diebstahl.
Hat nichts mit dem Thema zu tun.
Das es dann durchaus rechtswidrige Auswirkungen wie die übereilte SPerrung von Websites gibt, ist nicht schön und sollte unseren rechtsstaatlichen Regeln und Verfahren entsprechend auch vermieden werden. Dazu ist ja schließlich die Judikative da.
Die Judikative nimmt nicht Teil am neuen ZugErschwG. Überprüfung findet periodisch und stichprobenartig
im Nachhinein statt. Damit wenigstens dieser Aspekt verfassungskonform wäre, müsste die Sperrung jeder Seite von einem Richter
vorher explizit angeordnet werden.
Über Zensur im Allgemeinen brauchen wir nicht zu diskutieren, da ich eine eher englisch-amerikanische Einstellung (siehe Thomas Paine, Benjamin Franklin, John Stuart Mill, etc) dazu habe und wir deshalb nie zu einem Kompromiss kommen können.