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Schön wäre es, aber leider werden Delikte wie schwere Körperverletzung, versuchter Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, oder auch Vergewaltigung, gerne auch nur mit Bewährungsstrafen belegt.weder bei schwerer körperverletzung noch bei vergewaltigung kommst du ohne haftstrafe davon.
Unsere Rechtsprechung halte ich für viel zu lasch und außerdem sind Gefängnisaufenthalte in DE fast wie bezahlter Urlaub.