TBrain am 11.01.2007 16:23 schrieb:
Geh doch mal auf den Inhalt ein! Ich bin gespannt auf deine Erläuterung warum du ein laut der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" garantiertes Menschenrecht nicht als solches anerkennst
dachte ich hätte das schon versucht klar zu machen. anders versucht: zum einen gibt es (leider) kein allgemeingültiges menschrecht per definition. es gibt verschiedene grundgerüste und verschiedene abkommen und pakte. aber keinen einheitlichen nenner. das mal so hingenommen, macht aber nicht den unterschied, ist nur fakt.
das höchste menschrecht ist das angeborene recht auf leben. was nützt das recht auf meinungsfreiheit, wenn vorher jemand darüber entscheidet, wer leben darf. tote haben (fast) keine menschenrechte (ein paar wenige - aber lassen wir das als selbstverständlich) und keine die sie selbst wahrnehmen können.
das recht auf leben ist also wichtig, um überhaupt andere rechte wahrnehmen zu können - hoffe das ist nachvollziehbar. und das recht auf leben ist uneingeschränkt - gibt auch wenig abstufungsmöglichkeiten, z.b. halbes leben oder nur dort leben, wo man nicht anderes leben beeinträchtigt. dieses recht ist absolut.
das recht auf eigentum kann nicht so absolut sein. es gibt verschiedene arten von eigentum, es gibt verschiedene möglichkeiten. auf jeden fall kann ich grundsätzlich auch ohne eigentum mein recht auf meinungfreiheit oder andere rechte wahrnehmen. wenn ich wie schon erwähnt, durch meine eigentum dass recht auf leben von anderen beeinträchtige, sollte nachvollziehbar sein, dass das leben der anderen höher wiegt, als mein recht auf eigentum. eigentum ist auch nicht unbeschränkt - z.b. darf ich keine atomwaffen besitzen, in fast allen ländern der erde.
redefreiheit - auch ein menschenrecht - ist kein absolutes - man darf z.b. nicht andere beleidigen oder verunglimpfen, z.b. völlig unbegründet veröffentlichen: XY hat 25 kinder umgebracht - wenn es nicht stimmt, ich es nicht beweisen kann, darf ich das nicht.
schlussendlich sind manche dinge revidierbar andere nicht. nehme ich dein haus weg, kann ich es dir auch zurückgeben. nehme ich dein leben weg, kann es niemand mehr zurückgeben.
deshalb sind menschrechte unterschiedlich zu gewichten, was im übrigen auch die organisationen und das deutsche grundgesetz macht. und manche sind veränderlich, manche nicht, heißt sie können auch keiner demokratischen abstimmung unterzogen werden.
die börse in caracas hat sich übrigens leicht erholt, als bekannt wurde, dass es entschädigungen für die geplanten enteignungen geben soll - das aber nur nebenbei. ein genommenes leben kann auch niemand entschädigen.