• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Polizeistaat Deutschland - Es reicht -wann kommt die Revolution???

Arkasi am 07.01.2008 21:45 schrieb:
CyclopGraz am 07.01.2008 20:33 schrieb:
Außerdem wäre da noch das alte Argument mit der Preisgestaltung...

15€ für eine CD (ob gut oder schlecht sei jetzt dahingestellt) sind eine Frechheit.

Ich persönlich gehe davon aus, das die Industrie bei Preisen zwischen 5 und 7€ wohl sicher keinen Verlust machen würde (deutlich mehr Käufer) und die Hemmschwelle sich die Musik (oder das Spiel oder den Film) auf dem Sekundären Beschaffungsweg zu organisieren sicher steigen würde.

Ein volles CD-Regal ist sicher deutlich eindrucksvoller und schöner anzusehen als eine volle externe 500Gig- Platte.

Du siehst das falsch. Du siehst seine CD um 15€ und meinst, das ist teuer, das geht doch viel billiger. Klar, aber nicht auf diesem Distributionsweg. Abgesehen davon, dass da MWSt. drauf ist, stellt beispielsweise ein Media-Markt eine CD nicht aus Spaß ins Regal, der will dabei auch was verdienen.
Dazu kommen dann noch die Plattenfirma, die Künstler und natürlich der Hersteller der CD+Cover+Design, die natürlich auch nicht gratis arbeiten und schon kommt man auf so einen Preis.

Nachdem die CD und der Zubehör in der Herstellung unter 50c kosten und der Künstler in Prozent des Gesamterlöses bezahlt wird, der Coverdesigner, so er nicht selbst berühmt ist, was aber eher selten der Fall ist mit einem Apfel und ein Ei abgespeist wird und die Handelsspannen für CDs, Computerspiele und DVDs ohnehin minimal sind (weshalb sich kaum ein Kleinhändler mehr in diesem Sektor findet) ist da durchaus Luft nach unten.

Bezüglich der Mehrwertsteuer: Bei 20% (Österreichischer Wert) sind das bei 15€ 3€, bei 5 € nur 1€... Die Mehrwertsteuer macht das Kraut also auch nicht Fett.

MFG Florian
 
Harlekin am 07.01.2008 22:01 schrieb:
Arkasi am 07.01.2008 21:30 schrieb:
Beim Telefon gibts das schon lange, nur wurde die Speicherdauer erhöht, schließlich hat jeder Kunde das Recht auf einen Einzelgesprächsnachweis zur Rechnung.
Ja hat er. Aber die muss er konkret anfordern. Bei Unternehmen ist dabei u.A. die Zustimmung des Betriebsrates notwendig.
Ansonsten löscht die Telekom das ganze entweder sofort oder recht kurzfristig. Weiß das nicht mehr genau.

Bisher konnte man von seinem Provider sogar verlangen, dass er die IP Adresse nicht speichern darf (da gab es mal ein Urteil). So ganz unbegründet ist das Verlangen danach, dass nichts von einem gespeichert werden soll doch nicht (zumindest bis jetzt)

Bei der IP-Adresse kann man ja noch darüber streiten ob das Speichern ein Eingriff in die Privatsphäre darstellt oder nicht. Wenn aber aufgezeichnet wird wann ich wo wen angerufen habe, dann geht das meiner Meinung nach eindeutig zu weit. Vor allem das "wo" und das "wen" hat niemanden zu interessieren.
 
TBrain am 07.01.2008 22:10 schrieb:
Harlekin am 07.01.2008 22:01 schrieb:
Arkasi am 07.01.2008 21:30 schrieb:
Beim Telefon gibts das schon lange, nur wurde die Speicherdauer erhöht, schließlich hat jeder Kunde das Recht auf einen Einzelgesprächsnachweis zur Rechnung.
Ja hat er. Aber die muss er konkret anfordern. Bei Unternehmen ist dabei u.A. die Zustimmung des Betriebsrates notwendig.
Ansonsten löscht die Telekom das ganze entweder sofort oder recht kurzfristig. Weiß das nicht mehr genau.

Bisher konnte man von seinem Provider sogar verlangen, dass er die IP Adresse nicht speichern darf (da gab es mal ein Urteil). So ganz unbegründet ist das Verlangen danach, dass nichts von einem gespeichert werden soll doch nicht (zumindest bis jetzt)

Bei der IP-Adresse kann man ja noch darüber streiten ob das Speichern ein Eingriff in die Privatsphäre darstellt oder nicht. Wenn aber aufgezeichnet wird wann ich wo wen angerufen habe, dann geht das meiner Meinung nach eindeutig zu weit. Vor allem das "wo" und das "wen" hat niemanden zu interessieren.

Auch die Frage auf welchen Webseiten ich gesurft bin ist eigentlich eine recht Private.

Wer ist noch nicht auf einer Seite gesurft mit der er nicht unbedingt in Verbindung gebracht werden möchte?

Einerseits wäre da die Gefahr ins Fadenkreuz staatlichen Interesses zu geraten weil man sich beispielsweise (aus welchen Gründen auch immer) auf den Websites dubioser Organisationen bewegt.

Dann wäre es in naher Zukunft auch vorstellbar dass beispielsweise von staatlicher Seite die Internetgewohnheiten gescannt werden wenn man sich für eine Beamtenstelle bewirbt, den Führerschein beantragt, um eine Baubewilligung ansucht....

Die Gefahr der totalen Überwachung ist in meinen Augen einfach zu groß...

Dazu kommt noch die Möglichkeit, dass derartige Daten "verbummelt" werden - Ich denke da an Laptops mit Daten von US-Army-Veteranen, mit Kontoinformationen von Britischen Kindergeldbeziehern oder an Geheimmaterial der Schwedischen Armee die auf einem USB-Stick in einer öffentlichen Bücherei aufgefunden werden-.

Auch die Herausgabe der Daten durch bestechliche oder unzuverlässige Beamte ist denkbar. -wie wird wohl ein Sorgerechtsprozess ausgehen wenn man den Vater mit seinen Pornoseitensurfgewohnheiten konfrontieren kann.

MFG Florian
 
Harlekin am 07.01.2008 22:01 schrieb:
Arkasi am 07.01.2008 21:30 schrieb:
Beim Telefon gibts das schon lange, nur wurde die Speicherdauer erhöht, schließlich hat jeder Kunde das Recht auf einen Einzelgesprächsnachweis zur Rechnung.
Ja hat er. Aber die muss er konkret anfordern. Bei Unternehmen ist dabei u.A. die Zustimmung des Betriebsrates notwendig.
Ansonsten löscht die Telekom das ganze entweder sofort oder recht kurzfristig. Weiß das nicht mehr genau.

Sie löscht es erst, wenn die Einspruchsfrist gegen die Rechnung verstrichen ist, was so 3-4 Wochen der Fall sein dürfte. Im Extremfall werden die Daten also schon heute bis zu 2 Monate gespeichert.
 
CyclopGraz am 07.01.2008 22:02 schrieb:
Arkasi am 07.01.2008 21:45 schrieb:
CyclopGraz am 07.01.2008 20:33 schrieb:
Außerdem wäre da noch das alte Argument mit der Preisgestaltung...

15€ für eine CD (ob gut oder schlecht sei jetzt dahingestellt) sind eine Frechheit.

Ich persönlich gehe davon aus, das die Industrie bei Preisen zwischen 5 und 7€ wohl sicher keinen Verlust machen würde (deutlich mehr Käufer) und die Hemmschwelle sich die Musik (oder das Spiel oder den Film) auf dem Sekundären Beschaffungsweg zu organisieren sicher steigen würde.

Ein volles CD-Regal ist sicher deutlich eindrucksvoller und schöner anzusehen als eine volle externe 500Gig- Platte.

Du siehst das falsch. Du siehst seine CD um 15€ und meinst, das ist teuer, das geht doch viel billiger. Klar, aber nicht auf diesem Distributionsweg. Abgesehen davon, dass da MWSt. drauf ist, stellt beispielsweise ein Media-Markt eine CD nicht aus Spaß ins Regal, der will dabei auch was verdienen.
Dazu kommen dann noch die Plattenfirma, die Künstler und natürlich der Hersteller der CD+Cover+Design, die natürlich auch nicht gratis arbeiten und schon kommt man auf so einen Preis.

Nachdem die CD und der Zubehör in der Herstellung unter 50c kosten und der Künstler in Prozent des Gesamterlöses bezahlt wird, der Coverdesigner, so er nicht selbst berühmt ist, was aber eher selten der Fall ist mit einem Apfel und ein Ei abgespeist wird und die Handelsspannen für CDs, Computerspiele und DVDs ohnehin minimal sind (weshalb sich kaum ein Kleinhändler mehr in diesem Sektor findet) ist da durchaus Luft nach unten.

Bezüglich der Mehrwertsteuer: Bei 20% (Österreichischer Wert) sind das bei 15€ 3€, bei 5 € nur 1€... Die Mehrwertsteuer macht das Kraut also auch nicht Fett.

MFG Florian

Spanne minimal, aber wieviel ist das? 20%? 15%?
Ja, es stimmt schon, die reine Produktion ist billig, doch dafür brauchst du einen Master, der ein paar Tausender kostet, ein Studio zur Aufnahme, wieder ein paar Tausender, die Künstler, die nicht zwingend prozentual beteiligt sind, Transportkosten der CDs/DVDs, die ja letztlich in Kleinmengen zum Endkundenhandel kommen, Marketing,...

Dennoch, es stimmt schon, alle Kosten zusammengenommen + eine vernünftige Gewinnspanne macht dennoch noch keine 15€ aus. Der Rest, den man hier nicht sieht, ist die Risikoabdeckung der Plattenfirma, denn die trägt alle Kosten, ein Erfolg ist aber nicht nur ungewiss, er ist auch selten. Schau mal bei einem großen Musikgeschäft nach, von wievielen Künstlern CDs angeboten werden, die du nicht kennst und das sind dann nur jene, die es überhaupt bis dorthin geschafft haben.

Die Plattenfirma bekommt den Löwenanteil, dennoch träumt nahezu jeder kleine Künstler von einem Plattenvertrag, warum wohl? Sind die alle bescheuert? Nein, natürlich nicht, sie sind damit ihre Sorgen los, denn dann trägt die Plattenfirma das Risiko. Ausgesorgt hat man deshalb noch lange nicht, aber man muss nichts mehr auf gut Glück vorfinanzieren.
 
TBrain am 07.01.2008 22:10 schrieb:
Bisher konnte man von seinem Provider sogar verlangen, dass er die IP Adresse nicht speichern darf (da gab es mal ein Urteil). So ganz unbegründet ist das Verlangen danach, dass nichts von einem gespeichert werden soll doch nicht (zumindest bis jetzt)

Ich kann mir persönlich nicht vorstellen, dass dieses Urteil jemals rechtskräftig geworden ist oder dass es sich genau so verhält, da es durchaus auch illegale Tätigkeiten im Internet gibt z.B. Wiederbetätigung. Die IP hat man schnell, aber wenn man dazu keinen Namen findet, könnte ja jeder Neonazi das Internet mit entsprechenden Parolen vollspammen, was aber nicht geschieht.

Bei der IP-Adresse kann man ja noch darüber streiten ob das Speichern ein Eingriff in die Privatsphäre darstellt oder nicht. Wenn aber aufgezeichnet wird wann ich wo wen angerufen habe, dann geht das meiner Meinung nach eindeutig zu weit. Vor allem das "wo" und das "wen" hat niemanden zu interessieren.

Siehe oben, genau das passiert schon, nur waren es bisher 2 Monate und es ist auch niemanden was geschehen. Außerdem werden die Daten zwar gespeichert, müssen aber in konkreten Ermittlungsverfahren abgefragt werden.
 
CyclopGraz am 07.01.2008 22:48 schrieb:
Einerseits wäre da die Gefahr ins Fadenkreuz staatlichen Interesses zu geraten weil man sich beispielsweise (aus welchen Gründen auch immer) auf den Websites dubioser Organisationen bewegt.

Definiere dubios? Solche Seiten, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden? Gut so!

Dann wäre es in naher Zukunft auch vorstellbar dass beispielsweise von staatlicher Seite die Internetgewohnheiten gescannt werden wenn man sich für eine Beamtenstelle bewirbt, den Führerschein beantragt, um eine Baubewilligung ansucht....

Die Gefahr der totalen Überwachung ist in meinen Augen einfach zu groß...

Aha, es geht also nicht konkret darum, dass die VDS gefährlich wäre, sondern dass vielleicht einmal ein Gesetz kommen könnte, welches dann die Privatsspähre massiv verletzen würde? Dagegen schützt das Grundgesetz/Verfassung und wenn dieser Schutz nichts mehr wert ist, dann ist es sowieso zu spät.

Dazu kommt noch die Möglichkeit, dass derartige Daten "verbummelt" werden - Ich denke da an Laptops mit Daten von US-Army-Veteranen, mit Kontoinformationen von Britischen Kindergeldbeziehern oder an Geheimmaterial der Schwedischen Armee die auf einem USB-Stick in einer öffentlichen Bücherei aufgefunden werden-.

Sag doch gleich, dass du keine Ahnung hast, wie das gespeichert wird!
Wir reden hier von Datenmengen, die passen beim besten Willen nicht auf 100 Laptops, darum sind ja die Telekomanbieter auch recht unglücklich über das Gesetz, weil es massive Investitionen erfordert um diese Daten überhaupt speichern zu können. Die sind nicht transportabel und das ist auch gar nicht vorgesehen.

Deine Argumentation ist völlig absurd, genauso gut könntest du dich fürchten, dass deine Bank alle Kundendaten auf einem Laptop "verbummelt".

Auch die Herausgabe der Daten durch bestechliche oder unzuverlässige Beamte ist denkbar. -wie wird wohl ein Sorgerechtsprozess ausgehen wenn man den Vater mit seinen Pornoseitensurfgewohnheiten konfrontieren kann.

Gar nicht, das ist ein Zivilverfahren ohne strafrechtlichen Hintergrund, deshalb gibt es keinen Zugriff, die Beweislast hat der Kläger zu tragen.

Außerdem liegen die Daten nicht bei einer Behörde sondern beim entsprechenden Telekomanbieter und der hat sie heute schon, er speichert sie nur kürzere Zeit, das ist alles.
Weiters ist davon auszugehen (kenne die Details in Deutschland nicht), dass jede Abfrage seitens einer Behörde mit einer entsprechenden Ermittlung gerechtfertigt werden muss und obendrein würde allein das Vorhandensein solcher Daten in einem Zivilverfahren ja den Beamten, der die Abfrage gemacht hat, entlarven - das wäre ein Schuss ins Knie.
Im Extremfall kann man illegal organisierte Daten als Wissensquelle verwenden aber niemals als Beweis.
 
Arkasi am 07.01.2008 23:35 schrieb:
Aha, es geht also nicht konkret darum, dass die VDS gefährlich wäre, sondern dass vielleicht einmal ein Gesetz kommen könnte, welches dann die Privatsspähre massiv verletzen würde? Dagegen schützt das Grundgesetz/Verfassung und wenn dieser Schutz nichts mehr wert ist, dann ist es sowieso zu spät.
Naja, ob die VDS Verfassungsgemäß ist, wird ja wohl bald das Bundesverfassungsgericht sagen.

Arkasi am 07.01.2008 23:35 schrieb:
Sag doch gleich, dass du keine Ahnung hast, wie das gespeichert wird!
Wir reden hier von Datenmengen, die passen beim besten Willen nicht auf 100 Laptops, darum sind ja die Telekomanbieter auch recht unglücklich über das Gesetz, weil es massive Investitionen erfordert um diese Daten überhaupt speichern zu können. Die sind nicht transportabel und das ist auch gar nicht vorgesehen.

Deine Argumentation ist völlig absurd, genauso gut könntest du dich fürchten, dass deine Bank alle Kundendaten auf einem Laptop "verbummelt".
Es nicht nicht völlig absurd, dass die Daten der VDS missbraucht werden könnten. Die Daten stehen afaik zumindest den Behörden in der gesamten EU zur "Verfügung".
Die Frage ist aber, was man mit den Daten der VDS anfangen kann. Von Handy Vielsnutzern könnte man Bewegungsprofile anfertigen. Aber sonst
 
Arkasi am 07.01.2008 23:23 schrieb:
Ich kann mir persönlich nicht vorstellen, dass dieses Urteil jemals rechtskräftig geworden ist oder dass es sich genau so verhält, da es durchaus auch illegale Tätigkeiten im Internet gibt z.B. Wiederbetätigung. Die IP hat man schnell, aber wenn man dazu keinen Namen findet, könnte ja jeder Neonazi das Internet mit entsprechenden Parolen vollspammen, was aber nicht geschieht.

Dein Rechtsverständnis finde ich hier schon etwas komisch. Deine Denken geht in die Richtung, dass man in Internet immer allen nachverfolgen oder zurückverfolgen können muss. Dieses Verständnis hat aber überhaupt keine Entsprechung in der normalen Realität.

Es gibt nämlich auch durchaus illegale Tätigkeiten in der realen Welt ;) Trotzdem wird ja wohl nicht der Aufenthaltsort jedes Bürgers gespeichert und wann er sich mit wem in welcher Moschee unterhalten hat. Oder wer wann in welchem Laden einkaufen war. Oder wer wann an wen einen traditionellen Brief geschickt hat (aber bei einer E-Mail muss man das natürlich jederzeit erfragen können :rolleyes: )

Siehe oben, genau das passiert schon, nur waren es bisher 2 Monate und es ist auch niemanden was geschehen. Außerdem werden die Daten zwar gespeichert, müssen aber in konkreten Ermittlungsverfahren abgefragt werden.

Das Speichern war aber keine Pflicht und der Bürger konnte jederzeit darauf bestehen, dass seine Daten gelöscht werden. Das geht jetzt nicht mehr. Das kommt Providern, Telefon- oder E-Mail-Anbietern evtl sogar ganz Recht. Sie können jetzt umfangreiche Profile ihrer Kunden erstellen und an den meistbietenden Dritten weitergeben (auch wenn das illegal ist). Und der Verbraucher kann nicht mal mehr gegen die Speicherung vorgehen :S
 

Die Frage ist ja nicht nur inwiefern die VDS heute gefährlich für Demokratie und Rechtsstaat sein kann sondern wie sie sich in den nächsten Jahren entwickelt.

Es war bisher die Tendenz in diesem Millenium, dass der Grundrechtsschutz eher ausgehöhlt als verbessert wurde. Die VDS ist eigentlich nur der nächste Logische Schritt. Was ist denn deiner Meinung nach der Übernächste... Die prophylaktische elektronische Fussfessel für jedermann vielleicht? Der Ortungschip im Arm, in 30 Jahren der Gehirnchip der die Gedanken überwacht???

Mit dem was wir dem Staat heute gestatten legen wir die Richtung fest, in die sich der Staat entwickeln wird. Überwachungsmaßnahmen die einmal erlaubt wurden wurden immer erst nach REVOLUTIONEN und sonst nie zurückgenommen und immer wieder kam der nächste Schritt.

Ein Beispiel? Bitte sehr: Die Rasterfahndung... Eingeführt zur bekämpfung der RAF in den 70ern. Nachdem mit diesen Trotteln ruhe war, wurde sie zurückgenommen?? NEIN!!



Die Tatsache, dass die Daten bei den Telekomanbietern liegen soll mich beruhigen?? Das ist in meinen Augen noch riskanter als dass sie gleich unter Kontrolle einer Staatlichen Instanz stehen. Ein Unternehmen kann sich gegen Missbrauch durch eigene Mitarbeiter oder Eingriff von aussen noch schlechter schützen als eine Behörde... Wer garantiert, das AOL nicht jede deiner Surfspuren auf Anfrage an die NSA herausgibt???


Zu deinem Argument mit den Datenmengen: Einerseits reicht es ja schon wenn die Daten von ein paar 10.000 Bürgern verlorengehen. Ich glaube nicht, dass einschlägige Daten der US oder der Britischen Regierung für die Speicherung auf die betreffenden Laptops gedacht waren. Dazu kommt noch die Entwicklung der Speichermedien... Ich erinnere mich daran, dass vor 5 Jahren eine 120 GiG Festplatte als dekadent großes Luxusgerät galt. Heute stehen wir bei einem Terrabyte auf einer Platte... In ein paar Jahren stehen wir vermutlich bei 100 Terrabyte. Das sind dann unter Umständen Daten von ein paar 100.000 Bürgern. Außerdem reichen ja schon selektive Daten aus. Z.B.: Nicht die Daten der kompletten 6 Monate sondern die von einem Tag.


Und zur Gefahr, dass Internetdaten Einfluss auf Berufschancen haben, es war ja bis vor kurzem (oder ist sogar noch immer so) dass man beispielsweise in Bayern sich einen Staatsposten abschminken kann wenn man einmal wahrnehmbar im Dunstkreis links-kommunistischer Organisationen wie der ANTIFA verkehrt hat.

Es könnte ja gut sein, das festgestellt wird: Bewerber A verkehrte auf den Webseiten von Greenpeace, Amnesty International und attac... Bewerber A stellt ein Sicherheitsrisiko dar, ist für den Staatsdienst nicht geeignet und sollte besser überwacht werden. Das wäre beispielsweise der Kreis der Webseiten für die man ins licht staatlicher Aufmerksamkeit rücken könnte. Da muss nichts verfassungsfeindliches dabei sein.

MFG Florian
 
Arkasi am 07.01.2008 21:30 schrieb:
Fanator-II-701 am 07.01.2008 09:10 schrieb:
Mal abgesehen davon, daß ich durchaus Menschen verstehen kann, denen es heutzutage an Sicherheit in ihrem gesellschaftlichen Umfeld mangelt, so ist doch (mMn) ein Richtervorbehalt bei derart drastischen Einschnitten in den privaten Sektor zwingend notwendig - was ja bei anderen Überwachungsmaßnahmen durchaus mit Erfolg praktiziert wird.

Was für ein drastischer Einschnitt? Es werden lediglich die Verbindungsdaten aufgezeichnet, der Inhalt des Gesprächs/Surfens jedoch nicht. Beim Telefon gibts das schon lange, nur wurde die Speicherdauer erhöht, schließlich hat jeder Kunde das Recht auf einen Einzelgesprächsnachweis zur Rechnung.

:] Glaub nur weiter daran.....

SMS / MMS bspw. kannst du dann noch 6 Monate nachher lesen(!), du kannst erkennen an wen ich sie wann und wo geschrieben habe, wo dieser sie dann wann bekommen und gelesen hat und was er darauf von wo geantwortet hat. Du kannst Bilder, bzw. deren Metadaten auslesen, du kannst anhand der Telefongewohnheiten und der Providerwahl sowie den im Internet angesurften Seiten auf das Konsumverhalten und die täglichen Gewohnheiten schlußfolgern usw.usf.
Ja, das ist alles auch schon heute möglich aber nach spätestens(!) 3 Monaten ist aus die Maus. Und drei Monate sind bereits eine verdammt lange Zeit......

Präventiv hilft sie, wie ich oben bereits geschrieben habe, nur dann, wenn man die Verdächtigen noch in der Planungsphase aufspüren kann. Nicht jede Ermittlungsmethode ist für Prävention geeignet.

Wenn du begründete Verdachtsmomente hast, kannst du auch ohne VDS präventiv eingreifen. Ich sehe nicht, wie sie dir da ermittlungstaktisch hilft - zumindest bei Terrorverdacht macht die Zeitdauer keinen Unterschied.

Da du deine persönlichen Rechte in der Maßnahme nicht angegriffen siehst, nehme ich an, daß du keine Entfernungsbeziehung führst oder anderweitig mit anderen Menschen im privaten Sektor telekommunikativ verkehrst. Geht mich ja auch nix an.... Papa Staat aber auch nicht. Und genau darum geht´s (mir). Das beantwortet evtl. auch deine Frage, welche persönlichen Einschnitte sich daraus für mich ergeben.

Zur Verhältnismäßigkeit:
Sie ist auch so nicht an eine Einzel-Person, -Sache oder -Maßnahme gebunden obwohl sie jedesmal einzeln geprüft werden muß. Sie steht zum Schutz unserer Menschen- (und somit auch Persönlichkeits-)rechte über jeder hoheitlichen Maßnahme.
Das hat wiederum etwas mit Rechtsstaatlichkeit zu tun.
Und dieser Rechtsstaatlichkeit sollte man sich sowohl als Ermittlungsbeamter - mehr noch aber als Vertreter der Legislative verpflichtet sehen. Sonst ist unser ganzes System nix wert.

Nun, die Maßnahme (VDS) steht "leider" in keinerlei Verhältnis zu dem erklärten Ziel (Sicherheit vor Terror).

Qualitativ hochwertig aus- und fortgebildetes sowie qualifiziertes Personal ist durch keine noch so raffinierte technisch Maßnahme zu ersetzen.

Das ist deine Meinung, aber die scheint nur eine äußerst magere Wissensbasis zu besitzen. Es ist ein Zusammenspiel von ausreichend Personal mit der benötigten Qualifikation UND den entsprechenden technischen Möglichkeiten.

Die Problematik ist doch aber, daß wir hier in Deutschland für unsere Exekutive bereits sowohl die technischen Möglichkeiten, als auch die entsprechenden Befugnisse HABEN.
Es mangelt lediglich an Personal, welches aber sogar im Gegenzug immer weiter reduziert wird/noch werden soll (Stichworte: Hessen, Rolang Koch, Stellenstreichungen bei der Polizei, U-Bahn-Schläger-Debatte).

Ja, es werden sogar hoheitliche Maßnahmen an private Sicherheitsunternehmen abgetreten, die der Rechtsstaatlichkeit nicht in dem Maße verpflichtet sind und deren Befugnisse dem Rechnung tragend eben dermaßen beschnitten werden, daß sie die ihnen übertragenen Aufgaben gar nicht wahrnehmen KÖNNEN.

Abgesehen von der bisher geschilderten Problematik gibt es weitere Dinge, die einer VDS entgegenstehen.

Geheimdienste sämtlicher Länder, Verbrechersyndikate und selbst Wirtschaftsstrukturen interessieren sich brennend für menschliche Verhaltensweisen und Profile. Die einen aus rein finanziellem Interesse, die anderen aus "Sicherheitsgründen". Schon bei den bereits oben genannten verwischen die Grenzen und sie bewegen sich (die einen teilweise, die anderen "berufsbedingt") aus unetrschiedlichen Gründen mehr oder weniger im rechtsfreien Raum.
Was oder Wer also sollte diese Strukturen hindern diese Daten zu mißbrauchen?

Wer garantiert denn für die Sicherheit der Daten, welche bei einem privaten Wirtschaffts-Unternehmen gespeichert sind, welches in der Natur der Sache liegend, mehr an betriebswirtschaftliche Prozesse gebunden ist als an die Gesetze eines Rechtsstaates? Und wer schützt mich vor dem Mißbrauch?

Es mag durchaus Beamte geben, die bestechlich sind... aber im privaten Sektor sehe ich da bedeutend höheres Gefährdungspotential.

Hervorheben möchte ich, daß ich nix gegen eine personenbezogene IP-Bindung habe aber das ist ja nur ein kleiner Teil der Sache.
Es würde sich damit verhalten, wie mit dem Personalausweis o.ä., eine eigentlich normale Angelegenheit. Man weiß aber auch bereits heute, daß "fälschungssichere" Ausweise gefälscht werden können. Wieviel einfacher ließe sich dies technisch mit einer IP veranstalten?
 
Juhu, endlich wieder mal eine Diskussion, bei der sich was abspielt, habe im Moment leider nicht die Zeit allen zu antworten, kommt aber im Laufe des Tages.

Harlekin am 07.01.2008 23:40 schrieb:
Naja, ob die VDS Verfassungsgemäß ist, wird ja wohl bald das Bundesverfassungsgericht sagen.

Soweit ich gehört habe, dauert so ein Verfahren 6-9 Monate, wir werden uns also noch gedulden müssen.
Spannend wird die Sache, wenn es von seinder grundlegenden Ausrichtung her nicht verfassungskonform ist, denn EU-Recht steht über der Verfassung und das wird das juristisch eine höchst interessante Sache werden.

Es nicht nicht völlig absurd, dass die Daten der VDS missbraucht werden könnten. Die Daten stehen afaik zumindest den Behörden in der gesamten EU zur "Verfügung".
Die Frage ist aber, was man mit den Daten der VDS anfangen kann. Von Handy Vielsnutzern könnte man Bewegungsprofile anfertigen. Aber sonst

Zur Verfügung stehen ist relativ. Einen Direktzugriff gibt es nicht, die Daten werden beim Telekombetreiber angefordert und der übermittelt sie dann, wenn sie extrahiert wurden. Die Behörde, die die Anfrage gestellt hat, wird sich dafür rechtfertigen müssen.

Ja, man kann damit ungefähre Bewegungsprofile eines Handies erstellen - mit Abweichungen von ein paar hundert Metern.
 
TBrain am 08.01.2008 01:18 schrieb:
Arkasi am 07.01.2008 23:23 schrieb:
Ich kann mir persönlich nicht vorstellen, dass dieses Urteil jemals rechtskräftig geworden ist oder dass es sich genau so verhält, da es durchaus auch illegale Tätigkeiten im Internet gibt z.B. Wiederbetätigung. Die IP hat man schnell, aber wenn man dazu keinen Namen findet, könnte ja jeder Neonazi das Internet mit entsprechenden Parolen vollspammen, was aber nicht geschieht.

Dein Rechtsverständnis finde ich hier schon etwas komisch. Deine Denken geht in die Richtung, dass man in Internet immer allen nachverfolgen oder zurückverfolgen können muss. Dieses Verständnis hat aber überhaupt keine Entsprechung in der normalen Realität.
Es gibt nämlich auch durchaus illegale Tätigkeiten in der realen Welt ;) Trotzdem wird ja wohl nicht der Aufenthaltsort jedes Bürgers gespeichert und wann er sich mit wem in welcher Moschee unterhalten hat. Oder wer wann in welchem Laden einkaufen war. Oder wer wann an wen einen traditionellen Brief geschickt hat (aber bei einer E-Mail muss man das natürlich jederzeit erfragen können :rolleyes: )

Natürlich gibt es eine Entsprechung in der realen Welt dazu, wenn du dich in der Öffentlichkeit bewegst, darf die Polizei jederzeit deine Identität erfragen und wenn du dich nicht ausweisen kannst, wirst du kassiert und es wird eine Identitätsfeststellung gemacht.

Es wird zwar nicht jeder Aufenthaltsort eines Bürgers gespeichert, aber wer sich in der Öffentlichkeit bewegt, wird von anderen gesehen und die können dann beispielsweise als Zeugen auftreten.
Die VDS geht was das anbelangt weiter, allerdings wüßte ich nicht, wie man die Problematik der totalen Anonymität sonst beheben könnte.


Siehe oben, genau das passiert schon, nur waren es bisher 2 Monate und es ist auch niemanden was geschehen. Außerdem werden die Daten zwar gespeichert, müssen aber in konkreten Ermittlungsverfahren abgefragt werden.

Das Speichern war aber keine Pflicht und der Bürger konnte jederzeit darauf bestehen, dass seine Daten gelöscht werden. Das geht jetzt nicht mehr. Das kommt Providern, Telefon- oder E-Mail-Anbietern evtl sogar ganz Recht. Sie können jetzt umfangreiche Profile ihrer Kunden erstellen und an den meistbietenden Dritten weitergeben (auch wenn das illegal ist). Und der Verbraucher kann nicht mal mehr gegen die Speicherung vorgehen :S

Es war Pflicht, nur war sie nicht gesetzlich definiert, aber sie gehört zu einer guten Geschäftsgebarung. Wenn ich eine Rechnung stelle, muss ich die erbrachteLeistung auch nachweisen können, sonst risikiere ich, dass der Kunde die Leistung bestreitet.
 
CyclopGraz am 08.01.2008 01:30 schrieb:
Die Frage ist ja nicht nur inwiefern die VDS heute gefährlich für Demokratie und Rechtsstaat sein kann sondern wie sie sich in den nächsten Jahren entwickelt.

Es war bisher die Tendenz in diesem Millenium, dass der Grundrechtsschutz eher ausgehöhlt als verbessert wurde. Die VDS ist eigentlich nur der nächste Logische Schritt. Was ist denn deiner Meinung nach der Übernächste... Die prophylaktische elektronische Fussfessel für jedermann vielleicht? Der Ortungschip im Arm, in 30 Jahren der Gehirnchip der die Gedanken überwacht???

Mit dem was wir dem Staat heute gestatten legen wir die Richtung fest, in die sich der Staat entwickeln wird. Überwachungsmaßnahmen die einmal erlaubt wurden wurden immer erst nach REVOLUTIONEN und sonst nie zurückgenommen und immer wieder kam der nächste Schritt.

Es ist grundsätzlich nicht sinnvoll den Inhalt eines Gesetzes unter dem Gesichtspunkt, dass irgendwann einmal ein weiteres Gesetz kommen könnte, zu betrachten.

Ein Beispiel? Bitte sehr: Die Rasterfahndung... Eingeführt zur bekämpfung der RAF in den 70ern. Nachdem mit diesen Trotteln ruhe war, wurde sie zurückgenommen?? NEIN!!

Warum hätte man das tun sollen? Damit man beim nächsten ähnlichen Fall wieder das gleiche Gesetz beschließen muss?

Die Tatsache, dass die Daten bei den Telekomanbietern liegen soll mich beruhigen?? Das ist in meinen Augen noch riskanter als dass sie gleich unter Kontrolle einer Staatlichen Instanz stehen. Ein Unternehmen kann sich gegen Missbrauch durch eigene Mitarbeiter oder Eingriff von aussen noch schlechter schützen als eine Behörde... Wer garantiert, das AOL nicht jede deiner Surfspuren auf Anfrage an die NSA herausgibt???

Beruhigen ist relativ. Offenbar ist dir nicht klar, dass für die VDS keine Daten spezielle erhoben werden, sie existieren bereits. Dein Provider weiß heute schon, wohin du surfst, denn du nutzt dazu seine Infrastruktur. Neu ist lediglich, dass er zur Speicherung dieser Daten gesetzlich verpflichtet wird, damit bei einem entsprechenden Ermittlungsverfahren Behörden darauf zugreifen können.

Zu deinem Argument mit den Datenmengen: Einerseits reicht es ja schon wenn die Daten von ein paar 10.000 Bürgern verlorengehen. Ich glaube nicht, dass einschlägige Daten der US oder der Britischen Regierung für die Speicherung auf die betreffenden Laptops gedacht waren. Dazu kommt noch die Entwicklung der Speichermedien... Ich erinnere mich daran, dass vor 5 Jahren eine 120 GiG Festplatte als dekadent großes Luxusgerät galt. Heute stehen wir bei einem Terrabyte auf einer Platte... In ein paar Jahren stehen wir vermutlich bei 100 Terrabyte. Das sind dann unter Umständen Daten von ein paar 100.000 Bürgern. Außerdem reichen ja schon selektive Daten aus. Z.B.: Nicht die Daten der kompletten 6 Monate sondern die von einem Tag.

Gut, ich gebe zu, es könnte irgendwann einmal so weit sein, dass die Daten auf einen Laptop passen, davon sind wir allerdings meilenweit entfernt. In Österreich streitet man noch darüber, wie die Finanzierung dessen laufen soll, denn die Speicherung wird zig Millionen Euro an Investitionen kosten. Wir sprechen hier also von einer Größenordung, die jenseits von Laptops o.ä .liegt.

Die Daten werden übrigens einfach als in Echtzeit mitgeschrieben, aber nicht nach User aufgesplittet sondern so, wie die Daten durch den Server laufen. Es kann also nicht passieren, dass die Daten von ein paar Kunden irgendwo vergessen werden, weil sie nicht nach Benutzern gespeichert sind.

Und zur Gefahr, dass Internetdaten Einfluss auf Berufschancen haben, es war ja bis vor kurzem (oder ist sogar noch immer so) dass man beispielsweise in Bayern sich einen Staatsposten abschminken kann wenn man einmal wahrnehmbar im Dunstkreis links-kommunistischer Organisationen wie der ANTIFA verkehrt hat.

Diesen Fall kenne ich nicht aber dafür einige andere, bei denen die User übrigens immer selbst die Daten im Internet zugänglich gemacht haben. Anders sieht es freilich aus, wenn man bereits vom Verfassungsschutz beobachtet wird, in diesem Fall ist es nur richtig, wenn so jemand keinen Posten in einer Behörde bekommt.

Es könnte ja gut sein, das festgestellt wird: Bewerber A verkehrte auf den Webseiten von Greenpeace, Amnesty International und attac... Bewerber A stellt ein Sicherheitsrisiko dar, ist für den Staatsdienst nicht geeignet und sollte besser überwacht werden. Das wäre beispielsweise der Kreis der Webseiten für die man ins licht staatlicher Aufmerksamkeit rücken könnte. Da muss nichts verfassungsfeindliches dabei sein.

Verfassungsfeindlich kann man nicht mit Sicherheitsrisiko gleichsetzen, es gilt eine Verschwiegenheitspflicht und die ist gerade bei Behörden besonders groß zu schreiben. Interessanterweise fürchtest du dich einerseits, dass eine Behörde von dir Daten weitergeben könnte, gleichzeitig möchtest du nicht, dass man versucht zu verhindern solche Schwachstellen zu eliminieren.
Abgesehen davon gibt es den Zugriff nur bei konkreten strafrechtlichen Ermittlungen, eine Bewerbung ist nicht strafbar, daher ist deine Sorge objektiv unbegründet.
 
Arkasi schrieb:
denn EU-Recht steht über der Verfassung und das wird das juristisch eine höchst interessante Sache werden.

das kann man so nicht sagen.
eu- recht steht nicht im wortsinne über nationalem verfassungrecht.
das verhältnis ist anderer art.
das bverfg könnte -zumindest theoretisch- durchaus die verfassungswidrigkeit von eu- recht feststellen, auch wenn ein grundsätzlicher vorrang zunächst mal anerkannt ist.

Natürlich gibt es eine Entsprechung in der realen Welt dazu, wenn du dich in der Öffentlichkeit bewegst, darf die Polizei jederzeit deine Identität erfragen und wenn du dich nicht ausweisen kannst, wirst du kassiert und es wird eine Identitätsfeststellung gemacht.

das ist falsch.
in deutschland besteht keine mitführungspflicht des ausweises.
man muss sich also nicht vor ort ausweisen können.
 
Fanator-II-701 am 08.01.2008 07:07 schrieb:
Arkasi am 07.01.2008 21:30 schrieb:
Was für ein drastischer Einschnitt? Es werden lediglich die Verbindungsdaten aufgezeichnet, der Inhalt des Gesprächs/Surfens jedoch nicht. Beim Telefon gibts das schon lange, nur wurde die Speicherdauer erhöht, schließlich hat jeder Kunde das Recht auf einen Einzelgesprächsnachweis zur Rechnung.

:] Glaub nur weiter daran.....

SMS / MMS bspw. kannst du dann noch 6 Monate nachher lesen(!), du kannst erkennen an wen ich sie wann und wo geschrieben habe, wo dieser sie dann wann bekommen und gelesen hat und was er darauf von wo geantwortet hat. Du kannst Bilder, bzw. deren Metadaten auslesen, du kannst anhand der Telefongewohnheiten und der Providerwahl sowie den im Internet angesurften Seiten auf das Konsumverhalten und die täglichen Gewohnheiten schlußfolgern usw.usf.
Ja, das ist alles auch schon heute möglich aber nach spätestens(!) 3 Monaten ist aus die Maus. Und drei Monate sind bereits eine verdammt lange Zeit......

Wer hat dir diesen Müll erzählt? Es werden keinerlei Inhalte gespeichert, sondern ausschließlich die Verbindungsdaten.
Guckst du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_%C3%BCber_die_Vorratsdatenspeicherung

Saug dir nicht irgendwas aus den Fingern, informiere dich zuerst.

Präventiv hilft sie, wie ich oben bereits geschrieben habe, nur dann, wenn man die Verdächtigen noch in der Planungsphase aufspüren kann. Nicht jede Ermittlungsmethode ist für Prävention geeignet.

Wenn du begründete Verdachtsmomente hast, kannst du auch ohne VDS präventiv eingreifen. Ich sehe nicht, wie sie dir da ermittlungstaktisch hilft - zumindest bei Terrorverdacht macht die Zeitdauer keinen Unterschied.

Du siehst das nicht, aber das zeigt nur, dass du dich mit der Thematik nicht einmal ein kleines bisschen auseinandergesetzt hast.

Nehmen wir mal an, man wird auf einen potentiellen Terroristen aufmerksam. Ab diesen Zeitpunkt kann man gegen ihn das volle Programm fahren und jegliche Überwachungstechnik einsetzen und ihn natürlich auch festnehmen.

Was man so nur vielleicht kann, ist das Ausforschen der Hintermänner und Komplizen. Das kann daran liegen, dass die Ausführung nicht mehr fern ist und keine weiteren Kontakte mehr geplant sind, es kann auch sein, dass er die Überwachung bemerkt und entsprechend keinerlei Kontakte mehr aufnimmt. In beiden Fällen ist es notwendig die Ermittlungen auf die Vergangenheit der betreffenden Person zu lenken und genau hier setzt die VDS an.


Da du deine persönlichen Rechte in der Maßnahme nicht angegriffen siehst, nehme ich an, daß du keine Entfernungsbeziehung führst oder anderweitig mit anderen Menschen im privaten Sektor telekommunikativ verkehrst. Geht mich ja auch nix an.... Papa Staat aber auch nicht. Und genau darum geht´s (mir). Das beantwortet evtl. auch deine Frage, welche persönlichen Einschnitte sich daraus für mich ergeben.

Ich führe sogar eine Entfernungsbeziehung, doch das tut an sich nichts zur Sache und Papa Staat interessiert sich weder für mich noch für meine Beziehungen, wenn es keinen guten Grund gibt, dass er seinen Blick auf mich richtet und diesen Grund gibt es nicht.


Zur Verhältnismäßigkeit:
Sie ist auch so nicht an eine Einzel-Person, -Sache oder -Maßnahme gebunden obwohl sie jedesmal einzeln geprüft werden muß. Sie steht zum Schutz unserer Menschen- (und somit auch Persönlichkeits-)rechte über jeder hoheitlichen Maßnahme.
Das hat wiederum etwas mit Rechtsstaatlichkeit zu tun.
Und dieser Rechtsstaatlichkeit sollte man sich sowohl als Ermittlungsbeamter - mehr noch aber als Vertreter der Exekutive verpflichtet sehen. Sonst ist unser ganzes System nix wert.

Nun, die Maßnahme (VDS) steht "leider" in keinerlei Verhältnis zu dem erklärten Ziel (Sicherheit vor Terror).

Das tut sie sehr wohl, denn sie hat keine direkte Auswirkungen auf alle jene, die sich rechtskonform verhalten.
Ich habe es vorhin schon einmal gefragt, ich frage es nochmal.
Was sind die persönlichen Konsequenzen für dich? Was kannst du zukünftig nicht mehr oder nur eingeschränkt machen, was heute legal ist?

Qualitativ hochwertig aus- und fortgebildetes sowie qualifiziertes Personal ist durch keine noch so raffinierte technisch Maßnahme zu ersetzen.

Das ist deine Meinung, aber die scheint nur eine äußerst magere Wissensbasis zu besitzen. Es ist ein Zusammenspiel von ausreichend Personal mit der benötigten Qualifikation UND den entsprechenden technischen Möglichkeiten.

Die Problematik ist doch aber, daß wir hier in Deutschland für unsere Legeslative bereits sowohl die technischen Möglichkeiten, als auch die entsprechenden Befugnisse HABEN.
Es mangelt lediglich an Personal, welches aber sogar im Gegenzug immer weiter reduziert wird/noch werden soll (Stichworte: Hessen, Rolang Koch, Stellenstreichungen bei der Polizei, U-Bahn-Schläger-Debatte).

Die Möglichkeiten haben wir eben nicht. Momentan ist es nur möglich ab dem Zeitpunkt des Verdachtes die Hintergründe einer Person aufzudecken - siehe weiter oben.

Ja, es werden sogar hoheitliche Maßnahmen an private Sicherheitsunternehmen abgetreten, die der Rechtsstaatlichkeit nicht in dem Maße verpflichtet sind und deren Befugnisse dem Rechnung tragend eben dermaßen beschnitten werden, daß sie die ihnen übertragenen Aufgaben gar nicht wahrnehmen KÖNNEN.

Möglich, kann ich für Deutschland nicht sagen, in Österreich gibt es nur eine Diskussion, weil ein paar Gemeinden eine private Firma zur Geschwindigkeitsmessung auf den Straßen beauftragt haben.

Abgesehen von der bisher geschilderten Problematik gibt es weitere Dinge, die einer VDS entgegenstehen.

Geheimdienste sämtlicher Länder, Verbrechersyndikate und selbst Wirtschaftsstrukturen interessieren sich brennend für menschliche Verhaltensweisen und Profile. Die einen aus rein finanziellem Interesse, die anderen aus "Sicherheitsgründen". Schon bei den bereits oben genannten verwischen die Grenzen und sie bewegen sich (die einen teilweise, die anderen "berufsbedingt") aus unetrschiedlichen Gründen mehr oder weniger im rechtsfreien Raum.
Was oder Wer also sollte diese Strukturen hindern diese Daten zu mißbrauchen?

Tja, das ist eine interessante Liste, besonders wenn man bedenkt, dass 2 der 3 Kandidaten gar keine rechtliche Grundlage benötigen und es einfach so machen, während der Staat, der dagegen etwas tun sollte, hinterherhinkt.

Wer garantiert denn für die Sicherheit der Daten, welche bei einem privaten Wirtschaffts-Unternehmen gespeichert sind, welches in der Natur der Sache liegend, mehr an betriebswirtschaftliche Prozesse gebunden ist als an die Gesetze eines Rechtsstaates? Und wer schützt mich vor dem Mißbrauch?

Es mag durchaus Beamte geben, die bestechlich sind... aber im privaten Sektor sehe ich da bedeutend höheres Gefährdungspotential.

Nochmal, die Daten existieren schon, sie müssen/dürfen nur nicht in dieser Form gespeichert werden. Und wenn doch? Dann haben alle Zugriff darauf nur der Staat nicht.

Hervorheben möchte ich, daß ich nix gegen eine personenbezogene IP-Bindung habe aber das ist ja nur ein kleiner Teil der Sache.
Es würde sich damit verhalten, wie mit dem Personalausweis o.ä., eine eigentlich normale Angelegenheit. Man weiß aber auch bereits heute, daß "fälschungssichere" Ausweise gefälscht werden können. Wieviel einfacher ließe sich dies technisch mit einer IP veranstalten?

Ausweise können gefälscht werden, weil man sie nicht fälschungssicher konstruiert, was man wiederum deshalb nicht macht, weil sich dann eine Menge Menschen in die Hose machen - man akzeptiert hier einfach einen gewissen Schaden.

Was eine IP-Manipulation anbelangt, so ist die VDS sogar ein Schutz davor. Wenn ich beispielsweise deine IP auslese und irgendwas illegales mache, dann kommt zwar die Polizei zu dir, aber man kann schnell nachweisen, dass die Aktion nicht über deinen Anschluss gelaufen ist.
Passiert das heute ohne VDS, landet die Polizei auch bei dir, es gibt für dich aber keine Beweise, dass du es nicht warst.

Die VDS kann nämlich nicht nur dazu eingesetzt werden Menschen zu verfolgen und vielleicht zu Unrecht zu beschuldigen, sie kann auch zur Ermittlung der Unschuld führen.
 
Bonkic am 08.01.2008 10:33 schrieb:
Arkasi schrieb:
denn EU-Recht steht über der Verfassung und das wird das juristisch eine höchst interessante Sache werden.

das kann man so nicht sagen.
eu- recht steht nicht im wortsinne über nationalem verfassungrecht.
das verhältnis ist anderer art.
das bverfg könnte -zumindest theoretisch- durchaus die verfassungswidrigkeit von eu- recht feststellen, auch wenn ein grundsätzlicher vorrang zunächst mal anerkannt ist.

Das mein ich ja, das wird spannend, was dann passiert.

Natürlich gibt es eine Entsprechung in der realen Welt dazu, wenn du dich in der Öffentlichkeit bewegst, darf die Polizei jederzeit deine Identität erfragen und wenn du dich nicht ausweisen kannst, wirst du kassiert und es wird eine Identitätsfeststellung gemacht.

das ist falsch.
in deutschland besteht keine mitführungspflicht des ausweises.
man muss sich also nicht vor ort ausweisen können.

Habe ich auch nicht behauptet. Was passiert, wenn die Polizei wissen will, wer du bist und du keinen Ausweis dabei hast? Pech gehabt und die lassen dich ziehen? Nein, die nehmen dich mit, bis du beweisen kannst, wer du bist.
 
Arkasi am 08.01.2008 11:03 schrieb:
Bei all deinem Pro:
Gewiefte Terroristen können sich mit Diensten wie Tor auch weiterhin anonym durchs Internet bewegen. Und ob mal per Pre-Paid Handy so einfach auf eine Person schließen kann...
 
Arkasi am 08.01.2008 11:05 schrieb:
Habe ich auch nicht behauptet. Was passiert, wenn die Polizei wissen will, wer du bist und du keinen Ausweis dabei hast? Pech gehabt und die lassen dich ziehen? Nein, die nehmen dich mit, bis du beweisen kannst, wer du bist.

du hast behauptet, dass sie dich "einkassieren", also verhaften und das ist nicht richtig.
 
Arkasi am 08.01.2008 11:03 schrieb:
Wer hat dir diesen Müll erzählt? Es werden keinerlei Inhalte gespeichert, sondern ausschließlich die Verbindungsdaten.
Guckst du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_%C3%BCber_die_Vorratsdatenspeicherung

Saug dir nicht irgendwas aus den Fingern, informiere dich zuerst.

und

Nochmal, die Daten existieren schon, sie müssen/dürfen nur nicht in dieser Form gespeichert werden. Und wenn doch? Dann haben alle Zugriff darauf nur der Staat nicht.

Nicht alles steht in Wiki..... ;)

Andere Daten werden bereits gespeichert und der Staat hat durchaus Zugriff. Das geht (und ging bereits 1999) natürlich nur auf Antrag der StA mit richterlicher Anordnung bei organisierter Kriminalität oder solcher, die als diese eingestuft wird.
Und so sollte das auch bleiben. Warum das so ist habe ich bereits weiter oben geschrieben und bin immer noch der Meinung, daß nur Richter nach reiflicher Abwägung darüber entscheiden dürfen sollten.

Du siehst das nicht, aber das zeigt nur, dass du dich mit der Thematik nicht einmal ein kleines bisschen auseinandergesetzt hast.
Nehmen wir mal an, man wird auf einen potentiellen Terroristen aufmerksam. Ab diesen Zeitpunkt kann man gegen ihn das volle Programm fahren und jegliche Überwachungstechnik einsetzen und ihn natürlich auch festnehmen.....

Was, wenn die Terroristen bereits im Ausland alles abgeklärt haben und nur zur Ausübung nach Deutschland kommen?
Was, wenn sie per Brief oder persönlicher Kontaktaufnahme kommunizieren?
Was, wenn der letzte Kontakt über 6 Monate zurückliegt oder so kurz vorher zustande kommt, daß keine Gegenmaßnahme mehr greift?

Das muß noch irgendwann nachgebessert werden. ;)
Am besten man speichert vorsichtshalber weltweit von jedem Menschen ab der Geburt bis 2 Generationen danach alle Daten.
Wo denkst du, daß es aufhört?

Was sind die persönlichen Konsequenzen für dich?

Ich fühle mich in meiner persönlichen Freiheit durch die Verletzung meiner Privatsphäre eingeschränkt, da die Information, wo ich mich gestern mit wem getroffen habe und über was wir gesprochen haben, niemanden angeht, da ich weiß, daß ich mich rechtskonform verhalten habe.

Die Möglichkeiten haben wir eben nicht. Momentan ist es nur möglich ab dem Zeitpunkt des Verdachtes die Hintergründe einer Person aufzudecken - siehe weiter oben.

Und genau das ist gut so. Denn erst bei begründetem Verdacht ist durch Nachforschung ein Eingriff in die Privatsphäre gerechtfertigt.

Ja, es werden sogar hoheitliche Maßnahmen an private Sicherheitsunternehmen abgetreten, die der Rechtsstaatlichkeit nicht in dem Maße verpflichtet sind und deren Befugnisse dem Rechnung tragend eben dermaßen beschnitten werden, daß sie die ihnen übertragenen Aufgaben gar nicht wahrnehmen KÖNNEN.
Möglich, kann ich für Deutschland nicht sagen, in Österreich gibt es nur eine Diskussion, weil ein paar Gemeinden eine private Firma zur Geschwindigkeitsmessung auf den Straßen beauftragt haben.

Kein priv. Wachdienst vor Kasernen?Kein Sicherheitsdienst im öffentlichen Personennahverkehr?

Zu den IP:
Du kannst bspw. neue IP´s vergeben, für die falsche Identifikationen aufgebaut und ins System eingeschleust werden, genau wie falsche Pässe für fiktive Personen existieren.

Zu deinen Anwürfen, daß ich mir Dinge aus den Fingern sauge oder bestimmte Sachen nicht sehe, weil ich mich angeblich nicht damit beschäftigt hätte:
Dazu kann ich nur sagen, daß du ziemlich schnell über Menschen urteilst die du nicht kennst. Und je persönlicher und ausfallender du dabei wirst umso mehr zeigst du, daß nicht ich derjenige bin der sich Sorgen um die VDS machen muß.
:finger:
 
Zurück