Wärter? Was für Wärter? Bezeichnest du Exar-K etwa als Zoowärter?
![]()
Wärter? Was für Wärter? Bezeichnest du Exar-K etwa als Zoowärter?
![]()
Guck Dir nochmal genau seinen Nick an.
![]()
Es ginge auch ein Wort mit Arsch und Mod statt Wärter wenn euch das Lieber wäre?
Es ginge auch ein Wort mit Arsch und Mod statt Wärter wenn euch das Lieber wäre?
Es ginge auch ein Wort mit Arsch und Mod statt Wärter wenn euch das Lieber wäre?
Hey, mal nicht so unentspannt hier! So machst Du Dich sicherlich nicht beliebt.![]()
Hey, mal nicht so unentspannt hier! So machst Du Dich sicherlich nicht beliebt.![]()
...dass auf der E3 bisher keine neuen AAA RPGs angekündigt wurden.
Deus Ex Mankind Divided im August und Mass Effect Andromeda nächstes Jahr und das wars für die nächsten zwei Jahre, oder wie?
...dass auf der E3 bisher keine neuen AAA RPGs angekündigt wurden.
Deus Ex Mankind Divided im August und Mass Effect Andromeda nächstes Jahr und das wars für die nächsten Monate, oder wie? Ziemlich dürftig...
...dass auf der E3 bisher keine neuen AAA RPGs angekündigt wurden.
Deus Ex Mankind Divided im August und Mass Effect Andromeda nächstes Jahr und das wars für die nächsten Monate, oder wie? Ziemlich dürftig...
I know (Torment kommt ja auch noch), aber das würde ich jetzt nicht als AAA bezeichnen. Ich meinte damit schon ein RPG mit shiny graphics...Ach, Obsidian kommt doch bald mit Tyranny.![]()
Meinungsfreiheit und Hausrecht sind verschiedene Paar Schuhe.Redefreiheit Verstößt gegen die Forenregeln?
Na dann Gute Nacht.
Meinungsfreiheit und Hausrecht sind verschiedene Paar Schuhe.
Also in der AfD wird man damit gleich ParteivorstandAbgesehen davon ist "Beleidigung" eigentlich nirgends zulässige Meinungsäußerung
Abgesehen davon ist "Beleidigung" eigentlich nirgends zulässige Meinungsäußerung, es sei denn, der Urheber kann ganz klar satirische Absicht nachweisen - klappt aber auch nicht immer.
Oder der Adressat entspricht klar den Kriterien der Beleidigung.Abgesehen davon ist "Beleidigung" eigentlich nirgends zulässige Meinungsäußerung, es sei denn, der Urheber kann ganz klar satirische Absicht nachweisen - klappt aber auch nicht immer.
Oder der Adressat entspricht klar den Kriterien der Beleidigung.
Wer sich wie ein Arsc... verhält, den darf man imo auch so nennen.![]()