• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Welches VPN-Tool ?

Beschlagnahmte Titel haben ein Verkaufs- teilweise sogar Besitzverbot.
Moment. "Beschlagnahmt" heißt doch "nur", daß das Spiel aus den Händlerregalen entfernt wird und in DE dann nicht mehr ver- und gekauft werden darf.
Besitzen darf ich beschlagnahmte Spiele, Filme + Musik doch meines Wissens nach.
 
Kommt auf die Art der Beschlagnahme an. Da gibt es 2 verschiedene Versionen: Es gibt wie gesagt die "normalen" Verkaufsverbote, die Du ansprichst. Da werden die Games bei Verstoß gegen das Verkaufsverbot nur im Laden beschlagnahmt (erledigte Verkäufe sind durch und der Besitz per se erlaubt). Und es gibt ein generelles Besitzverbot (betrifft relativ wenige Games, die in Richtung Volksverhetzung etc. gehen), wo im Zweifelsfalle sogar die Polizei in Deine Bude kommen kann und das Game dann konfisziert mit entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen für den Besitzer, wenn bekannt ist, daß Du das Game XY besitzt. Wobei ein Wolfenstein wohl weder in der Rubrik 1 noch in Rubrik 2 landen dürfte.
 
Das was Du nennst ist klar. Aber auch z.B. Games mit volksverhetzenden Inhalten, Nazi-Verherrlichung u.ä. Das sind aber wie gesagt Ausnahmen. Aber auch diese gibt es. Daß die Zahl der Games im Vergleich zum Rest gering ausfällt ist klar.
 
Doch gibt es. Bei entsprechender Auslegung sicher. Zumindestens gab es vor nicht allzu langer Zeit (2013/2014??) mal so ein Fall, wo solche Art von Spielen bei Privatleuten beschlagnahmt worden sind.

Diese sind aber echt eine Ausnahme und bilden nur einen Promillebereich der indizierten Games ab.
 
Bei entsprechender Auslegung sicher. Zumindestens gabs vor nicht allzu langer Zeit mal so ein Fall, wo solche Spiele bei Privatleuten beschlagnahmt worden sind.

dann ging es diesen leuten nicht nur um den besitz, denn der ist -und darum gings an dieser stelle- straffrei.
schau im gesetz nach.
 
Ich kann mir nicht vorstellen, daß Games wie z.B. KZ-Manager und Co. straffrei besessen werden dürfen.
 
Ich kann mir nicht vorstellen, daß Games wie z.B. KZ-Manager und Co. straffrei besessen werden dürfen.
Wäre auch lustig wenn das so wäre. Dann könnte man sich auch - um mal kurz das Medium zu wechseln - Hitlers "Mein Kampf" übers Ausland holen und sich über nix Sorgen machen. :B
 
Der Besitz des Originals (z.B. aus Familienbesitz) ist ja nicht verboten (Mein Kampf). Auch auf Trödelmärkten gibts Verkäufe von Originalen. Unter Hinweis auf die Verwendung als Infos zur historischen Hintergrund erlaubt. Auch bei Auktionshäusern (z.B. Historia in München) werden Originalausgaben von Mein Kampf versteigert (teils sogar seltene Ausgaben mit Bernsteineinband). Aber direkte Neuauflagen ? Ich weiß nicht. In D sollte ja mal eine kommentierte Ausgabe erscheinen. Und ob der Import der "Uncut"-Fassung aus dem Ausland erlaubt ist ? Ich weiß es nicht.
 
Der Besitz des Originals (z.B. aus Familienbesitz) ist ja nicht verboten (Mein Kampf). Auch auf Trödelmärkten gibts Verkäufe von Originalen. Auch bei Auktionshäusern (z.B. Historia in München) werden Originalausgaben von Mein Kampf versteigert (teils sogar seltene Ausgaben mit Bernsteineinband). Aber direkte Neuauflagen ? Ich weiß nicht. In D sollte ja mal eine kommentierte Ausgabe erscheinen. Und ob der Import der "Uncut"-Fassung aus dem Ausland erlaubt ist ? Ich weiß es nicht.
Für historisch-wissenschaftliche Institutionen könnte ich mir das VIELLEICHT noch vorstellen... Aber für den Privatmann? Never.
 
Ich kann mir nicht vorstellen, daß Games wie z.B. KZ-Manager und Co. straffrei besessen werden dürfen.
Gegenfrage: Warum sollten sie denn nicht besessen werden würfen? Wenn ich das nur privat verwende, ist ja kein "Volk"da, welches ich damit "verhetzen" könnte. Die entsprechenden Paragraphen sprechen ja alle nur von einer Verbreitung - und die findet im privaten Rahmen durch bloßes Besitzen und Nutzen eben nicht statt.
 
Gegenfrage: Warum sollten sie denn nicht besessen werden würfen? Wenn ich das nur privat verwende, ist ja kein "Volk"da, welches ich damit "verhetzen" könnte. Die entsprechenden Paragraphen sprechen ja alle nur von einer Verbreitung - und die findet im privaten Rahmen durch bloßes Besitzen und Nutzen eben nicht statt.
:confused:

Volksverhetzung ist sicherlich nicht die Menge der zu besitzenden Personen gemeint, sondern wohl eher das Volk bzw. Volksgruppen, die im Spiel thematisiert bzw. genannt werden.

:B
 
Gegenfrage: Warum sollten sie denn nicht besessen werden würfen? Wenn ich das nur privat verwende, ist ja kein "Volk"da, welches ich damit "verhetzen" könnte. Die entsprechenden Paragraphen sprechen ja alle nur von einer Verbreitung - und die findet im privaten Rahmen durch bloßes Besitzen und Nutzen eben nicht statt.
Vielleicht aus Sorge dass es trotzdem irgendwie seinen Weg in die Allgemeinheit findet und ungewollt vervielfältigt wird? Hundertprozentig lässt sich sowas nicht ausschließen.
 
Schau mal in Auktionshäuser (nicht Ebay.de). Aber Du kannst es regulär auf dem Sekundärmarkt kaufen. Unter Verweis auf historische Bildung kann jeder Höchstbieter das Buch bei normalen Auktionshäusern ersteigern. Oder auf irgendeinen Buch-Trödelmarkt kaufen. WIr reden vom Original. In den Onlineportalen ist es aber in der Regel nicht kommuniziert. Nur mit Login oder Kundennummer sichtbar.

Das Buch gibt es doch eh quasi gefühlt in jeder 3. Familie irgendwie aus dem Erbe von den Eltern oder Großeltern und liegt dort irgendwo herum. Jedes Ehepaar das im 3. Reich geheiratet hat bekam die Hochzeits-Ausgabe dieses Buches (weißer Einband).

Bei Hermann Historica München muß man für die Vorbesichtigung der Gegenstände von 1933-1945 unterschreiben, daß man die Gegenstände wirklich sehen will. Erst dann kann man in den Keller in die sogenannte "Giftkammer" des Auktionshauses. In dem Auktionshaus haben die selbst ein funktionsfähiges, originales MG42! in der Versteigerung gehabt. (Waren zur Weiterbildung Militaria im Herbst 2014 in dem Auktionshaus). Erhältlich sind solche Waffen für Personen mit Spezial-Waffenschein (davon gibts in D z.B. keine 50 Leute). Wahrscheinlicher aber ist, daß die Waffe in den Export (USA-Sammler o.ä.) geht. Normalerweise fällt diese Waffenkategorie stringent unter das Kriegswaffenkontrollgesetz. Ausgewählte Sammler mit speziellem Führungszeugnis und Sammlernachweisen sowie gesicherter Aufbewahrung solcher Waffen (ein normaler 08/15 Waffenschrank reicht da nicht) dürfen selbst solche schußfähigen! Waffen aus dieser Kategorie privat! erwerben. War mir auch neu. Ist aber de facto der Fall.

Aber zurück zu Mein Kampf. 1:1 Neudrucke sind afaik verboten. Die Urheberrechte liegen afaik auch irgendwo in Bayern. Wie gesagt eine kommentierte Fassung war mal in Planung. Ob und wann die kommt keine Ahnung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Aber für den Privatmann? Never.

auch an dich noch mal: mach dich doch bitte schlau, bevor du irgendwas aus dem bauch daherredest. ;)
der bloße besitz von mein kampf ist natürlich ebensowenig strafbar. wie kommst du nur auf so was?

dass es von mein kampf bislang noch keine neuauflage (in deutschland) gibt, liegt übrigens momentan nur daran, dass bayern deren herstellung untersagt. das wird aber in kürze nicht mehr der fall sein (können). dann wird man sehen, was passiert.
 
können ? Heißt das das die Urheberrechte wegen der 70 Jahre auslaufen und nicht mehr verlängert werden können ?
 
:confused:

Volksverhetzung ist sicherlich nicht die Menge der zu besitzenden Personen gemeint, sondern wohl eher das Volk bzw. Volksgruppen, die im Spiel thematisiert bzw. genannt werden.

:B
Ich wußte doch, ich hab da einen Smiley vergessen. :B Es ging mir auch eher um den nächsten Satz mit der Verbreitung.

Vielleicht aus Sorge dass es trotzdem irgendwie seinen Weg in die Allgemeinheit findet und ungewollt vervielfältigt wird? Hundertprozentig lässt sich sowas nicht ausschließen.
Der Zug ist doch längst abgefahren und verrostet. In Zeiten des Internets hat jeder, der Wert darauf legt, Zugang zum Komplettext des Buches. Und entsprechende Passagen oder komplette Nachdrucke kursieren bestimmt auch in den entsprechenden Kreisen - egal, ob das verboten ist oder nicht.
Deshalb und wegen seines Status als historisches Zeitdokument wäre ein Nicht-Verbot sinnvoll.
 
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