• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank
  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

    Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!

Sony löscht etliche Filme, die ihr auf der Playstation gekauft habt

Johannes Gehrling

Redaktionsleiter
Teammitglied
Mitglied seit
01.07.2016
Beiträge
978
Reaktionspunkte
167
Website
www.pcgames.de
Bei mir gibt's da auch nichts zu holen. Aber mal wieder ein typischer Sony ***-move. Hochgradig unsympathisches Unternehmen. Und das sage ich nicht etwa aus Sichtweise eines Verwenders von Konkurrenzprodukten, sondern schlicht und ergreifend weil es so ist. Diese Aktion sagt doch mal wieder alles.
 
Hab noch nie nen Film digital gekauft, egal wo, also berührt mich das nicht. ; -)
 
Das ist ärgerlich für die Betroffenen. Ich kenne niemanden der dort Filme gekauft/geschaut hat.
 
Bei mir gibt's da auch nichts zu holen. Aber mal wieder ein typischer Sony ***-move. Hochgradig unsympathisches Unternehmen. Und das sage ich nicht etwa aus Sichtweise eines Verwenders von Konkurrenzprodukten, sondern schlicht und ergreifend weil es so ist. Diese Aktion sagt doch mal wieder alles.
Gab es sogar schon bei Amazon Prime Video, hat also nicht generell mit Sony zu tun.
Siehe HIER oder HIER
Das ist halt der Nachteil von Digitalen Medien.
 
Mal schauen, wann einem auch digitale Spiele, die bereits gekauft wurden, gestrichen werden... Teils wird ja schon Musik in vorhandenen Spielen aus Lizenzgründen entfernt, wobei ich nicht weiß, ob dies auch bereits gekaufte Spiele betrifft.

Es ist so nicht ok! Entweder muss der Filmanbieter mit dem Filmverlag vereinbaren: "Gekauft ist gekauft!" oder es darf im digitalen Shop nicht mehr "Film kaufen" heißen, sondern z.B. "Film kurz leihen" und "Film länger leihen".
 
Bei mir gibt's da auch nichts zu holen. Aber mal wieder ein typischer Sony ***-move. Hochgradig unsympathisches Unternehmen. Und das sage ich nicht etwa aus Sichtweise eines Verwenders von Konkurrenzprodukten, sondern schlicht und ergreifend weil es so ist. Diese Aktion sagt doch mal wieder alles.
Nein natürlich nicht, ein Schelm wer böses denkt :B
 
Bei mir gibt's da auch nichts zu holen. Aber mal wieder ein typischer Sony ***-move. Hochgradig unsympathisches Unternehmen. Und das sage ich nicht etwa aus Sichtweise eines Verwenders von Konkurrenzprodukten, sondern schlicht und ergreifend weil es so ist. Diese Aktion sagt doch mal wieder alles.
Gebe ich dir maximal recht. Das ist nicht schön, ist aber usus nicht nur dort. Ist mir selber schon bei Apple passiert und auch schon bei Micrsosoft. Aber das macht es auch nicht besser.
Ist generell ein Problem mit digitaler Ware. Man kauft lediglich eine Lizenz, nicht etwa das Produkt an sich.
 
Mal schauen, wann einem auch digitale Spiele, die bereits gekauft wurden, gestrichen werden... Teils wird ja schon Musik in vorhandenen Spielen aus Lizenzgründen entfernt, wobei ich nicht weiß, ob dies auch bereits gekaufte Spiele betrifft.
Das ist gerade bei Multiplayer Spielen schon oft passiert, dass gekaufte Spiele gestrichen wurden, dass geht sogar bei Disc-Versionen. Die Firma schaltet einfach die Server ab und schon kannst nicht mehr spielen. Bei Always-On-Kopierschutz ist das auch für Single-Player ein Problem.
 
Man kauft lediglich eine Lizenz, nicht etwa das Produkt an sich.
Das ist ein Fehler den viele machen, eben auch die Hersteller.
In Deutschland erwirbt man durch Kauf das Eigentum. Lizenz hin oder her, das ist Haarspalterei, aber man behält in jedem Fall eben auch diese Lizenz, die kann einem nicht weggenommen werden: §433 BGB

Wenn Sony oder Amazon also einfach Inhalte (ohne Vorwarnung, sodass der Eigentümer die Möglichkeit hat es downzuloaden und lokal zu speichern und zu nutzen) verstoßen sie eindeutig gegen das Gesetz und können verklagt werden.

Das hätte z.B. damals auch bei GTA gegolten, als sie die Musik geändert haben, ohne Zustimmung des Eigentümers des Spiels kann man so was eben nicht einfach ändern.

Das große Problem hierbei ist, und deswegen kommen die Hersteller damit durch. Es gibt keine Sammelklagen wie in den USA und für Werte um oder unter 50 Euro wird kein Gericht in Deutschland tätig, um da mal einen Präzedenzfall zu schaffen, weswegen leider auch die Verbraucher oft keine Ahnung haben, welche Rechte sie eigentlich haben.
Das Ende vom Lied, die Anbieter machen ungestraft was immer sie wollen. Als Konsument bleibt einem da nichts anderes übrig als in den Graubereich zu gehen und sich entsprechendes Medium, das einem ja schon gehört, aus dunklen Quellen zu besorgen und lokal zu bewahren.

Und an alle, bitte nicht Urheberrecht und Eigentumsrecht verwechseln. Du darfst ein iPhone nicht nachbauen und verkaufen aber du darfst dein iPhone verkaufen oder was auch immer mit machen, gleiches gilt bei Medien.

Wenn ich den Artikel so lese, dann wäre es an der Zeit, da Sony und ggf. Studio Canal mal richtig gut vor Gericht zu zerren, ich hoffe, da werden die Verbraucherzentralen mal tätig.

Das ist gerade bei Multiplayer Spielen schon oft passiert, dass gekaufte Spiele gestrichen wurden, dass geht sogar bei Disc-Versionen. Die Firma schaltet einfach die Server ab und schon kannst nicht mehr spielen. Bei Always-On-Kopierschutz ist das auch für Single-Player ein Problem.
Das ist etwas anders.

Dir gehört der Spiele-Client, dem Anbieter gehören die Server. Das ist auch der Grund, warum ich mich über zehn Jahre, so bis 2004 / 2005 geweigert habe, reine Onlinespiele für Geld zu kaufen. Weil bei diesen Spielen halt klar ist, dass sie eine zeitliche Nutzungsbegrenzung haben, eben bis die Server abgeschaltet werden.

Wenn möglich bieten sich in so einem Fall jedoch völlig legitim "Private Server" an.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wusste nichtmal dass man im PS Store auch Filme kaufen kann. :B
Ist aber natürlich ne Sauerei.
Kann man in so einem Fall sein Geld zurückverlangen oder hat man da einfach Pech?
 
Das ist ein Fehler den viele machen, eben auch die Hersteller.
In Deutschland erwirbt man durch Kauf das Eigentum. Lizenz hin oder her, das ist Haarspalterei, aber man behält in jedem Fall eben auch diese Lizenz, die kann einem nicht weggenommen werden: §433 BGB

Wenn Sony oder Amazon also einfach Inhalte (ohne Vorwarnung, sodass der Eigentümer die Möglichkeit hat es downzuloaden und lokal zu speichern und zu nutzen) verstoßen sie eindeutig gegen das Gesetz und können verklagt werden.

Das hätte z.B. damals auch bei GTA gegolten, als sie die Musik geändert haben, ohne Zustimmung des Eigentümers des Spiels kann man so was eben nicht einfach ändern.

Das große Problem hierbei ist, und deswegen kommen die Hersteller damit durch. Es gibt keine Sammelklagen wie in den USA und für Werte um oder unter 50 Euro wird kein Gericht in Deutschland tätig, um da mal einen Präzedenzfall zu schaffen, weswegen leider auch die Verbraucher oft keine Ahnung haben, welche Rechte sie eigentlich haben.
Das Ende vom Lied, die Anbieter machen ungestraft was immer sie wollen. Als Konsument bleibt einem da nichts anderes übrig als in den Graubereich zu gehen und sich entsprechendes Medium, das einem ja schon gehört, aus dunklen Quellen zu besorgen und lokal zu bewahren.

Und an alle, bitte nicht Urheberrecht und Eigentumsrecht verwechseln. Du darfst ein iPhone nicht nachbauen und verkaufen aber du darfst dein iPhone verkaufen oder was auch immer mit machen, gleiches gilt bei Medien.

Wenn ich den Artikel so lese, dann wäre es an der Zeit, da Sony und ggf. Studio Canal mal richtig gut vor Gericht zu zerren, ich hoffe, da werden die Verbraucherzentralen mal tätig.


Das ist etwas anders.

Dir gehört der Spiele-Client, dem Anbieter gehören die Server. Das ist auch der Grund, warum ich mich über zehn Jahre, so bis 2004 / 2005 geweigert habe, reine Onlinespiele für Geld zu kaufen. Weil bei diesen Spielen halt klar ist, dass sie eine zeitliche Nutzungsbegrenzung haben, eben bis die Server abgeschaltet werden.

Wenn möglich bieten sich in so einem Fall jedoch völlig legitim "Private Server" an.
Danke für die Ausführlichkeit…war was Neues für mich dabei. ?
 
Wusste nichtmal dass man im PS Store auch Filme kaufen kann. :B
Ist aber natürlich ne Sauerei.
Kann man in so einem Fall sein Geld zurückverlangen oder hat man da einfach Pech?
Ich würde es einfach mal mit "Geld zurück" versuchen. Alternativ ist eben Klagen, was ich oben ja schon anführte. Das Problem ist der Streitwert. Wenn du also da für 1000 Euro und mehr Filme gekauft hast und die jetzt weg sind, dann würde ich den Gang zum Anwalt auf jeden Fall endlich mal machen, bisher tut das ja leider keiner.
 
Nein natürlich nicht, ein Schelm wer böses denkt :B
Das böse böse Sony. :B
Obwohl es bei MS genau so in den Nutzungbedingungen Steht.

Digitale Produkte werden ausschließlich für Ihre persönliche, nicht kommerzielle Nutzung (die Verwendung zu Werbezwecken ist dabei ausgeschlossen) auf einer Ebene lizenziert, die für eine solche Verwendung üblich ist. Microsoft kann jederzeit die Bereitstellung eines Digitalen Produkts einstellen oder den Funktionsumfang für ein Digitales Produkt erweitern oder reduzieren. Sie verlieren u. U. den Zugriff auf digitale Produkte oder können Funktionen der digitalen Produkte nicht mehr nutzen, oder die Art Ihres Zugriffs ändert sich (beispielsweise geht der Familienzugriff verloren, sofern eingerichtet), wenn:

  • (j) wir unsere Rechte zur weiteren Bereitstellung des digitalen Produkts für Sie oder die Rechte zu dessen Bereitstellung auf die gleiche Weise verlieren. Sofern nachstehend nicht anders angegeben, dürfen Sie keine Lizenzen für Digitale Produkte übertragen oder weiterverkaufen. Wenn Sie ein Gerät verkaufen, das Digitale Produkte enthält, erwirbt der Käufer kein Recht zur Nutzung der Digitalen Produkte. Wir können zur Prüfung der Einhaltung dieser Regeln Technologien verwenden.

Siehe das Fettgedruckte. ;)
 
Das böse böse Sony. :B
Obwohl es bei MS genau so in den Nutzungbedingungen Steht.

Digitale Produkte werden ausschließlich für Ihre persönliche, nicht kommerzielle Nutzung (die Verwendung zu Werbezwecken ist dabei ausgeschlossen) auf einer Ebene lizenziert, die für eine solche Verwendung üblich ist. Microsoft kann jederzeit die Bereitstellung eines Digitalen Produkts einstellen oder den Funktionsumfang für ein Digitales Produkt erweitern oder reduzieren. Sie verlieren u. U. den Zugriff auf digitale Produkte oder können Funktionen der digitalen Produkte nicht mehr nutzen, oder die Art Ihres Zugriffs ändert sich (beispielsweise geht der Familienzugriff verloren, sofern eingerichtet), wenn:

  • (j) wir unsere Rechte zur weiteren Bereitstellung des digitalen Produkts für Sie oder die Rechte zu dessen Bereitstellung auf die gleiche Weise verlieren. Sofern nachstehend nicht anders angegeben, dürfen Sie keine Lizenzen für Digitale Produkte übertragen oder weiterverkaufen. Wenn Sie ein Gerät verkaufen, das Digitale Produkte enthält, erwirbt der Käufer kein Recht zur Nutzung der Digitalen Produkte. Wir können zur Prüfung der Einhaltung dieser Regeln Technologien verwenden.

Siehe das Fettgedruckte. ;)

Die können da reinschreiben was sie wollen. Wenn in der Lizenz nicht steht, dass der Käufer nicht das Eigentum hat, ist die Lizenz in Deutschland ungültig. Die übersetzen einfach immer nur ihre amerikanischen Lizenzverträge und denken, die kommen schon damit durch.

Was allerdings anzumerken ist, wenn Microsoft / Sony etc. die Lizenz zum Vertrieb verlieren, dann können sie das Produkt selbstverständlich nicht mehr anbieten, ABER, großes ABER, es muss weiter im Account der bisherigen Käufer vorhanden und für diese nutzbar bleiben! Das ist der Knackpunkt hier.


Ein Problem ist einfach, dass der Gesetzgeber noch immer nicht so richtig im Internetzeitalter angekommen ist. Es gibt so viele Fragen: Was geschieht bei Erbschaft? Was geschieht wenn der Anbieter Konkurs anmeldet?

Normalerweise müsste es dann so sein, die Kunden erhalten vorab rechtzeitig Bescheid und haben sagen wir drei Monate Zeit ihre digitalen Produkte von ihrem Account herunterzuladen und offline zu nutzen, d.h. der Anbieter ist auch verpflichtet sämtliches DRM etc. zu entfernen, bevor der Account offline geht.

Gleiches Spiel bei Erbschaften, Papa hat einen (z.B. Steam) Account, Sohnemann hat einen Steam Account, Papa stirbt, Sohn erbt den Account, tja, jetzt hat er zwei Accounts. Nach ein paar Generationen hat man dann 30 oder so Accounts. Und wahrscheinlich zicken die Anbieter dann noch rum, weil sie nicht wollen, dass jemand mehr als einen Account hat.
Hier müssen einfach die Anbieter gesetzlich verpflichtet werden, dass Accounts zusammengefügt werden können!
 
Die können da reinschreiben was sie wollen. Wenn in der Lizenz nicht steht, dass der Käufer nicht das Eigentum hat, ist die Lizenz in Deutschland ungültig. Die übersetzen einfach immer nur ihre amerikanischen Lizenzverträge und denken, die kommen schon damit durch.

Was allerdings anzumerken ist, wenn Microsoft / Sony etc. die Lizenz zum Vertrieb verlieren, dann können sie das Produkt selbstverständlich nicht mehr anbieten, ABER, großes ABER, es muss weiter im Account der bisherigen Käufer vorhanden und für diese nutzbar bleiben! Das ist der Knackpunkt hier.


Ein Problem ist einfach, dass der Gesetzgeber noch immer nicht so richtig im Internetzeitalter angekommen ist. Es gibt so viele Fragen: Was geschieht bei Erbschaft? Was geschieht wenn der Anbieter Konkurs anmeldet?

Normalerweise müsste es dann so sein, die Kunden erhalten vorab rechtzeitig Bescheid und haben sagen wir drei Monate Zeit ihre digitalen Produkte von ihrem Account herunterzuladen und offline zu nutzen, d.h. der Anbieter ist auch verpflichtet sämtliches DRM etc. zu entfernen, bevor der Account offline geht.

Gleiches Spiel bei Erbschaften, Papa hat einen (z.B. Steam) Account, Sohnemann hat einen Steam Account, Papa stirbt, Sohn erbt den Account, tja, jetzt hat er zwei Accounts. Nach ein paar Generationen hat man dann 30 oder so Accounts. Und wahrscheinlich zicken die Anbieter dann noch rum, weil sie nicht wollen, dass jemand mehr als einen Account hat.
Hier müssen einfach die Anbieter gesetzlich verpflichtet werden, dass Accounts zusammengefügt werden können!
Du hast gar keine Rechte das Produkt weiter zu verwenden.

Die können auch einfach deinen Account bannen, wenn du gegen Regeln verstößt und alle deine gekauften Produkte sind verloren.

Du hast nur eine Nutzung des Produktes erworben, genau wie bei den Spielen, und die kann der Anbieter jederzeit wieder entfernen.

Die Zeiten in denen du Eigentum erworben hast und es dir gehört sind in der digitalen Welt der Spiele und Filme schon lange vorbei.
 
Du hast gar keine Rechte das Produkt weiter zu verwenden.

Die können auch einfach deinen Account bannen, wenn du gegen Regeln verstößt und alle deine gekauften Produkte sind verloren.

Du hast nur eine Nutzung des Produktes erworben, genau wie bei den Spielen, und die kann der Anbieter jederzeit wieder entfernen.

Die Zeiten in denen du Eigentum erworben hast und es dir gehört sind in der digitalen Welt der Spiele und Filme schon lange vorbei.
Alles was du schreibst ist komplett falsch. JEDER . EINZELNE . PUNKT. Kompletter Blödsinn!

Ein Blick auf aktuelle Gesetze und Gerichtsurteile hätte aber genügt, um dich zu belehren.
 
tjo, an diesen nachricht sollten sich auch alle erinnern, die cloudgaming befürworten :)
 
tjo, an diesen nachricht sollten sich auch alle erinnern, die cloudgaming befürworten :)
Das ist in sofern etwas anderes als da du dort nur ein Abo abschließt.

Anders natürlich Stadia, wo du Spiele kaufst. Das wird später noch ein juristisches Minenfeld, wenn Google den Dienst mal abschaltet werden die mindestens in den USA bis zum geht nicht mehr verklagt.
 
Zurück