Jimini_Grillwurst am 22.12.2004 07:30 schrieb:
Ich denke nicht dass er solche "Ermittlungswege" in Erwägung gezogen hätte, wenn es eine andere Familie, eine aus "normalbürgerlichen" Kreisen gewesen wäre.
das befürchte ich auch...
wäre ich richter gewesen, hätte ich daschner die frage gestellt, ob er genau so gehandelt und damit seine karriere und pensionsansprüche aufs spiel gesetzt hätte, wenn es sich um das kind einer putzfrau gehandelt hätte.
wenn er diese frage nicht glaubwürdig bejaht hätte, wäre er bei mir zur maximalen freiheitsstrafe verurteilt worden.
p.s.
ich an stelle der beamten hätte einen kräftigen, männlichen angehörigen des kindes "zufällig" mit dem dringend tatverdächtigen zusammen in einen raum gelassen.
nach 5 minuten hätt ich die tür wieder aufgemacht, der täter hätte das versteck des kindes preisgegeben und dem angehörigen wäre aufgrund des entschuldigenden notstandes die schuldunfähigkeit diverser kleiner körperverletzungen zugestanden worden
Micha2 am 23.12.2004 12:26 schrieb:
entscheiden jetzt einzelne polizeipräsidenten wer der täter ist?
gäfgen ist beim übergabeort des erpressten lösegeldes beobachtet und dokumentiert, anschließend permanent observiert und beim ausgeben des des geldes beobachtet worden. durch dieses verhalten, der anschließend geführten ermittlungen und dem bekanntschaftsverhältnis zur opfer-familie war glasklar, dass er mindestens mittäter/mitwisser war.
soviel zum thema "er hätte auch unschuldig sein können".
aph am 23.12.2004 14:44 schrieb:
Erstens hat Daschner damit kein Menschenleben gerettet, weil das Kind zu dem Zeitpunkt schon seit drei Tagen tot war.
gäfgen hielt die familie und die ermittler im glauben, das kind sein noch am leben. ohne dieses druckmittel wäre die erpressung der millionensumme wohl auch kaum zu stande gekommen...
p.s.:
ich empfehle den
spiegel-artikel zum thema, der schildert, wie gäfgen nach der verhaftung wahllos unbescholtene bürger beschuldigte und denen somit das SEK zum hausbesuch einlud...
El_Bronchito am 23.12.2004 15:46 schrieb:
Höh? Der Kindermörder ist doch lebenslang im Gefängnis.
lebenslang bedeutet lebenslang.
wäre ja ok, nur kann nach 15 jahren die erste haftprüfung und auch eine freilassung erfolgen.
das kann durch die aussprechung der besonderen schwere der schuld etwas hinausgezögert werden, ist aber auch in diesem fall nach wenigen jahren möglich.
Micha2 am 22.12.2004 09:55 schrieb:
ich find es aber super, das auch mal polizeipräsidenten nach einer alkoholkontrolle ihren schein abgeben müssen
das war in nürnberg, wenn ich mich recht erinnere...
aph am 22.12.2004 15:49 schrieb:
Ich lese regelmäßig den Gerichtsreport in der Zeitung.
Ladendiebstähle werden vermerkt. Die ersten 1-2 Male kosten sie noch Geldstrafe, beim 3. Mal meist Freiheitsentzug auf Bewährung, irgendwann dann ohne Bewährung.
das ist vielleicht in bayern so.
ich kenne fälle, in denen die supermarkt-leiter sogar auf anzeige verzichteten, da sie angst hatten, dass der täter einige tage später mit seinen freunden den laden erneut besucht...
und weil sie wissen, dasss sowieso nix dabei rumkommt, da arbeitsscheue staatsanwaltschaften das verfahren sowieso einstellen.
Ich seh da auch nicht den großen Handlungsbedarf.
ich schon.
für jeden dienstahl, egal in welcher höhe, sollte der rechtskräftig verurteilte täter einen finger verlieren.
warum so krass ?
seit dem mir mein erstes auto (selbst bezahlt) in der
ersten nacht vom parkplatz geklaut werden sollte (dank nachträglich installiertem zündunterbrecher nicht geglückt) und ich dank lediglich haftpflichtversicherung des überführungskennzeichens auf dem aufruchsschaden von 900 mark sitzen blieb, habe ich eine zero-tolerance-einstellung zu diesem thema.