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ich98
Gast
aph am 24.12.2004 13:10 schrieb:Richtig - genau das ist der Punkt. Ob ein Fall glasklar "scheint" oder nicht, ist irrelevant. Auf solcher Klarheit darf trotzdem keine ermittlungsverfälschende Folter(androhung) fußen. Auch wenn es manchmal wirksam ist, so sind die Nebenwirkungen (für einzelne Unschuldige sowie für die Gesellschaft insgesamt) einfach zu krass. Und die einzige Möglichkeit, dies zu verhindern, ist ein Totalverbot von Folter. Denn es darf nicht im Ermessen eines einzelnen Polizisten liegen.
Zu dem Fingerabhacken für Ladendiebe sag ich mal lieber nix mehr. Ich fürchte, ich könnte es nicht non-beleidigend formulieren.
natürlich muss foltern verboten bleiben. Versetzt euch doch mal in die Lage vom Dachner, darutsch dem während dem Verfahren so einer Bemerkung raus und er ist schon am arsch. Ich find das nicht richtig, wer will den noch Polizist sein, wenn er wegen jeder Kleinigkeit gleich verklagt wird?
ich98