• Aktualisierte Forenregeln

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    Forenregeln


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    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

    Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!

Sony löscht etliche Filme, die ihr auf der Playstation gekauft habt

In Deutschland erwirbt man durch Kauf das Eigentum. Lizenz hin oder her, das ist Haarspalterei, aber man behält in jedem Fall eben auch diese Lizenz, die kann einem nicht weggenommen werden: §433 BGB
Alles was du schreibst ist komplett falsch. JEDER . EINZELNE . PUNKT. Kompletter Blödsinn!

Ein Blick auf aktuelle Gesetze und Gerichtsurteile hätte aber genügt, um dich zu belehren.

Ok, ich bin weder Anwalt noch habe ich extremen Durchblick was in allen Gesetzen drinsteht. Aber ich bin sicher du interpretierst das falsch. $433 bezieht sich auf den Sachkauf.

§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.



Der §453 vom BGB schliesst das aber bei digitalen Inhalten komplett aus. Softwareprodukte / Videos sind digitale Inhalte soweit ich weiss. Du erwirbst zwar als Eigentum (ggf.) einen Datenträger, Hülle, Pappkarton, Schmierzettel mit Product-Key oder sonstwas (die Sache) , aber immer noch nicht den Film / das Spiel der auf einem Datenträger gespeichert ist.

§ 453 Rechtskauf; Verbrauchervertrag über den Kauf digitaler Inhalte
(1) Die Vorschriften über den Kauf von Sachen finden auf den Kauf von Rechten und sonstigen Gegenständen entsprechende Anwendung. Auf einen Verbrauchervertrag über den Verkauf digitaler Inhalte durch einen Unternehmer sind die folgenden Vorschriften nicht anzuwenden:
1.
§ 433 Absatz 1 Satz 1 und § 475 Absatz 1 über die Übergabe der Kaufsache und die Leistungszeit sowie
2.
§ 433 Absatz 1 Satz 2, die §§ 434 bis 442, 475 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 bis 6 und die §§ 476 und 477 über die Rechte bei Mängeln.




Und für Vertragsvereinbarungen bezüglich Nutzungsrechten etc. gibt es eigene Gesetze. Bestimmt.

Danke für die Ausführlichkeit…war was Neues für mich dabei. ?

Da wäre ich vorsichtig. Glaub nicht alles was im Internet steht ;). Auch nicht mein Geschreibsel:-D

LG; Turtle
 
Bei mir gibt's da auch nichts zu holen. Aber mal wieder ein typischer Sony ***-move. Hochgradig unsympathisches Unternehmen. Und das sage ich nicht etwa aus Sichtweise eines Verwenders von Konkurrenzprodukten, sondern schlicht und ergreifend weil es so ist. Diese Aktion sagt doch mal wieder alles.
Das hat mit Sony an sich rein gar nichts zu tun.
 
Alles was du schreibst ist komplett falsch. JEDER . EINZELNE . PUNKT. Kompletter Blödsinn!

Ein Blick auf aktuelle Gesetze und Gerichtsurteile hätte aber genügt, um dich zu belehren.
Dann zeig uns doch mal das Urteil welches die Nutzerbedinungen der Plattformen als Rechtswidrig einstuft. Die waren bisher bei keinem Urteil Bestandteil und wurden auch nie beanstandet. Verstößt du dagegen ist dein Account eben weg, mit allen Games, wenn sie Lust dazu haben!
 
Ok, ich bin weder Anwalt noch habe ich extremen Durchblick was in allen Gesetzen drinsteht. Aber ich bin sicher du interpretierst das falsch. $433 bezieht sich auf den Sachkauf.

§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.



Der §453 vom BGB schliesst das aber bei digitalen Inhalten komplett aus. Softwareprodukte / Videos sind digitale Inhalte soweit ich weiss. Du erwirbst zwar als Eigentum (ggf.) einen Datenträger, Hülle, Pappkarton, Schmierzettel mit Product-Key oder sonstwas (die Sache) , aber immer noch nicht den Film / das Spiel der auf einem Datenträger gespeichert ist.

§ 453 Rechtskauf; Verbrauchervertrag über den Kauf digitaler Inhalte
(1) Die Vorschriften über den Kauf von Sachen finden auf den Kauf von Rechten und sonstigen Gegenständen entsprechende Anwendung. Auf einen Verbrauchervertrag über den Verkauf digitaler Inhalte durch einen Unternehmer sind die folgenden Vorschriften nicht anzuwenden:
1.
§ 433 Absatz 1 Satz 1 und § 475 Absatz 1 über die Übergabe der Kaufsache und die Leistungszeit sowie
2.
§ 433 Absatz 1 Satz 2, die §§ 434 bis 442, 475 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 bis 6 und die §§ 476 und 477 über die Rechte bei Mängeln.




Und für Vertragsvereinbarungen bezüglich Nutzungsrechten etc. gibt es eigene Gesetze. Bestimmt.



Da wäre ich vorsichtig. Glaub nicht alles was im Internet steht ;). Auch nicht mein Geschreibsel:-D

LG; Turtle
Das bezieht sich auf gewerbliche Kaufverträge. D.h. alles ab dem dritten Absatz ist unerheblich und gilt nicht für Endkunden.

Was du beachten musst sind Kaufverträge mit Konsumenten. Dazu gibt es ein gültiges BGH Urteil von 2007, a la du kaufst ein Buch nicht wegen dem Paper sondern wegen dem Inhalt. Medien benötigen einen Datenträger (egal welcher Art) der ist aber nur Zweckmittel und nicht das, weswegen du etwas kaufst.

Hier steht das noch mal gut erklärt: https://www.anwaltscontor.de/software-als-sache/
Dann zeig uns doch mal das Urteil welches die Nutzerbedinungen der Plattformen als Rechtswidrig einstuft. Die waren bisher bei keinem Urteil Bestandteil und wurden auch nie beanstandet. Verstößt du dagegen ist dein Account eben weg, mit allen Games, wenn sie Lust dazu haben!
Es gibt kein Urteil dazu, weil das noch nie passiert ist. Was passiert ist, dass Cheater, Beleidiger etc. aus einzelnen Spielen ausgeschlossen wurden, die sie gekauft haben. Das ist aber eben wieder Recht des Anbieters, da du nur den Client gekauft hast aber nicht den Server. Hat das Spiel einen Offline-Part kannst du den weiter nutzen.
 
Das bezieht sich auf gewerbliche Kaufverträge. D.h. alles ab dem dritten Absatz ist unerheblich und gilt nicht für Endkunden.

Was du beachten musst sind Kaufverträge mit Konsumenten. Dazu gibt es ein gültiges BGH Urteil von 2007, a la du kaufst ein Buch nicht wegen dem Paper sondern wegen dem Inhalt. Medien benötigen einen Datenträger (egal welcher Art) der ist aber nur Zweckmittel und nicht das, weswegen du etwas kaufst.

Hier steht das noch mal gut erklärt: https://www.anwaltscontor.de/software-als-sache/

Es gibt kein Urteil dazu, weil das noch nie passiert ist. Was passiert ist, dass Cheater, Beleidiger etc. aus einzelnen Spielen ausgeschlossen wurden, die sie gekauft haben. Das ist aber eben wieder Recht des Anbieters, da du nur den Client gekauft hast aber nicht den Server. Hat das Spiel einen Offline-Part kannst du den weiter nutzen.
Wenn Steam dein Account banned, bringt dir auch kein offline part mehr was, weil du dich nicht mehr verbinden kannst, was er aber alle paar Tage braucht, sonst haste Pech.

Und du denkst das ist noch nie passiert? Klar ist es das und hier kannste auch lesen das sie es dürfen.

 
Verstößt du dagegen ist dein Account eben weg, mit allen Games, wenn sie Lust dazu haben!
Das mag vielleicht so sein. Hat mit diesem Fall hier doch aber überhaupt nichts zu tun.
Hier kauft man etwas und aufeinmal kann man es nicht mehr nutzen.
Selbst wenn es sich nicht um Eigentum handelt und man nur ein Nutzungsrecht kauft dann ist dieses Nutzungsrecht ja nicht mehr gegeben wenn der Anbieter (aus welchem Grund auch immer) das Angebot einstellt.
 
Das mag vielleicht so sein. Hat mit diesem Fall hier doch aber überhaupt nichts zu tun.
Hier kauft man etwas und aufeinmal kann man es nicht mehr nutzen.
Selbst wenn es sich nicht um Eigentum handelt und man nur ein Nutzungsrecht kauft dann ist dieses Nutzungsrecht ja nicht mehr gegeben wenn der Anbieter (aus welchem Grund auch immer) das Angebot einstellt.
Und du glaubst sie machen da einen Unterschied zwischen Spielen, Filmen etc?

Szenario1: Du kaufst ein Online Game ->Game und Server wegen abgestellt ->Spiel nicht mehr Nutzbar ->Kunde bekommt auch kein Geld zurück

Szenario2: Kunde kauft einen Film für digitalen Abruf auf einen Server ->Server / Film wird entfernt, wegen Kosten, Lizenz etc. ->Kunde kann Film nicht mehr nutzen ->Kunde bekommt auch kein Geld zurück

Szenario3: Du verstößt gegen die Nutzerbedigungen der Plattformen ->Account wird gesperrt ->Alle gekauften Spiele, Filme etc. sind verloren ohne Anspruch auf Ersatz

Und kein Urteil hat dieses bisher Infrage gestellt. Wenn du da eins willst fang an zu Klagen...
Und was wird dann passieren? Sie werden sich außergerichtlich einigen und es wird weiterhin kein Rechtskräftiges Urteil dazu geben.
 
Wenn Steam dein Account banned, bringt dir auch kein offline part mehr was, weil du dich nicht mehr verbinden kannst, was er aber alle paar Tage braucht, sonst haste Pech.

Und du denkst das ist noch nie passiert? Klar ist es das und hier kannste auch lesen das sie es dürfen.

Äh, hast du überhaupt gelesen, was ich geschrieben habe?

Dein unterer Teil bezieht sich auf Online-Games, also genau das, was ich erklärt hatte.

Und jetzt zeige mir den kompletten Steam Account der gebannt wurde.
 
Erhalten betroffene Kunden eine Gutschrift, gar Geld zurück oder irgendeine andere Form der Kompensation? Das geht aus der Mitteilung von Sony nicht hervor. Es ist also eher nicht damit zu rechnen.

Dabei wäre die Entschädigungsmöglichkeit doch so einfach, Sony kann mit seinen Playstation Store und den entsprechenden Guthaben doch selber Geld drucken, somit würde die Entschädigung der Kunden per Playstation-Guthaben sie quasi nix kosten.

Aber gut, wer ist auch schon so blöd und kauft Filme digital auf der Playstation :-D
 
Das mag vielleicht so sein. Hat mit diesem Fall hier doch aber überhaupt nichts zu tun.
Hier kauft man etwas und aufeinmal kann man es nicht mehr nutzen.
Selbst wenn es sich nicht um Eigentum handelt und man nur ein Nutzungsrecht kauft dann ist dieses Nutzungsrecht ja nicht mehr gegeben wenn der Anbieter (aus welchem Grund auch immer) das Angebot einstellt.
Wie gesagt, so funktioniert das nicht. Was Sony das macht ist es ein klarer Gesetzesverstoß, wenn sie es so machen wie der Artikel behauptet.
 
Äh, hast du überhaupt gelesen, was ich geschrieben habe?

Dein unterer Teil bezieht sich auf Online-Games, also genau das, was ich erklärt hatte.

Und jetzt zeige mir den kompletten Steam Account der gebannt wurde.
Google kannst du sicher selbst benutzen...Und die meisten die gebanned wurden, erzählen es sicher nicht um Netz.
Was glaubst du wie viele Bot Accounts, Cashback Accounts, Fakes etc. Steam jeden Tag banned? Wahrscheinlich paar Millionen...
 
Nein. Ich sage nur dass man ein gebannten Account durch Fehlverhalten nicht mit diesem Fall hier vergleichen kann.
Vor allem gibt es keine gebannten Accounts für Offline-Spiele.

Steam z.B. sperrt dir maximal die Schreibrechte für das Forum.
Google kannst du sicher selbst benutzen...Und die meisten die gebanned wurden, erzählen es sicher nicht um Netz.
Was glaubst du wie viele Bot Accounts etc. Steam jeden Tag banned? Wahrscheinlich paar Millionen...
Steam bannt außer bei seinen Games gar nichts. Und wenn Bots gebannt werden trifft es ja keinen Menschen...
Und wer z.B. Bots nutzt und diese auf die offiziellen Server loslässt verstößt gegen die Nutzungsregeln der Server und hat im Zweifel eben Pech wenn er da Geld für ein reines Onlinegame für ausgegeben hat.

Dadurch ist aber nicht dein Steam Account weg sondern nur der Zugang zum Server eines bestimmten Spiels.
 
Dabei wäre die Entschädigungsmöglichkeit doch so einfach, Sony kann mit seinen Playstation Store und den entsprechenden Guthaben doch selber Geld drucken, somit würde die Entschädigung der Kunden per Playstation-Guthaben sie quasi nix kosten.

Aber gut, wer ist auch schon so blöd und kauft Filme digital auf der Playstation :-D
Natürlich würde Sony das etwas kosten, wenn derjenige damit 3rd Party Spiele kauft. Die Publisher/Entwickler wollen schließlich dann von Sony das Geld.
 
Vor allem gibt es keine gebannten Accounts für Offline-Spiele.

Steam z.B. sperrt dir maximal die Schreibrechte für das Forum.

Steam bannt außer bei seinen Games gar nichts. Und wenn Bots gebannt werden trifft es ja keinen Menschen...
Und wer z.B. Bots nutzt und diese auf die offiziellen Server loslässt verstößt gegen die Nutzungsregeln der Server und hat im Zweifel eben Pech wenn er da Geld für ein reines Onlinegame für ausgegeben hat.

Dadurch ist aber nicht dein Steam Account weg sondern nur der Zugang zum Server eines bestimmten Spiels.
Mit Steam Account bann hättest du sogar noch Glück. Frag mal die Leute wo MS das Konto gesperrt hat.
 
Natürlich würde Sony das etwas kosten, wenn derjenige damit 3rd Party Spiele kauft. Die Publisher/Entwickler wollen schließlich dann von Sony das Geld.
Ja gut etwas schon, aber beim Verkauf von 3rd Party-Spielen kassiert Sony ja auch wieder mit ab, der finanzielle Schaden für Sony dürfte sich echt in Grenzen halten. :-D
 
Mit Steam Account bann hättest du sogar noch Glück. Frag mal die Leute wo MS das Konto gesperrt hat.
Noch einmal, nenne mir ein Beispiel, wo Valve oder Microsoft einen Account mit Offline-Spielen gebannt hat. Gibt es nicht. Was sie bannen ist der Zugang zu bestimmten Spieleservern oder zum Forum.

Was sie bannen könnten (in den USA) wäre ein gekaufter "Account". Da die Accounts offiziell den Anbietern gehören und nur die Spiele da drauf dem Anwender. Bisher ist aber selbst das nicht vorgekommen.
 
Noch einmal, nenne mir ein Beispiel, wo Valve oder Microsoft einen Account mit Offline-Spielen gebannt hat.
Viel Spaß beim lesen...gibt gefühlt noch 1000 Seiten
 
Als jemand der noch nie einen Film gekauft hat kann ich hier einfach nur kopfschüttelnd vor dem Artikel sitzen und mich fragen: wer wäre bei solchen Möglichkeiten noch töricht genug solche Produkte zu "kaufen"? Das ist ja so als ob ich mir ein Auto kaufe und mir der Hersteller eines Tages sagt "Ne, Danke, das nehmen wir wieder zurück".

Ne also im Ernst, da wundert sich Sony über Piraterie? Wirklich?
 
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