Fit wäre jetzt maßlos übertrieben. Der Import von virtuellem Gut ist auch sicher ein Streitapfel zwischen gestandenen Anwälten. Weil im Prinzip Neuland. Da hinkt die Rechtssprechung und auch das richterliche Verständnis zu den Sachverhalten prinzipiell noch sehr weit der realen Welt hinterher. Siehe das irrwitzige Urteil über die Steamkeys.
Fakt ist man importiert keine Hardware (sprich besser formuliert nichts greifbares). Man importiert einen "Gegenstand", der nicht mal wirklich zu 100% einem selbst gehört. Man darf ihn zwar benutzen, aber ohne Einverständnis des Publishers nicht verändern, man ist im Zweifel abhängig vom Onlinedienst, man kann ihn auch nicht veräußern und wenns blöd kommt kann einer den Saft abdrehen und kann den MP nicht nutzen, (ganz zu schweigen wie bei einem Spiel wie Elite Dangerous, World of Warcraft oder Diablo III wo danach gar nichts mehr geht, wenn der Onlinehahn dicht ist). Das ganze wirft für mich dann die Frage auf, mit welchem Recht ich jetzt hier eine Einfuhrabgabe leisten soll für eine Sache, die mir nicht gehört und wo ich mal einfach heruntergebrochen nur ein Nutzungsrecht mit unbekanntem Verfallsdatum daran habe. Fehlt nur noch das der Zoll mit der Forderung nach Einfuhrzöllen für solche virtuellen Güter kommt. Es gibt zwar Freibeträge, aber wenn man bei SC wenn man Geld und Lust hat mal eben 500 oder 1000 EUR für ein Schiff läßt könnte das Thema durchaus von Interesse werden.
Das nächste ist, daß man die Ware ja im Ausland kauft und demzufolge dort der Mehrwert geschaffen wurde, der für den die Mehrwertsteuer relevant ist und nicht in Deutschland. Demzufolge müßte man die ortsübliche Mwst. bezahlen. Ähnlich wie im USA-Urlaub wo ich beim Kauf von Waren auch nicht um die regionale Federal Tax herumkomme.
Hinzu kommt, daß ich als Kunde nicht derjenige Steuerpflichtige bin sondern wenn überhaupt nur der Lieferant der Ware. Sprich wenn er die Steuer nicht abführt oder ausweist kann man mich als Privatkunden nicht dafür bestrafen. Ich habe bezahlt und was er davon (oder auch nicht) an Steuern abführt ist als Kunde nicht mein Problem. Anders wäre es wenn ich als Firma eine Ware kaufe und die absetzen will. Dann funktioniert das nur mit ausgewiesener Mwst. ab gewissen Beträgen (bei Kleinsummen langt ein Preis mit Angabe incl. 7 oder 19% Mwst) und dann kann ich eine drüber bekommen, wenn ich was absetzen will, was nicht geht.
Außerdem ist Ubisoft als Firma aus einem Drittland kein Erfüllungsgehilfe der Finanzämter. Das Problem gilt zu klären zwischen dem Finanzamt und dem Lieferanten (in dem Falle Firmen wie MMOGA, Kinguin und wie sie alle heißen.
Hier wäre auch mal interessant einen Steuerberater zu hören (Rabi????). Hier gehts auch um die komplexen Themen Erwerb außerhalb der EU u.s.w. Aus dem Grund sind jetzt die Firmen im Zugzwang. Deswegen weist ja jetzt Roberts die Mwst. bei den Kickstarterprojekten aus. Da wären sämtliche Käufe vorher ohne Mwst. ja auch strafbar für mich als Kunde und ich müßte (falls vorhanden) sämtliche gekauften Schiffe von SC wieder abgeben. Das ist Bullshit. Das gilt auch für alle anderen von deutschen Kunden finanzierten Kickstarterprojekte im Nicht-EU-Ausland. Sind sie aber nicht. Das ist das Problem des Lieferanten. Oder die Firmen haben einen Zweitsitz in der EU, wo dann eine Vereinfachung im Steuersystem greift.
Die Ursachen für die Sperren sind viel simpler und liegen in den finanziellen Interessen der Publisher begründet. Diese wollen wie gesagt ein Verkauf von "Billigkeys" in den teureren Handelsregionen (wie eben D, AT, CH) vermeiden.
Allerdings sind sicher auch bei den Umsatzgrößen im digitalen Handel die Begehrlichkeiten vom deutschen Fiskus sicher nicht von der Hand zu weisen.