• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Welches VPN-Tool ?

auch an dich noch mal: mach dich doch bitte schlau, bevor du irgendwas aus dem bauch daherredest. ;)
der bloße besitz von mein kampf ist natürlich ebensowenig strafbar. wie kommst du nur auf so was?
Du meinst ernsthaft der Deutsche Zoll lässt dich mit einer im Ausland erworbene Ausgabe (ob Original, Kopie oder was auch immer) einfach durchgehen wenn sie eines bei dir fänden? Das glaubst du doch wohl selbst nicht. [emoji57]
 
Was der Zoll macht k.A. Du brauchst für einen Kauf aber nicht ins Ausland. Das Buch gibt es in D zu genüge.
 
Du meinst ernsthaft der Deutsche Zoll lässt dich mit einer im Ausland erworbene Ausgabe (ob Original, Kopie oder was auch immer) einfach durchgehen wenn sie eines bei dir fänden? Das glaubst du doch wohl selbst nicht. [emoji57]
"Besitz" und "Import" sind verschiedene Dinge. Auch wenn man beim Import eher davon ausgeht, daß dieser illegal sein könnte, ist dem nicht so:

Der private Besitz von indizierten oder beschlagnahmten Medien ist nicht strafbar. Es herrscht kein Besitzverbot.

Ein indiziertes Medium darf in Deutschland nicht mehr öffentlich beworben und verkauft werden. Kaufen kann man ein solches Medium aber schon, allerdings nur auf Nachfrage beim Verkäufer. ...

Beschlagnahmte Medien dürfen in Deutschland überhaupt nicht mehr beworben, öffentlich aufgeführt, vermietet oder verkauft werden (siehe erstes Zitat unten).

Während es in den Punkten 1-3 vor allem um die kommerzielle Nutzung geht, scheint Punkt 4 auch die Einfuhr (=Import) zu verbieten (siehe fette Markierung im Zitat unten). Dem ist aber nicht so, entscheidend ist der ebenfalls fettgedruckte Teil danach.

Die Einfuhr ist nur strafbar, wenn man das eingeführte Produkt "im Sinne der Nummern 1 bis 3 verwendet", also öffentlich ausstellt, verbreitet, vorführt, usw.
(Quelle)

Sprich: Der Import eines Exemplars zur persönlichen Verwendung ist legal, eine Sammelbestellung nicht.
 
Du meinst ernsthaft der Deutsche Zoll lässt dich mit einer im Ausland erworbene Ausgabe (ob Original, Kopie oder was auch immer) einfach durchgehen wenn sie eines bei dir fänden? Das glaubst du doch wohl selbst nicht. [emoji57]

ich glaube nicht, ich weiß.
geglaubt wird in der kirche. :]

Worrel schrieb:
"Besitz" und "Import" sind verschiedene Dinge. Auch wenn man beim Import eher davon ausgeht, daß dieser illegal sein könnte, ist dem nicht so:

der "witz" bei mein kampf ist ja, dass das buch nicht einmal beschlagnahmt/indiziert, oder was auch immer ist.
das mag absurd klingen, ist aber (noch) so.

zum urheberrechtsanspruch des landes bayern hab ich ja schon was gesagt. was der zur folge haben könnte, dürfte klar sein (aber das ist wieder 'ne andere baustelle).
 
Zuletzt bearbeitet:
...der "witz" bei mein kampf ist ja, dass das buch nicht einmal beschlagnahmt/indiziert, oder was auch immer ist.
Öha - ich dachte eigentlich, das wäre der Fall.
Dann besteht das "Verbot" also nur darin, daß Bayern sich die Rechte unter den Nagel gerissen hat und sich dort keiner traut, das zu veröffentlichen ...

Dann dürfte der Import eines Einzelexemplars rechtlich völlig unbedenklich sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du meinst ernsthaft der Deutsche Zoll lässt dich mit einer im Ausland erworbene Ausgabe (ob Original, Kopie oder was auch immer) einfach durchgehen wenn sie eines bei dir fänden? Das glaubst du doch wohl selbst nicht. [emoji57]

Du kannst bei einer Zollkontrolle theoretisch den Koffer voller Nazi-Devotionalien haben, DAS ist *ironischerweise* kein Problem.
Genauso wenig, wenn Du Dir Deine komplette Bude mit Hakenkreuzen, Hitlerporträts, etc. zukleisterst.

Du darfst nur nicht damit handeln - wobei afaik sogar das geht, wenn Du dafür Sorge trägst, dass keine verfassungsfeindlichen Symbole sichtbar sind. Sprich: solange Du Hakenkreuze abklebst, geht sogar das.

:B :S
 
ich glaube nicht, ich weiß.
geglaubt wird in der kirche. :]

Ahmen

der "witz" bei mein kampf ist ja, dass das buch nicht einmal beschlagnahmt/indiziert, oder was auch immer ist.
das mag absurd klingen, ist (momentan aber noch) so.
zum urheberrechtsanspruch des landes bayern hab ich ja schon was gesagt. was der zur folge haben könnte, dürfte klar sein (aber das ist wieder 'ne andere baustelle).

Schließlich hat es damals alleine jeder zur Hochzeit geschenkt bekommen. Habe auch noch ein Exemplar aus der Erbmasse meiner Großeltern. Ist ein verdammt beschissenes Buch, was sich auch so richtig schlecht liest.
 
Dann besteht das "Verbot" also nur darin, daß Bayern sich die Rechte unter den Nagel gerissen hat und sich dort keiner traut, das zu veröffentlichen ...

das land bayern gilt als erbe des autors und ist deshalb inhaber der urheberrechte.
nachdrucke von mein kampf sind damit eigentlich 'raubkopien'. deshalb gibt es zumindest in deutschland bislang keine neuauflage.

was im kommenden jahr, wenn der urheberrechtsanspruch ausläuft, passiert, bleibt wie gesagt abzuwarten.
irgendwas wird man sich aber bestimmt einfallen lassen.
 
das land bayern gilt als erbe des autors und ist deshalb inhaber der urheberrechte.
Und wieso? Laut Wikipedia schlicht und einfach, weil er dort zuletzt seinen Wohnsitz in München gemeldet hatte. Solch ein Vorgehen mag bei 08/15 Bürgern oder lokalen Prominenten sinnvoll sein, aber bei einem - bzw: sogar: dem - international wohl bekanntesten Deutschen sollte das Erbe meines Erachtens eigentlich Deutschland gehören und zum Wiederaufbau des ganzen Landes oder für antifaschistischen Stiftungen verwendet werden - ebenso wie das Copyright Deutschland und nicht nur den Bayern gehören sollte.

nachdrucke von mein kampf sind damit eigentlich 'raubkopien'. deshalb gibt es zumindest in deutschland bislang keine neuauflage.
Ich meinte mit "sich dort keiner traut" die entsprechenden Rechteinhaber.
 
Vorgehen mag bei 08/15 Bürgern oder lokalen Prominenten sinnvoll sein, aber bei einem - bzw: sogar: dem - international wohl bekanntesten Deutschen sollte das Erbe meines Erachtens eigentlich Deutschland gehören und zum Wiederaufbau des ganzen Landes oder für antifaschistischen Stiftungen verwendet werden - ebenso wie das Copyright Deutschland und nicht nur den Bayern gehören sollte.
Das könnte man generell ein wenig hinterfragen, da Hitler nicht mal ein echter Deutscher war. [emoji6]
 
Das könnte man generell ein wenig hinterfragen, da Hitler nicht mal ein echter Deutscher war. [emoji6]

Definiere bitte "echter" Deutscher:

Ist ein "Deutscher" dann ein "echter Deutscher", wenn er:

a) einen deutschen Pass hat?

b) in Deutschland geboren ist?

c) in zweiter Generation in Deutschland geboren ist?

d) in dritter Generation in Deutschland geboren ist?

e) eine lückenlose Genealogie bis zu Kaiser Barbarossa vorweisen kann?

;)
 
Seit wann muss man einen echten Deutschen definieren? :confused:

Kräftig, min. 1.90m groß, blondes Haare und blaue Augen ... bei Frauen selbsredent identisch. :rolleyes:

So eine Frage stellt sich in Doitschland nicht!
 
Und wieso? Laut Wikipedia schlicht und einfach, weil er dort zuletzt seinen Wohnsitz in München gemeldet hatte. Solch ein Vorgehen mag bei 08/15 Bürgern oder lokalen Prominenten sinnvoll sein, aber bei einem - bzw: sogar: dem - international wohl bekanntesten Deutschen sollte das Erbe meines Erachtens eigentlich Deutschland gehören und zum Wiederaufbau des ganzen Landes oder für antifaschistischen Stiftungen verwendet werden - ebenso wie das Copyright Deutschland und nicht nur den Bayern gehören sollte.

na ja, so ist halt nun einmal die rechtslage. und was würde es denn großartig ändern, wenn der staat deutschland erbe im privatrechtlichen sinne hitlers wäre?
ich schätze mal nicht, dass der gröfaz so sehr viel materielles zu vererben hatte. abgesehen von seiner münchener wohnung vielleicht.
außerdem wäre bayern vermutlich sogar sehr froh, sich nicht mit diesem thema herumschlagen zu müssen.

Ich meinte mit "sich dort keiner traut" die entsprechenden Rechteinhaber.

es war mal eine kommentierte fassung in der mache mit unterstütung bayerns iirc. aber die wurde irgendwann eingestellt. weiß ich aber nicht mehr so genau.
einen 1:1-nachdruck hielte ich ehrlich gesagt auch für fragwürdig. nicht, weil ich jemandem verbieten möchte, diesen schrott zu lesen, sondern weil ich nicht möchte, dass jemand damit geld verdient.
 
Zuletzt bearbeitet:
Seit wann muss man einen echten Deutschen definieren? :confused:

Kräftig, min. 1.90m groß, blondes Haare und blaue Augen ... bei Frauen selbsredent identisch. :rolleyes:

So eine Frage stellt sich in Doitschland nicht!

Verdammt, ich reiß zwar die 1,90m locker, bin kräftig, habe allerdings grün-blaue Augen und schwarze Haare.

Bin ich jetzt disqualifiziert? :(

Na gut, bei mir ist aber auch Österreicher und Italiener mit drin.
 
Definiere bitte "echter" Deutscher:

Ist ein "Deutscher" dann ein "echter Deutscher", wenn er:

a) einen deutschen Pass hat?

b) in Deutschland geboren ist?

c) in zweiter Generation in Deutschland geboren ist?

d) in dritter Generation in Deutschland geboren ist?

e) eine lückenlose Genealogie bis zu Kaiser Barbarossa vorweisen kann?

;)
Ich formuliere es anders:
Sein extremistisches Werk entstand 1924-1926, da trug er noch die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. 1925 bat er um Entlassung aus dieser, und erst 1932 erhielt er - mit seiner Ernennung zum Regierungsrats - die Deutsche. Dazwischen war er gar staatenlos.

Daher könnte man sicherlich die Frage aufstellen ob es sich hierbei überhaupt um ein deutsches Werk handelt und Deutschland überhaupt Rechtsansprüche darauf hat.
 
Das könnte man generell ein wenig hinterfragen, da Hitler nicht mal ein echter Deutscher war. [emoji6]
Das ist zwar richtig, aber da er seine zweite Lebenshälfte in DE verbrachte und sich sein Wirken auch auf DE konzentrierte und dadurch Angriffe der Allierten auf DE und eben nicht hauptsächlich auf Österreich lenkte und er zudem das Amt des deutschen Reichskanzlers innehatte, halte ich DE für "erbberechtigt".
 
Ich formuliere es anders:
Sein extremistisches Werk entstand 1924-1926, da trug er noch die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. 1925 bat er Entlassung aus dieser, und erst 1932 erhielt er - mit seiner Ernennung zum Regierungsrats - die Deutsche. Dazwischen war er gar staatenlos.

Daher könnte man sicherlich die Frage aufstellen ob es sich hierbei überhaupt um ein deutsches Werk handelt und Deutschland überhaupt Rechtsansprüche darauf hat.

Das liegt daran, dass Bayern nach Kriegsende, den gesamten Besitz Hitlers geerbt hat und darunter fallen eben auch die Rechte an "Mein Kampf".
Das ist übrigens nichts Ungewöhnliches, wenn ein Verstorbener keine Nachkommen/Verwandte hat, es kein gültiges Testament gibt, oder die Erben den Nachlass ausschlagen, dann erbt *afaik* automatisch der Staat - bzw. das Bundesland, an dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.

EDIT: Okay, war etwas komplizierter:

Die Spruchkammer München I beschloss im Urteil vom 15. Oktober 1948, dass das Erbe an den bayerischen Staat geht: „Auf Grund des Gesetzes zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 erlässt die Spruchkammer (…) gegen Adolf Hitler, geb. 20. April 1889 in Braunau am Inn, ehem. Reichskanzler auf Grund der mündlichen Verhandlung folgenden Spruch: 1. Der im Lande Bayern gelegene Nachlaß Adolf Hitlers wird vollständig eingezogen. 2. Die Kosten des Verfahrens werden auf den Nachlaß überbürdet. (…) Ansprüche sind nur von der Schwester Hitlers, Frau Paula Wolf in Berchtesgaden durch ihren Verteidiger, Rechtsanwalt Rudolf Müller in Berchtesgaden, angemeldet worden (…) Bei der Einziehung des gesamten Vermögens ließ sich die Kammer davon leiten, daß die Hinterbliebene nicht in Not ist.“
 
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