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Danke dir für den Hinweis, aber bereits der zweite Satz ist im Grunde der Knackpunkt:
[...]Etwas anderes solle nur dann gelten, wenn das rechtsgeschäftliche Handeln eindeutig und zweifelsfrei der gewerblichen bzw. freiberuflichen Tätigkeit zuzuordnen ist.
Alternate.de argumentiert ja, dass ich nicht ohne Grund vier Stück bestellt habe um, als Beispiel, meine PCs hier in der Kanzlei aufzurüsten. Das ich selbst nie vier Stück bestellt habe bestreitet Alternate ja auch weiterhin.
Betrachtet man die Sache nüchtern, würde ich bei einer Bestellung per Hand (!) von vier Stück auch von einer gewerblichen Nutzung ausgehen, vorallem wenn Rechnungs- und Lieferadresse identisch sind.
Mich ärgert ja nur massiv der Ablauf dieser Bestellung bzw. das Verhalten von Alternate ...