• Aktualisierte Forenregeln

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    Vielen Dank

Folter in Deutschland! Fall Daschner!

ich98 am 23.12.2004 11:53 schrieb:
ich finde es eine Frechheit den Dachner zu verurteilen, nur weil er dem Entführer Schläge angedroht hat. Der wollte das Kind retten und mit der Drohung schneller zum Erfolg kommen als normal, das ist doch verständlich und vorallem würde ich so einem Typen keine Rechte geben. Wie kann man denn einen Vergewaltiger und Mörder schützen und für ihn klagen? Der Typ bringt ein Kind um und verlangt dann noch, dass man ihn mit Samthandschuhen anfasst :B .
So eine Frechheit, in so Sonderfällen wäre ich fast noch für die Todesstrafe.
Und was machen "wir", wir verklagen schön den Polizisten und lenken schön von dem Gefgen (oder wie der heißt) ab. Das kanns doch nicht sein, in Deutschland bist du als Polizist ja schon der Arsch und bekommst ein Verfahren an den Hals gehängt, wenn du einen in einer Schießerei abschnallst oder nicht nach Vorschrift ein paarmal in die Luft schießt und dann zurück schießt, so ein Quatsch. Da riskiert einer seinen Arsch und gibt alles und dann wird er noch verklagt, wo leben wir denn?
ich98

So ein Nonsens. *augenverdreh*

Das nennt man Rechtsstaat, dass auch Verurteilte noch Rechte haben. Die Geschichte hat gezeigt, dass eine Gesellschaft ohne diese Methoden ganz schnell zu einer Diktatur werden kann.
Wie kommst du darauf, dass man von Gäfgen ablenken wollte? Der hat lebenslänglich bekommen und fertig. Richtig so.
Dennoch hat Daschner Gesetze gebrochen bei der Strafverfolgung und es ist nur richtig, dass dies verfolgt wird, um Polizisten vor sowas zurückschrecken zu lassen. Sonst trifft es irgendwann Unschuldige.
Ich denke, die Geldstrafe hätte nicht auf Bewährung ausgesetzt werden dürfen, da Daschner keine Reue zeigt und auch noch stolz auf sich ist.
 
aph am 23.12.2004 12:21 schrieb:
ich98 am 23.12.2004 11:53 schrieb:
ich finde es eine Frechheit den Dachner zu verurteilen, nur weil er dem Entführer Schläge angedroht hat. Der wollte das Kind retten und mit der Drohung schneller zum Erfolg kommen als normal, das ist doch verständlich und vorallem würde ich so einem Typen keine Rechte geben. Wie kann man denn einen Vergewaltiger und Mörder schützen und für ihn klagen? Der Typ bringt ein Kind um und verlangt dann noch, dass man ihn mit Samthandschuhen anfasst :B .
So eine Frechheit, in so Sonderfällen wäre ich fast noch für die Todesstrafe.
Und was machen "wir", wir verklagen schön den Polizisten und lenken schön von dem Gefgen (oder wie der heißt) ab. Das kanns doch nicht sein, in Deutschland bist du als Polizist ja schon der Arsch und bekommst ein Verfahren an den Hals gehängt, wenn du einen in einer Schießerei abschnallst oder nicht nach Vorschrift ein paarmal in die Luft schießt und dann zurück schießt, so ein Quatsch. Da riskiert einer seinen Arsch und gibt alles und dann wird er noch verklagt, wo leben wir denn?
ich98

So ein Nonsens. *augenverdreh*

Das nennt man Rechtsstaat, dass auch Verurteilte noch Rechte haben. Die Geschichte hat gezeigt, dass eine Gesellschaft ohne diese Methoden ganz schnell zu einer Diktatur werden kann.
Wie kommst du darauf, dass man von Gäfgen ablenken wollte? Der hat lebenslänglich bekommen und fertig. Richtig so.
Dennoch hat Daschner Gesetze gebrochen bei der Strafverfolgung und es ist nur richtig, dass dies verfolgt wird, um Polizisten vor sowas zurückschrecken zu lassen. Sonst trifft es irgendwann Unschuldige.
Ich denke, die Geldstrafe hätte nicht auf Bewährung ausgesetzt werden dürfen, da Daschner keine Reue zeigt und auch noch stolz auf sich ist.
"zustimm"

Wenn ich den schwachsinn immer von "täter- oder opferschutz "höre.
wie schnell kann bei dieser argumentation aus einem vermeindlichen täter gerade das schützenswerte opfer werden.
entscheiden jetzt einzelne polizeipräsidenten wer der täter ist?
wenn ich solche meinungen höre, hoffe ich doch stark, das es weiterhin keine volksentscheide in deutschland gibt.
oder wie oft wollen wir die gesetze denn jährlich anpassen?
bestialischer Mord -> Todesstrafe -> ja.ja. Todesstrafe
Unschuldiger hingerichtet -> Abschaffung Todesstrafe -> ja.ja. Abschaffung
Gut die Bildzeitung hilft uns ja etwas bei der Meinungsfindung :$

Es gilt bei uns zum Glück immernoch die Unschuldsvermutung, bis ein ordentliches gericht die schuld festgestellt hat.
und dann kann man vom täter- bzw. opferschutz sprechen

Es gab mal ne zeit, da haben sich menschen freiwillig verbrennen lassen, weil ihnen ein falsches geständnis vor weiterer folter bewarte.
wer wusste denn vor gäfgens verurteilung, ob nicht vielleicht sogar sein geständniss von einem anderen polizeibeamten erzwungen war?
Gut-> wir lesen ja alle die "Bild"
 
March20 am 22.12.2004 08:27 schrieb:
wenn ich der richter wäre,hatte ich die anklage mit einem breiten grinsen im gesicht fallen lassen.

der typ hatte definitiv recht und er sollte als vorbild gesehen werden.um das leben eines anderen menschen retten zu wollen,pfeifte er auf regeln.
den mut den herr daschner aufbrachte sollten sich einige andere auch angewöhnen.

Sehe ich genauso, warum sollte jemand der dazu beigetragen hat andere Menschen zu retten, bestraft werden wie der Verbrecher, der sie überhaupt erst in diese Lage gebracht hat. Wenn Daschner den Täter wirklich misshandelt hätte, wäre er sicherlich zu bestrafen, aber so imo nicht.
 
LordKugelfisch am 23.12.2004 13:25 schrieb:
March20 am 22.12.2004 08:27 schrieb:
wenn ich der richter wäre,hatte ich die anklage mit einem breiten grinsen im gesicht fallen lassen.

der typ hatte definitiv recht und er sollte als vorbild gesehen werden.um das leben eines anderen menschen retten zu wollen,pfeifte er auf regeln.
den mut den herr daschner aufbrachte sollten sich einige andere auch angewöhnen.

Sehe ich genauso, warum sollte jemand der dazu beigetragen hat andere Menschen zu retten, bestraft werden wie der Verbrecher, der sie überhaupt erst in diese Lage gebracht hat. Wenn Daschner den Täter wirklich misshandelt hätte, wäre er sicherlich zu bestrafen, aber so imo nicht.

Schon krass, dass Kindermörder nur zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt werden. :haeh: :S
 
LordKugelfisch am 23.12.2004 13:25 schrieb:
Sehe ich genauso, warum sollte jemand der dazu beigetragen hat andere Menschen zu retten, bestraft werden wie der Verbrecher, der sie überhaupt erst in diese Lage gebracht hat. Wenn Daschner den Täter wirklich misshandelt hätte, wäre er sicherlich zu bestrafen, aber so imo nicht.

Erstens hat Daschner damit kein Menschenleben gerettet, weil das Kind zu dem Zeitpunkt schon seit drei Tagen tot war. und zweitens geht es hier nicht um den Einzelfall Gaefgen.
In einem Rechtsstaat muss Folter und Folterandrohung verboten sein, weil sie zu falschen Geständnissen und anderen Falschaussagen führen kann. Dass es in diesem Fall evtl. eine lebensrettende Wirkung hätte haben können, spielt da keine Rolle, da bei der Polizei und bei der BILD-Zeitung niemand befugt ist, eine endgültige Entscheidung zwischen Schuld und Unschuld zu treffen. Und das ist auch gut so.
 
aph am 23.12.2004 12:21 schrieb:
ich98 am 23.12.2004 11:53 schrieb:
ich finde es eine Frechheit den Dachner zu verurteilen, nur weil er dem Entführer Schläge angedroht hat. Der wollte das Kind retten und mit der Drohung schneller zum Erfolg kommen als normal, das ist doch verständlich und vorallem würde ich so einem Typen keine Rechte geben. Wie kann man denn einen Vergewaltiger und Mörder schützen und für ihn klagen? Der Typ bringt ein Kind um und verlangt dann noch, dass man ihn mit Samthandschuhen anfasst :B .
So eine Frechheit, in so Sonderfällen wäre ich fast noch für die Todesstrafe.
Und was machen "wir", wir verklagen schön den Polizisten und lenken schön von dem Gefgen (oder wie der heißt) ab. Das kanns doch nicht sein, in Deutschland bist du als Polizist ja schon der Arsch und bekommst ein Verfahren an den Hals gehängt, wenn du einen in einer Schießerei abschnallst oder nicht nach Vorschrift ein paarmal in die Luft schießt und dann zurück schießt, so ein Quatsch. Da riskiert einer seinen Arsch und gibt alles und dann wird er noch verklagt, wo leben wir denn?
ich98

So ein Nonsens. *augenverdreh*



Das nennt man Rechtsstaat, dass auch Verurteilte noch Rechte haben. Die Geschichte hat gezeigt, dass eine Gesellschaft ohne diese Methoden ganz schnell zu einer Diktatur werden kann.
Wie kommst du darauf, dass man von Gäfgen ablenken wollte? Der hat lebenslänglich bekommen und fertig. Richtig so.
Dennoch hat Daschner Gesetze gebrochen bei der Strafverfolgung und es ist nur richtig, dass dies verfolgt wird, um Polizisten vor sowas zurückschrecken zu lassen. Sonst trifft es irgendwann Unschuldige.
Ich denke, die Geldstrafe hätte nicht auf Bewährung ausgesetzt werden dürfen, da Daschner keine Reue zeigt und auch noch stolz auf sich ist.
lebenslänglich ist in deutschland nur lächerlich sind nähmlich nur 15 oder 25 Jahre egal udn nicht lebenslänglich bis die ratte abkratzt
 
SchumiGSG9 am 23.12.2004 15:36 schrieb:
lebenslänglich ist in deutschland nur lächerlich sind nähmlich nur 15 oder 25 Jahre egal udn nicht lebenslänglich bis die ratte abkratzt

Ich lebe jetzt seit 28 Jahren. Wenn ich mir dann so vorstelle 25 Jahre im Knast in einer 2er Zelle zu verbringen würde ich das nicht als kurz bezeichnen.
Fernseher und täglich Pudding hin oder her.

@ El_Bronchito: ;)
 
Gorthaur am 23.12.2004 13:57 schrieb:
LordKugelfisch am 23.12.2004 13:25 schrieb:
March20 am 22.12.2004 08:27 schrieb:
wenn ich der richter wäre,hatte ich die anklage mit einem breiten grinsen im gesicht fallen lassen.

der typ hatte definitiv recht und er sollte als vorbild gesehen werden.um das leben eines anderen menschen retten zu wollen,pfeifte er auf regeln.
den mut den herr daschner aufbrachte sollten sich einige andere auch angewöhnen.

Sehe ich genauso, warum sollte jemand der dazu beigetragen hat andere Menschen zu retten, bestraft werden wie der Verbrecher, der sie überhaupt erst in diese Lage gebracht hat. Wenn Daschner den Täter wirklich misshandelt hätte, wäre er sicherlich zu bestrafen, aber so imo nicht.

Schon krass, dass Kindermörder nur zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt werden. :haeh: :S
schon krass
 
LordKugelfisch am 23.12.2004 13:25 schrieb:
March20 am 22.12.2004 08:27 schrieb:
wenn ich der richter wäre,hatte ich die anklage mit einem breiten grinsen im gesicht fallen lassen.

der typ hatte definitiv recht und er sollte als vorbild gesehen werden.um das leben eines anderen menschen retten zu wollen,pfeifte er auf regeln.
den mut den herr daschner aufbrachte sollten sich einige andere auch angewöhnen.

Sehe ich genauso, warum sollte jemand der dazu beigetragen hat andere Menschen zu retten, bestraft werden wie der Verbrecher, der sie überhaupt erst in diese Lage gebracht hat. Wenn Daschner den Täter wirklich misshandelt hätte, wäre er sicherlich zu bestrafen, aber so imo nicht.
ihr verliert das grundprinzip eines rechtsstaates aus den augen.
wenn jemand meine tochter töten würde, und ich wüsste wer es war, wer weis was ich machen würde. aber das wäre halt selbstjustiz. und da ich ja mächtig befangen wäre, wer weis ob ich dann auch wirklich den richtigen erwischt hätte.
die anordnungen des herrn daschners beruhen auf das geständnis des herrn Gäfgens. "zum glück" hat es sich danach bei gericht bewahrheitet.
sonst würden hier einige anders reden.
wie kann man nur so kurzsichtig denken.
was passiert beim nächsten mal, wenn sich herausstellt, das das geständniss vorher erpresst wurde? Der wahre mörder rennt dann sogar noch frei rum und mordet vielleicht sogar weiter.
was ist dann mit dem Täter- bzw. Opferschutz
ich wette, das hier ne menge leute anders diskutieren würden
 
Micha2 am 23.12.2004 11:21 schrieb:
RPDLordXizor am 23.12.2004 09:41 schrieb:
Micha2 am 22.12.2004 19:22 schrieb:
RPDLordXizor am 22.12.2004 17:49 schrieb:
Gorthaur am 22.12.2004 11:42 schrieb:
aph am 22.12.2004 11:29 schrieb:
Es hätte allerdings auch einen Vorteil:

Die Türkei müsste Bereich Justiz nicht mehr weiter reformieren, um sich uns zwecks EU-Beitritt anzupassen. Damit könnten wir sie bestimmt ca. 5 Jahre früher aufnehmen. :P

*hahahohohohehehepffffffgröhl* :-D :top:

Das Totschlagargument des Tages :B

Wir gehen mal davon aus, dass es in der Türkei zwar Folter noch gibt aber eben kein "Hände abhacken", "Rübe runterschlagen" und "aufknüpfen". ;)

Selbst die Türkei ist da schon viel zu sehr demokratisiert. :P
Folter ist übrigens auch in der Türkei verboten.

Ja, ich möchte aber behaupten, dass es in der Türkei eher noch illegale Folter gibt als bei uns.
Ja, das ist garantiert so. Sie wurde ja auch erst sehr spät und zurückhaltend verfolgt. Da ist halt du hemmschwelle noch etwas geringer

Wenn die Türkei die Folter nicht offiziell verboten hätte, wäre ein Antrag zur Aufnahme in die EU eh für die Tonne gewesen.
 
RPDLordXizor am 23.12.2004 17:58 schrieb:
Micha2 am 23.12.2004 11:21 schrieb:
RPDLordXizor am 23.12.2004 09:41 schrieb:
Micha2 am 22.12.2004 19:22 schrieb:
RPDLordXizor am 22.12.2004 17:49 schrieb:
Gorthaur am 22.12.2004 11:42 schrieb:
aph am 22.12.2004 11:29 schrieb:
Es hätte allerdings auch einen Vorteil:

Die Türkei müsste Bereich Justiz nicht mehr weiter reformieren, um sich uns zwecks EU-Beitritt anzupassen. Damit könnten wir sie bestimmt ca. 5 Jahre früher aufnehmen. :P

*hahahohohohehehepffffffgröhl* :-D :top:

Das Totschlagargument des Tages :B

Wir gehen mal davon aus, dass es in der Türkei zwar Folter noch gibt aber eben kein "Hände abhacken", "Rübe runterschlagen" und "aufknüpfen". ;)

Selbst die Türkei ist da schon viel zu sehr demokratisiert. :P
Folter ist übrigens auch in der Türkei verboten.

Ja, ich möchte aber behaupten, dass es in der Türkei eher noch illegale Folter gibt als bei uns.
Ja, das ist garantiert so. Sie wurde ja auch erst sehr spät und zurückhaltend verfolgt. Da ist halt du hemmschwelle noch etwas geringer

Wenn die Türkei die Folter nicht offiziell verboten hätte, wäre ein Antrag zur Aufnahme in die EU eh für die Tonne gewesen.
Ja - da hast du recht! Das bestreitet auch keiner.
 
Ich finde das Urteil recht passend. Das er bestraft werden musste ist klar. Es ist einfach Gesetz in Deutschland, dass Folterandrohungen verboten sind. Wenn er jetzt straffrei ausgegangen wäre, dann hätte das eine Art Präzedenzfall geschaffen, und auch wenn in Deutschland nicht nach Präzedenzfällen geurteilt wird, wie das zum Beispiel in England oder den USA der Fall ist, so hat das dennoch eine gewisse Auswirkung.
Warum "Folter per Gesetz" unsinn ist wurde hier schon oft genug geschrieben, da werde ich nichts mehr zu sagen. Das Urteil im Fall Daschner ist meiner Meinung nach passend, weil es eine gewisse Ironie enthält. Daschner wurde aufgrund der Folterandrohungen verklagt und wurde im Gegenzug mit einer "Strafandrohung" bestraft, da die Geldstrafe ja auf Bewährung ausgesprochen wurde.
Ach ja und der Verbrecher heißt übrigens Geffken.
 
Amarek am 23.12.2004 21:11 schrieb:
Ach ja und der Verbrecher heißt übrigens Geffken.

Wenn schon klugscheissen, dann richtig! Er heisst Gäfken!

Ach ja, im Mittelalter war es auch hierzulande üblich, Hexen zu verbrennen. Um als Hexe 'angezeigt' zu werden, genügte die bloße Denunziation durch einen Nachbarn, als Grund genügte schon etwas wie 'Sie ist von der 'falschen' Krankheit zu schnell gesund geworden' oder sowas...ergo -->Hexe!
Und nun stellt euch vor: Aufgrund dieser geradezu erdrückenden und absolut nicht zu widerlegenden Beweislast haben fast alle diejenigen, die verbrannt wurden vorher bereitwillig zugegeben, das sie eine Hexe seien... schon komisch, nicht? Hat der Nachbar wohl Recht gehabt... :B

Schon erschreckend, was manche hier so von sich geben!


Gruß Sgod
 
Jimini_Grillwurst am 22.12.2004 07:30 schrieb:
Ich denke nicht dass er solche "Ermittlungswege" in Erwägung gezogen hätte, wenn es eine andere Familie, eine aus "normalbürgerlichen" Kreisen gewesen wäre.

das befürchte ich auch...
wäre ich richter gewesen, hätte ich daschner die frage gestellt, ob er genau so gehandelt und damit seine karriere und pensionsansprüche aufs spiel gesetzt hätte, wenn es sich um das kind einer putzfrau gehandelt hätte.

wenn er diese frage nicht glaubwürdig bejaht hätte, wäre er bei mir zur maximalen freiheitsstrafe verurteilt worden.

p.s.
ich an stelle der beamten hätte einen kräftigen, männlichen angehörigen des kindes "zufällig" mit dem dringend tatverdächtigen zusammen in einen raum gelassen.

nach 5 minuten hätt ich die tür wieder aufgemacht, der täter hätte das versteck des kindes preisgegeben und dem angehörigen wäre aufgrund des entschuldigenden notstandes die schuldunfähigkeit diverser kleiner körperverletzungen zugestanden worden ;)

Micha2 am 23.12.2004 12:26 schrieb:
entscheiden jetzt einzelne polizeipräsidenten wer der täter ist?

gäfgen ist beim übergabeort des erpressten lösegeldes beobachtet und dokumentiert, anschließend permanent observiert und beim ausgeben des des geldes beobachtet worden. durch dieses verhalten, der anschließend geführten ermittlungen und dem bekanntschaftsverhältnis zur opfer-familie war glasklar, dass er mindestens mittäter/mitwisser war.

soviel zum thema "er hätte auch unschuldig sein können".

aph am 23.12.2004 14:44 schrieb:
Erstens hat Daschner damit kein Menschenleben gerettet, weil das Kind zu dem Zeitpunkt schon seit drei Tagen tot war.

gäfgen hielt die familie und die ermittler im glauben, das kind sein noch am leben. ohne dieses druckmittel wäre die erpressung der millionensumme wohl auch kaum zu stande gekommen...

p.s.:
ich empfehle den spiegel-artikel zum thema, der schildert, wie gäfgen nach der verhaftung wahllos unbescholtene bürger beschuldigte und denen somit das SEK zum hausbesuch einlud...

El_Bronchito am 23.12.2004 15:46 schrieb:
Höh? Der Kindermörder ist doch lebenslang im Gefängnis.

lebenslang bedeutet lebenslang.
wäre ja ok, nur kann nach 15 jahren die erste haftprüfung und auch eine freilassung erfolgen.
das kann durch die aussprechung der besonderen schwere der schuld etwas hinausgezögert werden, ist aber auch in diesem fall nach wenigen jahren möglich.

Micha2 am 22.12.2004 09:55 schrieb:
ich find es aber super, das auch mal polizeipräsidenten nach einer alkoholkontrolle ihren schein abgeben müssen

das war in nürnberg, wenn ich mich recht erinnere...

aph am 22.12.2004 15:49 schrieb:
Ich lese regelmäßig den Gerichtsreport in der Zeitung.
Ladendiebstähle werden vermerkt. Die ersten 1-2 Male kosten sie noch Geldstrafe, beim 3. Mal meist Freiheitsentzug auf Bewährung, irgendwann dann ohne Bewährung.

das ist vielleicht in bayern so.
ich kenne fälle, in denen die supermarkt-leiter sogar auf anzeige verzichteten, da sie angst hatten, dass der täter einige tage später mit seinen freunden den laden erneut besucht...
und weil sie wissen, dasss sowieso nix dabei rumkommt, da arbeitsscheue staatsanwaltschaften das verfahren sowieso einstellen.

Ich seh da auch nicht den großen Handlungsbedarf.

ich schon.
für jeden dienstahl, egal in welcher höhe, sollte der rechtskräftig verurteilte täter einen finger verlieren.

warum so krass ?
seit dem mir mein erstes auto (selbst bezahlt) in der ersten nacht vom parkplatz geklaut werden sollte (dank nachträglich installiertem zündunterbrecher nicht geglückt) und ich dank lediglich haftpflichtversicherung des überführungskennzeichens auf dem aufruchsschaden von 900 mark sitzen blieb, habe ich eine zero-tolerance-einstellung zu diesem thema.
 
davidian2000 am 24.12.2004 00:48 schrieb:
Micha2 am 23.12.2004 12:26 schrieb:
entscheiden jetzt einzelne polizeipräsidenten wer der täter ist?

gäfgen ist beim übergabeort des erpressten lösegeldes beobachtet und dokumentiert, anschließend permanent observiert und beim ausgeben des des geldes beobachtet worden. durch dieses verhalten, der anschließend geführten ermittlungen und dem bekanntschaftsverhältnis zur opfer-familie war glasklar, dass er mindestens mittäter/mitwisser war.

soviel zum thema "er hätte auch unschuldig sein können".

Ja, in diesem Fall!!!!!!! Und im nächsten?
Das hat hier auch niemand abgestritten, das deine ausführung stimmen.
aber hier geht es um den fall Daschner.
Und ob der fall Gäfgen aus deiner ansicht glasklar ist, ist mir egal.
aus meiner sicht war es glasklar, das gäfgen durch sein bekanntschaftsverhältniss zur opfer-familie vom übergabeort wusste und deshalb versuchte an das geld zu kommen! (fiktiv) Aber soviel zu deiner aussage " Glasklar" . Solche scenarien wurden in der kurzen zeit vom herrn Daschner garantiert nicht überdacht. Für ihn war Gäfgen von anfang an der täter. und das ist der gefährliche punkt an dieser sache. man nennt das auch befangenheit!!!!!
genau wegen solcher schnellschüsse muss Folter und Folterandrohung verboten bleiben und hart bestraft werden.

eine bitte hätte ich noch ;)
zerreiss meine aussagen nicht. der hier von dir angesprochene satz, gehört schon zu einer etwas mehrumfassenden aussage.
 
Sgod am 24.12.2004 00:21 schrieb:
Amarek am 23.12.2004 21:11 schrieb:
Ach ja und der Verbrecher heißt übrigens Geffken.

Wenn schon klugscheissen, dann richtig! Er heisst Gäfken!

Ach ja, im Mittelalter war es auch hierzulande üblich, Hexen zu verbrennen. Um als Hexe 'angezeigt' zu werden, genügte die bloße Denunziation durch einen Nachbarn, als Grund genügte schon etwas wie 'Sie ist von der 'falschen' Krankheit zu schnell gesund geworden' oder sowas...ergo -->Hexe!
Und nun stellt euch vor: Aufgrund dieser geradezu erdrückenden und absolut nicht zu widerlegenden Beweislast haben fast alle diejenigen, die verbrannt wurden vorher bereitwillig zugegeben, das sie eine Hexe seien... schon komisch, nicht? Hat der Nachbar wohl Recht gehabt... :B

Schon erschreckend, was manche hier so von sich geben!


Gruß Sgod
und genau das ist das erschreckende grundprinzip der folter. wie soll ein unabhängiger richter dann noch gerecht entscheiden.
obwohl das hier erwähnte beispiel wohl schon auf eine krasse folge, der lockerung des folterverbots hindeutet. doch die chancen sind geschichtsmäßig gesehen hoch, das es auch dazu kommt, wenn es der mehrheit der bevölkerung nur richtig klar gemacht wird.
siehe fall daschner/bildzeitung(leserbriefe)
 
Micha2 am 24.12.2004 07:08 schrieb:
soviel zum thema "er hätte auch unschuldig sein können".

Ja, in diesem Fall!!!!!!! Und im nächsten?
Das hat hier auch niemand abgestritten, das deine ausführung stimmen.
aber hier geht es um den fall Daschner.
Und ob der fall Gäfgen aus deiner ansicht glasklar ist, ist mir egal.
aus meiner sicht war es glasklar, das gäfgen durch sein bekanntschaftsverhältniss zur opfer-familie vom übergabeort wusste und deshalb versuchte an das geld zu kommen! (fiktiv) Aber soviel zu deiner aussage " Glasklar" . Solche scenarien wurden in der kurzen zeit vom herrn Daschner garantiert nicht überdacht. Für ihn war Gäfgen von anfang an der täter. und das ist der gefährliche punkt an dieser sache. man nennt das auch befangenheit!!!!!
genau wegen solcher schnellschüsse muss Folter und Folterandrohung verboten bleiben und hart bestraft werden.

Richtig - genau das ist der Punkt. Ob ein Fall glasklar "scheint" oder nicht, ist irrelevant. Auf solcher Klarheit darf trotzdem keine ermittlungsverfälschende Folter(androhung) fußen. Auch wenn es manchmal wirksam ist, so sind die Nebenwirkungen (für einzelne Unschuldige sowie für die Gesellschaft insgesamt) einfach zu krass. Und die einzige Möglichkeit, dies zu verhindern, ist ein Totalverbot von Folter. Denn es darf nicht im Ermessen eines einzelnen Polizisten liegen.

Zu dem Fingerabhacken für Ladendiebe sag ich mal lieber nix mehr. Ich fürchte, ich könnte es nicht non-beleidigend formulieren. :P
 
aph am 23.12.2004 12:21 schrieb:
So ein Nonsens. *augenverdreh*

Das nennt man Rechtsstaat, dass auch Verurteilte noch Rechte haben. Die Geschichte hat gezeigt, dass eine Gesellschaft ohne diese Methoden ganz schnell zu einer Diktatur werden kann.
Wie kommst du darauf, dass man von Gäfgen ablenken wollte? Der hat lebenslänglich bekommen und fertig. Richtig so.
Dennoch hat Daschner Gesetze gebrochen bei der Strafverfolgung und es ist nur richtig, dass dies verfolgt wird, um Polizisten vor sowas zurückschrecken zu lassen. Sonst trifft es irgendwann Unschuldige.
Ich denke, die Geldstrafe hätte nicht auf Bewährung ausgesetzt werden dürfen, da Daschner keine Reue zeigt und auch noch stolz auf sich ist.

ach komm, Rechtsstaat :S .
Hier gewinnt der mit den richtigen Leuten, Geld und den Medien auf seiner Seite. Jeder Richter lässt von den Reaktionen im Volk leiten und beeinflussen. Was ist dabei, wenn er dem Typ prügel angedroht hat? Der Typ bringt ein Kind, um versteckt sich dann hinter Gesetzbüchern, obwohl alles gegen ihn spricht und dann wird er verurteilt und ihm fällt nichts besseres ein, als sich an der Polizei zu rächen, toller Rechtsstaat.
ich98
 
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