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Killergames - Antwort von Georg Schmid (Vorsitzender der CSU-Fraktion) + Ingo Egloff (Landesvorsitzender SPD - Hamburg)

AndyHH

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04.09.2008
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Hallo,

die CSU hat reagiert auf meine Anfrage zu der Thematik "Killerspiele" reagiert.
Die Antwort möchte ich Euch nicht vorenthalten.

Zitat Anfang--->
Sehr geehrter Herr D***,


mit Ihrem Schreiben vom 08.09.2008 haben Sie Stellung genommen gegen die von Staatsminister Joachim Herrmann und mir vertretene Forderung, Killerspiele in Deutschland schnellstmöglich zu verbieten.


Eines möchte ich vorweg klarstellen, was in vielen Zuschriften, die mich erreicht haben, immer wieder als Missverständnis auftauchte: Es geht uns keinesfalls darum, alle PC-Spiele zu brandmarken, unser Vorstoß richtet sich noch nicht einmal gegen alle PC-Spiele, in denen virtuelle Waffen zum Einsatz kommen. Vielmehr möchten wir lediglich erreichen, dass die Herstellung und der Vertrieb von Spielprogrammen, in denen der Spieler unmenschliche, insbesondere grausame Gewalttätigkeit gegen Menschen verüben soll, unter Strafe gestellt und damit effektiv unterbunden wird. Dies ist auch seit langem die Linie von Bayerischer Staatsregierung und CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. Lassen Sie mich kurz auf die maßgebenden Gründe für unsere Haltung eingehen:


Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen ist nicht eindimensional auf das Spielen von Gewalt verherrlichenden und brutalen PC-Spielen zurückzuführen, sondern hat viele Ursachen. Das Verbot von Killerspielen ist daher auch nur ein – wenn auch wichtiger – Baustein eines umfassenden Maßnahmenpaketes zur Verhinderung und Bekämpfung der Jugendgewalt. Das bayerische Gesamtkonzept setzt dabei vor allem auf präventive Maßnahmen. Das beste und effektivste Mittel, Jugendgewalt zu bekämpfen bzw. zu verhindern, ist, junge Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen. Deswegen hat die CSU mit dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan sichergestellt, dass Kinder bereits im Kindergarten lernen, wie sie sich in einer Gruppe verhalten und etwaige Konflikte gewaltfrei lösen sollen. Auch sollen Kinder möglichst frühzeitig den richtigen Umgang mit Medien – insbesondere auch von PC und Internet – üben. Dazu gehört es insbesondere, Medieninhalte kritisch zu reflektieren und die virtuelle Welt von der realen zu unterscheiden. Auch eine erfolgreiche Schulbildung sowie die berufliche Integration wirken Gewaltausbrüchen entgegen. Neben diesen direkt auf die Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen Einfluss nehmenden Maßnahmen ist es aber auch wichtig, die Medienkompetenz der Eltern zu verbessern, damit sie ihrem Erziehungsauftrag auch bei der Begleitung ihrer Kinder beim Medienkonsum nachkommen können. Es ist zunächst natürlich Sache der Eltern, sich darum zu kümmern, was ihre Kinder in ihrer Freizeit machen. Verantwortungsbewusste Eltern werden es nicht zulassen, dass ein Elfjähriger am Computer im Kinderzimmer virtuell Menschen abschlachtet. Dennoch ist hier – gerade mit Blick auf mögliche gesellschaftliche Folgewirkungen – auch die Politik gefordert.

Zur Gewaltprävention ist es erforderlich, Kinder und Jugendliche staatlicherseits effektiv vor Medien zu schützen, die die Gefahr der Verrohung beinhalten. Dies betrifft im übrigen nicht nur PC-Spiele im Internet. Vielmehr haben wir uns genauso für ein Verbot realer Gewaltspiele (wie z. B. Gotcha) und eine Verbesserung des Jugendschutzes im „Offline-Bereich“ eingesetzt, konkret insbesondere für ein Verbot offensichtlich schwer jugendgefährdender Filme und Trägermedien, eine Verbesserung bei der freiwilligen Selbstkontrolle, eine Erweiterung und Präzisierung der Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen sowie eine Erhöhung des Bußgeldrahmens bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz von 50.000 auf 500.000 Euro. Diese Forderungen hat Bayern bereits im Februar 2007 und nochmals am 30.01.2008 in den Bundesrat eingebracht. Während die Bundesregierung im „Offline-Bereich“ wesentliche, wenn auch bedauerlicherweise nicht alle Forderungen Bayerns aufgegriffen hat, fehlt insbesondere das dringend erforderliche Verbot von Killerspielen. Deswegen war es erforderlich zu verdeutlichen, dass diese Jugendschutznovelle nur als erster Schritt für einen effektiven Jugendmedienschutz gesehen werden kann.

Sie haben in Ihrem Schreiben ausdrücklich die Notwendigkeit eines Verbots von Gewalt verherrlichenden Computerspielen (so genannter Killerspiele) in Frage gestellt. Auch mir ist bewusst, dass natürlich nicht jeder, der intensiv solche PC-Spiele spielt, selbst Gewalttaten verübt. Allerdings konnte ich mir im Landeskriminalamt einen Einblick darüber verschaffen, um welche Art von Spielen es sich handelt und wie viele Jugendliche, die mit Gewaltdelikten straffällig wurden, exzessive Spieler solcher PC-Spiele waren. Auch ist durch Befragungen der Potsdamer Psychologinnen Ingrid Müller und Barbara Krahé durchaus ein Zusammenhang zwischen Gewalt-Computerspielen und Aggression festgestellt: Je intensiver der Gewaltkonsum der Schüler durch Spiele ausfiel, desto eher sahen sie Aggression als normal und akzeptabel an. Auch ist durch die Medienwirkungsforschung von Herrn Professor H. Lukesch, Universität Regensburg, sowie die moderne Gehirnforschung von Herrn Professor M. Spitzer, Universitätsklinikum Ulm, wissenschaftlich belegt, dass Gewalt verherrlichende Darstellungen bei schon vorhandener Gewaltbereitschaft in die gleiche Richtung wirken und Gewalt auslösen können. Diese Erkenntnisse bestätigt auch das namhafte Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen unter seinem renommierten Leiter Professor Ch. Pfeiffer.

Bei manchen Jugendlichen wirkt der Konsum von Mediengewalt auch desensibilisierend und verrohend. Besonders gefährdet sind dabei junge Menschen, die selbst Gewalt erfahren haben oder in sozial oder familiär schwierigen Verhältnissen aufwachsen. Darüber hinaus sind Personen anfällig, die in die medialen Aktionswelten völlig eintauchen und sich im übrigen aus der realen Welt im Wesentlichen zurückziehen. Nach dem heutigen Forschungsstand bestehen insbesondere keine begründeten Zweifel daran, dass der Kontakt mit Killerspielen, die menschenverachtende Gewalttätigkeiten zum Gegenstand haben, die Gefahr einer Nachahmung und einer Abstumpfung in sich birgt.

Auch in Filmen oder in Büchern gibt es exzessive Gewaltdarstellungen. Der qualitative Unterschied zu Gewalt verherrlichenden PC-Spielen besteht allerdings darin, dass bei diesen der Spieler als dominant Handelnder intensiver in das fiktive Geschehen einsteigt, als dies beim passiv beobachtenden Zuschauer oder Leser der Fall ist. Die aktive Übernahme der Rolle eines rücksichtslosen, brutalen Kämpfers fördert die Akzeptanz von Gewalt legitimierenden Verhaltensmustern. Killerspiele sind daher geeignet, beim Spieler Werteeinstellungen zu erzeugen oder zu verstärken, die den fundamentalen Achtungsanspruch des Menschen in Frage stellen. Dies ist mit unserer Werteordnung nicht vereinbar. Aus all diesen genannten Gründen kann ich all denjenigen gegenüber, die in unserer Forderung nach einem Verbot von Killerspielen eine Bevormundung von Erwachsenen sehen, nur erwidern, dass es aus meiner Sicht kein Recht auf solch brutale, Gewalt verherrlichende Spiele geben kann. Außerdem darf ich darauf hinweisen, dass unser primärer Schutzzweck, Kinder und Jugendliche vor solchen Spielen wirksam zu schützen, kaum zu erreichen ist, wenn die Abgabe solcher Computerspiele lediglich an Kinder und Jugendliche verboten wird. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass solche Einschränkungen der Verbreitungswege ohne erheblichen Aufwand leicht und schnell umgangen werden können. Nur ein strafbewehrtes generelles Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Killerspielen ist daher in der Lage, diese Spiele effizient vom Markt zu drängen. § 131 Strafgesetzbuch, der schon jetzt Schriften, Rundfunkinhalte, Medien oder Teledienste bei Strafe verbietet, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen zum Inhalt haben, ist hierzu nicht ausreichend. Dieser Straftatbestand ist nicht auf Computerspiele zugeschnitten, wie sich schon alleine daran ersehen lässt, dass bislang nur eine einzige strafrichterliche Entscheidung aufgrund von § 131 StGB bei Gewalt verherrlichenden Computerspielen erfolgte.

Ich bin daher davon überzeugt, dass unsere Forderung nach einem Verbot Gewalt verherrlichender Spiele zum Schutze unserer Kinder und Jugendlichen notwendig ist, zugleich aber auch so maßvoll, dass weder PC-Spieler in der Ausübung ihres Hobbys zu sehr eingeschränkt werden, noch die Spieleindustrie wirklich einen Schaden erleidet. Ich halte diese Maßnahmen für unverzichtbar. Jedenfalls möchte ich nicht Menschen in die Augen blicken müssen, deren Angehörige dadurch zu Schaden gekommen sind, dass ein Jugendlicher Handlungsstränge eines Computerspiels zum Vorbild genommen hat, um seiner Umgebung seine Allmacht zu demonstrieren.


Abschließend hoffe ich, dass ich Ihnen unsere Haltung verdeutlichen konnte, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen




Georg Schmid, MdL
Vorsitzender der CSU-Fraktion
im Bayerischen Landtag
<---Zitat Ende
 
AndyHH am 27.09.2008 00:09 schrieb:
Hallo

die SPD Hamburg hat reagiert auf meine Anfrage zu der Thematik "Killerspiele" reagiert.

Die Antwort möchte ich Euch nicht vorenthalten

Zitat Anfang--->
SOZIALDEMOKRATISCHE PARTEI DEUTSCHLANDS

INGO EGLOFF

Herrn

Andreas D... Hamburg

Hamburg, 24. September 2008

Forderungen der CSU nach einem Verbot von Computerspielen

Sehr geehrter Herr Deppenbrock,

vielen Dank für Ihr Fax vom 08.09.2008, in dem Sie sich gegen ein generelles Verbot von Computerspielen aussprechen.

Die Äußerungen des Bayrischen CSU-Innenministers zu diesem Thema zeugen wie so oft bei CSU-Politikern von mehr Populismus als Sachverstand. Alle seriösen Studien zeigen, dass es keinen direkten ursächlichen Zusammenhang von Computerspielen und realen Brutalitäten gibt. Diese Tatsachen werden vom Land Bayern ignoriert, das über eine Initiative im Bundesrat versucht, ein totales Verbot von sog. "Killerspielen" zu erreichen.

Dies ist ein unseriöser und populistischer Schnellschuss, der auf Kosten einer sicherlich notwendigen, aber sachlich geführten Diskussion zu diesem komplexen Themenbereich geht. Unseriös ist dieser bayrische Ansatz vor allem auch deshalb, weil so getan wird, als ob es in Deutschland bisher keine gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Jugendlichen vor gewaltverherrlichenden Medien gebe. Das Gegenteil ist der Fall: Deutschland besitzt eines der wirkungsvollsten Jugendmedienschutzgesetze weltweit.

Leider belegen Testkäufe, dass der Vollzug dieses Gesetzes noch mangelhaft ist, denn der Verkauf von nicht für die Altersstufe freigegebenen Medien ist möglich.

Wir Sozialdemokraten fordern daher, die Effektivität von Kontrollen zu verbessern, sowie die Wirksamkeit der bestehenden Regelungen und Kriterien zu überprüfen.

Die Debatte um ein Verbot von Gewaltspielen entspricht zudem nicht der Vielfalt in diesem Bereich. Zu Unrecht werden Computerspiele häufig diskreditiert, obwohl der Anteil von Gewaltspielen an den Computerspielen in Deutschland vergleichsweise gering ist.

Das Bedürfnis, Kinder und Jugendliche vor möglichen negativen Einflüssen von Computerspielen schützen zu wollen, ist natürlich berechtigt. Doch die Forderung nach einem Verbot zielt am Kern des Problems vorbei. Denn es sind ja bereits bestehende Defizite in der Familie und dem gesellschaftlichen Umfeld, die Jugendliche in die Welt von Computersielen flüchten lassen. Diese können jedoch nur dann einen Einflussfaktor für gewaltbereites Verhalten darstellen, wenn auch zahlreiche andere Faktoren zur Verstärkung von Gewaltpotentialen beitragen.

Um solchen Einflüssen entgegenzuwirken ist eine komplexe und differenzierte Anzahl von Maßnahmen notwendig, die neben dem Jugendmedienschutz vor allem die Verbesserung der Medienkompetenz, aber auch Bereiche der Sozial- und Jugendarbeit oder Bildung und Erziehung umfassen. Die Verbesserung der Medienkompetenz darf dabei nicht allein auf Kinder und Jugendliche beschränkt bleiben. Auch Eltern und Lehrer müssen im Umgang mit den Medien sensibler werden, damit eine verantwortungsvolle Nutzung sichergestellt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Landesvorsitzender

Ingo Egloff

KURT-SCHUMACHER-ALLEE 10 . 20097 HAMBURG . TEL.: 040-28 08 48-0 . FAX: 040-280848-18 E-MAIL: info@spd-hamburg.de . INTERNET: www.spd-hamburg.de
<---Zitat Ende


INU-Edit: Ich hab das andere Posting mal hier eingefügt, ein Thread reicht denke ich.
 
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