Kommt auf die Art der Beschlagnahme an. Da gibt es 2 verschiedene Versionen: Es gibt wie gesagt die "normalen" Verkaufsverbote, die Du ansprichst. Da werden die Games bei Verstoß gegen das Verkaufsverbot nur im Laden beschlagnahmt (erledigte Verkäufe sind durch und der Besitz per se erlaubt). Und es gibt ein generelles Besitzverbot (betrifft relativ wenige Games, die in Richtung Volksverhetzung etc. gehen), wo im Zweifelsfalle sogar die Polizei in Deine Bude kommen kann und das Game dann konfisziert mit entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen für den Besitzer, wenn bekannt ist, daß Du das Game XY besitzt. Wobei ein Wolfenstein wohl weder in der Rubrik 1 noch in Rubrik 2 landen dürfte.