• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Bayerns Gesetzesinitiative steht

Lordnikon27 am 09.02.2007 17:22 schrieb:
6. Und wenn man gar nix zensiert hätten wir Kinder-. und Tierpornos zu Hauf, alles legal, darf ja nicht zensiert werdne und ist auch eine Form der Meinungsäußerung :rolleyes:

Kinderpornos dürfen ja erst gar nicht erst Zustande kommen weil zu ihrer Produktion ja Menschen geschädigt werden müssen.
Tierpornografie ist meines Wissens nach hier in Deutschland seit 1969 erlaubt oder zumindest nicht mehr strafbar. Wobei man da auch wieder unterscheiden muss wenn sich ein Kerl an einem Huhn vergeht ist fällt das wiederum unter Tierquälerei welche in Deutschland auch strafbar ist. Aber wenn Claudia sich von ihrem Schäferhund begatten lässt der sowieso jemdem Gast am Bein rum rammelt, dann ist es mehr Lustgewinn als Quälerei für Bello (egal ob man es nu pervers oder ekelhaft findet) :-D
 
Sumpfling am 09.02.2007 23:51 schrieb:
Lordnikon27 am 09.02.2007 17:22 schrieb:
6. Und wenn man gar nix zensiert hätten wir Kinder-. und Tierpornos zu Hauf, alles legal, darf ja nicht zensiert werdne und ist auch eine Form der Meinungsäußerung :rolleyes:

Kinderpornos dürfen ja erst gar nicht erst Zustande kommen weil zu ihrer Produktion ja Menschen geschädigt werden müssen.
bei richtigen pornografischen bildern, zu denen ein kind "verführt" oder gezwungen wurde, natürlich schon. aber es wäre ja auch strafbar, wenn eine 13jährige freiwillig irgendwelche bilder von sich selber macht, zB für ihren freund per webcam oder so, und ein erwachsener diese bilder dann besitzt, obwohl das mädchen dabei nicht geschädigt wird... und U14 mit sex&co anfangen ist ja keine absolute seltenheit, da sind heutzutage sicher auch ein paar dabei, die auf die idee kommen, das mit handy/digi-cam festzuhalten - auch da wäre dann der besitz der fotos/videos illegal, obwohl es freiwilliger sex unter gleichaltrigen war... is also nicht so ganz scharf zu trennen nur mit dem argument "weil geschädigt..." ;)


aber der vergleich gamesverbot mit verbot bei kinderpornos ist eh nicht ganz korrekt, da es bei letzteren (mal von meinen konstruierten sonderfällen abgesehen ;) ) zum großteil um den schutz der opfer geht und nur zu einem kleinen teil zum schutz vor "nachahmung" oder so. bei games aber geht es ausschließlich um den schutz von minderjährigen konsumenten, genau wie beim verbot des öffentlichen verkaufs/zugangs von normalen pornos.
 
Herbboy am 10.02.2007 00:56 schrieb:
bei richtigen pornografischen bildern, zu denen ein kind "verführt" oder gezwungen wurde, natürlich schon. aber es wäre ja auch strafbar, wenn eine 13jährige freiwillig irgendwelche bilder von sich selber macht, zB für ihren freund per webcam oder so, und ein erwachsener diese bilder dann besitzt, obwohl das mädchen dabei nicht geschädigt wird... und U14 mit sex&co anfangen ist ja keine absolute seltenheit, da sind heutzutage sicher auch ein paar dabei, die auf die idee kommen, das mit handy/digi-cam festzuhalten - auch da wäre dann der besitz der fotos/videos illegal, obwohl es freiwilliger sex unter gleichaltrigen war... is also nicht so ganz scharf zu trennen nur mit dem argument "weil geschädigt..." ;)

Sicherlich mag es vielleicht auch freiwilliges Material dieser Art geben (vielleicht 0,1% des gesamten kommerziellen Materials wenn überhaupt, wenn dieses straffei wäre, würden sicher viele Produzenten versuchen diese Lücke irgendwie zu nutzen) Aber man geht ja davon aus, dass es idR nur unter Schädiung von Menschen entsteht. Wenn wir in einer lustigen und fröhlichen Welt leben würden wo jeder es mit jedem treibt, egal welchen Alters und alle haben viel, viel Spass dabei (und niemand würde irgendeinen Schaden davon tragen) gäbe es ja überhaupt keinen Grund für Verbote und entsprechende Gesetze oder sehe ich das falsch :confused:

Worauf ich hinaus wollte ist nur weil man grundsätzlich gegen Zensur ist, heißt das ja noch lange nicht das man darauf bestehen würde Medien zu konsumieren zu dürfen bei deren Produktion Menschen idR tatsächlich zu Schaden kommen.

Aber mal was ganz anderes
Nach Vorstellungen von Bayerns Regierung soll er um den Paragraf 131a StGB ergänzt werden, der unter dem Titel "Virtuelle Killerspiele"
Warum heißt es da nur Virtuelle Killerspiele und nicht Filme, Tonträger, Bücher was auch immer ...
Wäre wirklich mal interessant zu sehn ob es dann plötzlich für die breite Öffentlichkeit dann doch eine "Zensur" wäre wenn es die anderen Medien auch betreffen würde.

Diese brezelfressenden, weißbiersaufenen und danach besonders klugscheißdenden alten Säcke vergreifen sich doch eh an dem Medium das ihnen am weitesten am Arsch vorbei geht. Von mir aus könnte Volksmusik auch verboten werden, wenn ich dieser mehr als 3 Minuten ausgesetzt bin, spühre ich auch wie mein Blut langsam zu kochen beginnt ;)
 
anticensor am 09.02.2007 17:34 schrieb:
Bonkic am 09.02.2007 17:23 schrieb:
anticensor am 09.02.2007 17:09 schrieb:
Ich weise hin, daß die beide Artikeln 2 (Meinunsfreiheit, Pressefreiheit) und 5 (Zensurverbot !) auf den Grundgesetz für immer festgeschrieben worden sind. Also verstößen das Jugenschutzgesetz und dazugehörige solche Strafgesetze klar gegen den Grundgesetz !!! Kapiert ? :-D


ich glaube zwar nicht, dass es irgendwas bringt, aber ich geh` trotzdem mal drauf ein (darauf dass deine artikelangaben nicht korrekt sind, ignoriere ich dabei einfach mal)

art. 5II

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.


hör` auf irgendwelchen wind zu machen, wenn du von tuten und blasen keine ahnung hast.

kapiert ? ;)

Thank you !!!!! Tut mir echt leid wegen meiner Fehler in den Artikeln :-D

Seht ihr doch siehe:
http://www.ichsagenein.de/
:top:

Mein Aufruf:
Ihr sollt eine große Protestaktion
gegen Killerspieleverbot bitte unterstützen:
http://www.killerspieleverbieten.de/

Dankeschön......! :)


Guten, Morgen, alle !

Ich erfuhr, daß das Gesetz gegen Killerspiele in Bayern
angeblich ab 8.April in Kraft kommen soll !!
also Alarm mit höhster Stufe 1 !!! :$
Und soll Herr Beckstein als Ministerpräsident werden ??! :haeh:
Auf keinen Fall !!! auch: :$

Wann können die deutsche Spiele- und Filmindustrie vors EU-Gericht
endlich gegen Verbot von Killerspielen in Deutschland und Bayern
ziehen ?

Wir sind die freie Bügern, und auch über ca. 8 Millionen Gamer sind doch stärker als nur 600 Abgeordneten im Bundestag !!!!

Also rufe ich allen:
Kein Vertrauen mehr für die "große" Parteien schenken!!!

Und: Große Protestaktion gegen Verbot von Computerspielen:
http://www.pro-games.biz/ :-D
 
anticensor am 10.02.2007 08:23 schrieb:
anticensor am 09.02.2007 17:34 schrieb:
Bonkic am 09.02.2007 17:23 schrieb:
anticensor am 09.02.2007 17:09 schrieb:
Ich weise hin, daß die beide Artikeln 2 (Meinunsfreiheit, Pressefreiheit) und 5 (Zensurverbot !) auf den Grundgesetz für immer festgeschrieben worden sind. Also verstößen das Jugenschutzgesetz und dazugehörige solche Strafgesetze klar gegen den Grundgesetz !!! Kapiert ? :-D


ich glaube zwar nicht, dass es irgendwas bringt, aber ich geh` trotzdem mal drauf ein (darauf dass deine artikelangaben nicht korrekt sind, ignoriere ich dabei einfach mal)

art. 5II

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.


hör` auf irgendwelchen wind zu machen, wenn du von tuten und blasen keine ahnung hast.

kapiert ? ;)

Thank you !!!!! Tut mir echt leid wegen meiner Fehler in den Artikeln :-D

Seht ihr doch siehe:
http://www.ichsagenein.de/
:top:

Mein Aufruf:
Ihr sollt eine große Protestaktion
gegen Killerspieleverbot bitte unterstützen:
http://www.killerspieleverbieten.de/

Dankeschön......! :)


Guten, Morgen, alle !

Ich erfuhr, daß das Gesetz gegen Killerspiele in Bayern
angeblich ab 8.April in Kraft kommen soll !!
also Alarm mit höhster Stufe 1 !!! :$
Und soll Herr Beckstein als Ministerpräsident werden ??! :haeh:
Auf keinen Fall !!! auch: :$

Wann können die deutsche Spiele- und Filmindustrie vors EU-Gericht
endlich gegen Verbot von Killerspielen in Deutschland und Bayern
ziehen ?

Wir sind die freie Bügern, und auch über ca. 8 Millionen Gamer sind doch stärker als nur 600 Abgeordneten im Bundestag !!!!

Also rufe ich allen:
Kein Vertrauen mehr für die "große" Parteien schenken!!!

Und: Große Protestaktion gegen Verbot von Computerspielen:
http://www.pro-games.biz/ :-D

Sorry, richtig ist : 8.April 2008 soll Gesetz in Kraft getreten werden.
 
anticensor am 10.02.2007 08:23 schrieb:
Und: Große Protestaktion gegen Verbot von Computerspielen:
http://www.pro-games.biz/ :-D


leg doch mal bitte detailliert dar, was du an dem gesetzesantrag auszusetzen hast .
danke
 
Bonkic am 10.02.2007 08:31 schrieb:
anticensor am 10.02.2007 08:23 schrieb:
Und: Große Protestaktion gegen Verbot von Computerspielen:
http://www.pro-games.biz/ :-D


leg doch mal bitte detailliert dar, was du an dem gesetzesantrag auszusetzen hast .
danke

Ich glaube nicht das dabei allzuviel rauskommen dürfte, entsprechende Person scheint eher ,,dagegen" zu sein, egal wogegen, hauptsache dagegen :rolleyes:
 
Man kann dagegen nicht vors EU oder BverfG ziehen, weil es vom Grundgesetz her erlaubt ist im Rahmen des Jugendschutzes sowas zu verbieten.
 
Freaky22 am 10.02.2007 10:51 schrieb:
Man kann dagegen nicht vors EU oder BverfG ziehen, weil es vom Grundgesetz her erlaubt ist im Rahmen des Jugendschutzes sowas zu verbieten.


das stimmt so nicht; nur weil art 5 zugunsten des jugendschutzes eingeschränkt werden kann, bedeutet das ja nicht, dass man keine klagemöglichkeit mehr hätte gegen ein eventuell zustande kommendes gesetz.

ausserdem könnten von einem solchen gesetz noch weitere grundrechte betroffen sein, auch deshalb könnte eine klage möglich sein vor dem bverfg.
 
anticensor am 10.02.2007 08:24 schrieb:
anticensor am 10.02.2007 08:23 schrieb:
anticensor am 09.02.2007 17:34 schrieb:
Bonkic am 09.02.2007 17:23 schrieb:
anticensor am 09.02.2007 17:09 schrieb:
Ich weise hin, daß die beide Artikeln 2 (Meinunsfreiheit, Pressefreiheit) und 5 (Zensurverbot !) auf den Grundgesetz für immer festgeschrieben worden sind. Also verstößen das Jugenschutzgesetz und dazugehörige solche Strafgesetze klar gegen den Grundgesetz !!! Kapiert ? :-D


ich glaube zwar nicht, dass es irgendwas bringt, aber ich geh` trotzdem mal drauf ein (darauf dass deine artikelangaben nicht korrekt sind, ignoriere ich dabei einfach mal)

art. 5II

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.


hör` auf irgendwelchen wind zu machen, wenn du von tuten und blasen keine ahnung hast.

kapiert ? ;)

Thank you !!!!! Tut mir echt leid wegen meiner Fehler in den Artikeln :-D

Seht ihr doch siehe:
http://www.ichsagenein.de/
:top:

Mein Aufruf:
Ihr sollt eine große Protestaktion
gegen Killerspieleverbot bitte unterstützen:
http://www.killerspieleverbieten.de/

Dankeschön......! :)


Guten, Morgen, alle !

Ich erfuhr, daß das Gesetz gegen Killerspiele in Bayern
angeblich ab 8.April in Kraft kommen soll !!
also Alarm mit höhster Stufe 1 !!! :$
Und soll Herr Beckstein als Ministerpräsident werden ??! :haeh:
Auf keinen Fall !!! auch: :$

Wann können die deutsche Spiele- und Filmindustrie vors EU-Gericht
endlich gegen Verbot von Killerspielen in Deutschland und Bayern
ziehen ?

Wir sind die freie Bügern, und auch über ca. 8 Millionen Gamer sind doch stärker als nur 600 Abgeordneten im Bundestag !!!!

Also rufe ich allen:
Kein Vertrauen mehr für die "große" Parteien schenken!!!

Und: Große Protestaktion gegen Verbot von Computerspielen:
http://www.pro-games.biz/ :-D

Sorry, richtig ist : 8.April 2008 soll Gesetz in Kraft getreten werden.

Also entweder bist du Legastheniker oder Authist, bitte nicht als Beleidigung auffassen an deiner Schreibweise ist nämlich festzustellen, daß du in Deutsch Probleme hast! :)
 
ShiZon am 10.02.2007 13:01 schrieb:
Also entweder bist du Legastheniker oder Authist, bitte nicht als Beleidigung auffassen an deiner Schreibweise ist nämlich festzustellen, daß du in Deutsch Probleme hast! :)

ich wette ohne dich hätten die meisten hier das gar nicht mitbekommen, danke, du bist der Held vom Erdbeerfeld :schnarch:
 
Freaky22 am 10.02.2007 10:51 schrieb:
Man kann dagegen nicht vors EU oder BverfG ziehen, weil es vom Grundgesetz her erlaubt ist im Rahmen des Jugendschutzes sowas zu verbieten.


Das Zensurverbot steht trotzdem drin. ;) Jugendschutz darf nicht zur völligen Bevormundung Erwachsener führen, da fehlts an der Verhältnismäßigkeit. Würden die USK-Angaben im Handel eingehalten, wären wir auch schon einen Schritt weiter.

Was EU angeht: Freier Warenverkehr ist auch ein hohes Gut, genauso wie Informationsfreiheit. Die EU darf unser GG in die Tonne treten, wenn gegen europ. Recht verstoßen wird. :-D
 
Boesor am 11.02.2007 12:50 schrieb:
chj am 11.02.2007 07:08 schrieb:
Die EU darf unser GG in die Tonne treten, wenn gegen europ. Recht verstoßen wird. :-D

Da überschätzt du die EU aber

Sie haben es getan, als sie Frauen zur Bundeswehr zugelassen haben. ;)

Art. 12a Abs4. letzter Satz: "Sie dürfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten".

Das war diskriminierend und wurde vom EuGH folgerichtig in die Tonne getreten. Bundestag und Bundesrat hatten keine Wahl und mussten das GG ändern.
 
chj am 11.02.2007 21:26 schrieb:
Boesor am 11.02.2007 12:50 schrieb:
chj am 11.02.2007 07:08 schrieb:
Die EU darf unser GG in die Tonne treten, wenn gegen europ. Recht verstoßen wird. :-D

Da überschätzt du die EU aber

Sie haben es getan, als sie Frauen zur Bundeswehr zugelassen haben. ;)

Art. 12a Abs4. letzter Satz: "Sie dürfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten".

Das war diskriminierend und wurde vom EuGH folgerichtig in die Tonne getreten. Bundestag und Bundesrat hatten keine Wahl und mussten das GG ändern.

nur haben die damit nicht "das ganze Grundgesetz in die Tonne getreten"
 
chj am 11.02.2007 21:26 schrieb:
Das war diskriminierend und wurde vom EuGH folgerichtig in die Tonne getreten. Bundestag und Bundesrat hatten keine Wahl und mussten das GG ändern.


das stimmt so nicht, der bundestag musste sehr wohl erst seine zustimmung zur änderung des gg geben.

edit:
ist aber auch vollkommen egal, da es hier um was ganz anderes geht. :]
 
Bonkic am 12.02.2007 09:28 schrieb:
chj am 11.02.2007 21:26 schrieb:
Das war diskriminierend und wurde vom EuGH folgerichtig in die Tonne getreten. Bundestag und Bundesrat hatten keine Wahl und mussten das GG ändern.


das stimmt so nicht, der bundestag musste sehr wohl erst seine zustimmung zur änderung des gg geben.

edit:
ist aber auch vollkommen egal, da es hier um was ganz anderes geht. :]

Sorry, aber EuGH-Entscheidung war bindend. Das ist das schöne an solchen Entscheidungen, das sie der betreffenden Regierung keine Wahl lassen. Der Bundestag "durfte" noch zustimmen, weil er es ohnehin musste. :-D Egal, der Fall ist durch. ;)

Nun lasst uns auf den 16.2. schielen; dann will Bayern offiziell im Bundesrat diskutieren. Die anderen Bundesländer haben den Entwurf auch bekommen und werden was dazu sagen. Vielleicht können wir nach Freitag noch auf andere Bundesländer sauer sein... :B
 
chj am 12.02.2007 14:33 schrieb:
Sorry, aber EuGH-Entscheidung war bindend.


grundsätzlich sind richtlinien natürlich bindend.
aber aushebeln lässt sich das grundgesetz dadurch noch lange nicht.
denn das bverfg hat ja gerade die grundsätzliche vereinbarkeit von bspw eugh entscheidungen mit dem gg festgestellt.

allerdings könnte das bverfg diesen "vertrauensbeweis" durchaus (theoretisch) wieder zurückziehen.
 
Bonkic am 12.02.2007 14:43 schrieb:
....

grundsätzlich sind richtlinien natürlich bindend.
aber aushebeln lässt sich das grundgesetz dadurch noch lange nicht.
denn das bverfg hat ja gerade die grundsätzliche vereinbarkeit von bspw eugh entscheidungen mit dem gg festgestellt.

allerdings könnte das bverfg diesen "vertrauensbeweis" durchaus (theoretisch) wieder zurückziehen.

Wenn wir europ. Recht nicht innerhalb gewisser Fristen umsetzen, gibts finanzielle Senge. Wir müssten schon aus der EU ausscheiden, wenn uns EuGH nix sagen dürfen soll. ;)
 
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