W
Woodstock
Gast
rokn am 29.01.2007 10:59 schrieb:Woodstock am 29.01.2007 10:37 schrieb:Insofern müsste nach dem Rechtsempfinden das Urteil eigentlich ein Freispruch sein.
Hartz hat sich nicht selbst bereichert
Hartz hat die Arbeitnehmer nicht geschadet
Hartz hat dem Unternehmen direkt geschadet, indirekt dazu beigetragen Wohlstand zu sichern
Hartz hat "nur" unmoralisch und gesetzeswidrig gehandelt.
Und somit ist das URteil ganz in Ordnung.
Gruß
W.
Oje, also die Diskussion, die Du hier führst... Da kann ich nicht mithalten.
Das, was Du hier schreibst, fasse ich einfach nicht. Du meinst also: Wenn jemand durch Unrecht einem Großteil der Bevölkerung (z.B. vielen 1000Arbeitsnehmers) Gutes tut, bzw. nur in geringem Maße Verschlechterung herbeiführt, ist das ok? Sollte das zu Freispruch führen?!?
Kannst Du nicht lesen oder willst Du nicht lesen???
MÜSSTE(!), Konjunktiv. Für den Fall, dass man das "Rechtsempfinden" stoisch auslegt. "Das Urteil ist ganz in Ordnung" habe ich im Fazit geschrieben. Nochmal für Dich: "IST ganz in Ordnung". Kein Konjunktiv. Sollte eigentlich ausreichend deutlich machen, dass ich einer Verurteilung zustimme. Nur nicht einer Art der Veruteilung wie Du sie gerne hättest, die dann noch eventuell von Rache geprägt ist. Wenn man nämlich dieses Rechtsempfinden anwenden WÜRDE (<- Konjunktiv), dann MÜSSTE (<- Konjunktiv) man eigentlich einen Freispruch erteilen.
Ich hoffe die Unterschiede werden jetzt klar.
Gruß
W.