• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Was mich gerade aufregt (der durchschnittliche PC-Zocker)

Uff, eine Diagnose die niemand bekommen will.
Alles Gute bei deinem anstehenden Kampf und baldige Besserung!
 
Arbeitgeber, bzw unsere Bereichsleitung (so weit ich informiert bin)

Ich arbeite in der Pflege 80% (knappe 34 Stunden), Schicht.
Jetzt kam die Order, dass man vor dem Urlaub keinen freien Tag beziehen darf.
Also am Freitag vor dem Urlaub arbeiten MUSS!
Rein rechnerisch machts keinen Unterschied, ob ich meinen freien Tag am Donnerstag nehme, am Freitag arbeite und am Samstag der Urlaub beginnt.
Oder ich am Freitag den freien Tag beziehe und somit meine Ferien ab jenem Tag planen kann.
Denn Lebenspartner, welche einen "normalen" Job haben können das recht locker einrichten. Aber he... wen interessierts.

Das hat die letzten Jahre funktioniert im Team und Gruppenleitung.
Was mischt sich jetzt der Bereichsleiter da rein? Vor allem mit welchem Recht?
Hab grad wirklich nen dicken Hals.
Man kann natürlich auch mit aller Macht versuchen die Motivation der Arbeitnehmer noch mehr zu senken.
Ist ein sehr guter Weg.
 
Mit welchem Recht?!

Der AG hat angeweisen wann die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit wahrzunehmen ist. Ich geh mal davon aus das in deinem Arbeitsvertrag nicht steht das du z.B. generell immer Freitags frei hast, hm? D.h. innerhalb der vertraglich geregelten Arbeitszeit ist der AG dir Weisungsbefugt, wäre ja auch schlimm wenn nicht.
 
Mit welchem Recht?!

Der AG hat angeweisen wann die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit wahrzunehmen ist. Ich geh mal davon aus das in deinem Arbeitsvertrag nicht steht das du z.B. generell immer Freitags frei hast, hm? D.h. innerhalb der vertraglich geregelten Arbeitszeit ist der AG dir Weisungsbefugt, wäre ja auch schlimm wenn nicht.

Eben... mit welchem Recht?
Sollstunden werden erreicht, dem Betrieb entstehen NULL Mehrkosten.
Wir haben eh immer an unterschiedlichen Tagen frei (natürlich wird äusserste Flexibilität bei Krankheitsfall erwünsch)
Der Arbeitnehmer kommt dem Betrieb, welcher dem Städtischen Gesamtarbeitsvertrag untersteht, auch entgegen.
Da man nicht mehr als 10 Stunden pro Tag arbeiten darf, steht auch 9:55 an Arbeitstagen drin, an denen 12 oder mehr stunden gearbeitet wird.

Auch habe ich andere Gruppen befragt (anderer Bereichsleitung), die kennen diese Regel nicht. Solange man das im Arbeitsplan einplanen kann, so what?
Werde sicher das Gespräch mit BL suchen und um Erklärung bitten.
Dann haben wir auch noch ein Personalvertretung, etc.

Kann auch sein ,dass das der Anfang vom Ende meiner Kariere da ist
:-D

Remember.
 
Das mag alles sein ... und natürlich sollte man als AG immer ein offenes Ohr für seine AN haben und schauen, was man machen sollte oder eben nicht, um den Betriebsfrieden zu wahren.

Trotzdem bleibt es dabei: du schuldest deine Arbeitsleistung nach Vertrag dem Arbeitgeber und dieser darf eben, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, festlegen, wann du diese geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen hast. Das ist erst einmal der Ausgangspunkt.

Davon ab, natürlich geb ich dir Recht: sofern ggf. hier Sachen übergeben werden müssen, z.B. Pflegehinweise zu Patienten etc.pp. dürfte es keinen Unterschied machen ob du diese am Do oder am Fr übergibst. :S
Das Thema Übergabe wäre jetzt so der einzige Punkt der mir als AG selbst einfallen würde, warum man so eine, zugegebenernmaßen, unsinnige Regelung aufstellt.
 
Das mag alles sein ... und natürlich sollte man als AG immer ein offenes Ohr für seine AN haben und schauen, was man machen sollte oder eben nicht, um den Betriebsfrieden zu wahren.
Das "Problem" ist doch, dass es in den letzten Jahren sehr gut funktioniert hat. Und auch nie ein Thema war. Gruppenleiter hat super Pläne gemacht.
Und es ist mir auch klar, dass man per se kein Anrecht darauf hat. Meine Frage ist: Warum ist es VERBOTEN!

Trotzdem bleibt es dabei: du schuldest deine Arbeitsleistung nach Vertrag dem Arbeitgeber und dieser darf eben, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, festlegen, wann du diese geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen hast. Das ist erst einmal der Ausgangspunkt.
Das ist uns doch auch klar. Die Arbeitsleitung muss vollbracht werden, der Personalbestand muss stimmen. Das wird sie ja auch

Und was passiert, wenn Arbeitnehmer untereinander ihre Freien Tage abtauschen? Ob jetzt Ang "A" oder Ang "B" die Schicht/Tag übernimmt, ist doch wurscht.
Wie gesagt: Wir arbeiten in einem 7-Tage-Betrieb. Da hat man mal MO+DI frei. Mal SA+SO oder MI-FR... oder DI-DO, ect etc

Davon ab, natürlich geb ich dir Recht: sofern ggf. hier Sachen übergeben werden müssen, z.B. Pflegehinweise zu Patienten etc.pp. dürfte es keinen Unterschied machen ob du diese am Do oder am Fr übergibst. :S
Das ist ja so oder so alles geregelt. Wobei wir hier auch keine Akutfälle haben. Da sind alles Langzeitpatienten.
Das Thema Übergabe wäre jetzt so der einzige Punkt der mir als AG selbst einfallen würde, warum man so eine, zugegebenernmaßen, unsinnige Regelung aufstellt.
Das ist ja so oder so alles geregelt.
Das ganze ist halt sehr demotivierend fürs Personal.
Ist ja nicht so, dass wir im Schichtbetrieb wahnsinnig viel von unseren Partnern hätten.
Hab gestern Abend zum ersten Mal seit vier (!) Tagen wieder mit meiner Frau gesprochen, weil sie schläft, wenn ich von der Spätschicht nach Hause komme.
Da wundere ich mich dann auch nicht, wenn bei Krankheitsfällen öfters mal ein "Nein, ich kann nicht einspringen" kommt.
 
Eben... mit welchem Recht?
Arbeitsrecht:
Der Arbeitgeber bestimmt den Urlaub seiner Mitarbeiter. Dabei sind die Wünsche eines jeden Arbeitnehmers auf jeden Fall zu berücksichtigen. [...]
Zwar kann ein Arbeitnehmer seine Erwartungen und Wünsche äußern, aber dringende betriebliche Belange und die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer können dem entgegenstehen.

Bei der Berücksichtigung von Kollegen müssen soziale Gesichtspunkte Vorrang haben in der Beurteilung, wer zu welchem Zeitpunkt Urlaub nehmen darf.

Das Urlaubsrecht für Arbeitnehmer mit Kindern ist hier zu bevorzugen. [...]

Außerdem ist zu beachten, dass der Urlaub zusammenhängend gewährt werden sollte. Hierbei gelten die oben genannten Ausnahmen.

Wenn gesetzlich gestatteter Urlaub geteilt werden muss, sind jedoch mindestens 12 Tage zusammenhängend dem Arbeitnehmer zuzubilligen.

Sollte der Arbeitnehmer mit dem erteilten Urlaub nicht einverstanden sein oder wurde ihm gar kein Urlaub zugesprochen, darf er nicht eigenmächtig den Urlaub antreten. In einem solchen Fall sollten Sie eher den Weg zum Arbeitsgericht bevorzugen und auf Urlaubserteilung klagen.

=> https://www.arbeitsrechte.de/urlaubsanspruch/#Besonderheiten_zum_Zeitpunkt_fuer_Urlaub

Wir haben eh immer an unterschiedlichen Tagen frei (natürlich wird äusserste Flexibilität bei Krankheitsfall erwünsch)
Das habe ich noch nie verstanden, wieso die Flexibilität der Arbeitszeiten komplett auf Kappe der AN gehen soll, ohne daß es dafür einen finanziellen Ausgleich à la Feiertags/Wochenendszuschlag gibt.

Da man nicht mehr als 10 Stunden pro Tag arbeiten darf, steht auch 9:55 an Arbeitstagen drin, an denen 12 oder mehr stunden gearbeitet wird.
Das dürfte diverse behördliche Stellen interessieren.
Eine nette Idee wäre es auch, der Lokalpresse das mal zu stecken ... ;)
 
Das dürfte diverse behördliche Stellen interessieren.
Eine nette Idee wäre es auch, der Lokalpresse das mal zu stecken ... ;)
Schweizer Lokalkurier vom 5.2.: "Arbeitszeit-Skandal im Pflegeheim"
Schweizer Lokalkurier vom 8.2.: "Pflegeheim reagiert - Arbeitszeiten und Entlohnung nun korrekt"
Schweizer Lokalkurier vom 17.3.: "Pflegeheim schließt wegen zu hoher Personalkosten - 127 Senioren obdachlos"

:B
 
Schweizer Lokalkurier vom 5.2.: "Arbeitszeit-Skandal im Pflegeheim"
Schweizer Lokalkurier vom 8.2.: "Pflegeheim reagiert - Arbeitszeiten und Entlohnung nun korrekt"
Schweizer Lokalkurier vom 17.3.: "Pflegeheim schließt wegen zu hoher Personalkosten - 127 Senioren obdachlos"

:B

Das darf aber nicht zur Begründung werden, wieso man AN regulär ausbeuten darf.
 
Da wundere ich mich dann auch nicht, wenn bei Krankheitsfällen öfters mal ein "Nein, ich kann nicht einspringen" kommt.

Darauf läuft es hinaus.
Ich habe ja auch in der Pflege gearbeitet und da war es immer ein Geben und Nehmen mit unserer Leitung. Sie hat über den Wunschplan versucht (und es meistens geschafft), den Mitarbeitern entgegen zu kommen und dafür haben wir Personalausfälle völlig unkompliziert intern kompensiert, auch wenn es teilweise deutliche Mehrarbeit bedeutete. So was wünscht sich jedes Pflegemanagement. Wir waren nicht immer glücklich damit, wussten aber, dass unser Entgegenkommen geschätzt und zurück gegeben wird.

Ich hatte als Teilzeitstelle mal vier geplante Tage mehr auf dem Dienstplan stehen. Fand ich nicht toll und einen Tag konnte man mir nehmen, aber dennoch habe ich mich auf die drei zusätzlichen Tage eingelassen, weil ich wusste, dass wenn ich etwas brauche, meine Leitung mich unterstützt. Als Teilzeitkraft haben wir laut Vertrag jedes Recht das zu verweigern.

Heutzutage sieht das ganz anders aus. Der Krankenstand auf meiner alten Station ist seit längerer Zeit höher als je zuvor. Und nicht nur dort. Der Pflegenotstand ist verdammt real und langsam findet in den Führungsebenen ein Umdenken statt.
 
Natürlich nicht, das war nur Satire... ^^
:P

Zumal es hier, wie schon mehrfach betont, ABSOLUT keinen Nachteil für den Betrieb hat. Auch keinen für die Patienten. Nix nada...
Dass die Regelung von jemandem der Bürozeiten arbeitet, durchgesetzt wird, ist dann halt auch nicht sooo toll.

Das mit den 10 Stunden ist auch nur sehr selten der Fall (Anlässe, "Urlaub" mit Patienten, also 24-Stunden-Betreuung im Prinzip).
Und da steht das Personal auch mehrheitlich dahinter. Das kommt den Patienten zu gute.
 
Eine Woche Krankenhaus vorbei, Krebsdiagnose Lymphom. Jetzt nochmal bis FR zuhause, dann zum Onkologen und wieder in die Klinik, Chemo beginnen.


Oh Mann, was für eine Scheiße. Tut mir leid.
Ich weiß wie doof es ist, gesundheitliche Probleme zu haben, aber das ist schon eine Stufe krasser.
Werd wieder fit alter Haudegen. Ich wünsch dir da alles Gute.
 
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