AW:
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p.s.: Abgesehen vom eingeschränkten Weiterverkauf erhält man trotzdem nur eine Lizens zum Spielen. Wenn du dir eine Volllizens holen würdest, um das Produkt dein Eigen nenn zu können, dann müsstest du ein paaar Nullen an der Verkaufssumme hinten anhängen.
Jedoch stimme ich Dir zu. Der eine Professor behauptet das, die Paragraphen sagenm aber etwas anderes... Da muss man erst mal durchblicken.
Trotzdem stimmt die Suggestion nicht das man bei Steam eher ein Abbonement erwirbt und bei Retailspielen nicht. Lizenstechnisch ist es das gleiche System, egal ob legal oder nicht.
Wenn das doch hier nur endlich mal die jenigen welche, bzw. welcher
begreifen würden^^
Naja. Ich geb die Hoffnung nie auf. Aber mittlerweile dreht sich das letzte Drittel vom thread nur noch um Kindergratenrethorik, die hier von einer Person immer wieder entfacht wird.
Na ich geh dann mal das Niveau suchen...
MfG
Ein paar Posts früher habe ich einen Link gepostet, wo genau das, inklusive der Gesetzestexte und Paragraphen aber bestätigt wird. Von daher kann man schon davon ausgehen, dass das richtig ist. Kannst ja nochmal nachschauen.Raptor am 19.02.2009 17:58 schrieb:Und genau da liegt ihr beide nichg ganz richtig. Es ist nicht so eindeutig und da ich mal davon ausgehe dass hier kaum einer Jura studiert hat und auch noch in diesem Rechtsbereich tätig ist können wir eigentlich alle das nicht richtig beurteilen. Und nun warum ich meine das ihr nicht ganz richtig liegt:DaStash am 19.02.2009 17:17 schrieb:ragnar86 am 19.02.2009 16:45 schrieb:Kurzzusammenfassung: Bei JEDER Software erwirbst du lediglich ein Nutzungsrecht, welches dir wieder entzogen werden kann. Das Stück Software ist zu keiner Zeit dein Eigentum.![]()
Das hab ich schon x mal versucht Ihm deutlich zu machen aber genau diesen wichtigen Punkt scheint er nicht zu verstehen.
MfG
[url=http://www.gamestar.de/index.cfm?pid=675&pk=1953021&p=4 schrieb:Report:Kopierschutz oder Tod[/url]]»Jede Lizenz für die Online-Features ist eine Einzelnutzer-Lizenz. Diese Lizenzen dürfen von Ihnen nicht an Dritte weiterveräußert werden.«
Solche Aussagen bringen Medienrechtler und Verbraucherschützer auf die Palme. »Das ist Quatsch!«, echauffiert sich etwa Professor Thomas Hoeren von der Uni Münster, »das Lizenzmodell erfüllt nur den Zweck, Nebel zu verbreiten.« Sein knappes Urteil: »Sie können auf ein Pferd ›Esel‹ schreiben, es bleibt trotzdem ein Pferd « – Spiele bleiben ein Sachgut. Entsprechend seien auch alle Verbraucherrechte voll anzuwenden, sagt der Rechtsanwalt Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern. Dazu gehört der Weiterverkauf.
Die Hersteller profitieren davon, dass sie mit Kopierschutz-Einschränkungen wie den begrenzten Aktivierungen in juristisches Neuland vorstoßen, in dem keine verbindliche Rechtssprechung existiert. »Wir bewegen uns da in einem rechtlichen Graubereich«, erklärt der Verbraucherschützer Saller.
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p.s.: Abgesehen vom eingeschränkten Weiterverkauf erhält man trotzdem nur eine Lizens zum Spielen. Wenn du dir eine Volllizens holen würdest, um das Produkt dein Eigen nenn zu können, dann müsstest du ein paaar Nullen an der Verkaufssumme hinten anhängen.

Jedoch stimme ich Dir zu. Der eine Professor behauptet das, die Paragraphen sagenm aber etwas anderes... Da muss man erst mal durchblicken.
Trotzdem stimmt die Suggestion nicht das man bei Steam eher ein Abbonement erwirbt und bei Retailspielen nicht. Lizenstechnisch ist es das gleiche System, egal ob legal oder nicht.

Wenn das doch hier nur endlich mal die jenigen welche, bzw. welcher
begreifen würden^^Naja. Ich geb die Hoffnung nie auf. Aber mittlerweile dreht sich das letzte Drittel vom thread nur noch um Kindergratenrethorik, die hier von einer Person immer wieder entfacht wird.
Na ich geh dann mal das Niveau suchen...
MfG

spielen?

