Fanator-II-701
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Boesor am 17.04.2009 15:03 schrieb:
Da du ja doch nicht besonders hilfreich sein möchtest, habe ich mir die Mühe (mal auch für andere) gemacht, wenigstens die signifikanten Hauptpunkte herauszuziehen um aufzuzeigen, dass das Lehramt keinen Anspruch auf Dogmatik haben muss, diesen jedoch haben kann, was dann meine vorher gemachten Ausführungen doch eher bestätigt als das kategorische und substanzlose „Falsch!“ und deine doch zu kurz gehaltene "Ausführung", was es nicht ist.....
(http://de.wikipedia.org/wiki/Unfehlbarkeit)Der Papst im Allgemeinen
Nach ... Definition der Unfehlbarkeit gelten Entscheidungen des Papstes in Glaubensfragen nur dann als unfehlbar, wenn er ex cathedra spricht. Dies beinhaltet, dass er seine Aussage sinngemäß als endgültig und verbindlich bezeichnen muss. Darüber hinaus wird gelegentlich irrtümlich die Meinung vertreten, er sei immer dann unfehlbar, wenn er sein Lehramt ausübe, beispielsweise bei Predigten, Apostolischen Rundschreiben oder Enzykliken.
Päpstliche Enzykliken
Eine Enzyklika ist ein vom römisch-deutschen Kaiser oder dem römischen Papst (meist) in lateinischer Sprache verfasstes Rundschreiben. Gebräuchlich sind sie seit Papst Benedikt XIV. Im Falle des Papstes wendet es sich an die ganze Kirche. Enzykliken können grundsätzlichen Themen der Glaubensverkündigung gewidmet sein oder auch besondere pastorale Akzente aufweisen. Sie sind dann typischerweise als disziplinäre Lehrautorität zu verstehen, ohne Unfehlbarkeit in Anspruch zu nehmen. Daraus ergibt sich, dass sie dem Wandel der Dinge folgen, dieses zeigt sich deutlich an den Sozialenzykliken der Päpste.
(http://de.wikipedia.org/wiki/Enzyklika)
(http://de.wikipedia.org/wiki/Unfehlbarkeit)Unfehlbarkeit
..........Bestimmte Entscheidungen eines Konzils oder des Papstes als Nachfolger des Apostels Petrus gelten als unfehlbar. Die katholische Kirche glaubt, da die von Menschen geschriebenen biblischen Texte zugleich das unfehlbare Wort Gottes seien, dass Gott auch weiterhin Menschen in bestimmten, amtlich nachvollziehbaren Fällen (Bischöfe, Papst) zu unfehlbaren Aussagen befähige.
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Nur wenn in aller Form („ex cathedra“) eine Glaubensüberzeugung zum Dogma erklärt wird, gilt diese als verbindlich und irrtumsfrei. Es können jedoch nur solche Glaubensüberzeugungen als festzuhalten zum Dogma erklärt werden, die nicht im Widerspruch zur Bibel und zur apostolischen Tradition stehen, wie sie in der katholischen Kirche geglaubt (sensus fidei) und vom Kollegium der Bischöfe mitgetragen werden. Die Intention der päpstlichen Unfehlbarkeit ist also, dass der Papst bei einem Streit innerhalb der Kirche das „letzte Wort“ hat.
...
Ausformungen und theologische Diskussion
Es verwundert nicht, dass die Unfehlbarkeit auch innerhalb der Kirche zu einem kontroversen Meinungsaustausch führte. So wurde die Unfehlbarkeit einerseits vehement abgelehnt und führte beispielsweise zur Trennung zwischen den Altkatholiken und den römischen Katholiken (siehe weiter unten). Andererseits ging die Definition des Ersten Vatikanischen Konzils anderen nicht weit genug. Über die Definition des Konzils hinaus wird die Unfehlbarkeit gelegentlich auch anderen Rechtsinstanzen der römisch-katholischen Kirche zugeschrieben. In jedem Fall gelten jedoch die Elemente obiger Definition für die Unfehlbarkeit als unverzichtbar. So muss die als unfehlbar vorgetragene Lehre vom Papst (mit-) verkündet werden und bei der Verkündigung der Lehre muss hinreichend deutlich auf die Unfehlbarkeit der Lehrentscheidung verwiesen werden...
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Allgemeines Glaubensgut und Tradition
Allgemein nimmt die katholische Kirche an, dass das gesamte, von Gott in Jesus Christus geoffenbarte Glaubensgut (auch Depositum fidei genannt) seit der Urkirche vorhanden ist, soweit es für die Kirche notwendig ist. Sie nimmt ferner an, dass die mit dem Ende apostolischer Zeit vollständige Offenbarung zwar örtlich und zeitlich begrenzt von Irrtum verfälscht wurde, aber von der kirchlichen Tradition im allgemeinen zuverlässig weitergegeben wurde. Zu unterscheiden ist der wesentliche Gehalt des Glaubens von den zeitgebundenen Ausdrucksformen. Das Kriterium der Unterscheidung ist dem kirchlichen Lehramt, Papst und Bischöfen, nicht aber einzelnen Bischöfen oder Theologen anvertraut. Glaubenssätze dürfen folglich, auch wenn ihr Verständnis zur Entwicklung fähig ist, im Kern nicht dem widersprechen, was „immer und überall“ von der Kirche geglaubt worden ist. Dies bedeutet, dass der betreffende Glaubenssatz auch unabhängig von einer Dogmatisierung wahr ist, dass lediglich die Kirche kein endgültiges Urteil darüber abgegeben hatte. .....
(http://de.wikipedia.org/wiki/Ex_cathedra#ex_cathedra)ex cathedra
Der Terminus ex cathedra - d.h. von der Kathedra aus - bezieht sich auf den Bischofssitz von Rom, der nach katholischem Glauben in der Nachfolge des Petrus steht und die höchste Vollmacht über die Gesamtkirche hat. Ein Wort des Papstes „ex cathedra“ gilt als eine unfehlbar verkündete Lehrentscheidung in Fragen des Glaubens oder der Sittenlehre.
Als Papst Pius IX. beim Ersten Vatikanischen Konzil 1870 den bereits viel älteren Glauben an die Unfehlbarkeit des Papstes zum förmlich definierten Dogma erhob, wurde als Bedingung und Beglaubigung für eine unfehlbare Lehrentscheidung unter andrem deren Verkündung ex cathedra (Petri) festgelegt.
Da der Papst bei allen pastoralen und dogmatischen Äußerungen kraft seiner Amtsvollmacht spricht, müssen für die Unfehlbarkeit der Definition, die ihre Unwiderruflichkeit voraussetzt, noch weitere Bedingungen hinzukommen.
Für die Zeit bis 1870 herrscht große Unklarheit darüber, wieviele päpstliche Definitionen dieses Kriterium erfüllen; die Listen schwankten zwischen circa 10 und 20 Dokumenten. Fast immer als unfehlbare Definition ex cathedra wurden die Lehre Benedikts XII. zur visio beatifica (Bulle Benedictus Deus, 1336) und die fünf von Innozenz X. verurteilen Sätze des Jansenismus genannt (Bulle Cum occasione, 1653), manchmal die Schlussformel der Bulle Unam Sanctam des Bonifaz VIII. über den geistlichen Anspruch des Papsttums (1302). Laut I. Vatikanischem Konzil muss der Papst eine Dogmenverkündigung jedoch deutlich als solche als von Gott geoffenbarte Wahrheit kennzeichnen, so dass die Zahl der Anwendungsfälle heute allgemein auf ein bis zwei - 1950 die Leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel und 1854 die Unbefleckte Empfängnis, deren Definition jedoch vor 1870 stattfand - reduziert wird.
Über den Fall der dogmatischen Definition hinaus nimmt die Kirche aber auch eine wesentliche Irrtumslosigkeit des päpstlichen und kirchlichen Lehramts hinsichtlich der in Kontinuität vorgetragenen Lehren an (vgl. Lumen gentium, 25). Die o.g. päpstlichen Entscheidungen sind also jedenfalls in das allgemeine, ordentliche Lehramt der Kirche verbindlich eingegangen, selbst wenn sie nach heute fast allgemeiner Ansicht nicht als Akt des außerordentlichen päpstlichen Lehramts gelten.
Auch zu fast sämtlichen Hauptfragen des Glaubens, äußert sich die Kirche ja affirmativ kontinuierlich, wie etwa über die Auferstehung Jesu, über die es kein definitives Dogma gibt, an deren Wahrheit aber das gesamte Christentum hängt.
(http://de.wikipedia.org/wiki/Theologie#Christliche_Theologie)Theologie und Wissenschaft
Christliche Theologie versteht sich als wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Quellen des Glaubens (Biblische Theologie und Historische Theologie) und der Glaubenspraxis (Praktische Theologie) sowie als systematische Analyse und Darstellung des Glaubens (Systematische Theologie, unter anderem Fundamentaltheologie, Dogmatik und Ethik).
Theologie bezieht sich in der Regel auf eine bestimmte Religion oder Konfession. Hierbei werden nicht nur die dargestellten Inhalte, sondern oft auch die Denkweisen und angewandten Methoden von der jeweiligen Religion bzw. Konfession bestimmt. In der wissenschaftlich betriebenen Theologie wird genau diese Tatsache in der Regel selbst noch einmal problematisiert bzw. reflektiert.
Viele Wissenschaftstheoretiker sprechen der Theologie aufgrund ihrer Bekenntnisgebundenheit die Wissenschaftlichkeit ab (siehe Pseudowissenschaft) und kritisieren ihre Präsenz an staatlichen Universitäten in Form von theologischen Fakultäten.[1] Dies wirft die in der Wissenschaftstheorie umstrittene Frage auf, in welchem Ausmaß Wissenschaft von Prämissen abhängig ist.
Siehe auch den eigenen Artikel: Wissenschaftstheorie der Theologie
* eigene Einfügung des Links: (http://de.wikipedia.org/wiki/Wissenschaftstheorie_der_Theologie)
Studium und Ausbildung
Theologie ist eine wissenschaftliche Disziplin, die studiert werden kann. Dies genügt jedoch meistens nicht, um im kirchlichen Dienst als Theologe arbeiten zu können. Erforderlich ist nämlich neben dem Studium eine praxisorientierte Seelsorgeausbildung. Katholische Theologen machen daher regelmäßig direkt im Anschluss an das Studium ein „Pastoraljahr“, um die praktischen Seelsorgstätigkeiten zu erlernen. Priesteramtskandidaten absolvieren das Pastoraljahr immer vor ihrer Priesterweihe, meist unmittelbar vor der Diakonenweihe. Bei freikirchlichen Hochschulen und Bildungseinrichtungen ist dieser pastorale Ausbildungsteil hingegen schon in das Studium integriert.
Für evangelische Theologen ist das Vikariat Voraussetzung für die Ordination. Das Vikariat ist eine zweite Ausbildungsphase, bei der sich praktische Tätigkeiten in einer Kirchengemeinde mit Kursen in einem Predigerseminar abwechseln. Es schließt mit dem von einer kirchlichen Prüfungskommission abgenommenen Zweiten Theologischen Examen ab. Dem Vikariat entspricht die Kaplanszeit der katholische Priester, die unmittelbar der Priesterweihe folgt und in der das staatlichen Pfarrerexamen abzulegen ist.
Hier knebelt eindeutig die Dogmatik die Theologie und insofern ist von einer freien Wissenschaft nicht zu sprechen. Egal wo und wie Theologie studiert werden kann und welche Fragen sie aufwerfen kann, was bleibt ist die Aussage, der gesamten Kirche (wie aus Absatz 1 zu erfahren), dass:
(http://de.wikipedia.org/wiki/Unfehlbarkeit)Glaubenssätze dürfen folglich, auch wenn ihr Verständnis zur Entwicklung fähig ist, im Kern nicht dem widersprechen, was „immer und überall“ von der Kirche geglaubt worden ist. Dies bedeutet, dass der betreffende Glaubenssatz auch unabhängig von einer Dogmatisierung wahr ist, dass lediglich die Kirche kein endgültiges Urteil darüber abgegeben hatte.....
zu den Päpsten ist soviel zu sagen, dass
Stephan VIII, Benedikt VI und Clemens VII durch interne Machtkämpfe umkamen und bei Alexander VI, Leo X, Hadrian VI, Clemens XIII sowie Johannes Paul I die jeweilige offizielle Todesursache arge Zweifel aufwirft.
Weiterhin liegen für eine Reihe von (gerade italienischen und französic