• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Was mich gerade aufregt (der durchschnittliche PC-Zocker)

Das Problem ist, wenn man tatsächlich auf die Forderungen von Geiselnehmern eingeht, schafft man dadurch Präzedenzfälle. Wenn andere potentielle Geiselnehmer lernen, dass eine solche Strategie funktioniert, werden sie diese auch häufiger einsetzen - so jedenfalls die vorherrschende Meinung.
 
Das stimmt tatsächlich, siehe hier, Seite 7/8
http://www.deathrow-usa.us/FaktenTodesstrafeUSA.pdf

Vorallem, wenn man schon das bezweifelt sollte man sich schon mal informiert haben: Die Unterbringung ist eine andere da die nicht mit anderen Inhaftierten zusammen sind und die Zellen "besser" ausgestattet sind und die Prozesskosten sind höher
Das Dokument ist ziemlicher Müll. Davon mal abgesehen hab ich doch geschrieben dass die Aufwände, die derzeit für Todesstrafen betrieben werden, die Kosten in die Höhe treiben. Also genau das was auch in dem Dokument steht. Würde man die Todesstrafe schnell und einfach durchsetzen, könnte man durchaus Kosten sparen. Nochmal: Ich will hier nicht die Todesstrafe anpreisen wegen möglichen Kostenersparnissen. Die Todesstrafe hat vor allem immer das Problem dass auch Fehlurteile möglich sind und ist allein schon deshalb inakzeptabel. Aber dass z.B. eine schnelle Enthauptung sofort nach dem Urteil teurer wäre als lebenslange Haftunterbringung kann mir keiner erzählen. Ich wette für die Vollstreckung des Urteils würden sich sogar Freiwillige finden, die das umsonst machen. :B :S

ganz billiger versuch, der zum Glück bei mir nicht funktioniert
Ja, würde ich, mit Terroristen wird nicht verhandelt

Billiger Versuch? :O
Sorry, Du hast einfach nur leicht reden als nicht betroffener.
Ich glaub Dir nicht dass Du immer noch stur auf Deinem "Es wird nicht verhandelt" Standpunkt verharrst wenn Du persönlich betroffen wärst.
Niemandem glaube ich so eine Aussage.
 
In den Staaten gibt es X mal lebenslang. Da kann man sich so gut führen wie man will. Dann kommt man wirklich nur mit den Beinen voran aus dem Knast raus. In der Holzkiste versteht sich.....
 
Das Problem ist, wenn man tatsächlich auf die Forderungen von Geiselnehmern eingeht, schafft man dadurch Präzedenzfälle. Wenn andere potentielle Geiselnehmer lernen, dass eine solche Strategie funktioniert, werden sie diese auch häufiger einsetzen - so jedenfalls die vorherrschende Meinung.
Die große Frage ist immer: WER entscheidet überhaupt über Verhandlungen? Dazu gehört schon eine Menge Mut (und noch mehr Rückgrat, wenn es am Ende in einer Katastrophe endet). Ich könnte und würde das nicht entscheiden wollen.
 
Das Problem ist, wenn man tatsächlich auf die Forderungen von Geiselnehmern eingeht, schafft man dadurch Präzedenzfälle. Wenn andere potentielle Geiselnehmer lernen, dass eine solche Strategie funktioniert, werden sie diese auch häufiger einsetzen - so jedenfalls die vorherrschende Meinung.
Da ist schon was dran. Siehe Piraterie. Zahl ihnen 2 Millionen für ein Schiff, beim nächsten verlangen sie dann 5, usw.
Trotzdem behaupte ich dass jeder seinen Standpunkt diesbezüglich ändert wenn man selbst betroffen ist.
Natürlich kann man leicht den harten Hund raushängen lassen wenn man zu Hause vor dem Rechner hockt und sich über ein theoretisches Szenario auslässt.
Aber man wenn die eigene Frau im TV sieht, wie ihr von Terroristen eine Machete an den Hals gehalten wird... da sagt doch keiner "Es wird nicht verhandelt, auch wenn ihr meine Frau vor laufender Kamera enthauptet".
 
lebenslänglich bedeutet auch hierzulande zunächst mal genau das, was das wort auch aussagt. eine vorzeitige entlassung ist allerdings in der tat möglich.
 
Und die Todesstrafe würde imho die radikalen Gruppierungen schrittweise schädigen und Ausschalten.

Nein, an dem zahlenmäßigen Bestand radikaler Gruppen würde die Einführung der Todesstrafe rein gar nichts ändern.

@ Zitat von Le Pen: War klar, dass sowas von ihr kommt. Jetzt direkt nach dem Anschlag gibt es vermutlich leider genug Idioten, die darauf anspringen und ihr zustimmen. Die Situation in Bezug auf Rechtxextremismus in Frankreich ist ja sowieso mehr als kritiksch, das wird in nächster Zeit wohl leider nur noch schlimmer werden :|
 
lebenslänglich bedeutet auch hierzulande zunächst mal genau das, was das wort auch aussagt. eine vorzeitige entlassung ist allerdings in der tat möglich.

Falsch Lebenslang bedeutet 25 Jahre Haftzeit, lebenslänglich 15 Jahre Haftzeit. Abzgl. eventuell möglicher Haftverkürzungen (gute Führung, Sozialprognosen). Zumindestens wenn sich diese Einstellung in den letzten Jahren nicht geändert hat. Einzige Möglichkeit zu verlängern ist eine anschließende Sicherungsverwahrung. Und da gibt es in letzter Zeit auch Diskussionen über die Dauer und zukünftige Möglichkeiten.
 

nein, nicht falsch.
du hast leider keine ahnung - sorry.

jetzt mal unter uns:
wie kommst du eigentlich auf die idee, jemanden belehren zu wollen, wenn du selbst weniger als überhaupt keine ahnung hast?
 
Zuletzt bearbeitet:
lebenslänglich bedeutet auch hierzulande zunächst mal genau das, was das wort auch aussagt. eine vorzeitige entlassung ist allerdings in der tat möglich.

Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber in der Praxis kommen "lebenslang" Verurteile im Schnitt nach 20 Jahren frei.

Afaik gibt es in der Bundesrepublik nur zwei Fälle, bei denen Gefangene wirklich "lebenslang" einsaßen bzw. noch einsitzen. Der eine war Heinrich Pommerenke, der bis zu seinem Tod fast 50 Jahre einsaß, der andere Hans-Jürgen Neumann, der immer noch einsitzt.

Edit:

Alsooo, *lufthol*, zwischen "lebenslang" und "lebenslänglich" gibt es keinerlei Unterschied. Die einzige Besonderheit an "lebenslänglich" ist, dass es umgangssprachlich verwendet wird; Juristen sprechen immer von "lebenslang".

Wie ich vorher schon geschrieben habe, ist "lebenslang"(oder "-länglich) nur dadurch definiert, dass es mindestens 15 Jahre dauert, ansonsten ist die Dauer der Strafe unbestimmt.

In der Praxis sind's aber im Schnitt eben um die 20 Jahre.
 
Wieso redet man dann einmal von lebenslang und einmal von lebenslänglich und oft mit diesen beiden von mir genannten Werten verbunden ? Den einzigen Häftling von dem ich gehört habe, der tatsächlich ohne Sicherungsverwahrung lebenslang saß war Rudolf Heß. Beim Rest (sogar bei den RAF-Terroristen, die sich vorher nicht in Stammheim selbst weggeblasen haben) habe ich die Freilassung mitbekommen.
 
Wieso redet man dann einmal von lebenslang und einmal von lebenslänglich und oft mit diesen beiden von mir genannten Werten verbunden ? Den einzigen Häftling von dem ich gehört habe, der tatsächlich ohne Sicherungsverwahrung lebenslang saß war Rudolf Heß. Beim Rest (sogar bei den RAF-Terroristen, die sich vorher nicht in Stammheim selbst weggeblasen haben) habe ich die Freilassung mitbekommen.

Lebenslang ist mindestens 15 Jahre, kann aber unbegrenzt sein, zudem kann AFAIK schon am Anfang als Mindestdauer mehr als 15 Jahre festgelegt werden. Und nach 15-20 Jahren gibt es eben SEHR viele Leute, bei denen klar ist, dass sie ihr Verbrechen eingesehen haben und wieder für die Gesellschaft "zulässig" sind, nicht zuletzt weil viele dann deutlich gereift sind allein wegen des Alters. Ein Hess zB wäre selbst dann, wenn er 100% ehrlich reumütig gewesen wäre, nicht zumutbar für die Gesellschaft gewesen. Bei den RAF-Terroristen scheint das eben - zum Teil ja auch nach mehreren Anträgen zur Freilassung - dann angenommen worden zu sein.
 
Der Brand ist entfacht und es war ja auch nur eine Frage der Zeit bis so etwas passiert.
Frankreich ist da sehr Nationalistisch eingestellt, ich hoffe nur das es keinen Übergreifen Flächenbrand jetzt in Frankreich gibt.
Solche Anschläge sind natürlich genauso widerwärtig und zu verurteilen.
 
Wieso redet man dann einmal von lebenslang und einmal von lebenslänglich und oft mit diesen beiden von mir genannten Werten verbunden ?

http://www.jurawiki.de/VRI/Strafen

Unter Punkt 13.

Stimmt, Rudolf Heß gibt es auch noch. Aber selbst mit den anderen beiden Beispielen, die ich genannt haben, sind lebenslange Haftstrafen IM WORTSINN die absolute Ausnahme.

Zum Thema RAF: Die Täter hatten tatsächlich so etwas wie eine Lobby. Wenn Du ein sozial völlig isolierter (das fließt sogar tatsächlich in die Bewertung ein!) Einzelgänger bist, hast Du eine gewisse Chance, tatsächlich bis zum Lebensende gesiebte Luft zu atmen. Bist Du dagegen gut vernetzt, bildest Dich in Strafvollzug weiter und nutzt alle Resozialisierungsangebote, ist es nicht unwahrscheinlich nach den 15 "Pflichtjahren" auch bei "Lebenslänglich" wieder freizukommen.
 
Wieso redet man dann einmal von lebenslang und einmal von lebenslänglich und oft mit diesen beiden von mir genannten Werten verbunden ? Den einzigen Häftling von dem ich gehört habe, der tatsächlich ohne Sicherungsverwahrung lebenslang saß war Rudolf Heß. Beim Rest (sogar bei den RAF-Terroristen, die sich vorher nicht in Stammheim selbst weggeblasen haben) habe ich die Freilassung mitbekommen.

vielleicht solltest du dich weniger auf hören-sagen verlassen, sondern vorher mal die fakten checken. ;)
rudolf heß wurde übrigens (logischerweise) nicht von einem bundesdeutschen gericht verurteilt und hat sich -nur der vollständigkeit halber- letztendlich ebenfalls selbst gerichtet.
 
Ich weiß. Das war der Nürnberger Kriegsgerichtshof. Das ist nichts neues. Zumal Heß aber schon ungefähr seit 1942 als Kriegsgefangener einsaß (nach seiner Verhaftung in GB, wo er zu einer Geheimmission - soweit bekannt der Versuch der Verhandlungen eines separaten Waffenstillstands - unterwegs gewesen war) und er eigentlich erst im Nachgang 1946 verurteilt worden war.

Allerdings hätte man nach der langen Zeit die Rechtslage nach bundesdeutschem Recht auch anpassen können. Denn was beim Nürnberger Kriegsgerichtsprozess abging war nicht alles Recht. Da spielte auch ein Teil Rache der Siegermächte durchaus eine Rolle mit. Und in Heß` Fall hätte ich an seiner Stelle in dem Zustand wohl auch den Freitod gewählt. Wobei das mit dem Freitod auch so eine Sache war die nicht 100%ig geklärt ist.

Aber die Diskussion über das Thema Heß bzw. den Nürnberger Kriegsgerichtsprozess würde hier zu sehr ausufern. Allein die Bücher die ich über das Thema besitze (alle Dokumente und Gesprächsprotokolle im Nachdruck) umfassen mehr als 36.000 Seiten.

Und spätestens nach Übergabe der Souveränität hätten die Alliierten Spandau auch an die BRD (respektive Westberlin) übergeben müssen.
 
rudolf heß wurde übrigens (logischerweise) nicht von einem bundesdeutschen gericht verurteilt und hat sich -nur der vollständigkeit halber- letztendlich ebenfalls selbst gerichtet.

Ja, vollkommen richtig. Ich habe (irrigerweise) angenommen, dass Hess/Spandau irgendwann in den frühen 80ern der Verantwortlichkeit der bundesdeutschen Justiz überstellt wurde. War aber anscheinend nicht der Fall, sondern Heß war bis zu seinem Tod Gefangener der Allierten.

Edit: @MichaelG:

Nö, hätte man eben nicht. Es gab ja immer wieder Initiativen, Heß freizulassen, aber aufgrund der wohl recht komplizierten Zuständigkeiten kam es nie zu einem Ergebnis. Heß war ja dann auch der letzte Gefangene, der in Spandau einsaß - und nach seinem Tod wurde das Gefängnis geschlossen und abgerissen.
 
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