ein witz, dass solche klagen einfach abgewiesen werden dürfen. dabei geht es um das interesse von vielen millionen europäern, auch vielen millionen deutschen. ich wünsche dem verbraucherschutz, dass er doch noch was erreichen kann. in unser aller interesse.
Zunächst dürfen Klagen nicht "einfach abgewiesen" werden. Wenn eine Klage die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt, also unzulässig ist, wird sie als unzulässig abgewiesen.
Tatsächlich ist es für die Kunden, die gerne hohe Rabatte haben, positiv, dass keine Spiele gebraucht über Steam verkauft werden können.
Denk doch mal kurz nach und überlege was passiert, wenn der Verkauf zulässig wäre.
Millionen von Spieler würden zig Millionen Spiele zum Kauf anbieten. Da es sich im digitale Güter handelt, gibt es keinen Nachteil für den Kunden, wie es bei körperlichen Spielepackungen ist. Bspw. kann kein Datenträger verkratzen. Alle Probleme, die bspw. Konsolenspiele bei gebrauchten Spielen haben, wären kein Problem (kein Datenträger der nicht lesbar ist, kein Account, der einem das Onlinespielen vermiesen könnte, da man ja direkt über gerade den Steam-Account verkaufen/kaufen könnte, DLC müssten dann wohl auch mitübertragen werden etc.)
Wer würde dann noch Spiele kaufen, deren Kaufpreis größtenteils zum Publisher (und damit indirekt zum Team, das das Spiel tatsächlich programmiert hat) gehen, wenn er viel billiger ein "gebrauchtes" Spiel kriegen kann, das rein technisch keinen Unterschied zur Digitalversion vom Publisher/Entwickler aufweist?
Was wäre die Folge? Die Publisher und damit die Entwickler hätten ein riesen Problem.
Variante 1: Gleiches Geschäftsmodell wie jetzt: viel weniger Umsatz (wieso für teuer Geld kaufen wenn man legal und günstiger, oder gar kostenlos vom Kumpel, seine Spiele kriegt). Es kann leicht dazu führen, dass v.a. Singleplayer-Spiele sich gar nicht mehr rechnen würden, die teilweise jetzt schon wenig Gewinn einbringen (siehe Tomb Raider 2013). Es würde so also wenige Geld reinkommen und u.U. die Insolvenz bedeuten.
Variante 2: Man stellt komplett SP ein und konzentriert sich nur noch auf Multiplayertitel, weil man die nicht "durchspielen" kann oder gleich auf Free2Play, weil da es nichts weiterzuverkaufen gibt (außer den Account, den - zumindest bis jetzt - erfolgreich vom Verkauf ausgeschlossen ist). Der Account ist aber dann nicht an Steam gebunden sondern an den jeweiligen Anbieter. Dann wird man über "Micro"Transaktionen abgezockt (siehe Dungeon Keeper Android/iOS).
Variante 3: Um den Umsatzausfall zu kompensieren kosten einzelne Spiele mehr und/oder werden deutlich günstiger produziert.
Man wird kaum noch Steamsales sehen, wenn dann derjenige, der das Spiel für 2,50 € gekauft hat, es für bspw. 2 € wieder weiterverkauft.
sorry aber, das ist keine marktwirtschaftliche sondern eine rechtliche frage. es mag sein, dass steam dann sales einstellt, oder die sales weniger rabatt ermöglichen. aber rechtlich ist es nunmal korrekt, dass ich erworbene ware (und dazu zählen lt. eu auch digitale waren) weiterverkaufen darf. punkt aus.
Sehr geehrter Kollege,
an welcher Norm machen Sie denn diese Rechtsansicht fest?