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Es wurde von "Kinderpornographie" gesprochen. Das heißt dem Besitz von pornographischen Abbildungen von Kindern, NICHT der tatsächliche sexuelle Missbrauch von ihnen (der wird viel höher bestraft).
Aber die ganze Diskussion ist sinnlos, allein die Tatsache dass eine geforderte Strafe gleich hoch sein soll bedeutet keine Gleichsetzung der Straftaten. Schwere Untreue wird beispielsweise höher bestraft als Kinderpornographie - keiner würde deshalb auf die schwachsinnige Idee kommen und behaupten, dass deshalb korrupte Menschen Kindervergewaltiger sind.
Du betreibst schon wieder die Fehlinterpretation.Ra-Tiel am 07.03.2007 00:03 schrieb:So, und jetzt mal die alles entscheidende Frage: in welcher Weise sind Computerspiele in dem selben Umfang und Ausmaß bestrafungswürdig wie der erzwungene Geschlechtsverkehr mit hilflosen Kindern bzw die brutale Misshandlung selbiger zum Zweck der sexuellen Erregung?
Es wurde von "Kinderpornographie" gesprochen. Das heißt dem Besitz von pornographischen Abbildungen von Kindern, NICHT der tatsächliche sexuelle Missbrauch von ihnen (der wird viel höher bestraft).
Aber die ganze Diskussion ist sinnlos, allein die Tatsache dass eine geforderte Strafe gleich hoch sein soll bedeutet keine Gleichsetzung der Straftaten. Schwere Untreue wird beispielsweise höher bestraft als Kinderpornographie - keiner würde deshalb auf die schwachsinnige Idee kommen und behaupten, dass deshalb korrupte Menschen Kindervergewaltiger sind.