• Aktualisierte Forenregeln

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Bayerns Gesetzesinitiative steht

Nali_WarCow

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[...] Nach Vorstellungen von Bayerns Regierung soll er um den Paragraf 131a StGB ergänzt werden, der unter dem Titel "Virtuelle Killerspiele" folgendes beinhaltet:

"Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,
1. verbreitet,
2. öffentlich zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen."

Dazu soll auch der Absatz 4 des Paragrafen 131 StGB gestrichen werden. Dieser besagt bisher, dass es der elterlichen Fürsorge unterliegt, ob Kinder und Jugendliche für sie an sich ungeeignete Medien konsumieren dürfen. Nach der Streichung würden sich Eltern strafbar machen, wenn sie ihre Kinder solche Medien bewusst aussetzen.

Weitere Modifizierungen betreffen den Paragrafen 118a des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Diese sollen vor allem dazu dienen, Fun-Sportarten wie Paintball unter Strafe zu stellen. Und schließlich sind auch Änderungen beim Jugendschutzgesetz vorgesehen, die für Einschnitte in der Arbeit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), für mehr Einfluss der Obersten Landesjugendbehörden und für schärfere Kontrollen bzw. erschwerte Jugendfreigaben sorgen würden.
http://www.demonews.de/kurznachrichten/index.php?shortnews=11470
http://www.mediabiz.de/newsvoll.afp?Nnr=226403&Biz=gamesbiz&NL=GMD&uid=m15583&py=1
 
Das Problem ist die unbestimmten Rechtsbegriffe mit Inhalt zu füllen. Was ist grausam? Es ist zum Beispiel nicht grausam im Sinne des § 211 (Mord) jemanden zu erschießen.

Definition: GRAUSAM:

Das Opfer ist körperlichen oder seelischen Qualen ausgesetzt, die nach Intensität und Dauer über das „normale Maß“ einer Tötung hinausgehen, wobei der Täter aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung heraus handelt. Dies trifft beispielsweise zu, wenn der Sterbeakt des Opfers vom Täter verlängert oder anderweitig intensiviert wird (z. B. Tötung durch dauerhaften Nahrungs- bzw. Flüssigkeitsentzug oder Folter).

siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Mord

Also Ballerspiele im klassischen Sinne wären dann erlaubt.

Ich finde einfach diesen ganzen Ansatz zum Scheitern verurteilt. Es gibt bestimmte Spiele (wobei ich da nicht mehr von Spielen im eigentlichen Sinne sprechen würde), die sind einfach nur Scheißdreck, um es mal so salopp zu formulieren und da sind sich auch die meisten Spieler einig. Diese sind heute in der Regel beschlagnahmt und legal nicht zu kriegen. Übers Internet lässt es halt sich nicht verhindern, aber da sind die Eltern gefordert, mal zu überprüfen was Sohnemann (oder auch Töchterlein, was aber eher die marginale Anzahl der Fälle sein dürfte) auf der Festplatte hat. Diese zusätzliche Strafnorm schafft nur unnötig mehr Arbeit für die Staatsanwaltschaft / Gerichte, die so schon genug zu tun haben. Die Realität wird sich durch dieses zusätzliche Gesetz kein bischen ändern. Man sollte nur mal schärfer kontrollieren, dass Geschäft ab18-Spiele auch nur an Leute über 18 verkaufen.
 
Nali_WarCow am 08.02.2007 14:41 schrieb:
Dazu soll auch der Absatz 4 des Paragrafen 131 StGB gestrichen werden. Dieser besagt bisher, dass es der elterlichen Fürsorge unterliegt, ob Kinder und Jugendliche für sie an sich ungeeignete Medien konsumieren dürfen. Nach der Streichung würden sich Eltern strafbar machen, wenn sie ihre Kinder solche Medien bewusst aussetzen

Was ich meinem Kind Erlaube, und was nicht, geht den Staat mal überhaupt nix an. Wenn mein Sohn in das Alter kommt ,wo er beginnt sich für sowas wie "Killerspiele" interessieren zu können, dann Beschäftige ich mich mit dem Thema.
Wenn ich dann der Auffassung bin, das er Reif genug ist dann erlaube ich ihm das auch, wenn nicht, dann nicht.
Ich bin der Meinung das es Aufgabe der Eltern ist zu Entscheiden was für Gut oder Schlecht für das eigene Kind ist, nicht der STAAT.

Wer will so ein Verbot Kontrollieren? Das Jugendamt versagte doch schon in ganz anderen Fällen, und der "Fanclub" ist so schon Überlastet.

Nali_WarCow am 08.02.2007 14:41 schrieb:
Weitere Modifizierungen betreffen den Paragrafen 118a des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Diese sollen vor allem dazu dienen, Fun-Sportarten wie Paintball unter Strafe zu stellen.

Soll ich Lachen?
Wenn Paintball unter Strafe gestellt werden soll, dann muss auch die Mitgliedschafft für Jugendliche im Schützenverein Verboten werden, da sie da ja auch zugang zu waffen bekommen.

Und das alles weil ein Paar Menschen einfach keine Ahnung haben(wollen), und lieber auf die sogenannten Experten Hören.

Mfg Nex
 
Nexus76 am 08.02.2007 15:21 schrieb:
Was ich meinem Kind Erlaube, und was nicht, geht den Staat mal überhaupt nix an. Wenn mein Sohn in das Alter kommt ,wo er beginnt sich für sowas wie "Killerspiele" interessieren zu können, dann Beschäftige ich mich mit dem Thema.
Wenn ich dann der Auffassung bin, das er Reif genug ist dann erlaube ich ihm das auch, wenn nicht, dann nicht.
Ich bin der Meinung das es Aufgabe der Eltern ist zu Entscheiden was für Gut oder Schlecht für das eigene Kind ist, nicht der STAAT.


naja, das wäre ja ganz stimmig wenn man davon ausgehen könnte das alle Eltern dieser Verantwortung auch gewachsen wären.
 
Nexus76 am 08.02.2007 15:21 schrieb:
Ich bin der Meinung das es Aufgabe der Eltern ist zu Entscheiden was für Gut oder Schlecht für das eigene Kind ist, nicht der STAAT.


sehr richtig, nur dummerweise sind scheinbar viele eltern nicht in der lage diesem erziehungsauftrag nachzukommen.

und dann muss - leider - vater staat einschreiten.
 
Boesor am 08.02.2007 15:28 schrieb:
Nexus76 am 08.02.2007 15:21 schrieb:
Was ich meinem Kind Erlaube, und was nicht, geht den Staat mal überhaupt nix an. Wenn mein Sohn in das Alter kommt ,wo er beginnt sich für sowas wie "Killerspiele" interessieren zu können, dann Beschäftige ich mich mit dem Thema.
Wenn ich dann der Auffassung bin, das er Reif genug ist dann erlaube ich ihm das auch, wenn nicht, dann nicht.
Ich bin der Meinung das es Aufgabe der Eltern ist zu Entscheiden was für Gut oder Schlecht für das eigene Kind ist, nicht der STAAT.


naja, das wäre ja ganz stimmig wenn man davon ausgehen könnte das alle Eltern dieser Verantwortung auch gewachsen wären.
eben... man muss irgendwo gewisse grenzen ziehen, bei denen auch der staat eingreifen darf, bzw. gewisse rahmenbedingungen treffen, die die eltern einhalten müssen.

zB was, wenn die eltern entscheiden, dass ihr kind kein deutsch lernen darf....? oder sie entscheiden, dass es gut ist, wenn der 10jährige sohn seine meinung gegenüber spielkameraden mit ner eisenstange durchsetzt...? oder wenn eltern entscheiden, dass 3 liter bier für ihr 13 jahre altes kind völlig o.k sind? oder wenn eltern entscheiden, dass es gut für die 12jährige tochter ist, pornos zu drehen...

soll der staat da dann auch nicht eingreifen dürfen? :rolleyes:


WO die grenzen liegen sollen ist wieder eine andere frage, aber zu sagen "eltern dürfen ALLES entscheiden, ist reine privatsache" ist unsinn... der staat muss ja auch dafür sorgen, dass die später erwachsenen halbwegs für ein leben in der gesellschaft geeignet sind...
 
Nali_WarCow am 08.02.2007 14:41 schrieb:
[...] Nach Vorstellungen von Bayerns Regierung soll er um den Paragraf 131a StGB ergänzt werden, der unter dem Titel "Virtuelle Killerspiele" folgendes beinhaltet:

"Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,
1. verbreitet,
2. öffentlich zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen."

Dazu soll auch der Absatz 4 des Paragrafen 131 StGB gestrichen werden. Dieser besagt bisher, dass es der elterlichen Fürsorge unterliegt, ob Kinder und Jugendliche für sie an sich ungeeignete Medien konsumieren dürfen. Nach der Streichung würden sich Eltern strafbar machen, wenn sie ihre Kinder solche Medien bewusst aussetzen.


hmm - also wenn ich ehrlich bin, kann ich an dieser formulierung nichts anstössiges finden.
wie archwizard schon sagte kommt es allerdings darauf an, was unter "grausam" und "unmenschlich" verstanden wird.
sollten darunter nur machwerke wie manhunt, postal oä fallen hätte ich kein problem mit dem zustandekommen eines solchen gesetzes.

sogar herstellungs- und einführungsverbot (wenn auch in der praxis undurchführbar) könnte ich bei diesen absoluten ausnahmefällen akzeptieren.

letztendlich frage ich mich aber, ob all diese fälle nicht ohnehin schon von unseren bestehenden gesetzen erfasst sind, bzw. was sich ändern würde...

Weitere Modifizierungen betreffen den Paragrafen 118a des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Diese sollen vor allem dazu dienen, Fun-Sportarten wie Paintball unter Strafe zu stellen. .

ok - das ist lächerlich.
paintball soll von mir aus ab 16 freigegeben werden - wenn das nicht ohnehin schon der fall ist - (und auch kontrolliert werden !), aber ein generelles verbot ?
 
Bonkic am 08.02.2007 15:43 schrieb:
sollten darunter nur machwerke wie manhunt, postal oä fallen hätte ich kein problem mit dem zustandekommen eines solchen gesetzes.

Also ich hätte ein Problem damit.
Als erwachsener Mensch will ich selber entscheiden ob ich solche Spiele spielen möchte oder nicht. Da diese Spiele sowieso erst ab 18 freigegeben werden, würde bessere Kontrolle auch ausreichen.

Ich will nicht jedesmal nach Österreich fahren um mir solche Spiele zu kaufen...

Gestern hab ich übrigens SAW 3 im Kino gesehen, müssten solche Filme dann nicht auch verboten werden? Der Film ist nicht zu überbieten wenn es um grausame und unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen geht... und ich fand ihn gut. :B
 
Chemenu am 08.02.2007 15:54 schrieb:
Bonkic am 08.02.2007 15:43 schrieb:
sollten darunter nur machwerke wie manhunt, postal oä fallen hätte ich kein problem mit dem zustandekommen eines solchen gesetzes.

Also ich hätte ein Problem damit.
Als erwachsener Mensch will ich selber entscheiden ob ich solche Spiele spielen möchte oder nicht. Da diese Spiele sowieso erst ab 18 freigegeben werden, würde bessere Kontrolle auch ausreichen.
auch hier hängt es von der sichtweise ab, welche grenzen man ziehen soll... zB man könnte ja auch sagen, dass man als erwachsener selber entscheiden könen soll, ob man echte hinrichtungsfilme sehen will oder nicht, so dass solche filme dann gesetzlich gesehen in lädne verkauft werden dürfen...

klar: hier hat natürlich WIRKLICH ein mensch gelitten, aber das argument "ich will das selber entscheiden" könnte man hier auch anwenden...



Gestern hab ich übrigens SAW 3 im Kino gesehen, müssten solche Filme dann nicht auch verboten werden? Der Film ist nicht zu überbieten wenn es um grausame und unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen geht... und ich fand ihn gut. :B
das hängt davon ab. wenn im film klar wird, dass das "nix gut" ist und die grausamkeiten nicht als "toll" dargestellt werden, dann geht das durch. bei nem spiel wiederum aber handelst du ja selbr und führst evtl. grausamkeiten durch - das ist wieder was anderes als nur zuschauen, wie eine grausamkeit vollzogen wird. bei der altrsfreigabe/indizierungen ist ja nicht ausschließlich eine suchtbare gewaltanwendung "ja / nein" ausschlaggebend, sondern der zusammenhanh, so kann zB ein film, in dem durch einen unfall ein arm abgtrennt wird und man das auch sieht, ab 12 sein, aber wenn der "held" jemanden foltert und langsam den arm abschneidet, dann wird's indiziert...
 
Bonkic am 08.02.2007 15:43 schrieb:
wie archwizard schon sagte kommt es allerdings darauf an, was unter "grausam" und "unmenschlich" verstanden wird.
sollten darunter nur machwerke wie manhunt, postal oä fallen hätte ich kein problem mit dem zustandekommen eines solchen gesetzes.

sogar herstellungs- und einführungsverbot (wenn auch in der praxis undurchführbar) könnte ich bei diesen absoluten ausnahmefällen akzeptieren.

letztendlich frage ich mich aber, ob all diese fälle nicht ohnehin schon von unseren bestehenden gesetzen erfasst sind, bzw. was sich ändern würde...
Das Problem ist nur, was gut klingt wird leider längst nicht immer auch so umgesetzt. Ich denke da beispielsweise an die Neuregelung zum IMO 01.04.03. Verbindliche Einstufungen, Kontrollen und ein einheitliches System. Macht so einen sehr durchdachten Eindruck mit verbindlichen Abgaben.
Und was kommt dann raus? Die Spiele werden trotzdem weiterhin ordentlich indiziert oder gar 18ner Versionen(!) gekürzt bzw. bekommen nur gekürzt das Siegel.
 
Chemenu am 08.02.2007 15:54 schrieb:
Als erwachsener Mensch will ich selber entscheiden ob ich solche Spiele spielen möchte oder nicht. Da diese Spiele sowieso erst ab 18 freigegeben werden, würde bessere Kontrolle auch ausreichen.

damit hast du natürlich recht - grundsätzlich.
wenn er aber auch nur die geringste wahrscheinlichkeit besteht, dass durch ein solches gesetz derlei machwerke weniger oft in kinderhände gelangen, dann muss man diese möglichkeit wahrnehmen - auch wenn der ein oder andere darunter leidet.

wie gesagt - schätze ich die praktische umsetzbarkeit aber auch eher als gering ein.

zunächt sollte man mal zu anderen mitteln greifen, wie zb einer verschärften abgabkontrolle:

wenn saturn und mediamarkt alle paar tage in den medien auftauchen würden, weil sie usk18 spiele an minderjährige abgegeben haben, dann würden sich bei denen ganz schnell was ändern an der kasse .
 
Bonkic am 08.02.2007 16:05 schrieb:
wenn saturn und mediamarkt alle paar tage in den medien auftauchen würden, weil sie usk18 spiele an minderjährige abgegeben haben, dann würden sich bei denen ganz schnell was ändern an der kasse .

du kannst nicht pauschal was über saturn und MM sagen, denn hier in köln zB habe ich immer wieder kontrollen erlebt, die halten sich also offenbar rel. streng daran.

ich wurde hier im saturn sogar beim kauf von quake4 mit 30(!) noch nachdem ausweis gefragt :B
 
Herbboy am 08.02.2007 16:13 schrieb:
ich wurde hier im saturn sogar beim kauf von quake4 mit 30(!) noch nachdem ausweis gefragt :B

bei mir wars brothers in arms: earned in blood mit 27 - ebenfalls im saturn.
:B
 
Bonkic am 08.02.2007 16:15 schrieb:
Herbboy am 08.02.2007 16:13 schrieb:
ich wurde hier im saturn sogar beim kauf von quake4 mit 30(!) noch nachdem ausweis gefragt :B

bei mir wars brothers in arms: earned in blood mit 27 - ebenfalls im saturn.
:B
ja wie...? das game ist schon 15 jahre alt...?? :confused: *wegrenn*
 
wenn saturn und mediamarkt alle paar tage in den medien auftauchen würden, weil sie usk18 spiele an minderjährige abgegeben haben, dann würden sich bei denen ganz schnell was ändern an der kasse .

ist doch schon längst passiert! warst du in letzter zeit mal in einem Media markt? einige USK 18 spiele sind da in einer lächerlichen GIGANTISCHEN ROTEN hartplastikhülle zusätlich verpackt! (seltsamerweise aber nur die Valve titel!) warum nur :confused: Nicht mal GRAFIKARTEN dürfen ohne ausweis verkauft werden! (da liegt ja fast immer ein usk16 spiel bei!)
 
Herbboy am 08.02.2007 16:22 schrieb:
Bonkic am 08.02.2007 16:15 schrieb:
Herbboy am 08.02.2007 16:13 schrieb:
ich wurde hier im saturn sogar beim kauf von quake4 mit 30(!) noch nachdem ausweis gefragt :B

bei mir wars brothers in arms: earned in blood mit 27 - ebenfalls im saturn.
:B
ja wie...? das game ist schon 15 jahre alt...?? :confused: *wegrenn*


pffffffffffffffft - frechheit !!!! :finger2:
im gegensatz zu anderen leuten hab`ICH noch keine `3´ vorne. :P
 
greenday5 am 08.02.2007 16:33 schrieb:
wenn saturn und mediamarkt alle paar tage in den medien auftauchen würden, weil sie usk18 spiele an minderjährige abgegeben haben, dann würden sich bei denen ganz schnell was ändern an der kasse .

ist doch schon längst passiert! warst du in letzter zeit mal in einem Media markt? einige USK 18 spiele sind da in einer lächerlichen GIGANTISCHEN ROTEN hartplastikhülle zusätlich verpackt! (seltsamerweise aber nur die Valve titel!) warum nur :confused: Nicht mal GRAFIKARTEN dürfen ohne ausweis verkauft werden! (da liegt ja fast immer ein usk16 spiel bei!)
Also solche Verpackungen gibt es nicht nur im MM. Bei den Farben gibt es auch nicht unbedingt ein System. Habe z.B. im Saturn 18ner Versionen in roten und gelben Boxen. Da haben sie wohl einfach mal welche bestellt und entweder zu wenig da oder kein System. Oftmals ist ja z.B. ein noch ein spezielle Aufkleber drauf bzw. an der Kasse bekommt die Kassiererin auch eine entsprechende Info eingeblendet, wenn sie den Titel einliest mit dem Scanner.
 
Nach Vorstellungen von Bayerns Regierung soll...
Also mir ist das herzlich egal was so in der Vorstellung dieses Freistaates passieren soll. Soll diese Bananenrepublik ihre ganz eigenen Gesetze für sich machen (ich wohne da ja nicht). :finger:
 
:-D jupp stimmt. Ist ja egal was wir da unten müssen.... NAJA Bis wir nach 5 Jahren (wenn auch durch Gewalt!) gezwungen wurden diese Gesetze einzuhalten und kein einziger Bayer mehr Amokläufer ist. Tja, und dann? Richtig! Die Bundesregierung erkennt dass dies richtig funktionieren kann und auch Sinn ergibt. Ergebnis? Muss wohl nicht weiterschreiben... oder?


greetz
 
Euch ist schon klar das das keine Gesetzesvorlage für Bayern ist, sondern für ganz Deutschalnd gelten soll?
 
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