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    Forenregeln


    Vielen Dank

Spiele und Jugendschutz

SCUX am 03.11.2007 23:28 schrieb:
Kearns am 03.11.2007 21:18 schrieb:
Also:
Jugendschutz und ihre Folgen senken die Aggresivität der Jugendlichen, aber das allein genügt nicht,

natürlich genügt es nicht, aber es ist unumgänglich

Unumgänglich ja, aber nur wenn du wirklich daran glaubst, dass Killerspiele gefährlich Agrressiv machen, und für mich ist das nicht so, bin ich etwa Aggressiv ? Kenn auch keinen der so ist.


denn man kann sich schwer vorstellen, dass Killerspiele, so wie sie genanntr werden, allein dafür verantwortlich sind.
hat das jemals Einer gesagt :confused: [/quote]

Das hat zwar keiner gesagt, aber wenn man etwas durchblick hat sollte man merken, dass NUR auf die PC Spiele bezogen wird.

Angenommen ein kleiner junge hoppst fröhlich durch den Wald im Sonnenschein, kommt zuhause an und er bekommt ein "Killerspiel" als ablenkung in di hände. Daraufhin steht der Junge nach dem Spiel auf, holt sich automatisch ein Messer (Schleicht evtl. auch am boden:-D und sucht sich ein opfer
Ein bisschen übertrieben nicht?
sicher, er müsste schon über Jahre hinweg spielen, ohne bzw mit einem kaputten soziale_Leben ;) (wie die es bei den Täter so üblich war) .
Wenn ein Kind in der Blüte seiner Fantasie täglich mit Waffen handtiert muss er ja was an der Klatsche griegen.[/quote]

Genau, übertrieben. Und jezt denk mal gaaanz Scharf nach,wie es die politiker darstellen. Wenn man denen ne Weile Zuhört denkt man irgendwann dass "Killerspiele" eine Todsünde sind.

Das heißt also, dass PC spiele nicht Grundlegend wichtig dafür sind( lediglich weiterer tropfen im Fass, wenn überhaupt) ob ein Jugendlicher eine Gewalttat begeht oder nicht.

völlig richtig, und deshalb brauchen wir den Jugendschutz :] [/quote]

Schau nach oben, mein erster Satz

Vlie wichtiger sind hier die folgenden Faktoren:
-Genuss von Drogen, beinträchtigung des Urteilsvermögen dadurch
-alltäglicher Stress, zu viel Druck , Geldprobleme
-psychische schäden durch zu wenig Aufmerksamkeit, keine Erfolge im Alltag.
auch das stimmt, deshalb sind Drogen ja auch verboten, Stress, Druck, Gelbprobleme kommen aus dem eigenen Umfeld und können weder verboten noch staatlich geändert werden (leider) [/quote]

Drogen SIND verboten, aber wird das eingehalten? NEIN und anstatt auf solche "kleinen torpfen" zu achten sollte man lieber den Schutz vor Drogen Garantieren und verschärfen, anstatt was harmloses hochzuheben.

Und somit wären wir also zu meinem Vorschlag gekommen, dass man nicht einfach irgendwas für solche massaker als Ursache nehmen und der bevölkerung, als ein zeichen des Staates, er tue etwas, vor die füßre zu werfen, sondern viel eher den Handel von Waffen verschärfen (damit wären auch probleme wie Schießereien usw. gelöst) sollte.
find ich gut :top: [/quote] [/quote]

Tu ich auch :top:

Edit: Ich hab was vergessen, ab aber leider keine Zeit :hop:
 
Kearns am 08.11.2007 17:28 schrieb:
Drogen SIND verboten, aber wird das eingehalten? NEIN und anstatt auf solche "kleinen torpfen" zu achten sollte man lieber den Schutz vor Drogen Garantieren und verschärfen, anstatt was harmloses hochzuheben.
Drogenkonsum ist nicht verboten, nur der Besitz. Aber ich weiß nicht, wie du darauf kommst, dass das nicht kontroliiert wird. Vielleicht könntest du das näher erläutern.

Im übrigen bin ich der Meinung, dass du genau auf der gegenläufigen Richtung zu "den Politikern" fährst. Die sagen, Killerspiele sind schuld und gehören verboten. Du sagst, es gibt auch andere Gründe, also soll man sich doch nur um die kümmern. Drogenbesitz ist verboten, Deutschland hat eins der schärfsten Waffengesetze; es wird sich also durchaus auch um die anderen Ursachen gekümmert. Die Wahrheit liegt doch wie immer in der Mitte. Brutale Spiele gehören nicht in Kinderhände und dafür muss der Gesetzgeber auch sorgen, wenn die Eltern leider in großem Maße versagen. Ich denke aber, wir alle sind uns einig, dass erwachsene Menschen nicht im Vorbeigehen mit bevormundet werden dürfen. Dieses Ziel ist aber nicht dadurch zu erreichen, indem man alles von der Hand weißt und selbst unvernünftig "argumentiert".
 
Yaso_Kuuhl am 08.11.2007 19:41 schrieb:
Brutale Spiele gehören nicht in Kinderhände und dafür muss der Gesetzgeber auch sorgen, wenn die Eltern leider in großem Maße versagen.
Das stimmt und ist meiner Ansicht nach DAS Defizit überhaupt. Wenn ich hier kurz anbringen darf, was ich vor ein paar Tagen in der Softwareabteilung des hiesigen Müllers erleben musste. Ein kleiner Junge, ungefähr mittleres Grundschulalter steht vor dem Spieleregal und schaut sich ganz interessiert GTA: Vice City an. Als ich gerade gehen will, also ein paar Minuten später, hat er das Spiel aus dem Regal genommen und zeigt es gerade seiner Mutter, eine stark übergewichtige Frau, der man ihren Stumpfsinn schon ansehen kann. Der Junge erklärt das Spielprinzip: "Also hier kann man da dann so fahren und rumlaufen, da dann schießen und halt auch sterben... (dann bettelnder Ton) Krieg ich das bitte? Weil der Max hat das auch." Die Mutter nimmt das Spiel, schaut es sich kurz ernsthaft an und geht zur Kasse...

Ich denke dem ist nichts hinzuzufügen. Solange es solche Eltern gibt, ist eine echter Jugendschutz wohl utopisch.
 
machbetmachallabett am 08.11.2007 19:49 schrieb:
Yaso_Kuuhl am 08.11.2007 19:41 schrieb:
Brutale Spiele gehören nicht in Kinderhände und dafür muss der Gesetzgeber auch sorgen, wenn die Eltern leider in großem Maße versagen.
Das stimmt und ist meiner Ansicht nach DAS Defizit überhaupt. Wenn ich hier kurz anbringen darf, was ich vor ein paar Tagen in der Softwareabteilung des hiesigen Müllers erleben musste. Ein kleiner Junge, ungefähr mittleres Grundschulalter steht vor dem Spieleregal und schaut sich ganz interessiert GTA: Vice City an. Als ich gerade gehen will, also ein paar Minuten später, hat er das Spiel aus dem Regal genommen und zeigt es gerade seiner Mutter, eine stark übergewichtige Frau, der man ihren Stumpfsinn schon ansehen kann. Der Junge erklärt das Spielprinzip: "Also hier kann man da dann so fahren und rumlaufen, da dann schießen und halt auch sterben... (dann bettelnder Ton) Krieg ich das bitte? Weil der Max hat das auch." Die Mutter nimmt das Spiel, schaut es sich kurz ernsthaft an und geht zur Kasse...

Ich denke dem ist nichts hinzuzufügen. Solange es solche Eltern gibt, ist eine echter Jugendschutz wohl utopisch.
Da hätte ich als Verkäufer (wenn ich denn Verkäufer wäre) die Dame gefragt, ob SIE die ersten Teile auch kenne. Ohne Vorkenntnisse sei das Spiel unspielbar und unfair schwer. Dann ihre Reaktion abwarten und ggf das Spiel einbehalten. Ein wenig Menschenkenntnis dürfte man doch haben, oder? Eine Frau, die anscheinend "stumpfsinnig" ist und ein Balg am Ärmel hat, wird kaum die Zeit finden (zwischen Rauchen, Saufen und Kind anschreien :finger : ) mal eben GTA zu zoggen. Und außerdem kann man sich denken, dass es für das Kind ist. Von daher finde ich, sollten nur die jenigen Spiele verkaufen, die sich im Metier auskennen. Ein erfahrener Spieler und Spieleverkäufer hätte den Braten sicherlich gerochen und das Spiel nicht verkauft, wenn er denn seriös ist...
 
Zubunapy am 08.11.2007 21:02 schrieb:
machbetmachallabett am 08.11.2007 19:49 schrieb:
Yaso_Kuuhl am 08.11.2007 19:41 schrieb:
Brutale Spiele gehören nicht in Kinderhände und dafür muss der Gesetzgeber auch sorgen, wenn die Eltern leider in großem Maße versagen.
Das stimmt und ist meiner Ansicht nach DAS Defizit überhaupt. Wenn ich hier kurz anbringen darf, was ich vor ein paar Tagen in der Softwareabteilung des hiesigen Müllers erleben musste. Ein kleiner Junge, ungefähr mittleres Grundschulalter steht vor dem Spieleregal und schaut sich ganz interessiert GTA: Vice City an. Als ich gerade gehen will, also ein paar Minuten später, hat er das Spiel aus dem Regal genommen und zeigt es gerade seiner Mutter, eine stark übergewichtige Frau, der man ihren Stumpfsinn schon ansehen kann. Der Junge erklärt das Spielprinzip: "Also hier kann man da dann so fahren und rumlaufen, da dann schießen und halt auch sterben... (dann bettelnder Ton) Krieg ich das bitte? Weil der Max hat das auch." Die Mutter nimmt das Spiel, schaut es sich kurz ernsthaft an und geht zur Kasse...

Ich denke dem ist nichts hinzuzufügen. Solange es solche Eltern gibt, ist eine echter Jugendschutz wohl utopisch.
Da hätte ich als Verkäufer (wenn ich denn Verkäufer wäre) die Dame gefragt, ob SIE die ersten Teile auch kenne. Ohne Vorkenntnisse sei das Spiel unspielbar und unfair schwer. Dann ihre Reaktion abwarten und ggf das Spiel einbehalten. Ein wenig Menschenkenntnis dürfte man doch haben, oder? Eine Frau, die anscheinend "stumpfsinnig" ist und ein Balg am Ärmel hat, wird kaum die Zeit finden (zwischen Rauchen, Saufen und Kind anschreien :finger : ) mal eben GTA zu zoggen. Und außerdem kann man sich denken, dass es für das Kind ist. Von daher finde ich, sollten nur die jenigen Spiele verkaufen, die sich im Metier auskennen. Ein erfahrener Spieler und Spieleverkäufer hätte den Braten sicherlich gerochen und das Spiel nicht verkauft, wenn er denn seriös ist...
Ich hab leider nicht mehr gesehen, ob sie es letztlich gekauft hat oder ob der Verkäufer das so erlaubt hat. Klar, so müsste er handeln, aber es gibt einfach zu viele Trantüten, die USK für eine Modemarke halten und jedem alles verkaufen.
 
Zubunapy am 08.11.2007 21:02 schrieb:
Von daher finde ich, sollten nur die jenigen Spiele verkaufen, die sich im Metier auskennen. Ein erfahrener Spieler und Spieleverkäufer hätte den Braten sicherlich gerochen und das Spiel nicht verkauft, wenn er denn seriös ist...
Irgendwer müßte das mit den erfahrenen Spieleverkäufern dann aber auch durchsetzen, was letztlich wahrscheinlich auch wieder per Gesetz erfolgen müßte. Wäre ein alternativer Weg für den Jugendschutz, weil es ja letztendlich auch eine Aufklärung der Eltern durch den Verkäufermit sich bringen würde.

In der Praxis wäre das aber fast unmöglich umzusetzen. Bei Saturn, Mediamarkt etc. hat die Kontrolle darüber, was verkauft wird ja nur die Dame (oder einer der wenigen Herren) an der Kasse. Die verkauft aber auch alles andere, also unter anderem auch Filme, für die sie auch wieder Expertin sein müßte. Alternative wäre höchstens, dass Spiele nur noch in Fachgeschäften verkauft werden, die ähnlich limitiert sind wie Apotheken. Aber da tauchen wieder tausend andere Schwierigkeiten auf...
 
Im übrigen bin ich der Meinung, dass du genau auf der gegenläufigen Richtung zu "den Politikern" fährst. Die sagen, Killerspiele sind schuld und gehören verboten. Du sagst, es gibt auch andere Gründe, also soll man sich doch nur um die kümmern. Drogenbesitz ist verboten, Deutschland hat eins der schärfsten Waffengesetze; es wird sich also durchaus auch um die anderen Ursachen gekümmert. Die Wahrheit liegt doch wie immer in der Mitte. Brutale Spiele gehören nicht in Kinderhände und dafür muss der Gesetzgeber auch sorgen, wenn die Eltern leider in großem Maße versagen. Ich denke aber, wir alle sind uns einig, dass erwachsene Menschen nicht im Vorbeigehen mit bevormundet werden dürfen. Dieses Ziel ist aber nicht dadurch zu erreichen, indem man alles von der Hand weißt und selbst unvernünftig "argumentiert". [/quote]

Nein, anscheinend hast du mich nicht verstanden, ich hab nicht gesagt das Killerspiele (sofern sie existieren) nicht verboten gehören. Ich hab lediglich gesagt, dass man im falle des Amoklaufes zusehr auf die sowieso schon strengen Jugendschutzgesetze im bezug auf PC Spiele eingeht .. Das heißt,
dass meiner Meinung nach die Lehrer, Freunde, Verwandte aufpassen sollten, anstatt in ganz Deutschland bei allen Jugendlichen durchzugreifen.

Außerdem noch: "Deutschland hat eins der schärfsten Waffengesetze; es wird sich also durchaus auch um die anderen Ursachen gekümmert." Dann erklär mir mal bitte, wie die Amokläufer genau an die Waffen gekommen sind. Die "Waffengesetze" sind also nicht streng genug (ich kenn mich da nicht so gut aus, dürfen Jugendliche Waffen besitzen? :B ).

Also nochmal, versteht mich nicht falsch, ich will keineswegs dass die Jugendschutzgesetze ganz abgeschafft werden, aber meiner meinung nach sollte man das auf ein bestimmtes alter begrenzen, je nachdem wie Psychisch labil eine Altersgruppe ist.

"also soll man sich doch nur um die kümmern"
Wo hab ich geschrieben dass man sch NUR um die anderen Ursachen kümmern sollte? Noch ein letzes mal, weil du's bist: Es wird sich dafür, dass die anderen Urachen die Ursachen der"Killerspiele" überwiegen, zu viel auf die Killerspiele konzentriert, anstatt auf Punkte wie Sozialn Kontakt usw.

Mfg Kearns
 
Kearns am 09.11.2007 19:10 schrieb:
Nein, anscheinend hast du mich nicht verstanden, ich hab nicht gesagt das Killerspiele (sofern sie existieren) nicht verboten gehören. Ich hab lediglich gesagt, dass man im falle des Amoklaufes zusehr auf die sowieso schon strengen Jugendschutzgesetze im bezug auf PC Spiele eingeht .. Das heißt,
dass meiner Meinung nach die Lehrer, Freunde, Verwandte aufpassen sollten, anstatt in ganz Deutschland bei allen Jugendlichen durchzugreifen.

Außerdem noch: "Deutschland hat eins der schärfsten Waffengesetze; es wird sich also durchaus auch um die anderen Ursachen gekümmert." Dann erklär mir mal bitte, wie die Amokläufer genau an die Waffen gekommen sind. Die "Waffengesetze" sind also nicht streng genug (ich kenn mich da nicht so gut aus, dürfen Jugendliche Waffen besitzen? :B ).

"also soll man sich doch nur um die kümmern"
Wo hab ich geschrieben dass man sch NUR um die anderen Ursachen kümmern sollte? Noch ein letzes mal, weil du's bist: Es wird sich dafür, dass die anderen Urachen die Ursachen der"Killerspiele" überwiegen, zu viel auf die Killerspiele konzentriert, anstatt auf Punkte wie Sozialn Kontakt usw.
Du hast bei deinem vorherigen Posting geschrieben, dass man ANSTATT auf kleine Tröpfchen zu achten, lieber den Schutz vor Drogen garantieren sollte. Wenn du nicht das gemeint hast, was du gesagt hast, mußte ich dich wohl missverstehen. Dann sind wir im Grunde genommen ja auch fast derselben Meinung.

Ich bin auch dafür, dass Freunde, Eltern etc. aufpassen müssen. Die haben mit Abstand die besten Möglichkeiten, festzustellen, ob einer neben der Spur fährt. Nur leider versagen die ja offensichtlich immer wieder. Und dass die Ausrede Killerspiele ist bei den Medien und Politikern viel zu beliebt ist, sehe ich ja absolut genauso.

Mit dem Waffengesetz kenne ich mich auch nicht so aus, glaube aber nicht, dass Jugendliche selbst Waffen besitzen dürfen. Soweit ich mich erinnere hatte einer der Amokläufer in Deutschland den Waffenschrank seines Vaters aufgebrochen. Was will man da noch machen? Waffen komplett verbieten? Geht nicht wegen Jägern etc. und wäre wahrscheinlich genauso effektiv wie das "Killerspielverbot". Im Zweifelsfall kommen die Leute dran.

Ich bin daher der Meinung, dass man solche Amokläufe nicht verhindern kann. Dass soll nicht heißen, dass man es nicht versuchen soll, weil die Zahl zu verringern ist schon ein Erfolg. Aber eine lückenlose Kontrolle und Prävention ist nach meiner Meinung illusorisch. Jeden zu kontrollieren haben in der Geschichte ja nicht mal wirkliche Überwachungsstaaten geschafft. Aber darüber diskutieren wir ja in einem anderen Thread. :)
 
nun mein senf zu diesen thema ich bin alt so ungefähr 31 also der jugendschutz ist berechtig und es liegt häuftig an den eltern die es nicht wissen das das spiel oder film nicht für kinder geegnet sind ich find das man den läden vorschreibt an wen man dieses produkt verkauft das würde aber wieder die stimmen der verfassung stören aber wenn man den bestraft der an kinder diese produkte verkauft dann wär endlich ruhe und die dähmliche bevormundung der deutschen spieler hat nen ende und so mancher alter gamer müsste sich die normalen versionen im ausland leihen kaufen oder ................. was verblödung angeht ist meine meinung eher das umfeld in dem man aufwächst und hat meist garnichts mit den medien zu tun das man deswegen auf die jagt nach menschenopfer geht amok oder in der schule ein massaker anrichtet hat meisst persöhnliche gründe und man ist seelich gestört und allein freunde die zu sein scheinen und andere die einen bescheissen dehnen kommen solche gedanken
ich bin seit langen gamer habe viele spiele gesehen und ne menge an horrorfilmen gesehen und natürlich haus der tausend leichen itchi sehr krank oder andere filme an spielen wie quake 2 quake4 oder cs source ist nichts brutales
die liste der spiele die ich schon gespielt habe ist lang aber ich hatte nie das gefühl gehabt das ich ein massaker anrichten könnte meisst könnt ich den entwicklern erschiessen wegen manch fehlerhaftes engine problem oder das script das die gegner steuert oft wissen die genau wo man ist und das nervt jedes auswendig lernen wie der gegner sich verhällt im krieg weiss man ja auch nicht ob der feind weiss wo de bist erst wen man sich verrät ist man einer übermacht gegnüber voher ist das nur zufall
nun ja ein gesetz das die wirtschaft verantwortlich macht wer ein produkt kriegt ist effektiver als jeder jugendschutz der nur den erwachsenden nervt und auch den verkauf von spielen verändert
den eltern sollte man erklären und auch verständlich machen das wenn sie etwas kaufen das für ein kind nicht geeignet ist das es problemen mit dem jugendamt gibt das wird helfen
und das die usk oder die bundesprüfstelle für jugendgefährende medien dann nur sachen in den index kommen die was mit prokagadanda zu tun haben gewaltverhärlichkeit zu tun haben dies ist in den meisten spielen für erwachsende eher nicht der fall kein entwickler würden nie eine vergewaltätigung versoften oder das mutwillige töten von frauen also unnötige aggression das würd ich als jugendgefährdent nennen und natürlich die verharmlosung von gewallt also das man wenn man jemanden erschiesst der dann wieder aufsteht und nichts hat oder kinder zeigen die genötigt werden dies würd ich sagen hat was mit jugendgefährdung zu tun erwachsende können dies meisst zumindest unterscheiden und deswegen ist ein werbeverbot für die medien angebracht aber der verkauf sollte in normaklen läden möglich sein und wie gesagt die verkäufer müsen darauf hinweisen und wen nötig ablehnen dies weiterzugeben wenn feststeht das dies für einen minderjähringen abgegeben wird der dies nicht verkraftet und falsche schlüsse zieht
ich selbst hab nichts dagengen wenn der jugendschutz verändert wird aber nicht zu lasten der erwachsenden spieler die werden auch älter und werden eltern

hörrt euch die texte von eisregen an sehr makaber und meisst nichts gegen canibal corbse oder six feet under oder aoen oder ......... nee menge anderer metal bands diese texte fodern auch einen an sich an sachen zu tun die man nicht will
tötet jemand deswegen einen menschen oder tier zum spass
 
Kearns am 09.11.2007 19:10 schrieb:
(sofern sie existieren)
Du hast nie Hitman gespielt, oder? Ich finde den Ausdruck "Killerspiel" durchaus treffend. Was spiele ich denn in Crysis, Hitman oder Stalker? Jemanden, der tött. Man könnte auch sagen "mordet" (engl to kill). Also sind Egoshooter Mörderspiele (engl Killergames).
 
byaliar am 09.11.2007 23:48 schrieb:

Sorry, wenn ich jetzt mal offtopic gehe, aber wenn Du möchtest, dass irgendjemand Deinen Text über die dritte Zeile hinaus liest, solltest Du evlt. hier und da mal einen Punkt setzen.
70 Zeilen ohne ein Satzzeichen - da kriegt man ja Augenkrebs...
Nichts für Ungut.

@topic: Jugendschutz fängt für mich da an, wenn (z.B. in Schulen oder sogar schon Kindergärten) sowas wie "Medienumgangsschulungen" eingeführt werden. Das Problem ist, denke ich, dass viele ihre Spiel- oder Filmerfahrungen zu sehr mit der Realität in Verbindung bringen. Das ist bei den meisten zwar nicht so ausgeprägt, dass sie konkret etwas "nachspielen", aber bei einem von vorneherein gestörten Gemüt, tritt dann wohl der völlige Realitätsverlust ein.
Verbote bringen (leider) oft nicht allzu viel, daher sollte man eher versuchen, das Problem an der Wurzel zu packen und den Kindern kompetente Hilfe geben, zu verstehen, wie man allgemein mit derartigen Medien umzugehen hat. Da sind dann natürlich auch die Eltern gefragt, doch auch öffentliche Institutionen sollten unbedingt ebenfalls massiv daran beteiligt werden!
Dumm nur, dass sowas Geld kosten würde...

Grüsse
Otter
 
otterfresse am 10.11.2007 10:41 schrieb:
byaliar am 09.11.2007 23:48 schrieb:

Sorry, wenn ich jetzt mal offtopic gehe, aber wenn Du möchtest, dass irgendjemand Deinen Text über die dritte Zeile hinaus liest, solltest Du evlt. hier und da mal einen Punkt setzen.
70 Zeilen ohne ein Satzzeichen - da kriegt man ja Augenkrebs...
Nichts für Ungut.

@topic: Jugendschutz fängt für mich da an, wenn (z.B. in Schulen oder sogar schon Kindergärten) sowas wie "Medienumgangsschulungen" eingeführt werden. Das Problem ist, denke ich, dass viele ihre Spiel- oder Filmerfahrungen zu sehr mit der Realität in Verbindung bringen. Das ist bei den meisten zwar nicht so ausgeprägt, dass sie konkret etwas "nachspielen", aber bei einem von vorneherein gestörten Gemüt, tritt dann wohl der völlige Realitätsverlust ein.
Verbote bringen (leider) oft nicht allzu viel, daher sollte man eher versuchen, das Problem an der Wurzel zu packen und den Kindern kompetente Hilfe geben, zu verstehen, wie man allgemein mit derartigen Medien umzugehen hat. Da sind dann natürlich auch die Eltern gefragt, doch auch öffentliche Institutionen sollten unbedingt ebenfalls massiv daran beteiligt werden!
Dumm nur, dass sowas Geld kosten würde...

Grüsse
Otter

entschuldigung, die satzzeichen werd ich mal häufiger anwenden ,war in rage

nun die idee mit den medienuntericht könnt ein weg sein. geld sollte da eigentlich kein problem sein, eher ist es das verständniss der politiker die ihren haushalt damit nicht belasten wollen oder lönnen,und keine mehrheit im parlament kriegen. nähmlich ,an geld mangels es unseren staat dewegen nicht .Ob ein lehrer religon oder geschichte oder politik untericht macht -da kann man es ja unterbringen -im lehrplan--oder in einen seperaten untericht womit man wegen mangels kenntnisse des lehrers in einer zwickmühle läuft und stets einen guten fachmann oder frau braucht ,wegen der spezifischen fragen halt,ist egal.
ist halt ein politisches problem das man in der öffendlichkeit und geselschaft diskutieren müsste,und beschlüsse fordern mittels bürgerbegehr an den bundestag oder halt weil ja die länder dafür zuständigt sind ,halt an den landtag
 
Zubunapy am 10.11.2007 03:57 schrieb:
Kearns am 09.11.2007 19:10 schrieb:
(sofern sie existieren)
Du hast nie Hitman gespielt, oder? Ich finde den Ausdruck "Killerspiel" durchaus treffend. Was spiele ich denn in Crysis, Hitman oder Stalker? Jemanden, der tött. Man könnte auch sagen "mordet" (engl to kill). Also sind Egoshooter Mörderspiele (engl Killergames).

Womit man eigentlich bei dem Thema wäre, dass man eigentlich nicht tötet und man sich das bewusst machen sollte.
 
Hard-2-Get am 10.11.2007 19:26 schrieb:
Zubunapy am 10.11.2007 03:57 schrieb:
Kearns am 09.11.2007 19:10 schrieb:
(sofern sie existieren)
Du hast nie Hitman gespielt, oder? Ich finde den Ausdruck "Killerspiel" durchaus treffend. Was spiele ich denn in Crysis, Hitman oder Stalker? Jemanden, der tött. Man könnte auch sagen "mordet" (engl to kill). Also sind Egoshooter Mörderspiele (engl Killergames).

Womit man eigentlich bei dem Thema wäre, dass man eigentlich nicht tötet und man sich das bewusst machen sollte.
Richtig. Man spielt nur das Töten. Ein Kilelrspiel ist also im eigentlichen Sinne nichts negatives. Dennoch ist der Ausdruck durchaus treffend gewählt. Man sagt ja auch Jump and Run wenn man hüpft und Springt. Und Rennspiele sind spiele, in denen man Rennenfährt. Man fährt nicht wirklich Rennen. Jemand der regelmäßig GTR spielt, würde niemals als potenzieller Kontrahent für Formel1-Fahrer gelten. Warum man dies nun aber bei Killerspielern anders sieht, kann ich auch nicht sagen :-o
 
Zubunapy am 10.11.2007 22:00 schrieb:
Richtig. Man spielt nur das Töten.
und da junge Menschen nicht so richtig wissen was Sie da tun, dürfen Sie es auch nicht...und das ist auch gut so ;)
bitte keine vergleicht mit Wasserpistolen und Schneeballschlacht, der Unterschied zwischen "jemanden nass machen zu wollen" ODER "jemanden möglichst Realistischen, auf dem Bildschirm mit einer möglichst realistischen Waffe, möglichst realistisch umzunieten (natürlich wenns geht mit viel Blut) ist schon zu oft diskutiert worden :rolleyes:
 
SCUX am 10.11.2007 22:16 schrieb:
Zubunapy am 10.11.2007 22:00 schrieb:
Richtig. Man spielt nur das Töten.
und da junge Menschen nicht so richtig wissen was Sie da tun, dürfen Sie es auch nicht...und das ist auch gut so ;)
bitte keine vergleicht mit Wasserpistolen und Schneeballschlacht, der Unterschied zwischen "jemanden nass machen zu wollen" ODER "jemanden möglichst Realistischen, auf dem Bildschirm mit einer möglichst realistischen Waffe, möglichst realistisch umzunieten (natürlich wenns geht mit viel Blut) ist schon zu oft diskutiert worden :rolleyes:
Ich glaube kaum, dass ein KIND jemanden möglichst realistisch und möglichst gut animiert... den Rest hast du ja selbst geschrieben. Aber du hast natürlich recht. Kinder sollten diese Realitätsnähe nicht kennenlernen. Dafür reichen die Windungen in ihrem Gehirn einfach noch nicht aus.
 
Manchmal finde ich Jugendschutz oder besser gesagt Zensur in Spielen schon gut. Aber manchmal verstehe ich es einfach nicht. Zum Beispiel hier: http://img223.imageshack.us/img223/5724/goodcensorshipuy3.jpg

Das kommende Spiel namen Turning Point: Fall of Liberty von Codemasters. Im Internet sieht man bei diesem Spiel eine Flagge mit Hakenkreuz und eine andere mit so einem normalen "Militär"-Kreuz. Im Internet kursiert beides herum. Die Absicht dahinter verstehe ich dann eigentlich nicht mehr. Kann mir das einer erklären? :-o
 
Trickmaster am 13.11.2007 15:17 schrieb:
Manchmal finde ich Jugendschutz oder besser gesagt Zensur in Spielen schon gut. Aber manchmal verstehe ich es einfach nicht. Zum Beispiel hier: http://img223.imageshack.us/img223/5724/goodcensorshipuy3.jpg

Das kommende Spiel namen Turning Point: Fall of Liberty von Codemasters. Im Internet sieht man bei diesem Spiel eine Flagge mit Hakenkreuz und eine andere mit so einem normalen "Militär"-Kreuz. Im Internet kursiert beides herum. Die Absicht dahinter verstehe ich dann eigentlich nicht mehr. Kann mir das einer erklären? :-o

Das Hakenkreuz ist ein verfassungswiedriges Symbol und darf deswegen nicht verwendet werden. So einfach ist das.

€: Zitat von Onkel Wiki:
Die Darstellung des Symbols ist in Deutschland, Österreich, Frankreich und vielen anderen Staaten in Verbindung mit verfassungswidrigen Organisationen strafbar. Das Verwenden der Swastika zu friedlichen Glaubenszwecken, zwecks Darstellung im wissenschaftlichen Bereich sowie zur staatsbürgerlichen Aufklärung ist erlaubt.
In Österreich regelt das Verbotsgesetz 1947 den Umgang mit nationalsozialistischen Organisationen, Gedankengut und deren Symbolik und bestraft den Missbrauch.

In Deutschland bestimmt der § 86a des Strafgesetzbuches – StGB „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder

2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

§ 86

Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

(1) Wer Propagandamittel

1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,

2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,

3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder

4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
 
Hard-2-Get am 13.11.2007 19:13 schrieb:
Trickmaster am 13.11.2007 15:17 schrieb:
Manchmal finde ich Jugendschutz oder besser gesagt Zensur in Spielen schon gut. Aber manchmal verstehe ich es einfach nicht. Zum Beispiel hier: http://img223.imageshack.us/img223/5724/goodcensorshipuy3.jpg

Das kommende Spiel namen Turning Point: Fall of Liberty von Codemasters. Im Internet sieht man bei diesem Spiel eine Flagge mit Hakenkreuz und eine andere mit so einem normalen "Militär"-Kreuz. Im Internet kursiert beides herum. Die Absicht dahinter verstehe ich dann eigentlich nicht mehr. Kann mir das einer erklären? :-o

Das Hakenkreuz ist ein verfassungswiedriges Symbol und darf deswegen nicht verwendet werden. So einfach ist das.

€: Zitat von Onkel Wiki:
Die Darstellung des Symbols ist in Deutschland, Österreich, Frankreich und vielen anderen Staaten in Verbindung mit verfassungswidrigen Organisationen strafbar. Das Verwenden der Swastika zu friedlichen Glaubenszwecken, zwecks Darstellung im wissenschaftlichen Bereich sowie zur staatsbürgerlichen Aufklärung ist erlaubt.
In Österreich regelt das Verbotsgesetz 1947 den Umgang mit nationalsozialistischen Organisationen, Gedankengut und deren Symbolik und bestraft den Missbrauch.

In Deutschland bestimmt der § 86a des Strafgesetzbuches – StGB „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder

2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

§ 86

Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

(1) Wer Propagandamittel

1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,

2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,

3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder

4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
By the way Videogames zählen noch nicht als Kunst, deshalb gibts in spielen keine Hakenkreuze aber in Filmen.
 
Das kommende Spiel namen Turning Point: Fall of Liberty von Codemasters. Im Internet sieht man bei diesem Spiel eine Flagge mit Hakenkreuz und eine andere mit so einem normalen "Militär"-Kreuz. Im Internet kursiert beides herum. Die Absicht dahinter verstehe ich dann eigentlich nicht mehr. Kann mir das einer erklären? :-o
Turning Point:fall of liberty ist ja noch nicht drausen.Kann gut sein das das ein bild von einer früheren Version ist.
 
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