AW: Wie kann man Leute davon überzeugen, dass Festplattenverschlüsselung wichtig ist
Rabowke am 30.01.2009 07:53 schrieb:
[...] Davon ab, dass es mich nicht sonderlich stören würde wenn ein Beamter dort einen Blick drauf werfen würde, muss man sich im klaren sein, dass bei einer normalen Hausdurchsuchung auch private Dinge wie eben 'entwickelte' Bilder angefasst werden und ggf. ausgewertet werden. [...]
Das stimmt so nicht ganz. Bei einer Hausdurchsuchung hat jeder das Recht
* einen unabhängigen Zeugen hinzuzuziehen (und die Durchsuchung darf erst stattfinden wenn dieser Zeuge vor Ort ist)
* auf eine Kooperation mit den Beamten zu verzichten (was allerdings oftmals nicht empfehlenswert ist)
*
bevor die Beamten die Wohnung überhaupt betreten dürfen eine amtlich beglaubigte Abschrift des Durchsuchungsbescheids einzufordern (was durchaus noch eine halbe Stunde Zeitgewinn bedeuten kann wenn die Herren in Grün diese Abschrift nicht dabei haben ^^)
* seinen Anwalt zu kontaktieren (auch wenn die Beamten nicht bis zu dessen Eintreffen mit der Durchsuchung warten brauchen)
Das ist im Falle einer Festplattendurchsuchung
NICHT gegeben. Es gibt da ein
sehr gutes Video zu diesem Thema.
Desweiteren dürfen Beamten bei einer Wohnungsdurchsuchung nur und ausschließlich die Räumlichkeiten betreten und durchsuchen, die explizit im Durchsuchungsbescheid als zu durchsuchende Räume aufgelistet sind. Wenn also auf dem Durchsuchungsbescheid steht "Wohn- und Arbeitszimmer" und auch nur ein Beamte einen Fuß in dein Schlafzimmer setzt, kann man eigentlich gleich bei seinen Kollegen eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs stellen.
Die Bedeutung von Festplattenverschlüsselung trifft nicht nur die pösen Raubkopierer (^.~) sondern auch alle Leute die vertrauliche Daten bearbeiten. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Verbraucherschützer, Geistliche, etc. etc. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass irgendjemand hier wirklich will, dass irgendein Servicetechniker alle Krankenakten (inklusive Adressen, Krankengeschichten, Rezepten, etc.) auf einem Praxiscomputer einsehen kann wenn das Ding wegen eines Hardwarefehlers zur Reparatur gebracht wird.
Rabowke am 30.01.2009 07:53 schrieb:
[...] Ich persönlich seh das aber so ähnlich wie Herbboy: jemand, der sich nichts hat zu Schulden kommen lassen wird kein Problem damit haben, dass sein Rechner 'durchsucht' wird. [...]
Wenn Sie nichts zu verbergen haben, dann mal gleich hier und jetzt die - digitalen - Hosen runter:
* was ist ihre Lieblingspornoseite und wie oft besuchen Sie diese?
* welche Bücher haben Sie zuletzt gekauft?
* wo waren Sie wie lange zuletzt in Urlaub?
* welches "Erwachsenenspielzeug" haben Sie zuletzt gekauft?
* welche Medikamente haben Sie zuletzt gekauft?
Es gibt einfach
einige Dinge die niemanden anderen etwas angehen. So eine Einstellung ("ich hab ja nix zu verbergen") ist genau die Art von Mentalität, die unser guter Dr. Wolfgang Opferschäuble der Bevölkerung verkaufen will. Und plötzlich ist jeder der sein durch das Grundgesetz garantierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre wahrnehmen will ein Terrorverdächtiger.
>.<"