• Aktualisierte Forenregeln

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    Forenregeln


    Vielen Dank

naturwissenschaftliche Forschung vs Glaube

PiusQuintus am 06.05.2009 21:07 schrieb:
Diese triftigen Gründe stellen aber eine Einschränkung der Religionsfreiheit dar- und der Staat diskriminiert wiederum.
So ein Blödsinn. Die Freiheit eines jeden hört immer dort auf wo die deren anderen anfängt. Wenn also eine solche Gruppierung gegen das Rechtssystem oder die Rechte der anderen vorgeht, ist es halt eine ganz normale kriminelle Vereinigung. Dann darf von mir aus auch mal ein Sondereinsatzkommando in der Kirche/Im Gebetsraum vorbeischauen.
 
aeghistos am 06.05.2009 21:15 schrieb:
PiusQuintus am 06.05.2009 21:07 schrieb:
Diese triftigen Gründe stellen aber eine Einschränkung der Religionsfreiheit dar- und der Staat diskriminiert wiederum.
So ein Blödsinn. Die Freiheit eines jeden hört immer dort auf wo die deren anderen anfängt. Wenn also eine solche Gruppierung gegen das Rechtssystem oder die Rechte der anderen vorgeht, ist es halt eine ganz normale kriminelle Vereinigung. Dann darf von mir aus auch mal ein Sondereinsatzkommando in der Kirche/Im Gebetsraum vorbeischauen.
Wo ziehst Du die Grenze zum "Recht des Anderen"? Sollte der Staat auch gegen die Kirche vorgehen, da sie Frauen nicht zur Priesterweihe zulässt?
 
PiusQuintus am 06.05.2009 18:52 schrieb:
aph am 06.05.2009 18:47 schrieb:
PiusQuintus am 06.05.2009 18:21 schrieb:
Ich bin aber immer noch der Meinung, dass Kinder unter 14 Jahre nicht zum RU genötigt werden sollten, weil sie zu beeinflussbar sind.
Und beim Ethikunterricht lässt Du dieses Argument nicht gelten?
Den gibt es ja erst ab der 8. Klasse oder so.
Okay, also erst ab 14 Jahren sind Kinder nicht mehr (allzu leicht) beeinflussbar, aber erst ab der 8. Klasse gibt's Ethik. Das heißt doch, da RU bis zur 8. Klasse verpflichtend ist, muss er ja quasi indoktrinierend auf die armen, wehrlosen Gehirne der Kinderlein wirken, eben weil sie noch nicht die geistige Reife haben. Wie wunderbar einfach, so kann der RU ja nur verlieren! :rolleyes:
PiusQuintus am 06.05.2009 18:52 schrieb:
....... Das heißt doch, da RU bis zur 8. Klasse verpflichtend ist, muss er ja quasi indoktrinierend auf die armen, wehrlosen Gehirne der Kinderlein wirken, eben weil sie noch nicht die geistige Reife haben......

Auch wenn du mich konsequent ignorierst, was dir ja freisteht so erlaube ich mir doch einfach weiterhin auf deine Beiträge zu antworten.

Gerade zu deinem o.a. Statement sehen zumindest eine Menge Soziologen, Soziobiologen und Psychologen da durchaus Zusammenhänge, denen sich leider bestimmte Interessengruppen immer noch verschließen.

Dazu sei wieder einmal auf Wikipedia verwiesen:

u.a. die Artikel zu:
Prägung
- Prägung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie nur in einer bestimmten Zeitspanne stattfinden kann, die daher als sensible Lebensphase bezeichnet wird. Prägung ist also nicht nachholbar. In welchem Alter diese Phase nachweisbar ist und wie lange sie dauert, kann je nach Tierart* sehr unterschiedlich sein.

- Prägung ist unwiderruflich, das durch sie Gelernte wird besonders schnell und effektiv gelernt und auf Lebenszeit behalten; zumindest werden die durch Prägung erworbenen Auslöser („Schlüsselreize“) auf Dauer bevorzugt.

*hier meine Anmerkung, dass sich dieser Aspekt sehr wohl auch auf die Tierart: Mensch erstreckt.

Weiterhin: Konditionierung -> klassische Konditionierung

Prägung durch Verhaltensmuster im Elternhaus sowie Konditionierung im Zusammenhang mit gesellschaftlicher Normung welche durch das Erlernen bestimmter Verhaltensmuster im direkten Umfeld (wie bspw. beten und andere religiöse Rituale) wiederum zu direkten "Lernprozessen" führt, die spätere Verhaltensmuster beeinflussen.

Das aber nur so am Rande.
 
PiusQuintus am 06.05.2009 21:07 schrieb:
aeghistos am 06.05.2009 21:03 schrieb:
PiusQuintus am 06.05.2009 20:51 schrieb:
Der Staat soll also jedwede Weltanschauung und Religion als gleichberechtigt zulassen (was er durchs Raushalten de facto täte)?
Ja. Der Staat hat ja ohnehin nichts zu zulassen, ohne wirklich triftige Gründe hat er die Vereins- und Meinungsäusserungsfreiheit zu respektieren.
Diese triftigen Gründe stellen aber (u.U.) eine Einschränkung der Religionsfreiheit dar- und der Staat diskriminiert wiederum.

Es ist interessant zu betrachten, dass man sich durch Toleranz anderer Religionsgruppierungen bzw. deren Gleichberechtigung in seiner eigenen Religionsfreiheit eingeschränkt und diskriminiert sehen kann.
:rolleyes:
 
PiusQuintus am 06.05.2009 21:21 schrieb:
Wo ziehst Du die Grenze zum "Recht des Anderen"?
Ich gehe grundsätzlich mal immer von den Menschenrechten aus. Jede Gemeinschaft muss auf dieser Basis ein Grundrechtesystem bauen, das den Staat konstituiert. Natürlich gibt die notstandsfesten Rechte: Würde, Freiheit, Leben, Unversehrtheit von Körper und Geist, habeas corpus, Eigentum etc. aber feste Grenze zu ziehen ist nicht möglich, da Rechte einem dauernden Wandel unterworfen sind. Wichtig ist nur, dass man immer auf dem Fundament der Menschenrechte bleibt.
Sollte der Staat auch gegen die Kirche vorgehen, da sie Frauen nicht zur Priesterweihe zulässt?
Das ist eher die Kategorie "vereinsinternes Problem", allerdings würde ich einer Glaubensgemeinschaft die Frauen und Homosexuelle dermassen diskriminiert ganz bestimmt keine Sonderrolle im Staat zugestehen.

Gerade läuft G*y Messiah von Rufus Wainwright... ...better pray for your sins... irgendwie passend
 
aph am 06.05.2009 18:47 schrieb:
Interessehalber: Was für Fragen werden denn in Reli-Klausuren Klasse 3-4 so gestellt?

Mir wäre nicht bekannt, dass in der 3-4 Klasse in Religion Klassenarbeiten geschrieben werden.
 
PiusQuintus am 06.05.2009 21:21 schrieb:
Wo ziehst Du die Grenze zum "Recht des Anderen"? Sollte der Staat auch gegen die Kirche vorgehen, da sie Frauen nicht zur Priesterweihe zulässt?
verstöße gegen menschenrechte sind weltweit und der bruch des grundgesetzes in deutschalnd wie o.g. sind sind imo nicht tolerierbar.
 
Boesor am 06.05.2009 22:02 schrieb:
aph am 06.05.2009 18:47 schrieb:
Interessehalber: Was für Fragen werden denn in Reli-Klausuren Klasse 3-4 so gestellt?

Mir wäre nicht bekannt, dass in der 3-4 Klasse in Religion Klassenarbeiten geschrieben werden.
Wie unterkühlt du mein bekundetes Interesse abkanzelst, ist schon erstaunlich. Erzähl doch einfach mal, statt schnippisch zu reagieren.
 
aph am 06.05.2009 23:22 schrieb:
Boesor am 06.05.2009 22:02 schrieb:
aph am 06.05.2009 18:47 schrieb:
Interessehalber: Was für Fragen werden denn in Reli-Klausuren Klasse 3-4 so gestellt?

Mir wäre nicht bekannt, dass in der 3-4 Klasse in Religion Klassenarbeiten geschrieben werden.
Wie unterkühlt du mein bekundetes Interesse abkanzelst, ist schon erstaunlich. Erzähl doch einfach mal, statt schnippisch zu reagieren.

:confused: na das ist aber alles was ich dazu erzählen kann. Im übrigen bin ich kein Grundschullehrer.
 
Wolf-V am 06.05.2009 23:16 schrieb:
PiusQuintus am 06.05.2009 21:21 schrieb:
Wo ziehst Du die Grenze zum "Recht des Anderen"? Sollte der Staat auch gegen die Kirche vorgehen, da sie Frauen nicht zur Priesterweihe zulässt?
verstöße gegen menschenrechte sind weltweit und der bruch des grundgesetzes in deutschalnd wie o.g. sind sind imo nicht tolerierbar.

es ist ein Bruch des Grundgesetzes, dass Frauen in der kath. Kirche nicht als Pfarrer arbeiten können?
 
Boesor am 06.05.2009 23:37 schrieb:
es ist ein Bruch des Grundgesetzes, dass Frauen in der kath. Kirche nicht als Pfarrer arbeiten können?
Ist die Gleichstellung von Männern und Frauen im Grundgesetz verankert?
 
Boesor am 06.05.2009 23:37 schrieb:
es ist ein Bruch des Grundgesetzes, dass Frauen in der kath. Kirche nicht als Pfarrer arbeiten können?
da das einzige kriterium das geschlecht ist und es um gleichberechtigung nicht um gleichstellung geht, ist es das wohl.
GG Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

und im grunde auch ein verstoß gegen menschenrechte, völkerrechtlichen verträge und abkommen
 
Wolf-V am 07.05.2009 00:02 schrieb:
und im grunde auch ein verstoß gegen menschenrechte, völkerrechtlichen verträge und abkommen
Jetzt hast mir meine kleine rhetorische Fallgrube zugeschüttet.

Der Verstoss ist offensichtlich, aber die Religionsfreiheit garantiert auch die Kultfreiheit. Und Ob in diesem Fall die Religionsfreiheit oder die Gleichstellung höher gewichtet wird, ist dann eine Sache der Güterabwegung. Und in diesem Fall ist wohl der Eingriff in die Religionsfreiheit wesentlich grösser als jener in das Recht auf Gleichberechtigung. Deshalb ist die Diskriminierung in diesem Fall zu tolerieren.
 
aeghistos am 07.05.2009 00:11 schrieb:
Wolf-V am 07.05.2009 00:02 schrieb:
und im grunde auch ein verstoß gegen menschenrechte, völkerrechtlichen verträge und abkommen
Jetzt hast mir meine kleine rhetorische Fallgrube zugeschüttet.

Der Verstoss ist offensichtlich, aber die Religionsfreiheit garantiert auch die Kultfreiheit. Und Ob in diesem Fall die Religionsfreiheit oder die Gleichstellung höher gewichtet wird, ist dann eine Sache der Güterabwegung. Und in diesem Fall ist wohl der Eingriff in die Religionsfreiheit wesentlich grösser als jener in das Recht auf Gleichberechtigung. Deshalb ist die Diskriminierung in diesem Fall zu tolerieren.


prinzipiell ist das nicht falsch, nur vergesst ihr dabei -merkwürdigerweise- dass grundrechte nicht direkt zwischen privaten wirkung entfalten, sondern nur mittelbar.

das ist ja auch der grund weshalb es seit kurzem das "anitdiskriminierungsgesetz" gibt.
unter umständen (oder eher wahrscheinlich) gibts darin sogar einen ausnahmetatbestand für genau diesen fall.


edit:

jetzt bitte keine diskussion darüber, ob die kirchen hier jetzt als "private" agieren, oder nicht. :B
 
Bonkic am 07.05.2009 00:22 schrieb:
prinzipiell ist das nicht falsch, nur vergesst ihr dabei -merkwürdigerweise- dass grundrechte nicht direkt zwischen privaten wirkung entfalten, sondern nur mittelbar.
Stimmt natürlich, allerdings gibt es ja die "Drittwirkung", die es möglich macht Grundrechte auch gegen nicht staatliche Akteure einzuklagen. Da es ein deutsche Konzept ist, dachte ich es wäre in Deutschland weiter verbreitet.
 
aeghistos am 07.05.2009 00:11 schrieb:
Und in diesem Fall ist wohl der Eingriff in die Religionsfreiheit wesentlich grösser als jener in das Recht auf Gleichberechtigung. Deshalb ist die Diskriminierung in diesem Fall zu tolerieren.
Ansichtssache...


Stellte dieses Szenario deine Gewichtung dar oder eine fiktive Gewichtung nach dem Motto, wie würde xyz als Bundesverfassungsrichter/in(?) entscheiden?
Wer bewertet denn anhand welcher Kriterien warum und wann Diskriminierung zu tolerieren ist? Doch jeder Mensch selbst.

[url=http://de.wikipedia.org/wiki/Toleranz#Toleranz_gegen.C3.BCber_Intoleranz schrieb:
wikipedia [/url]]Toleranz in einem schwächeren Sinne schließt Diskriminierung nicht aus, lediglich Verfolgung.

Wenn man jedoch nicht in schwächerem Sinne tolerant sein möchte, führt dies zu einem kategorischen Dilemma:

Toleranz gegenüber Intoleranz
„1. Die Toleranz gegenüber der Intoleranz führt zur Intoleranz.
2. Die Intoleranz gegenüber der Intoleranz führt zur Toleranz.“

gleiche Quelle wie oben: wikipedia
 
Boesor am 06.05.2009 22:02 schrieb:
aph am 06.05.2009 18:47 schrieb:
Interessehalber: Was für Fragen werden denn in Reli-Klausuren Klasse 3-4 so gestellt?

Mir wäre nicht bekannt, dass in der 3-4 Klasse in Religion Klassenarbeiten geschrieben werden.

Ich weiß noch, dass bei mir in der Grundschule in Religion Arbeiten geschrieben wurden (Frag mich jetzt aber nicht, was für Themen das waren, das ist schon zu lange her...)

Und auch heute noch werden bei mir im Ort in Religion in der Grundschule Arbeiten geschrieben (keine Ahnung, ab welcher Klasse das so ist)
 
Wolf-V am 07.05.2009 00:02 schrieb:
Boesor am 06.05.2009 23:37 schrieb:
es ist ein Bruch des Grundgesetzes, dass Frauen in der kath. Kirche nicht als Pfarrer arbeiten können?
da das einzige kriterium das geschlecht ist und es um gleichberechtigung nicht um gleichstellung geht, ist es das wohl.
GG Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
und im grunde auch ein verstoß gegen menschenrechte, völkerrechtlichen verträge und abkommen
Fein, also verbieten wir der kath. Kirche, lediglich Männer zu Priestern zu weihen. Und wenn wir schon dabei sind, heben wir den Zölibat auch gleich mit auf, immerhin hindert er ja an der sexuellen Selbstbestimmung. Aber warum da aufhören? Verpflichten wir die Kirche gleich noch, Buddhisten und Taositen ebenfalls zu Priestern und Priesterinnen zu weihen! Stecken wir doch noch eine Jüdin als Vorbeterin in eine Moschee und als Ausgleich einen Moslem als Rabbiner in die Synagoge (in der wir die Pflicht, den Kopf zu bedecken, ersatzlos streichen und, wie in der Moschee, das geschlechtergetrennte Beten ebenfalls abschaffen). Dann sind wir ein gutes Stück näher an einer politisch korrekten, gleichgeschalteten Religion (kommt nur mir das so bekannt vor ...?). Hurra! :S
 
aeghistos am 06.05.2009 21:50 schrieb:
PiusQuintus am 06.05.2009 21:21 schrieb:
Wo ziehst Du die Grenze zum "Recht des Anderen"?
Ich gehe grundsätzlich mal immer von den Menschenrechten aus. Jede Gemeinschaft muss auf dieser Basis ein Grundrechtesystem bauen, das den Staat konstituiert. Natürlich gibt die notstandsfesten Rechte: Würde, Freiheit, Leben, Unversehrtheit von Körper und Geist, habeas corpus, Eigentum etc. aber feste Grenze zu ziehen ist nicht möglich, da Rechte einem dauernden Wandel unterworfen sind. Wichtig ist nur, dass man immer auf dem Fundament der Menschenrechte bleibt.
Wieso erkennen dann längst nicht alle Staaten diese angeblich universalen und unveräußerlichen Rechte an? Gelten die etwa nur für die westliche Welt?

Sollte der Staat auch gegen die Kirche vorgehen, da sie Frauen nicht zur Priesterweihe zulässt?
Das ist eher die Kategorie "vereinsinternes Problem", allerdings würde ich einer Glaubensgemeinschaft die Frauen und Homosexuelle dermassen diskriminiert ganz bestimmt keine Sonderrolle im Staat zugestehen.
Es überrascht Dich sicher nicht, wenn ich in der Haltung der Kirche dazu keine Diskriminierung sehe.

Gerade läuft G*y Messiah von Rufus Wainwright... ...better pray for your sins... irgendwie passend
Das tue ich auch ohne so einen Musik-Fuzzi, besten Dank.
 
Ich frage mich, woher eigentlich dieses verquere Bild von religiöser Erziehung bzw. dem RU kommt. Meine Kinder würde ich selbstverständlich zu moralisch-ethischem Handeln erziehen, im Lichte des katholischen Christentums betrachtet, mit allem, was dazu gehört und gehören kann: Sonntäglicher Messbesuch und Empfang der Sakramente ebenso wie Jugendfreizeiten, Dienst als Messdiener, Engagement als Pfadfinder etc. Und zwar durch Vorleben und Dialog: Ich muss schon erklären, warum es wichtig ist, die Sonntagsmesse zu besuchen oder was genau wir da eigentlich machen, was die Firmung bedeutet usf.
Später, wenn mein Kind dann wodurch auch immer dazu kommt, RU abzuwählen oder gar der Kirche den Rücken zu kehren (und zu diesen Überlegungen kommt jedes Kind in seinem Leben), so werde ich auch darüber mit ihm reden. Und ganz gleich, wie es sich dann entscheidet, werde ich diese Entscheidung akzeptieren. Ich habe doch kein Interesse an einem Betroboter, sondern an einem selbstständigen, freien Menschen!
Alles, was eine religiöse Erziehung leisten kann, ist, den Grundstein zu legen. Ob oder was das Kind dann darauf aufbaut, ist seine Sache.
Das wurde und wird von meinen Eltern ebenso gehandhabt wie von deren Eltern.
 
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