• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Der heutige Tag war gut/ merkwürdig, weil...

Absolut richtig, aber selbst mit 60 oder 65km/h ist für den Fußgänger, der über die Straße läuft, wohl erstmal Schicht im Schacht. D.h. sollte es jetzt zu einer Gesetzesänderung kommen, könnte (!) man dir Vorsatz unterstellen und ... nun ja, den Rest kannst du dir selbst ausmalen.
das ist weit übertrieben, das ist ja noch keine "Raserei" bei 65 statt 50. Da bekommst du dann natürlich ne Strafe wg. Fahrlässigkeit, aber mehr nicht. Wenn man aber mit 170, was viele sich ja nicht mal auf einer leeren Autobahn trauen, durch eine belebte Stadt fährt, dann ist das was ganz ganz anderes. So krass und so LANGE, wie die beiden gefahren sind, mehrere rote Ampeln usw. und bei DEM Tempo, wo jeder Halbaffe weiß, dass er nichts mehr machen kann FALLS jemand den Weg kreuzt, da könnte man das wirklich eher als Mord als einfach nur Fahrlässigkeit einstufen. Das ist ja fast so, als würdest du in einem Stadtpark mit Handgranaten rumwerfen und zwar dahin zielen, wo vermeintlich grad kein Spaziergänger, Radfahrer oder Jogger kommt, aber es Dir scheißegal sein, falls doch einer kommt... Und vermutlich kommt beim Urteil ja noch dazu, was du ansonsten vlt. für einen Eindruck machst, evlt. Vorstrafen usw.

Hier in Köln zb wiederum, wo die junge Radfahrerin starb, war es "zu schnelles Fahren", allerdings deutlich langsamer als im Berliner Fall. Dann gab es einen Fahrfehler und dadurch dann das unkontrollierte Fahren über den Bürgersteig, nicht ein überfahren einer roten Ampel oder so - aber auch da würden sich manche wünschen, dass es "Mord" war, aber das war rein faktisch gesehen "leider" auf einem deutlich kleineren Level der Fahrlässigkeit als das, was in Berlin passierte. Und die Sache mit den Felgen, die Sauerlandboy erwähnte: wir wissen nicht, ob der Fahrer da nicht einfach nur selber völlig unter Schock stand, das darf man dem IMHO nicht als ERWIESENE "Emotionslosigkeit" oder so anrechnen. Es gibt Leute, die nen schweren Unfall haben mit Toten oder selber zb Arm ab, und dann sagen die so was wie "ich muss nach Hause, das Essen steht auf dem Herd" usw., weil sie unter Schock stehen und die Situation nicht begreifen. Klar kann es sein, dass er ein empathieloses Arschloch ist, aber nur weil er das so gesagt hat und äußerlich gelassen schien, ist das kein Beweis.
 
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das ist weit übertrieben, das ist ja noch keine "Raserei" bei 65 statt 50. Da bekommst du dann natürlich ne Strafe wg. Fahrlässigkeit, aber mehr nicht. Wenn man aber mit 170, was viele sich ja nicht mal auf einer leeren Autobahn trauen, durch eine belebte Stadt fährt, dann ist das was ganz ganz anderes. So krass und so LANGE, wie die beiden gefahren sind, mehrere rote Ampeln usw. und bei DEM Tempo, wo jeder Halbaffe weiß, dass er nichts mehr machen kann FALLS jemand den Weg kreuzt, da könnte man das wirklich eher als Mord als einfach nur Fahrlässigkeit einstufen. Und vermutlich kommt beim Urteil ja noch dazu, was du ansonsten vlt. für einen Eindruck machst, evlt. Vorstrafen usw.
Das mit der normalen Geschwindigkeitsüberschreitung war auch einfach nur überspitzt formuliert. Dachte das sei ersichtlich?

Wie dem auch sei, ggf. sollte man sich den juristischen Unterschied zwischen Mord und Totschlag anschauen, dann würdest du erkennen, dass du hier mit Mord nicht weitkommst und aus dem Grund das Urteil bzw. die Haftstrafe "Lebenslang" völlig überzogen ist.

Meine Vermutung ist einfach, dass das Urteil in der zweiten Instanz kassiert und neu gesprochen wird. Irgendwas zwischen 5-10 Jahren, aber definitiv kein Lebenslang.
 
Das mit der normalen Geschwindigkeitsüberschreitung war auch einfach nur überspitzt formuliert. Dachte das sei ersichtlich?
nicht zwingend. also klar: mir war schon klar, dass du nicht "lebenslang" für einen in Aussicht stellst, der 65 fuhr ;) aber nur wegen so eines Urteils wird 100pro kein einziger Fall bei "normalem" zu schnell fahren gleich zur Mordanklage werden.

Wie dem auch sei, ggf. sollte man sich den juristischen Unterschied zwischen Mord und Totschlag anschauen, dann würdest du erkennen, dass du hier mit Mord nicht weitkommst und aus dem Grund das Urteil bzw. die Haftstrafe "Lebenslang" völlig überzogen ist. .
darüber kann man streiten. So wie es beschrieben wurde ist es durchaus ähnlich "fahrlässig" und schlimm, als würde jemand bewaffnet ne Bank überfallen und in Kauf nehmen, dass er vlt einen erschießt, wenn er in Bedrängnis kommt - und das wäre dann auch Mord. Mord muss nicht zwingend eine Tat sein, bei der man sich vornimmt, jemanden zu töten, sondern da kann es AFAIK reichen, wenn man den Tod anderer in Kauf nimmt und diese anderen ggf völlig arglos unterwegs sind. Und viele Dinge, die zunöchst als Mord erscheinen, sind keiner - zB wenn jemand einen anderen EIN Mal schlägt und der unglücklich fällt und dann stirbt. Aber nei DEN krassen Dingen, die die beiden gemacht haben, also: wenn es jetzt "nur" mit 100 km/h gewesen wäre oder so: naja, da darf man dann an sich sogar noch verlangen, dass querende Fußgänger und Autos dies erkennen können und innehalten. Aber 160-170? Das ist mehr als irre, da hatte der Fahrer des anderen Autos Null Chance, denn selbst wenn er die anderen gesehen hätte, hätte er NIEMALS auf die Idee kommen können, dass sie (bei 160) innerhalb von 2 Sekunden ca 100m zurücklegen und ist somit völlig arglos losgefahren.

Was GANZ anderes ist wiederum die Frage der Haftlänge: ich finde die Haftlänge an sich völlig ok für so einen Fall, egal ob man das nun formal gesehen Mord oder Tötung nennt - aber selbstverständlich gibt es viele glasklare Morde, bei denen die Intention der Täter viel schlimmer war, und DIE müssten dann an sich länger sitzen als jemand, der "nur" gewissenlos den Tod anderer "in Kauf" nahm. zB hat heute einer in (AFAIK) Brandenburg seine Oma getötet und auf der Flucht zwei Polizisten umgebracht, als er eine Sperre durchbrach - er SOLL angeblich absichtlich auf die Polizisten draufgehalten haben, obwohl er auch eine andere Stelle der Sperre hätte passieren können. Das ist viel viel schlimmer als das, was die Asis vom Kudamm gemacht haben.

An sich müsste man IMHO "lebenslang" ein wenig ausweiten: manche haben halt echt mehr als 15 Jahre verdient, das kann nicht sein, dass man mit einem geplanten bösartigen Mord ggf mit guter Führung nicht mal 15 Jahre sitzt.



GANZ anderes Thema: ich war heute bei meinen Eltern, kurz vor 14h hab ich mich dann umgezogen für nen Karnevalszug im Stadteil, wollte extra nichts besonderes mitnehmen, lass alles im haus außer der Geldbörse dann und warte draußen auf meinen Vater, der war schon überfällig Meine Mutter steht auch vor der Tür, weil sie mit einem Nachbarn redet. Dann stürmt mein Vater raus und zieht die Tür zu - wir gucken, ich frage "hast du nen Schlüssel?" - er "Äh, nee..." - meine Mutter auch nicht... hmm... super... ein Nachbar hat wohl einen Schlüssel für das Haus meiner Eltern, aber da ist keiner da. Also erst mal zum Zug, meine Mutter wartet bei einem anderen Nachbarn. Dann kommen wir wieder, Nachbar mit dem Schlüssel noch nicht da, ich versuche den Kreditkarten-Trick für die Tür, 15 Min lang, aber ging nicht. Dann kommt der Nachbar: "nö, den Schlüssel habt ihr letztes Jahr mal abgeholt, den hab ich nicht mehr" - super... mein Bruder wollte auch kommen, aber erst per Zug aus Frankfurt um 21h. Ich ruf den an, ob er früher kommen kann - er will sich nen Zug raussuchen und zurückrufen, ich geh zu nem anderen Nachbarn um ein letzes Mal "Hilfsmittel" zu suchen, die vlt klappen - dann probier ich es nochmal 10 Minuten lang: keine Chance. Ich will das Werkzeug zurückgeben, da sehe ich an der Tür der Nachbarn, dass der "Schnapper" der Tür sehr sehr weit oben sitzt - ich also nochmal zu unserer Tür, mein Bruder ruft an "soll ich jetzt buchen? Kostet halt 60 Euro mehr, und vor 19h bin ich nicht da!" - ich so "warte, ich rufe gleich zurück" - 10 Min rumgewerkelt und plötzlich *Klack* Tür ging auf! Statt bis mind. 19h zu warten oder gar an einen Abzock-Schlüsseldienst zu geraten war um 16h gottseidank alles wieder ok. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
[...] als würde jemand bewaffnet ne Bank überfallen und in Kauf nehmen, dass er vlt einen erschießt, wenn er in Bedrängnis kommt - und das wäre dann auch Mord. Mord muss nicht zwingend eine Tat sein, bei der man sich vornimmt, jemanden zu töten.


Äh, doch. :B
"Mord" setzt immer Vorsatz voraus, sonst ist es "nur" "Totschlag". Dazu müssen noch eindeutige Mordmerkmale wie "Mordlust", "Habgier", "Heimtücke" und "besondere Grausamkeit" kommen.

Überspitzte Beispiele:

1. Bankraub, Täter verliert die Nerven und feuert mit einem Sturmgewehr wahllos um sich und tötet dabei mehrere Geiseln -> aller Voraussicht nach "Totschlag"

2. Gieriger Erbneffe möchte nicht warten, bis die alte reiche Tante auf natürliche Art und Weise ihr irdisches Dasein beendet und hilft mit regelmäßiger Arsen-Gabe nach -> ziemlich unzweifelhaft "Mord"
 
1. Bankraub, Täter verliert die Nerven und feuert mit einem Sturmgewehr wahllos um sich und tötet dabei mehrere Geiseln -> aller Voraussicht nach "Totschlag"
also, "wahllos" ist ja noch mal was ganz anderes. Aber wenn jemand eine Bank überfällt, eine Pistole dabei und dann auf einen schießt, weil er sich in Bedrängnis sieht, ist das meines Wissens immer mit einer Anklage wegen (versuchten) Mordes verbunden. Alles andere würde mich schwer wundern. Allein die Tatsache, dass man eine scharfe Waffe dabei hat UM einen Überfall durchzuführen, erfüllt meines Wissens schon die Merkmale, die - wenn man die Waffe nutzt - zum Mordvorwurf führen können.

Worüber man dann streiten kann ist, wie man das mit dem "Vorsatz" sieht. Es muss ja IMHO nicht ein Vorsatz in dem Sinne sein, dass einer eindeutig "beschließt", jemanden so zu verletzen, dass er (möglicherweise) stirbt, sondern allein wenn jemand etwas tut, bei dem es dafür eine sehr große Wahrscheinlichkeit für Lebensgefahr/Tod gibt. Ansonsten könnte man ja auch fast immer sich rausreden "ich wollte den nicht umbringen" ^^

Ob das nun hier bei den Rasern zutrifft oder nicht: ich kenn das Urteil nicht im Detail, keine Ahnung. Aber bei DEM was die gemacht haben ist das viel schlimmer als etliche "Rennen" die sonst so in Städten stattfinden, und da ist die Strafhöhe - zumal 100pro eh nicht komplett abzusetzen - sicher nicht zu hoch.
 
Überspitzte Beispiele:

1. Bankraub, Täter verliert die Nerven und feuert mit einem Sturmgewehr wahllos um sich und tötet dabei mehrere Geiseln -> aller Voraussicht nach "Totschlag"
also, "wahllos" ist ja noch mal was ganz anderes. Aber wenn jemand eine Bank überfällt, eine Pistole dabei und dann auf einen schießt, weil er sich in Bedrängnis sieht, ist das meines Wissens immer mit einer Anklage wegen (versuchten) Mordes verbunden. Alles andere würde mich schwer wundern. Allein die Tatsache, dass man eine scharfe Waffe dabei hat UM einen Überfall durchzuführen, erfüllt die Merkmale, die - wenn man sie nutzt - zum Mordvorwurf führen können.[/QUOTE]

Nö, ist eben nicht so. Das Vorhandensein einer Waffe erfüllt noch lange keine Bestandteile für Mord. Um das zu verdeutlichen:

Prozess um blutigen Überfall auf Paketdienstleiter in Mehren: Totschlag war fast wie eine Gewaltorgie - Rhein-Zeitung Cochem-Zell - Rhein-Zeitung

Der Mordbegriff ist im deutschen Recht EXTREM eng gefasst. Persönlich halte ich das übrigens auch für Käse; und unter Juristen ist die Handhabe nicht ganz unumstritten, geht wohl auch letztlich noch auf die NS-Zeit zurück und gehört nach Ansicht nicht weniger dringend reformiert.

EDIT:

Zur Übersicht:

1. Mord: Vorsätzliche und geplante Tötung eines anderen Menschen aus sog. niederen Beweggründen.

2. Totschlag: Ebenfalls vorsätzlich, aber spontan, situativ.

3.Fahrlässige Tötung: Ungewolltes, unbeabsichtiges Töten eines Menschen, welches sich aber durch entsprechende Sorgfalt hätte vermeiden lassen.

4. Körperverletzung mit Todesfolge: Beabsichtigte, gewollte Körperverletzung mit ungewollter, nicht beabsichtigter Tötung.
 
Nö, ist eben nicht so. Das Vorhandensein einer Waffe erfüllt noch lange keine Bestandteile für Mord. Um das zu verdeutlichen:

Prozess um blutigen Überfall auf Paketdienstleiter in Mehren: Totschlag war fast wie eine Gewaltorgie - Rhein-Zeitung Cochem-Zell - Rhein-Zeitung
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Du verstehst den Punkt offenbart nicht, wenn du ausgerechnet so ein Beispiel bringst. In dem Fall hat der eine den anderen "totgeprügelt" - wenn aber jemand mit einer tödlichen Waffe als "Werkzeug" hingeht und GANZ klar schon vorher weiß, dass er damit mit hoher Wahrscheinlichkeit jemanden umbringen kann, sieht es wieder anders aus. Hätte der den Boten erschossen, wäre es IMHO ne Mordanklage gewesen.

*edit* zB hier auch ein "Überfall" und Mordanklage http://www.wz.de/lokales/wuppertal/...igen-taetern-droht-eine-mordanklage-1.1129465

Das schließt ja alles nicht aus, dass nach einer Verhandlung trotzdem "Nur" Totschlag bei rumkommt, egal welche Waffenart man dabei hatte
 
Das schließt ja alles nicht aus, dass nach einer Verhandlung trotzdem "Nur" Totschlag bei rumkommt, egal welche Waffenart man dabei hatte

Genau darum geht's doch in unserer Diskussion. Das Gericht (bzw. die Staatsanwaltschaft) muss nachweisen, dass der Straftatbestand für "Mord" zweifelsfrei erfüllt ist. Kann "Mord" nicht nachgewiesen werden, ist es "nur" Totschlag.
 
Genau darum geht's doch in unserer Diskussion. Das Gericht (bzw. die Staatsanwaltschaft) muss nachweisen, dass der Straftatbestand für "Mord" zweifelsfrei erfüllt ist. Kann "Mord" nicht nachgewiesen werden, ist es "nur" Totschlag.
Das steht ja außer Frage ^^ Ich hab ja nur gesagt, dass je nach Sachlage ein Mord vorgeworfen wird, und dass dies meiner Erfahrung nach u.a. bei "Banküberfall mit Schusswaffe" an sich immer der Fall ist, wenn von der Waffe auch jemand verletzt wurde. Würde mich interessieren, ob man auf die schnelle einen Fall mit nem Überfall & Schusswaffe inkl. durch diese Waffe Verletztem oder gar Getötetem findet, bei dem KEINE Mordanklage erhoben wurde.


und Rab will ja eh nur seine Raserei rechtfertigen :P


Erneut was anderes: das Pokalspiel Lotte vs BVB wurde wegen Schneefalls abgesagt ^^ http://www.faz.net/aktuell/sport/fu...mund-wegen-schneefalls-abgesagt-14903085.html Whuuuuuut???? ^^ Ende Februar in Westfalen??? So was aber auch.... jetzt kommt auf der ARD dann wohl irgendein mieses Ausweichprogramm... :(
 
Irgend ein Spasti wollte wohl meinen Steamaccount hacken. Der Steamauthentifikator wurde entfernt. Habe den gleich wieder eingerichtet aber trotzdem ein mulmiges Gefühl....

Wobei ich mich ernsthaft frage wie jemand das von extern auslösen kann ?
 
Irgend ein Spasti wollte wohl meinen Steamaccount hacken. Der Steamauthentifikator wurde entfernt. Habe den gleich wieder eingerichtet aber trotzdem ein mulmiges Gefühl....

Wobei ich mich ernsthaft frage wie jemand das von extern auslösen kann ?
entweder Dein Gamername ist irgendwo bekannt und stimmt mit dem Usernamen überein, so dass es nicht schwer ist, es zu versuchen. Oder aber jemand hat nen sehr ähnlichen Nutzernamen wie du und sich nur vertippt.
 
Ohha. Da muß ich wohl mal das PW ändern.
Das eigenartige ist ja, dass dank Steam Guard niemand ohne dein Wissen auf deinen Account zugreifen können sollte. Oder ist Steam Guard deaktiviert?

Ich hatte auch schon den Fall, dass laut einer Mail jemand aus China auf meinen Acc zugreifen wollte.
Wo auch immer die meine Daten abgegriffen haben...
 
Der heutige Tag war gut/ merkwürdig, weil...

Ich habe den Steamguard nicht deaktiviert. Ich bekam aber eine E-Mail, daß der deaktiviert ist. Was er bei Kontrolle auch war. Sehr eigenartig. Habe jetzt das Paßwort geändert. Steamguard ist wieder an.
 
Ich habe den Steamguard nicht deaktiviert. Ich bekam aber eine E-Mail, daß der deaktiviert ist. Was er bei Kontrolle auch war. Sehr eigenartig. Habe jetzt das Paßwort geändert. Steamguard ist wieder an.
evlt. war das ja nur ein technischer Fehler. Vlt bist du auch auf dem Handy aus versehen auf ne Funktion zum deaktivieren gekommen? Falls das denn geht, ich selber hab die App nicht.
 
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