• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Hartz-Urteil - oder: Die 2 Klassengesellschaft

Schindler am 29.01.2007 20:42 schrieb:
Alleridings ist der Eindruck, den Nichtjuristen gewinnen, durchaus nachvollziehbar. Und führt auch bei mir dazu, das kritisch zu sehen. Bei Hartz war das ok, Mannesmann hätt ich selbst so nicht geführt.
Wir brauchen hinsichtlich dieser Deals eine gesetzliche Grundlage - die fehlt.
Im Grunde teile ich Deine Bewertung. Unbehagen lösen die Einstellung des Verfahrens gegen Ackermann wie auch die Verurteilung von Hartz entsprechend einer zuvor getroffenen Absprache sowohl bei Nicht-Juristen als auch bei Juristen aus. Insbesondere stimme ich der Einschätzung zu, dass die Verurteilung von Hartz angesichts der ausgesprochenen Strafe nicht unangemessen erscheint. Soweit sich Kritik am Strafmaß entzündet, wird nicht selten verkannt, dass die verhängte Strafe durchaus einschneidend ist. Dennoch lassen sich berechtigte Einwände gegen die Absprache erheben.
Soweit Du auf Deals in Strafprozessen hinweist, die etwa dem Opfer die Aussage als Zeuge ersparen sollen, führt dieser Verweis insofern in die Irre. Während in derartigen Fällen die Absprache zweifellos sinnvoll ist, darf man dies im Fall Hartz durchaus bezweifeln, da eine vergleichbare Situation nicht gegeben ist - hier drängt sich vielmehr der Eindruck auf, dass ein andernfalls zu erwartendes langwieriges Verfahren abgekürzt werden sollte. Und man wird kaum verneinen können, dass diese Erwartung eher entsteht, wenn ein Angeklagter auf renommierte Verteidiger zurückgreifen kann und ein unter Umständen lang andauerndes Verfahren auch in materieller Hinsicht durchzustehen vermag. Insoweit ist der Thread-Titel (Zweiklassengesellschaft) vielleicht polemisch, aber nicht abwegig.

Ob allein die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Absprachen im Strafprozess geeignet ist, das Unbehagen, das man angesichts mancher Verurteilung empfinden mag, auszuräumen, scheint mir fraglich. Erkennt der Gesetzgeber den Deal letzlich als Variante zur Beendigung eines Verfahrens an, kann dies den Druck auf die Beteiligten (weiter) erhöhen, eine derartige Lösung zu suchen, mag sie auch dem ursprünglichen Ideal des Strafprozesses zuwiderlaufen. Aber das ist wohl eher eine rechtspolitische Diskussion, die andernorts geführt werden mag; man wird die entsprechenden Regelungsvorschläge zunächst abwarten müssen.

meier242
 
Zurück