Matthias Dammes
Redakteur
USK 18 hätte auch gelangt.
Ähm nein, weil das mit Jugendschutz nichts mehr zu tun hat.
Stattdessen ist das bereits ein Fall für §131 StGB.
USK 18 hätte auch gelangt.
Kein Deutschland-Release, nein. Aber am Namen allein liegt das nun wirklich nicht. Die Fatalities sind teilweise echt widerlich ...
https://www.facebook.com/video.php?v=895191137203952
USK 18 hätte auch gelangt.
Kein Deutschland-Release, nein. Aber am Namen allein liegt das nun wirklich nicht. Die Fatalities sind teilweise echt widerlich ...
https://www.facebook.com/video.php?v=895191137203952
Naja, ich würde Spiele wie Mortal Kombat nicht als "Schrift" bezeichnen.
Schon klar! Ich wollte mir nur einen Spaß erlauben.§11 StGB, Abs. 2: "Den Schriften stehen Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich, die auf diesen Absatz verweisen."
Zu Uncharted: Teil 1 ist für mich der schwächste mit viel zu vielen Kämpfen. Einfach durchbeißen und sich auf Uncharted 2 freuen. Ein Meisterwerk.
Nice try ... b00n.
88 / 100.
Alle dachten heute steht alles im Zeichen von GTA 5 PC, aber nein, die Welt spielt Google Pony Express.
Weil sie das auf Arbeit zocken können ^^