Herbboy
Spiele-Gott/Göttin
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Da gehört wohl schon etwas mehr dazu als ein klar emotionaler und wirrer Kommentar mit einer "Aufforderung" zu etwas, das kein normaler Mensch machen würde, und dazu noch mit Vorwürfen, die bislang nur von dem Postenden zu hören/lesen waren. Der Täter hatte ja offenbar eh eine Rechnung mit dem Opfer offen und hat dann den Comment, den ansonsten niemals jemand unreflektiert für "korrekt" halten würde, nur allzu gerne geglaubt. Zudem war der Kommentar an sich eher eine typische, wenn auch dumme Meinung, dass man sich selber wünscht, dem Kerl würde es schlecht gehen, aber es war wohl rechtlich keine klare Aufforderung - da hätte er schon eher so was schreiben müssen wie "los! Geht zu ihm und zeigt es ihm!" oder "wer ihm nen Denkzettel verpasst bekommt von mir nen Kasten Bier" oder so was.Gerade deswegen wäre es mal an der Zeit, die Grenzen dessen, was man bei FB & Co schreiben darf, aufzuzeigen.
Daß der Täter das einfach so geglaubt hat, ist natürlich naiv (genauso wie bei diesem "Gewinn"), aber er hat doch konkret jemanden gebeten "dafür zu sorgen," daß derjenige einen "Denkzettel" bekommt oder gar "kaltgemacht" wird - ich kann nicht nachvollziehen, wieso das keine Anstiftung sein soll.
Was anderes war es z.B. als da einer mal per FB aufrief, sich vor der Polizeiwache zu treffen, in der ein vermeintlicher Kindesmörder in U-Haft war - da hat derjenige Ärger bekommen, weil sich da auch wirklich ein kleiner "Lynchmob" von Vollidioten versammelt hatte, der nicht respektiert, dass wir in einem Rechtsstaat zunächst jemanden verurteilen müssen und dann auch der Staat die Strafe bestimmt.
Ne richtige "Anstiftung" im engeren wäre aber bei dem Fall mit dem Verprügelten eher gewesen, wenn zB ein Opfer des Pädophilen selbigen wirklich gerne tot sehen möchte und einen Bekannten über Wochen so lange "weichgekocht" hätte, bis der Bekannte den Pädophilen für das Opfer dann wirklich umbringt oder zumindest halbtot schlägt.
Ich fänd es auch besser, wenn man denjenigen auch wegen "Anstiftung" eine Strafe geben könnte - aber das geben die Gesetze wohl nicht ganz her. Ich mein: wenn du zB im Büro nach einem Streit über Deinen Chef sagst "Boah, der Spinner - der kann von mir aus krepieren", was manch einer in ich sag mal etwas ungesitteteren Schichten vlt. mal vor sich her sagt, und ein Kollege hört das und bringt den dann um, dann hast Du ja auch noch lange keine Anstiftung begangen. Und der Fall oben wird wohl eher SO gesehen als dass es eine klare Anstiftung wie eben z.B. jemanden so lange beeinflussen, dass er es macht, ist.
Und der Poster bekommt ja sehr wohl auch Ärger, aber nicht WEIL das Opfer verletzt wurde, sondern weil er es verleumdet hat. D.h. da weiß man dann, dass man auf keinen Fall "aus Spaß" etwas über einen behaupten darf ohne Beweise, egal ob man das "nur" erzählt oder zusätzlich