• Aktualisierte Forenregeln

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Hartz-Urteil - oder: Die 2 Klassengesellschaft

rokn am 26.01.2007 11:03 schrieb:
Das Volkert bestechlich war ist das eine - aber Hartz saß am Drücker ihm die Kohle auch zu verschaffen. Er hat sich den Vertreter der Arbeitnehmer gefügig gemacht - also? Wen hat er jetzt betrogen? Wie hat er denn seine Reformen durch den Betriebrat bekommen?

Man kann sich gegen alle möglichen Dinge versichern, aber was würde eine Versicherung tun, wenn ihr eine Schadenersatzklage auf grund von unsachgemäßer Behandlung ins Haus steht???

Das Problem bei der Beurteilung von sochen Bestechungsfällen ist immer, dass du nie und nimmer sagen können wirst was gewesen wäre wenn nicht bestochen worden wäre.

Da kannst du nicht irgendwelche Traumszenarien annehmen, dass die AN das doppelte Gehalt bekommen hätten und 50 Tage Urlaub etc.

Aber genau das müsstest du tun (also den wirklich verursachten Schaden angeben) wenn du irgendwie gerecht urteilen willst. Da das nicht möglich ist werden diese Urteile oft als ungerecht empfunden.
 
rokn am 26.01.2007 09:36 schrieb:
Das Vorgehen des Verhängens einer Geldstrafe ist mir bewusst.

Das Problem das darin liegt, sehe ich als Folgendes: Einen straffälligen Bürger hinter Schloß und Riegel zu setzen, weil er sich die entsprechende Geldstrafe nicht aufbringen kann, wird diesen nicht rezosialisieren! Es wird ihn zunächst verzweifeln lassen und kränken. Er verliert Job, Ansehen, Freunde, Chancen... Dieses Gefühl wird in Wut umschlagen. Die weitaus größere, gerechtere Strafe für ihn wäre, den Rest seines Lebens dafür arbeiten zu gehen frei zu bleiben. Monatlich seine Strafe abbezahlen, bis er vielleicht irgendwann "frei" von Schuld(en) ist.

Bei Herrn Hartz liegt der Sachverhalt genau anderherum. Ihn zu einer Geldstrafe zu verurteilen, wird ihn weder beugen noch ändern. Noch verliert er die Chance, wieder in einem großen Konzern tätig zu werden (dauert zu etwas, aber keine Sorge). Er zahlt, verdrängt - vergisst vielleicht. Aber ihn unter miesen Bedingungen 5 Jahre (die er verdient hätte) einzusperren, dass würde diesen Mann beugen !!!

Ich bleibe dabei -Es ist ein Freikauf! Denn die weitaus schlimmere Strafe, wäre für ihn das Gefängnis.

Irgendwo höre ich schon wieder den Polemik-Alarm schrillen aber ich versuche das mal zu ignorieren. Sehen wir die Tatsachen: Es ist fast grundsätzlich so, dass solche Wirtschaftsprozesse mit solchen Vorabsprachen und Geldstrafen enden. Die Buße die Hartz zahlen muss ist weder gering noch irgendwie einer Zweiklassengeselllschaft entsprechend.

Und nun zum Thema Polemik: Woran machst du die 5 Jahre fest? Dir selber überlegt oder wie? Tolles Rechtssystem.
Ein großer Konzern wird Herr Hartz nun sicher nicht mehr einstellen. Allein schon den Ruf, einen als bestechlich geltenden Manager zu haben, wäre für das Unternehmen Gift. Das kann sich kein größeres Unternehmen leisten. Insbesondere da Hartz als Vorbestraft gilt, und die Bewährungsstrafe von 2 Jahren sogar äußerst hoch war.
 
Ihr dürft dabei nicht vergessen, wie unser rechtssystem aufgebaut ist und wie das StGB funktioniert.
1. bei Mannesmann war das Problem dass das StGB ein solches "Vergehen" wie die Bereicherung bzw übermäßige Belohnung von Managern nicht kennt. Somit wäre das ganze auch mit einem Freispruch geendet, wenn die Anwälte gut genug gewesen wären. Da bringt dann die Strafzahlung mehr die auch ein bisschen wehtut und der Gesellschaft zeigt, dass solches Verhalten nicht tolleriert wird.

Bei Harz ist die Sache so dass er sich nicht selbst bereichert hat und man ihn deshalb nicht härter strafen kann. Die Schadensersatzanspruche von VW mal außen vorgelassen. Denn die werden noch kommen und richtig teuer werden für den Herrn Harz.

Also nicht unbedingt was mit 2 klassengesellschaft, sondern das Problem dass unser Strafsystem 100 Jahre auf dem Buckel und daher oft etwas unflexibel für manche Taten anzuwenden ist.
 
rokn am 26.01.2007 09:36 schrieb:
Er zahlt, verdrängt - vergisst vielleicht. Aber ihn unter miesen Bedingungen 5 Jahre (die er verdient hätte) einzusperren, dass würde diesen Mann beugen !!!


Das ist eben der Unterschied zwischen dir und dem Rechtssystem der Bundesrepublik
Du willst Rache und das System nicht

hier mal ein informativer link des wdr der solche Reaktionen vorhergesehen hat:
http://www.wdr.de/radio/wdr2/dertag/363820.phtml
 
rokn am 26.01.2007 08:03 schrieb:
Peter Hartz, ....... Mannesmann-Prozesses
....Heisst es nicht im Grundgesetz: Alle Menschen sind gleich?
sicher nicht vorbildhaft was herr hartz gemacht hat. dafür wurde er angeklagt und verurteilt. und ehrlich gesagt, dafür das er im interesse seines arbeitgebers die schwachstellen des arbeitgebervertreters ausgenutzt hat, ohne sich dabei persönlich zu bereichern. ist die strafe nicht wirklich gering. ausser einer bestrafung hat er so gesehen nichts davon. mit mannesmann hat das garnichts zu tun - das ist ne ganz andere geschichte. ein tankwart der einer spedition ne kiste bier ausgibt, damit sie bei ihm tankt und nicht bei der konkurrenz, wird sicher auch nicht für 5 jahre verknackt, da kommt es noch nichtmal zur verhandlung...
aufregen sollte man sich über den arbeitnehmervertreter der sich hat bestechen lassen, denn der hätte nun mal alle möglichkeiten gehabt so eine situation im sinne seiner "genossen" zu nutzen, die waren ihm aber wohl egal. wenn manche manager unmoralisch sind, finde ich den arbeitnehmervertreter deutlich unmoralischer hier.

Stef1811 am 26.01.2007 13:43 schrieb:
Ein großer Konzern wird Herr Hartz nun sicher nicht mehr einstellen. Allein schon den Ruf, einen als bestechlich geltenden Manager zu haben, wäre für das Unternehmen Gift. Das kann sich kein größeres Unternehmen leisten. Insbesondere da Hartz als Vorbestraft gilt, und die Bewährungsstrafe von 2 Jahren sogar äußerst hoch war.
hartz hat nicht den ruf eines bestchechlichen managers, im gegenteil konzerne könnten sein vorgehen durchaus gut finden, gewerkschafter kaufen ist nicht ohne. ein imageproblem hätte der konzern auch nicht wirklich...

Boesor am 26.01.2007 14:57 schrieb:
Du willst Rache und das System nicht
yupp :top:
 
Fimbul am 26.01.2007 10:41 schrieb:
BlackKnight87 am 26.01.2007 10:29 schrieb:
Was ich bei den Rechtssystemen einfach nur Schwachsinn finde, die Tat an sich ist ja immer noch die selbe.

Ja, aber ohne Deal riskiert man halt auch einiges:
Verzicht auf viel größere Folgeprozesse mangels Kooperation des Angeklagten, lange Verhandlungen, ev. wirklich ungerechte Freisprüche, zusätzliche Belastung von Kindern als Zeugen, etc blabla.
Schwachsinnig wäre es, auf solche Dinge keine Rücksicht zunehmen.

Aber das wurde hier eigentlich alles schon genannt.

Man könnte natürlich auch wieder auf Folterung, Hexenverbrennung und Lynchjustiz zurückgreifen. Das war zwar nicht viel, aber wenn man mal den richtigen erwischt hat, dann wars effektiv.

Für Korruption könnte es als Strafe x Jahre GULAG geben. Das ist mal eine echte Strafe und schreckt andere ab.
 
jediknight1 am 26.01.2007 22:42 schrieb:
Für Korruption könnte es als Strafe x Jahre GULAG geben. Das ist mal eine echte Strafe und schreckt andere ab.

Oder ein Jahr lang deine Vorschläge lesen..... :finger:
 
Stef1811 am 26.01.2007 13:43 schrieb:
Und nun zum Thema Polemik: Woran machst du die 5 Jahre fest? Dir selber überlegt oder wie? Tolles Rechtssystem.
Ein großer Konzern wird Herr Hartz nun sicher nicht mehr einstellen. Allein schon den Ruf, einen als bestechlich geltenden Manager zu haben, wäre für das Unternehmen Gift. Das kann sich kein größeres Unternehmen leisten. Insbesondere da Hartz als Vorbestraft gilt, und die Bewährungsstrafe von 2 Jahren sogar äußerst hoch war.

Stell dir vor, ich kann lesen. Wobei ich manchmal wünschte, es zu verlernen. Warum schaffen es viele in diesem Forum nicht sachlich zu bleiben??? Wenn Du Zeitung lesen würdest (keine Beleidigung, nehme mal an, Du tust es nicht!) wüsstest Du, dass ihm im Falle einer Verurteilung ohne starfmildernde Umstände für Bestechung 5 Jahre Haft gedroht hätten. Demnach: Nein, ich habe mir das nicht ausgedacht! Sondern das steht im StGB und da wirds wohl auch der Redakteur herhaben :)
Insofern finde ich die Strafe nicht besondern hoch. Zudem habe ich am Wochenende einen interessanten Kommentar einer Journalistin gelesen, der sich mit diesen, inzwischen üblichen, Deals befasst. Diese sind gesetzlich weder irgendwo festgeschrieben, noch gibt es bisher einen konkreten Plan, das umzusetzen. Wenn man so will, bewegen sich Verteidiger, Staatsanwaltschaft und letztendlich auch der Richter ein wenig in "rechtsfreiem" Raum. Es ist nämlich einfach nirgendwo nachzulesen, um wieviel eine Strafe gemindert wird, wenn der Angeklagte geständig ist. Gewiss wird diese Vorgehensweise praktiziert, um langwierigen Prozessen aus dem Weg zu gehen, bzw. um den Angeklagten später als Belastungszeugen einzusetzen - es ist ein Spiel - ein Spiel um Jahre! Hartz hatte offensichtlich eine Menge in die Wagschale zu legen (werden wir beim Prozess gegen Volkert sicher LESEN können) daher die hohe Milderung.
Und damit dazu:

Boesor schrieb:
Das ist eben der Unterschied zwischen dir und dem Rechtssystem der Bundesrepublik
Du willst Rache und das System nicht

Nein, das will ich nicht. Ich habe geschrieben, dass ihr es nennen könnt, wie ihr wollt. Es war Ausdruck meines naiven Glaubens, dass wir alle in demselben Rechtsstaat leben. Und meine ganz persönliche Feststellung war anschließend, dass wir das nicht tun.

Und das hat natürlich auch etwas mit dem Mannesmann-Prozes zu tun. Klar ist es teuer herauszufinden, ob die Vorgänge seinerzeit gerechtfertigt waren. Jedoch können nur aus Präzedensfällen neue Gesetzesentwürfe entstehen. Bloß welches Signal sendet denn die Justiz, wenn sie sich auf solche Vergleiche einlässt? Man geht der Arbeit aus dem Weg und steckt die Kohle zum "Wohl" der Bürger ein/und zur "Reue" der Angeklagten?!? Somit ist Freiheit, und sei es nur die Freiheit vor einem unangenehmen, langwirigen Prozess, käuflich. Oder irre ich mich?

Wenn der angesprochene Tankwart dem Richter, sagen wir, 5000 € anbietet, wir dann auch nicht verhandelt???
 
rokn am 26.01.2007 09:47 schrieb:
Das Demokratie eine Illusion ist, der wir aller 4 Jahre zu Kreuze kriechen dürfen, dessen bin ich mir bewusst. Was fehlt, ist ein Exempel, statuiert an einem Vertreter einer Schicht von Menschen, die in diesem Land davon leben, andere auszubeuten.

Dann such dir halt eine bessere Alternative.

In dem Urteil wurden die gleichen Prinzipien angewandt, die auch für andere Bürger gelten. Nur bei den tausenden anderen Urteilen, die jeden Monat gefällt werden, ist halt nie eine Bild-Zeitung dabei. Geh mal in Deinen Ferien oder während Deines Urlaubs ins nächste Amtsgericht und verfolge ein paar Fälle. Danach können wir weiterreden.

Sollte bei Hartz jetzt ein besonders hartes Exempel statuiert werden, damit der Rachgedanken "des kleines Mannes" gestillt wäre? Wäre das Gleichberechtigung?

Viel wichtiger an diesem Vorgang ist doch, dass gerichtlich einwandfrei festgestellt wurde, dass Hartz ein unmoralisch handelnder Mensch war und somit seine Glaubwürdigkeit für die nächste Zeit erheblich in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Und: eine halbe Million Strafe sind für ihn auch nicht gerade wenig. Genauso wie für "den kleinen Mann" 20 Euro nicht gerade wenig sind. Und ich kann mich erinnern, dass es hier eine längere Diskussion gab, wie man sich verhalten sollte, dass man ein PArktticket von 20 Euroo nicht bezahlen muss. Der "kleine Mann" scheint also ebenso verwerflich zu handeln.

Nie mit Steinen werfen, wenn man im Glashaus sitzt.

Gruß
W.
 
rokn am 29.01.2007 09:41 schrieb:
Wenn Du Zeitung lesen würdest (keine Beleidigung, nehme mal an, Du tust es nicht!) wüsstest Du, dass ihm im Falle einer Verurteilung ohne starfmildernde Umstände für Bestechung 5 Jahre Haft gedroht hätten. Demnach: Nein, ich habe mir das nicht ausgedacht! Sondern das steht im StGB und da wirds wohl auch der Redakteur herhaben :)

Schau doch mal selber im StGB nach anstatt dir allen von einem "Redakteur" vorkauen zu lassen.

§299 StGB schrieb:
(1) Wer als Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes im geschäftlichen Verkehr einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§300 StGB schrieb:
In besonders schweren Fällen wird eine Tat nach § 299 mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. die Tat sich auf einen Vorteil großen Ausmaßes bezieht oder
2. der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.

Also wie man unschwer erkennen kann werden bis zu 5 Jahre lediglich in "besonders schweren Fällen" verhängt. Und selbst da gibt es noch den Spielraum (3 Monate bis 5 Jahre). Man kann also davon ausgehen, dass nur in besonders schweren "besonders schweren Fällen" wirklich 5 Jahre verhängt werden würden.

Ich kann nicht entscheiden ob es sich im Falle Hartz um einen besonders schweren Fall iSd §300 StGB handelt, würde aber gefühlsmäßig sagen: eher nicht.

In nicht-besonders schweren Fällen sind (§299) bis zu 3 Jahre vorgesehen. Durch strafmildernde Umstände hat sich das bei Hartz auf 2 Jahre verringert.
 
TBrain am 26.01.2007 11:13 schrieb:
Da kannst du nicht irgendwelche Traumszenarien annehmen, dass die AN das doppelte Gehalt bekommen hätten und 50 Tage Urlaub etc.

Aber genau das müsstest du tun (also den wirklich verursachten Schaden angeben) wenn du irgendwie gerecht urteilen willst. Da das nicht möglich ist werden diese Urteile oft als ungerecht empfunden.


Zumal die Arbeitnehmer von VW nun wirklich nicht sooo schlecht darstehen :)

Bzw. gerade die relativ kluge Tarifpolitik der letzten 15 Jahre den Wohlstand des Konzerns (und damit der Region) gesichert hat. Ich wohne nun in der Gegend und kenne sehr viele, die bei VW angestellt sind und komischerweise beschwert sich KEINER (ich wiederhole: K E I N E R), dass die Arbeitsbedingungen bei VW schlecht wären. Ganz im Gegenteil. Bei einer gemütlichen Runde Bier wird schon eingeräumt, dass die Rahmenbedingungen im Vergleich zur restlichen Arbeitnehmerwelt in Deutschland unverschämt gut sind. Das hat sich zwar in der jüngeren Vergangeheit etwas verschlechtert, aber ich kenne nach wie vor niemanden, der ein Jobangebot von VW nicht annehmen würden.

Insofern müsste nach dem Rechtsempfinden das Urteil eigentlich ein Freispruch sein.

Hartz hat sich nicht selbst bereichert
Hartz hat die Arbeitnehmer nicht geschadet
Hartz hat dem Unternehmen direkt geschadet, indirekt dazu beigetragen Wohlstand zu sichern

Hartz hat "nur" unmoralisch und gesetzeswidrig gehandelt.

Und somit ist das URteil ganz in Ordnung.

Gruß
W.
 
TBrain am 29.01.2007 10:35 schrieb:
rokn am 29.01.2007 09:41 schrieb:
Wenn Du Zeitung lesen würdest (keine Beleidigung, nehme mal an, Du tust es nicht!) wüsstest Du, dass ihm im Falle einer Verurteilung ohne starfmildernde Umstände für Bestechung 5 Jahre Haft gedroht hätten. Demnach: Nein, ich habe mir das nicht ausgedacht! Sondern das steht im StGB und da wirds wohl auch der Redakteur herhaben :)

Schau doch mal selber im StGB nach anstatt dir allen von einem "Redakteur" vorkauen zu lassen.


...7...8...9...10 ...*AUS*

Die Kenntnis der Gesetzeslage siegt über die "Killerspiel-propagierende"-Schmuddelpresse ;)
 
TBrain am 29.01.2007 10:35 schrieb:
Ich kann nicht entscheiden ob es sich im Falle Hartz um einen besonders schweren Fall iSd §300 StGB handelt, würde aber gefühlsmäßig sagen: eher nicht.

Mann, mann, mann - was soll ich noch schreiben??? Wollt ihr nicht verstehen? :rolleyes:

Eben das, was Du ansprichst, hätte nur ein ausführlicher Prozess zeigen können. Sicher können weder Du noch ich das beurteilen. Jedoch ist, meinem subjektivem Empfinden nach, ein Verlust von über 2 Mio EUR für das Unternehmen VW (die ganzen "Geschäfsreisen" außen vor gelassen) kein kleiner Fall mehr. Eben darum ärgert mich, dass er sich einem Prozess entziehen konnte.

Und zu dem Beitrag über dir: Ich lese keine Bild. Und nur weil ich eine klare Meinung zu den Deals habe, die seit einigen Jahren in deutschen Gerichten getätigt werden, muss man mich noch lange nicht als Leser eines solchen Schundblattes diffamieren. Mir ist so egal (hab ich auch schon geschrieben) von wem Hartz sich einen blasen lies!

Noch einmal in einem Satz:
Ich finde es nicht richtig, dass es möglich ist, sich durch Geld (oder andere Vorzüge) einem aufklärerischen Prozess zu entziehen.

Und auch noch einmal zum mitmeiseln:
Es ist nirgendwo festgehalten, in welchem Maß sich ein Geständnis auf das Urteil auswirkt, bzw. wie überhaupt solche Deals auszusehen haben. Ergo: Rechtfreier Raum. Ergo: Subjektive Entscheidungen.
 
Woodstock am 29.01.2007 10:37 schrieb:
Insofern müsste nach dem Rechtsempfinden das Urteil eigentlich ein Freispruch sein.

Hartz hat sich nicht selbst bereichert
Hartz hat die Arbeitnehmer nicht geschadet
Hartz hat dem Unternehmen direkt geschadet, indirekt dazu beigetragen Wohlstand zu sichern

Hartz hat "nur" unmoralisch und gesetzeswidrig gehandelt.

Und somit ist das URteil ganz in Ordnung.

Gruß
W.

Oje, also die Diskussion, die Du hier führst... Da kann ich nicht mithalten.

Das, was Du hier schreibst, fasse ich einfach nicht. Du meinst also: Wenn jemand durch Unrecht einem Großteil der Bevölkerung (z.B. vielen 1000Arbeitsnehmers) Gutes tut, bzw. nur in geringem Maße Verschlechterung herbeiführt, ist das ok? Sollte das zu Freispruch führen?!?
 
rokn am 29.01.2007 10:50 schrieb:
Eben das, was Du ansprichst, hätte nur ein ausführlicher Prozess zeigen können.

Naja ich weis nicht wie du dir das vorstellst aber die Hauptaufklärungsarbeit wird vor dem Prozess gemacht. In Wirklichkeit ist das nicht wie bei diesen Gerichtsshows wo überraschend neue Beweise auftauchen, Zeugen eingeschüchtert zusammenbrechen etc.

Der Prozess hätte das höchstens noch vor der Öffentlichkeit vorführen können. Theater für den Pöbel.

Und auch noch einmal zum mitmeiseln:
Es ist nirgendwo festgehalten, in welchem Maß sich ein Geständnis auf das Urteil auswirkt, bzw. wie überhaupt solche Deals auszusehen haben. Ergo: Rechtfreier Raum. Ergo: Subjektive Entscheidungen.

Willkommen in der Rechtspraxis. Es ist unmöglich alles in Gesetzesform zu meißeln, weil das unglaublich aufwendig wäre. Unser Rechtssystem baut auf allgemeinen Regeln auf, die ausgelegt werden müssen, es beinhaltet die Subjektivität. Andernfalls wäre der Paragraphenberg in Deutschland doppelt so hoch wie Alpen
 
Der Witz an einem Prozess ist, dass die Anklage Beweismaterial vorlegt, dass die Verteidigung ihrerseits zu entkräften versucht. Das diese Beweise vorher schon existieren, ist mir klar. Was sie wert sind, zeigt aber erst der Prozess.

Somit finde ich es schon interessant, wie der Richter über die Schwere des Falls befunden hätte.

Hm, ich hätte nicht gedacht, dass ich mit meiner Meinung derart allein dastehe. Schade, dass es so ist und das Leute, die Dinge kritisch hinterfragen am Ende als "Gerichtsshow-Gucker" und "Bild-Leser" abgestempelt werden.

Das entwertet für mich das Politik-Forum als Diskussionsplattform.
 
TBrain am 29.01.2007 11:01 schrieb:
rokn am 29.01.2007 10:50 schrieb:
Eben das, was Du ansprichst, hätte nur ein ausführlicher Prozess zeigen können.

Naja ich weis nicht wie du dir das vorstellst aber die Hauptaufklärungsarbeit wird vor dem Prozess gemacht. In Wirklichkeit ist das nicht wie bei diesen Gerichtsshows wo überraschend neue Beweise auftauchen, Zeugen eingeschüchtert zusammenbrechen etc.

Der Prozess hätte das höchstens noch vor der Öffentlichkeit vorführen können. Theater für den Pöbel.

Und auch noch einmal zum mitmeiseln:
Es ist nirgendwo festgehalten, in welchem Maß sich ein Geständnis auf das Urteil auswirkt, bzw. wie überhaupt solche Deals auszusehen haben. Ergo: Rechtfreier Raum. Ergo: Subjektive Entscheidungen.

Willkommen in der Rechtspraxis. Es ist unmöglich alles in Gesetzesform zu meißeln, weil das unglaublich aufwendig wäre. Unser Rechtssystem baut auf allgemeinen Regeln auf, die ausgelegt werden müssen, es beinhaltet die Subjektivität. Andernfalls wäre der Paragraphenberg in Deutschland doppelt so hoch wie Alpen

Als Anmerkung aus der Rechtspraxis möchte ich dazu noch folgendes zu bedenken geben: Die Justiz leidet seit Jahren unter erheblichem Einsparungsdruck. Es werden Richter und Staatsanwaltsstellen ohne Ende gestrichen. Dadurch sind die Gerichte gezwungen ökonomisch zu handeln (ob das im Einzelfall immer vorteilhaft lasse ich hier mal dahingestellt). Fakt ist jedenfalls, das die Gerichte ein sehr hohes Interesse daran haben, jeden Fall so schnell wie möglich vom Tisch zu bekommen. Jeder Verhandlungstag mehr bedeutet, dass andere Verfahren liegen bleiben (Haftsachen ! haben Priorität) und der Verfahrensrückstand wächst. Beispiel: Ich hatte gerade den Fall, da wurde jemand im Januar 2006 angeklagt, dann kam ein Zeuge nicht und es hat 1 Jahr gedauert, bis endlich zum nächsten Hauptverhandlungstermin kam, weil immer wieder wichtigere Verfahren dazwischen kamen.
Das Gericht hat sich bei Hartz also gedacht: "Ok, die Strafe müsste etwas höher sein, er ist geständig, so wie es aussieht fast pleite, wir kriegen die Sache schnell vom Tisch und können ihn noch gegen andere Angeklagte verwenden."
Bei dem momentanen (finanziellen) Zustand der Justiz bleibt einfach keine Zeit jeden Fall bis in kleinste aufzuklären / durchzuverhandeln, auch wenn es nach dem Rechtsstaatsgedanken eingentlich notwendig wäre. Die Verfahrensökonomie macht hier viele schmerzhafte Kompromisse notwendig.
 
rokn am 29.01.2007 11:15 schrieb:
Der Witz an einem Prozess ist, dass die Anklage Beweismaterial vorlegt, dass die Verteidigung ihrerseits zu entkräften versucht. Das diese Beweise vorher schon existieren, ist mir klar. Was sie wert sind, zeigt aber erst der Prozess.

Somit finde ich es schon interessant, wie der Richter über die Schwere des Falls befunden hätte.

Hm, ich hätte nicht gedacht, dass ich mit meiner Meinung derart allein dastehe. Schade, dass es so ist und das Leute, die Dinge kritisch hinterfragen am Ende als "Gerichtsshow-Gucker" und "Bild-Leser" abgestempelt werden.

Das entwertet für mich das Politik-Forum als Diskussionsplattform.

In der Verhandlung tauchen selten neue Beweise auf. Die Zeugen sind schon vorher vernommen und sagen in der Regel in der Verhandlung dasselbe wie vorher. Wenn der Angeklagte jetzt nocht geständig ist, was soll dann noch ein großes Verfahren? Es wäre reine Show und Zeitverschwendung. Siehe mein Posting eins weiter oben. Das dabei manchmal was unentdeckt bleibt, ist mit einkalkuliert. Ansonsten bezahlen wir demnächst 20 oder 21 % MwSt, um die entsprechende Justiz zu finanzieren. Die Justiz wird jahrelang kaputtgespart und dann wird sich gewundert, wenn sie sich nach dem Sparzwang richtet.
 
rokn am 29.01.2007 11:15 schrieb:
Das entwertet für mich das Politik-Forum als Diskussionsplattform.

Diskussion lebt von unterschiedlichen Meinungen und Ansichten. Das Politikforum lebt davon (und ist dafür da), diese möglichst sachlich untereinander auszutauschen. Du musst leider nun mal damit leben, dass andere Menschen andere Ansichten haben. In Diskussionen hilft das um andere Blickwinkel auf eine Sache zu erlangen und seine eigene Meinung zu überprüfen und zu festigen.

Dass du hier etwas allein da stehst hat nichts damit zutun, das du die Dinge angeblich kritisch hinterfragst. Allein schon die Aufmachung deinen Threads (2 Klassengesellschaft) hat BILD-Zeitungsniveau. Weiter oben wirfst du einem User aus heiterem Himmel vor keine Zeitungen zu lesen... Wie man in den Wald hineinruft...
 
TBrain am 29.01.2007 11:32 schrieb:
Dass du hier etwas allein da stehst hat nichts damit zutun, das du die Dinge angeblich kritisch hinterfragst. Allein schon die Aufmachung deinen Threads (2 Klassengesellschaft) hat BILD-Zeitungsniveau. Weiter oben wirfst du einem User aus heiterem Himmel vor keine Zeitungen zu lesen... Wie man in den Wald hineinruft...

na ja- ganz unrecht hat er nicht, auch nicht mit dem titel.

knapp 80 % aller wirtschaftsprozesse werden durch solche sog. `verfahrensbeendene absprachen` beigelegt.

das ist ausdruck der massiven überlastung dt. gerichte und letztlich eine bankrotterklärung der dt. justiz.

das muss man so deutlich sagen, da gibts nix dran zu deuteln.

allerdings ist dieses gebaren keineswegs unumstritten weder in der justiz selbst, noch in der politik.
allen voran ist unsere neue generalbundesanwältin eine massive kritikerin dieser, leider üblich gewordenen, praxis.
 
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