Rdrk710
Hobby-Spieler/in
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Naja, du hast bewiesen, dass Raubkopien nicht dem Tatbestand des Diebstahls nach dem Strafgesetzbuch entsprechen. Damit ist für mich noch nicht widerlegt, dass es sich bei dem Fall, dass etwa Blu Rays gezogen werden, die gerad emal neu sind, wie ich schrieb, um geistiges Eigentum handelt, welches gestohlen wurde/wird. Juristisch geshen ein Verstoß gegen das Urheberrecht, moralisch schlicht Dienbstahl.
Der Fernsehsender, der den Film ausstrahlt, hat die "Lizenz" dagegen legal erworben, und damit ist das recht zur Veröffentlichung eingeschlossen. Bei gerippten Blu rays ist das schilcht und ergreifend nicht der Fall. Kleiner, aber feiner Unterschied, wie ich finde.
Dass dein GEZ- Vergleich nicht hilft weißt du selbst.
Was eigentlich dein Punkt ist möchte ich wissen, wenn du doch auch zustimmst, dass raubkopieren grundsätzlich falsch ist? NMichts anderes haben hier doch alle gesagt?
Der Fernsehsender, der den Film ausstrahlt, hat die "Lizenz" dagegen legal erworben, und damit ist das recht zur Veröffentlichung eingeschlossen. Bei gerippten Blu rays ist das schilcht und ergreifend nicht der Fall. Kleiner, aber feiner Unterschied, wie ich finde.
Dass dein GEZ- Vergleich nicht hilft weißt du selbst.
Was eigentlich dein Punkt ist möchte ich wissen, wenn du doch auch zustimmst, dass raubkopieren grundsätzlich falsch ist? NMichts anderes haben hier doch alle gesagt?