Dir alle Kraft, die Du brauchst, um das durchzustehen.
Mit welchem Recht?!
Der AG hat angeweisen wann die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit wahrzunehmen ist. Ich geh mal davon aus das in deinem Arbeitsvertrag nicht steht das du z.B. generell immer Freitags frei hast, hm? D.h. innerhalb der vertraglich geregelten Arbeitszeit ist der AG dir Weisungsbefugt, wäre ja auch schlimm wenn nicht.
Das sagt man sonst zwar meistens zu lapidareren Anlässen, aber auch hier:Eine Woche Krankenhaus vorbei, Krebsdiagnose Lymphom. Jetzt nochmal bis FR zuhause, dann zum Onkologen und wieder in die Klinik, Chemo beginnen.
Das "Problem" ist doch, dass es in den letzten Jahren sehr gut funktioniert hat. Und auch nie ein Thema war. Gruppenleiter hat super Pläne gemacht.Das mag alles sein ... und natürlich sollte man als AG immer ein offenes Ohr für seine AN haben und schauen, was man machen sollte oder eben nicht, um den Betriebsfrieden zu wahren.
Das ist uns doch auch klar. Die Arbeitsleitung muss vollbracht werden, der Personalbestand muss stimmen. Das wird sie ja auchTrotzdem bleibt es dabei: du schuldest deine Arbeitsleistung nach Vertrag dem Arbeitgeber und dieser darf eben, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, festlegen, wann du diese geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen hast. Das ist erst einmal der Ausgangspunkt.
Das ist ja so oder so alles geregelt. Wobei wir hier auch keine Akutfälle haben. Da sind alles Langzeitpatienten.Davon ab, natürlich geb ich dir Recht: sofern ggf. hier Sachen übergeben werden müssen, z.B. Pflegehinweise zu Patienten etc.pp. dürfte es keinen Unterschied machen ob du diese am Do oder am Fr übergibst.
Das ist ja so oder so alles geregelt.Das Thema Übergabe wäre jetzt so der einzige Punkt der mir als AG selbst einfallen würde, warum man so eine, zugegebenernmaßen, unsinnige Regelung aufstellt.
Arbeitsrecht:Eben... mit welchem Recht?
Der Arbeitgeber bestimmt den Urlaub seiner Mitarbeiter. Dabei sind die Wünsche eines jeden Arbeitnehmers auf jeden Fall zu berücksichtigen. [...]
Zwar kann ein Arbeitnehmer seine Erwartungen und Wünsche äußern, aber dringende betriebliche Belange und die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer können dem entgegenstehen.
Bei der Berücksichtigung von Kollegen müssen soziale Gesichtspunkte Vorrang haben in der Beurteilung, wer zu welchem Zeitpunkt Urlaub nehmen darf.
Das Urlaubsrecht für Arbeitnehmer mit Kindern ist hier zu bevorzugen. [...]
Außerdem ist zu beachten, dass der Urlaub zusammenhängend gewährt werden sollte. Hierbei gelten die oben genannten Ausnahmen.
Wenn gesetzlich gestatteter Urlaub geteilt werden muss, sind jedoch mindestens 12 Tage zusammenhängend dem Arbeitnehmer zuzubilligen.
Sollte der Arbeitnehmer mit dem erteilten Urlaub nicht einverstanden sein oder wurde ihm gar kein Urlaub zugesprochen, darf er nicht eigenmächtig den Urlaub antreten. In einem solchen Fall sollten Sie eher den Weg zum Arbeitsgericht bevorzugen und auf Urlaubserteilung klagen.
=> https://www.arbeitsrechte.de/urlaubsanspruch/#Besonderheiten_zum_Zeitpunkt_fuer_Urlaub
Das habe ich noch nie verstanden, wieso die Flexibilität der Arbeitszeiten komplett auf Kappe der AN gehen soll, ohne daß es dafür einen finanziellen Ausgleich à la Feiertags/Wochenendszuschlag gibt.Wir haben eh immer an unterschiedlichen Tagen frei (natürlich wird äusserste Flexibilität bei Krankheitsfall erwünsch)
Das dürfte diverse behördliche Stellen interessieren.Da man nicht mehr als 10 Stunden pro Tag arbeiten darf, steht auch 9:55 an Arbeitstagen drin, an denen 12 oder mehr stunden gearbeitet wird.
Schweizer Lokalkurier vom 5.2.: "Arbeitszeit-Skandal im Pflegeheim"Das dürfte diverse behördliche Stellen interessieren.
Eine nette Idee wäre es auch, der Lokalpresse das mal zu stecken ...
Schweizer Lokalkurier vom 5.2.: "Arbeitszeit-Skandal im Pflegeheim"
Schweizer Lokalkurier vom 8.2.: "Pflegeheim reagiert - Arbeitszeiten und Entlohnung nun korrekt"
Schweizer Lokalkurier vom 17.3.: "Pflegeheim schließt wegen zu hoher Personalkosten - 127 Senioren obdachlos"
Natürlich nicht, das war nur Satire... ^^Das darf aber nicht zur Begründung werden, wieso man AN regulär ausbeuten darf.
Da wundere ich mich dann auch nicht, wenn bei Krankheitsfällen öfters mal ein "Nein, ich kann nicht einspringen" kommt.
Natürlich nicht, das war nur Satire... ^^
Natürlich nicht, das war nur Satire... ^^