• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Was mich gerade aufregt (der durchschnittliche PC-Zocker)

Was ist denn für Dich nun der Nachteil? Die 2-3 Tage, die es vielleicht länger dauert, weil noch eine Zwischenstation vorhanden ist? Du hast halt zB gegenüber dem Shop zusätzlich noch je nach Sachverhalt das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn du es aber direkt über den Hersteller machst nicht. Du hast beim Shop keine Versandkosten, beim Hersteller aber schon, und wenn die keinen Fehler feststellen evlt sogar Überprüfungskosten.

Beim Shop KANN es sein, dass die die Karte in einem Test-PC kurz einbauen und sofort merken, dass da was nicht stimmt und dann eine neue zusenden. Dass die aber die Karte einsenden, wenn der Fall unklar ist, dass hättest Du an sich auch vorher wissen können - wenn Dir dieses "Risiko" zu hoch war, hättest Du doch erst gar nicht an den Shop wenden sollen ^^ Du hast aber beim Shop halt die CHANCE, dass es viel schneller geht, als wenn Du es über den Hersteller machst. Dass es dazu nun nicht gekommen ist, ist halt Pech, so wie der Defekt ja schon Pech ist ;)

und vlt geht es ja trotzdem schneller als über den Hersteller, denn es kann sein, dass der Hersteller Fälle von Shops schneller bearbeitet als Kunden-Einzelfällle

Es geht nicht nur um die 2-3 Tage, die durch den zusätzlichen Postweg verloren gehen. Es geht darum wie Händler mit ihren Kunden umgehen. Die Gewährleistung durch den Händler ist keine Option, sondern mein Recht als Käufer.
Der Händler hat für Nachbesserung gegenüber dem Kunden zu sorgen. Und speziell in einem Fall wie meinem sollte das kein Problem sein, da die Soundkarte beim Händler derzeit verfügbar ist. Wenn ich mein Austauschgerät habe ist es mir völlig egal was die mit der defekten Karte machen, die können sie ruhig zum Hersteller schicken. Das geht mich aber nichts mehr an.

Die AGB sehen vor dass der Kunde die Art der Nacherfüllung geltend machen muss. Das habe ich deutlich getan und es wird gekonnt ignoriert. Auch mein Schreiben mit der Bitte um Information wurde einfach ignoriert. Das Argument "hättest du vorher wissen müssen" zählt also mal überhaupt nicht. Ich habe gewusst was im Fall einer RMA passiert und habe deshalb ausdrücklich einen Austausch verlangt. Hier wird der für den Händler günstigere Weg auf dem Rücken des Kunden ausgetragen, und das regt mich auf.
 
Es geht nicht nur um die 2-3 Tage, die durch den zusätzlichen Postweg verloren gehen. Es geht darum wie Händler mit ihren Kunden umgehen. Die Gewährleistung durch den Händler ist keine Option, sondern mein Recht als Käufer.
Der Händler hat für Nachbesserung gegenüber dem Kunden zu sorgen. Und speziell in einem Fall wie meinem sollte das kein Problem sein, da die Soundkarte beim Händler derzeit verfügbar ist. Wenn ich mein Austauschgerät habe ist es mir völlig egal was die mit der defekten Karte machen, die können sie ruhig zum Hersteller schicken. Das geht mich aber nichts mehr an.
Dann hast Du das Prinzip der "Nachbesserung" nicht ganz verstanden, denn der Händler hat natürlich auch das Recht, erst mal zu prüfen, ob er denn überhaupt ein durch die Gewährleistung abgedeckter Defekt vorliegt, bei dem er eine Nachbesserung sorgen muss. Es kann ja auch etwas dran sein, was der Kunde (zB falscher Einbau oder Fallenlassen) oder ein externer Einfluss (zB Überpannung vom Netzteil) schuld war. Und wenn er das vor Ort nicht selber prüfen kann, hat er auch das Recht, die erst mal vom Hersteller prüfen zu lassen. und wenn DANN der Defekt als Produktmangel bestätigt wird, DANN muss er Dir - je nach dem, was Du vorher angegeben hast - eine neue Karte zusenden, das Geld zurückgeben oder eine Reparatur durchführen (und wenn die nicht möglich ist halt eine der anderen beiden Methoden erneut dem Kunden anbieten).

Der Shop muss Dir aber nicht einfach SOFORT eine neue Karte schicken, nur weil DU ihm sagst "die ist defekt, und ich wünsche die Nachbesserung in Form einer Ersatzkarte".

Bei Dir kann es dann im besten Falle sein, weil Du schon vorher gesagt hast, dass Du Ersatz willst und keine Reparatur oder Geld zurück, dass die Dir eine neue zusenden, sobald der Hersteller einen Defekt bestätigt, der vom Gewährleistungsrecht als Mangel gilt, d.h der Shop muss dann nicht warten, bis der Hersteller die Karte zurückschickt.


Es GIBT natürlich Shops, die Dir ein neues Produkt zuschicken oder das Geld zurückgeben, obwohl sie den Defekt nicht geprüft haben oder nur einen Kurzcheck und eine Sichtprüfung vorgenommen haben. Aber das ist kein "muss", sondern wäre ein sehr zuvorkommender Service.


Vielleicht hast Du sogar Glück, und der Hinweis mit der RMA ist rein formal, eine neue Karte aber bereits unterwegs oder wird gerade vorbereitet? Ich hatte mal bei Logitech ne defekte Fernbedienung, da bekam ich eine Meldung über eine RMA-Nummer, die mir schon mal zugeteilt wurde, und dann eine Mail, dass das Modell XY mein Modell "ersetzen" würde - ich dachte dann, dass es meine auf dem Markt nicht mehr gibt und ich mir eine neue kaufen soll, wenn ich die RMA nicht durchführen will - und ne Stunde später kam eine Mail, dass eine neue Fernbedienung Modell XY per UIPS zu mir unterwegs sei - ohne dass ich die alte überhaupt wegschicken musste... ^^
 
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Siehe Nacherfüllung – Wikipedia
Nacherfüllung bedeutet, dass der Verkäufer die mangelhaft gelieferte Sache entweder repariert, bzw. Einzelteile austauscht/austauschen lässt (Nachbesserung) oder eine neue Sache liefert (Nachlieferung). Liegen die Voraussetzungen des Nacherfüllungsanspruches vor, so hat der Käufer die Wahl, ob er Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache verlangt, es sei denn, dass dies unverhältnismäßig wäre (§ 439 Abs. 3 BGB). Grundsätzlich ist der Käufer an seine Wahl nicht gebunden, solange der Verkäufer noch nicht nacherfüllt hat.

Und den Artikel empfehle ich Dir auch: "Die Abzocke mit der RMA: Warum Einzel- und Internet-Händler lieber alles auf Garantie machen!" - Ein Kommentar von Clemens Gäfgen
 
ja und? Wo steht denn da bitte, dass der Händler sofort nach Erhalt ohne Prüfung Dir was neues zusenden muss? ^^ I Gegenteil "Liegen die Voraussetzungen des Nacherfüllungsanspruches vor, so hat der Käufer die Wahl... " => die Voraussetzungen können aber ja erst nach einer Prüfung vorliegen, das ist doch logisch, oder? ^^


Da geht es doch um was völlig anderes und für Deinen Fall (noch) absolut unpassend: in dem einen Fall hat einer GAR nichts zu seinen Wünschen gesagt und wochenlang auf das Ende der RMA gewartet und dann noch eine "gebrauchte" SSD oder eine Rückzahlung weit unterhalb des Kaufpreises angeboten bekommen. In der Situation bist du doch (noch) gar nicht! Und im zweiten Fall hat der Kunde halt gleichzeitig eine klare Frist gesetzt - das hast DU aber nicht - oder? Und selbst wenn: die Frist muss ja angemessen sein, und wenn die RMA nur sagen wie mal ne Woche dauert, dann ist ja noch alles paletti.

NOCH hast du ehrlich gesagt nicht den kleinsten Hauch zu meckern ;)
 
...und wenn die RMA nur sagen wie mal ne Woche dauert, dann ist ja noch alles paletti.

Nein, ist es nicht. Weil eine RMA kein Austausch ist.
Nach Deiner Logik wäre jeder Austausch eines defekten Geräts selbstverständlich mit einer RMA verbunden.

Und der Händler hat geprüft. Mir wurde mitgeteilt dass (O-Ton) "eine Reparatur bzw. Austausch der eingesendeten Ware durch uns (den Händler) nicht vorgenommen werden konnte."

Dass eine Reparatur durch den Händler nicht möglich ist ist logisch.
Stellt sich nur die Frage warum ein Austausch nicht möglich war. Da warte ich gerade auf eine Antwort.

NOCH hast du ehrlich gesagt nicht den kleinsten Hauch zu meckern ;)
Achso, dass meine Schreiben völlig ignoriert werden ist natürlich vorbildlicher Umgang mit Kunden. :B


Und noch der Vollständigkeit halber:
Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadensersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 Satz 1 BGB).
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, ist es nicht. Weil eine RMA kein Austausch ist.
Nach Deiner Logik wäre jeder Austausch eines defekten Geräts selbstverständlich mit einer RMA verbunden.
Nein, nicht selbstverständlich, das hab ich nie gesagt - aber in vielen Fällen kannst Du ohne den Weg über den Hersteller, formal also eine RMA, nicht feststellen, ob ein Defekt vorliegt, bei dem der Kunde "Recht hat". und manche Shops sind halt auch so kundenfreundlich, dass sie außer bei klar sichtbarer Kundenschuld sofort Ersatz liefern bzw. Geld zurückgeben, das ist aber keine Pflicht.

Und der Händler hat geprüft. Mir wurde mitgeteilt dass (O-Ton) "eine Reparatur bzw. Austausch der eingesendeten Ware durch uns (den Händler) nicht vorgenommen werden konnte."

....Da warte ich gerade auf eine Antwort.
Jo, und da kann es eben ganz simpel sein, dass der Fall nicht eindeutig genug ist und/oder man es vor Ort nicht genau genug checken kann, und daher der Check, also die RMA beim Hersteller, ganz einfach.

Achso, dass meine Schreiben völlig ignoriert werden ist natürlich vorbildlicher Umgang mit Kunden. :B
Was haben die denn ignoriert?

Die Frage ist auch immer, was für ein Shop es ist, was für Fragen man stellt, die vlt eh in den FAQ stehen und wieviel die zu tun haben. Größere Shops bekommen teils tausende mails pro tag und viele mit Fragen wie "Wann kommt Produkt XY" oder "wo ist meine Bestellung?" ohne Namen und ohne zu einem Kunden passende emailadresse usw., da kann eine Antwort auf eine berechtigte Anfrage auch mal nicht innerhalb von 1-2 Tagen erfolgen.

und so oder so: niemand sagt doch, dass hier alles "vorbildlich" läuft - aber zwischen nicht-vorbildlich und "durchschnittlicher Service" und "schlechter Service" oder gar "die Kundenrechte missachten" sind jeweils RIESENunterschiede.


und zu Deinem letzten Link: da geht es IMHO um was anderes. Da geht es darum, dass ein Händler die Ware einschicken will, um sie reparieren zu lassen, obwohl der Kunde Ersatz will. Damit ist aber nicht gemeint, dass der Händler auf KEINEN Fall die Ware erst einsenden darf. Es geht da nur darum, dass der KUNDE die Wahl zwischen Reparatur oder Ersatz hat und nicht der Shop,

Schließlich steht dort ja, DASS der Kunde das Wahlrecht hat, und dann steht dort "DAHER ist die Praxis des Einschickens..." - da geht es also nur um das Wahlrecht, um mehr nicht. Das hat sicher vor allem bei sehr teuren Dingen Relevanz, wenn zB jemand ein Auto reklamiert, wird der Händler sicher lieber eine Reparatur versuchen wollen.

So wie Du das bei wiki interpretierst, MUSS ja jeder Shop dem Kunden SOFORT Ersatz liefern, sobald der Kunde was zurücksendet und Ersatz fordert, egal was am Produkt dran sein könnte (mal von klaren mechanischen Schäden abgesehen) - das kannst Du ja wohl besten Willen nicht glauben, dass das der Händler machen MUSS, oder?


An Deine Stelle würd ich einfach mal abwarten, und wenn es natürlich lange dauert, hast Du jedes Recht, auf eine schelle Klärung zu beharren. Aber ansosten: ein Shop, der wirklich SOFORT neue Ware zusendet, hat einfach nur ein Super-Service, aber auf keinen Fall ist das die Pflicht des Shops.


*edit* PS: wenn es einer wirklich 100pro ganz sicher weiß, lass ich mich gern eines besseren belehren, aber es erscheint mir absolut unschlüssig, dass die Kundenrechte so weit gehen, dass ein Shop wirklich sofort Ersatz zusenden muss, wenn es nicht direkt ersichtlich ist, ob nun wirklich ein Mangel im Gewährleistungs-Sinne vorliegt - denn wenn das so wäre, würde man doch ÜBERALL, auch in allen RatgeberSendungen, Verbraucherzentrale-Websites usw.. ganz klar und deutlich empfehlen: "Verlangen Sie einfach eine Ersatzlieferung, dann bekommen sie ohne wenn und aber sofort Ersatz." ^^
 
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Was haben die denn ignoriert?
Ich hab dem Händler gegenüber ganz deutlich erklärt was ich möchte und erwarte, und zwar einen Austausch.
Ausserdem habe ich darum gebeten mir Bescheid zu geben wenn dies nicht möglich sein sollte, damit ich mich selbst um die RMA kümmern kann. Ich hatte ja schließlich schon Kontakt mit dem Hersteller.


und zu Deinem letzten Link: da geht es IMHO um was anderes.
Du machst mich fertig. :-D Da geht's um nix anderes. :B

Da geht es darum, dass ein Händler die Ware einschicken will, um sie reparieren zu lassen, obwohl der Kunde Ersatz will. Damit ist aber nicht gemeint, dass der Händler auf KEINEN Fall die Ware erst einsenden darf. Es geht da nur darum, dass der KUNDE die Wahl zwischen Reparatur oder Ersatz hat und nicht der Shop
Sag ich doch.^^

Schließlich steht dort ja, DASS der Kunde das Wahlrecht hat, und dann steht dort "DAHER ist die Praxis des Einschickens..." - da geht es also nur um das Wahlrecht, um mehr nicht. Das hat sicher vor allem bei sehr teuren Dingen Relevanz, wenn zB jemand ein Auto reklamiert, wird der Händler sicher lieber eine Reparatur versuchen wollen.
BGB - Einzelnorm

Ich habe das Recht Austausch der Ware zu verlangen. Kann der Händler dieser Forderung nicht nachkommen, hat er dies gegenüber dem Kunden, also mir, zu begründen. Das ist Gesetz, nichts was man sich zurechtbiegen kann.^^
Und nichts anderes habe ich vom Händler verlangt. Ich bat um schriftliche Mitteilung falls ein Austausch nicht möglich ist.

Also entweder wurde mein Wunsch mutwillig ignoriert oder man hat meine Ausführungen erst gar nicht gelesen. Beides ist schlechter Kundenservice. Da gibt es auch nichts dran zu beschönigen.


Ist ja nicht so dass ich diesen Händler jetzt hasse und 50 negative Bewerungen im Internet hinterlasse. :-D
Ich wollte einfach nur meinem Unmut Luft machen, weil ich mich als Kunde schlecht behandelt fühle.
 
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Ich habe das Recht Austausch der Ware zu verlangen. Kann der Händler dieser Forderung nicht nachkommen, hat er dies gegenüber dem Kunden, also mir, zu begründen. Das ist Gesetz, nichts was man sich zurechtbiegen kann.^^
Aber es ist doch noch lange nicht so weit, dass der Händler der Forderung nicht nachgekommen ist, denn nur weil er die Karte einschickt heißt das ja noch lange nicht, dass er Dir NICHT dann doch eine neue Karte schickt, sobald bestätigt wird, dass die Karte einen nicht von Dir verursachten Defekt hat.

Und nichts anderes habe ich vom Händler verlangt. Ich bat um schriftliche Mitteilung falls ein Austausch nicht möglich ist.

Also entweder wurde mein Wunsch mutwillig ignoriert oder man hat meine Ausführungen erst gar nicht gelesen. Beides ist schlechter Kundenservice. Da gibt es auch nichts dran zu beschönigen.
Nochmal: es geht um Austausch vs SOFORTIGEN Austausch - du scheinst ja letzteres zu verlangen, aber darauf hast Du doch IMO eben kein Anrecht, da der Shop die Ware ja erst prüfen darf. Und das macht "man" eben über den Hersteller, wenn man sich als Händler nicht sicher ist oder es nicht selber prüfen kann (oder nicht will aus Kostengründen, was dann eben ein nicht so doller Service wäre), daher die RMA. Bei Deine Wiki-Zitat geht es aber darum, dass der Shop eine RMA macht und dann ggf. das gleiche, aber reparierte Produkt dem Kunden geben will, obwohl der Kunde an sich klipp und klar Ersatz wollte. Das ist bei Dir ja (noch) gar nicht der Fall.

Ich wollte einfach nur meinem Unmut Luft machen, weil ich mich als Kunde schlecht behandelt fühle.
is ja auch okay, ich wollte Dir nur verständlich machen, dass an sich bisher alles absolut okay abläuft - nicht mega-kundenfreundlich, aber völlig normal. Damit Du vlt nicht mehr so sauer bist ;)

Ich weiß ja auch nicht, wie alt Deine Karte ist und was das Problem ist - zB hab ich mal ne Grafik-Karte bei hardwareversand reklamiert, die schon nach dem Kauf irre aufdrehte bei 3D-Last - da hab ich nah 5 tagen das Geld wieder auf dem Konto gehabt. Wäre die Karte schon ein Jahr alt gewesen, hätten die die aber vlt eingeschickt.

Um welchen Shop geht es denn, wenn man fragen darf?
 
Einen sofortigen Austausch habe ich nicht verlangt, auch keine Frist gesetzt. Das muss man als Käufer aber auch nicht.
Aber egal wie viele Artikel ich zu dem Thema lese, nirgendwo ist die Rede davon dass der Händler bei einer Nachlieferung zuerst eine RMA durchführen darf um den Mangel vom Hersteller bestätigen zu lassen. Das wäre auch totaler Unfug, weil in der gleichen Zeit hab ich schon längst selbst die RMA mit dem Hersteller abgewickelt und ein repariertes oder sogar neues Produkt.

Hier hab ich noch zwei interessante Seiten gefunden:
Verkäufer verneint Wahlrecht auf Neulieferung/Nachlieferung bei Nacherfüllung - JuraForum.de
(letzter Post)

Gewährleistung: IT-Rechtsinfo.de

Der Händler ist Caseking, ist ja kein Geheimnis. Ich war bis jetzt sehr zufrieden mit Caseking (hab aber auch nie den Service an Anspruch nehmen müssen) und habe eigentlich auch weiterhin vor dort einzukaufen. Ausser die Sache entwickelt sich wider Erwarten zum Desaster.^^

Das Problem mit der Soundkarte ist übrigens folgendes:
http://extreme.pcgameshardware.de/s...ub-out-ist-ploetzlich-sehr-leise-schwach.html
 
Einen sofortigen Austausch habe ich nicht verlangt, auch keine Frist gesetzt. Das muss man als Käufer aber auch nicht.
Aber egal wie viele Artikel ich zu dem Thema lese, nirgendwo ist die Rede davon dass der Händler bei einer Nachlieferung zuerst eine RMA durchführen darf um den Mangel vom Hersteller bestätigen zu lassen.
Steht denn drin, dass er das NICHT darf? Hab ich bisher noch nie gelesen. Also um das zu betonen: einfach zum Prüfen, NICHT um statt des Ersatzes eine Reparatur durchführen zu lassen.

Das wäre auch totaler Unfug, weil in der gleichen Zeit hab ich schon längst selbst die RMA mit dem Hersteller abgewickelt und ein repariertes oder sogar neues Produkt.
das ist KEIN Unfug, weil es ja sein kann, dass der Händler direkt sieht, dass Du zurecht reklamierst und dann sofort Ersatz schickt. zudem hast Du grad in Sachen Rücktritt vom Kaufvertrag nur gegenüber dem Shop Rechte. In Streitfällen bekommst Du vlt die Karte vom Hersteller einfach zurück und sitzt dann blöd da, denn die RMA zählt für den Shop nicht. Der Shop aber - wenn du es direkt über den Shop abwickelst - MUSS, wenn er einen Defekt wirklich vorgefunden hat, Dir beweisen, dass Du NICHT selber schuld warst, zumindest in den ersten 6 Monaten nach Kauf, was ja bei Dir der Fall ist. Da sind Deine Rechte viel stärker als gegenüber dem Hersteller. Deswegen raten die Verbraucherzentralen usw. an sich ja auch immer dazu, es über den Shop abzuwickeln.

Schneller wird es zudem idR eh nicht gehen, wenn Du es selber in die RMA schickt, weil die RMA für Händler oft schneller abläuft als die für Privatkunden.


letzter Post? Da geht es um die Rücksendekosten ^^ und den ganzen Thread will ich jetzt nicht lesen - am Anfang geht es aber ganz klar um einen ganz anderen Sachverhalt, nämlich dass der Shop auf eine Reparatur beharrt.

Für mich bleibt es dabei: wenn nicht klar ist, ob der Defekt nicht um Nutzer verursacht wurde oder die Ware vlt gar nicht defekt ist (kann ja ein Treiberproblem oder anderer Software-Konflikt sein), ist es völlig abwegig, dass der Shop einfach so sofort Ersatz leisten muss ^^
 
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Sorry, vorletzter Post, #7. ;)

Und für mich bleibt es dabei, dass der Händler für Austausch sorgen muss. Nur wenn dies aufgrund unverhältnißmäßig hoher Kosten für den Verkäufer nicht möglich ist, dann kann er auf Reparatur / RMA bestehen, muss dies aber gegenüber dem Kunden begründen.

Unsere unterschiedlichen Sichtweisen haben wir ja jetzt ausführlich erläutert. :top: Ich schlage vor wir belassen es vorerst dabei, dann können die anderen auch mal wieder was in dem Thread posten. Die trauen sich ja anscheinend nicht. :-D
 
Ganz großer Mist bei uns daheim, genauer im Kinderzimmer.
Hinter dem Kleiderschrank und Sideboard hat sich Schimmel gebildet. Musste eben die Rückwände abschrauben und sofort entsorgen, danach direkt die Schränke gesäubert und desinfiziert. Hoffe ich kann die Möbel noch retten, muss mir aber dazu die Meinung von meinem Schwiegervater einholen, dem ist vor Ewigkeiten Ähnliches passiert. Der wird wohl einschätzen können ob und wie man die Möbel entsprechend behandelt, ehe wir neue Sperrholz-Rückwände beim Baumarkt besorgen.

Hoffe inständig dass nicht alles auf dem Müll muss, nach gerade mal 1 1/2 Jahren.

:pissed:
 
Sorry, vorletzter Post, #7. ;)

Und für mich bleibt es dabei, dass der Händler für Austausch sorgen muss. Nur wenn dies aufgrund unverhältnißmäßig hoher Kosten für den Verkäufer nicht möglich ist, dann kann er auf Reparatur / RMA bestehen, muss dies aber gegenüber dem Kunden begründen

Das ist klar, mein Punkt ist einfach nur, dass der Shop natürlich erst prüfen darf, ob wirklich ein Defekt vorliegt. Und ob er dafür REIN FORMAL eine Hersteller-"RMA" nutzt, ist seine Sache. Das bedeutet ja eben noch lange nicht, dass er Deinen Wunsch ignoriert und stur auf eine Reparatur beharrt, was in den ganzen Beispielen der Fall war. Du hängst Dich IMHO da zu sehr daran auf, dass da nun von "RMA" die Rede ist, obwohl es faktisch bisher nichts anderes ist als wenn die Dir mitgeteilt hätten "ein Tausch ist noch nicht möglich, da der Defekt noch geprüft wird" - und das wäre wiederum völlig legitim, man hat Dir doch noch lange nicht den Tausch verweigert, sondern bisher an sich nur mit anderen Worten mitgeteilt, dass du Dich noch gedulden musst, weil die das erst noch prüfen lassen.

Aber lassen wir es, berichte einfach mal, was dann dabei rauskam. :-D


@Sauerlandboy: desinfizieren reicht AFAIK da nicht, vor allem bei den Wänden. Da muss man schon was abtragen, und wenn es bei den Schränken nur um Sperrholz-Rückseiten geht, dann kauf lieber neue, ist ja nun auch nicht so teuer ^^ ansonsten solltest Du lieber Fachleute bestellen. Sonst hast Du das nach kurzer Zeit schon wieder.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist klar, mein Punkt ist einfach nur, dass der Shop natürlich erst prüfen darf, ob wirklich ein Defekt vorliegt. Und ob er dafür REIN FORMAL eine Hersteller-"RMA" nutzt, ist seine Sache. Das bedeutet ja eben noch lange nicht, dass er Deinen Wunsch ignoriert und stur auf eine Reparatur beharrt, was in den ganzen Beispielen der Fall war. Du hängst Dich IMHO da zu sehr daran auf, dass da nun von "RMA" die Rede ist, obwohl es faktisch bisher nichts anderes ist als wenn die Dir mitgeteilt hätten "ein Tausch ist noch nicht möglich, da der Defekt noch geprüft wird" - und das wäre wiederum völlig legitim, man hat Dir doch noch lange nicht den Tausch verweigert, sondern bisher an sich nur mit anderen Worten mitgeteilt, dass du Dich noch gedulden musst, weil die das erst noch prüfen lassen.
Was Dir anscheinend nicht klar ist, ist dass sich der Händler durch die RMA komplett aus der Verantwortung nimmt.
O-Ton Händler:
Der Hersteller bzw. Lieferant wird die Ware Instand setzen, austauschen oder gutschreiben.
Der Händler wählt natürlich bevorzugt diesen Weg, da er so keinerlei Kosten hat. Er muss ja keine Neuware abgeben.

Aber lassen wir es, berichte einfach mal, was dann dabei rauskam. :-D
Klar, werd ich machen.^^


@Sauerlandboy: desinfizieren reicht AFAIK da nicht, vor allem bei den Wänden. Da muss man schon was abtragen, und wenn es bei den Schränken nur um Sperrholz-Rückseiten geht, dann kauf lieber neue, ist ja nun auch nicht so teuer ^^ ansonsten solltest Du lieber Fachleute bestellen. Sonst hast Du das nach kurzer Zeit schon wieder.
Naja, kommt drauf an. Wenn das nur oberflächlich ist, die Stelle auf der Wand mit Chlorreiniger abwaschen. Funktioniert ganz gut, hab ich auch schon gemacht. Da schimmelt auch nichts mehr nach. Chemiekeule ftw! :B
 
Isopropanol 70% hilft auch Wunder, wenn es nur oberflächlich ist.

Wir hatten das Problem mal an der Wand hinter dem Sofa, weil dieses zu nah dran stand. Ging zum Glück alles von der Tapete und kam nicht wieder.

Nur kein Essig nehmen. Das hilft zwar erst einmal, gibt dem Schimmel dann aber neues Futter.
 
Das Seltsame ist nur, dass an den Zimmerwänden nichts zu sehen ist. Auch hinter der Fußleiste nicht, obwohl sich der Schimmel in Fußhöhe an den Möbeln gebildet hat. Vielleicht war der Abstand zwischen den Schränken und der Wand zu knapp, so dass keine genügende Luftzirkulation vorherrschte, aber ich schätze eher, dass der Grund eher der ist, dass die Möbel an den Haus-Außenwänden stehen, welche ja kälter sind als die Innenwänden. Ergo staut sich unten mehr kalte Luft. Schätze wir werden die Position der Schränke mit dem des Kinderbettes wechseln, damit Derartiges nicht noch mal passiert.

Muss aber zugeben, an sowas habe ich nie gedacht. Wohl auch, weil ich bis eben keine Schimmelprobleme in der Wohnung kannte.
 
Was Dir anscheinend nicht klar ist, ist dass sich der Händler durch die RMA komplett aus der Verantwortung nimmt.
Wieso "komplett aus der Verantwortung" ? Der Shop sagt Dir doch bisher erst mal nur, was eine RMA bedeutet, vlt sogar einfach nur per Standardsatz. Sobald der Shop wiederum erfährt, dass der Hersteller tauschen, reparieren oder gutschreiben will, weiß der Shop, dass die Reklamation berechtigt war und kann dir DANN deinem Wunsch entsprechend eine neue Karte aus seinem Bestand zusenden, und den Rest wickelt der Shop mit der Hersteller für sich selber ab.

Erst wenn er trotz Deiner Forderung keine neue zusendet, sondern der Hersteller sie reparieren konnte und er dir DIE dann wieder zusendet will, ist es nicht mehr okay.


Der Händler wählt natürlich bevorzugt diesen Weg, da er so keinerlei Kosten hat. Er muss ja keine Neuware abgeben.
Also, erst mal muss in der Deinem Fall so oder so Neuware abgeben, wenn Deine Reklamation berechtigt ist - die Frage ist nur, wann er das tun muss. Er spart sich mit der RMA lediglich die Mühe und Kosten einer eigenen Überprüfung, aber ansonsten spart er rein gar nichts. Denn wenn die Karte wirklich berechtigterweise reklamiert wird, dann bekommt er ja vom Hersteller eine neue oder eine Gutschrift, d.h. +/- Null, er hat Dir eine nagelneue abgegeben und selber eine nagelneue bekommen bzw. kann sie mit der Gutschrift nachkaufen. Schlimmstenfalles bekommt die reparierte Karte zurück, die er Dir aber eh nicht geben darf, wenn Du Ersatz verlangt hat, und muss die Karte mit Verlust als "aus Reparatur zurück" verkaufen.

Wenn Dir aber direkt eine neue zuschickt, ist es entweder für ihn an sich fast das gleiche, aber er hat er immer das Risiko, dass Deine reklamierte Karte gar nicht defekt im Gewährleistungssinne war. Stell Dir vor, die schicken Dir eine nagelneue dieser überteuerten ;) Karte und bekommen selber vom Hersteller später dann Deine alte wieder, ohne dass der Defekt gefunden wurde. Dann können die Deine Karte wenn überhaupt nur mit einem fetten Nachlass (weniger als für eine "reparierte Karte" ) wieder verkaufen, haben eine nagelneue Karte zu 100% als Verlust PLUS den entgangenen Gewinn für die Karte und dazu noch die Verwaltungskosten und Versandkosten - da werden die sicher ne fette Party feiern vor Freude ;)
 
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Dass während 12 Stunden so ziemlich alles von COMPUTEC lahme gelegt war.
Was war denn da los?
 
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