• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Was mich gerade aufregt (der durchschnittliche PC-Zocker)

[...]
DAs "Du, fi...?" kann funktionieren, in Bayern, wie überall woanders auf der Welt - aber nur bei solchen Damen, die dann für gewöhnlich antworten: "Klaro, 80 € / halbe Stunde!" :B
In Berlin ist die Welt noch in Ordnung ... volles Programm für 20 EUR!

Also ... hab ich gehört! Von einem Bekannten! :]
 
Aber bei mir gibt es nur zwei, drei Personen, die drei Wochen Urlaub nehmen dürfen.

Ja, ich weiß ... ich Mistkerl, ich fieser Ausbeuter!11 ;)
Gesetzlich vorgeschrieben sind ja mindestens 2 zusammenhängende Wochen, aber das dürfte dir bekannt sein. Alles darüber hinaus kannst du nur mit betriebsbedingten Gründen abschmettern, aber das geht nun auch nicht das ganze Jahr und darf afaik nur in Ausnahmefällen passieren (Krankenstand, Auftragslage). :-D
 
In Berlin ist die Welt noch in Ordnung ... volles Programm für 20 EUR!

Also ... hab ich gehört! Von einem Bekannten! :]

Ich weiß nicht, das ist doch Lohn Dumping! Ich würde da eher auf einheimische Fachkräfte zurückgreifen - und die sind nun einmal deutlich teurer. Aber dafür werden deutsche Arbeitsplätze erhalten! :B

....ich glaube, ich sollte den Grad meiner Boshaftigkeit langsam ein wenig zurückfahren...was ist denn nur los heute? :S

Edit: Okay einer noch:

Ach geh, SB, Du weißt doch, ein blindes Huhn...*duck&wegrenn*
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht sollte ich doch einen Waffenschein machen. Mich bekommt gerade die Lust auf Bayrisches Wildschwein... 8) :-D

Einen Waffenschein? Ich fürchte, da wirst Du vorher versauern, das wird nichts - denn einen Waffenschein kann man nicht machen, höchstens beantragen. In ca. 99% der Fälle wird dieser Antrag jedoch abgelehnt werden.

Was Du "machen" kannst, ist dagegen ein Jagdschein. Oder Du beantragst eine WaffenBESITZKARTE, was problemlos möglich ist, solange Du aktives Mitglied in einem Schützenverein bist. :)
 
Gestern hab ich ihn noch damit geärgert, heute sehe ich mich genötigt es selbst zu zitieren.
Schon wieder soviel sinnloses Gebrabbel heute hier...
Eine leichte Übelkeit kann ich auch nicht von der Hand weisen.


Für den Spoiler gibt es einen Eintrag ins Klassenbuch, Frau Spielberg.
Beim ersten Vergehen drücken wir aber noch ein Auge zu.
Nicht entmutigen lassen Rabowke, ganz so wild ist der Spoiler nicht, denk einfach nicht drüber nach. ;)
Das Finale hat weit mehr Knalleffekte zu bieten.
 
:confused:

Zwei Wochen sind doch kein Problem und aufgrund meiner Unternehmensstruktur sind drei Wochen, vorallem in der Ferienzeit, nicht machbar. Denn hier will so gut wie jeder, der schulpflichtige Kinder hat, Urlaub nehmen.

Richtig ist, dass man seinem AN zwei Wochen am Stück gewähren muss. Aber dann hört das muss seitens des Gesetzgebers schon auf! :finger:
 
Du weißt aber schon, dass gute Restaurants üblicherweise keine Bilder ihrer Gerichte präsentieren, ja? :)

ich speiße selten auswärts, und treffe dann auf einen koch der mir ebenbürtig ist. ich suche allerdings auch generell nur restos auf, deren gerichte ich NICHT kochen kann.

zB asiatische/indische gerichte. Mir fehlt einfach der Gasherd um ordentlich zu woken, bzw ich habe nicht die große Auswahl an gewürzen um da was zu zaubern. gleiches mit Pizza: mir gehlt der holz befeuerte steinofen umd selber vergleichbare Pizza zu machen.

Pasta, steakhouse, französisch, deutsch etc... da muss ich nicht ins resto, das kann ich mindestens genau so gut, meistens besser.
 
Meines Wissens kann dir ein Mitarbeiter einen Urlaubsantrag mit z.B. 4 Wochen Laufzeit auf den Tisch legen. Darauf hat er einen Anspruch, du darfst den Antrag aber ablehnen, wenn gute Gründe vorliegen (wie z.B. die von dir genannte Ferienzeit).
Das ist aber nicht immer der Fall und wenn der Mitarbeiter die 4 Wochen dann zu anderen Zeitpunkten im Jahr antreten möchte, müsstest du dies auch gewähren.
 
Einen Waffenschein? Ich fürchte, da wirst Du vorher versauern, das wird nichts - denn einen Waffenschein kann man nicht machen, höchstens beantragen. In ca. 99% der Fälle wird dieser Antrag jedoch abgelehnt werden.

Was Du "machen" kannst, ist dagegen ein Jagdschein. Oder Du beantragst eine WaffenBESITZKARTE, was problemlos möglich ist, solange Du aktives Mitglied in einem Schützenverein bist. :)
Sorry, meinte natürlich Jagdschein. :B
 
Absolut ... drei Wochen Australien mit drei Kumpels, die der Meinung waren, ihr Essen fotografieren zu müssen. Ich saß immer nur mit ./facepalm da. :|

Wo ich allerdings mal kurz überlegt habe: das war im Wolfgangs in New York. :|


Bestes Stück Fleisch was ich jemals genießen durfte. :top:
hast du mal trocken gereiftes fleisch in Deutschland gekauft?
 
Also erstmal kann mir jeder AN alles auf den Tisch legen, dass ist richtig. ;)
Trotzdem wüsste ich jetzt nicht wo geregelt ist, dass er einen gesetzlichen Anspruch über die zwei Wochen hinaus auf zusammenhängenden Urlaub hat, wenn andere Gründe wie AN mit Kind, betriebliche Lage etc. dagegensprechen.

Aber ich hab die Gründe ja erklärt, es geht einfach nicht, wenn jeder Kollege mit Kind drei Wochen im Sommer haben will, dann bin ich ja fast allein im Büro! :B
 
Bis jetzt gabs bei mir nur zwei Fälle, wo ich über die üblichen 2 Wochen hinaus Urlaub bekommen habe:
Das war der Umzug im letzten Jahr (das erste Mal in 9 Jahren, dass ich 3 Wochen am Stück beantragt und am Ende auch bekommen habe) und der Tod meiner Schwester. In Anbetracht gewisser Umstände wie dieser (ebenso Fälle mit gesundheitlichen Aspekten) kann man eigentlich nur auf das Entgegenkommen des Arbeitgebers hoffen.
 
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