Arkasi am 07.01.2008 21:30 schrieb:
Fanator-II-701 am 07.01.2008 09:10 schrieb:
Mal abgesehen davon, daß ich durchaus Menschen verstehen kann, denen es heutzutage an Sicherheit in ihrem gesellschaftlichen Umfeld mangelt, so ist doch (mMn) ein Richtervorbehalt bei derart drastischen Einschnitten in den privaten Sektor zwingend notwendig - was ja bei anderen Überwachungsmaßnahmen durchaus mit Erfolg praktiziert wird.
Was für ein drastischer Einschnitt? Es werden lediglich die Verbindungsdaten aufgezeichnet, der Inhalt des Gesprächs/Surfens jedoch nicht. Beim Telefon gibts das schon lange, nur wurde die Speicherdauer erhöht, schließlich hat jeder Kunde das Recht auf einen Einzelgesprächsnachweis zur Rechnung.
Glaub nur weiter daran.....
SMS / MMS bspw. kannst du dann noch 6 Monate nachher
lesen(!), du kannst erkennen
an wen ich sie
wann und
wo geschrieben habe,
wo dieser sie dann
wann bekommen und gelesen hat und
was er darauf
von wo geantwortet hat. Du kannst Bilder, bzw. deren Metadaten auslesen, du kannst anhand der Telefongewohnheiten und der Providerwahl sowie den im Internet angesurften Seiten auf das Konsumverhalten und die täglichen Gewohnheiten schlußfolgern usw.usf.
Ja, das ist alles auch schon heute möglich aber nach spätestens(!) 3 Monaten ist aus die Maus. Und drei Monate sind bereits eine verdammt lange Zeit......
Präventiv hilft sie, wie ich oben bereits geschrieben habe, nur dann, wenn man die Verdächtigen noch in der Planungsphase aufspüren kann. Nicht jede Ermittlungsmethode ist für Prävention geeignet.
Wenn du
begründete Verdachtsmomente hast, kannst du auch ohne VDS präventiv eingreifen. Ich sehe nicht, wie sie dir da ermittlungstaktisch hilft - zumindest bei Terrorverdacht macht die Zeitdauer keinen Unterschied.
Da du deine persönlichen Rechte in der Maßnahme nicht angegriffen siehst, nehme ich an, daß du keine Entfernungsbeziehung führst oder anderweitig mit anderen Menschen im privaten Sektor telekommunikativ verkehrst. Geht mich ja auch nix an.... Papa Staat aber auch nicht. Und genau darum geht´s (mir). Das beantwortet evtl. auch deine Frage, welche persönlichen Einschnitte sich daraus für mich ergeben.
Zur Verhältnismäßigkeit:
Sie ist auch so nicht an eine Einzel-Person, -Sache oder -Maßnahme gebunden obwohl sie jedesmal einzeln geprüft werden muß. Sie steht zum Schutz unserer Menschen- (und somit auch Persönlichkeits-)rechte über jeder hoheitlichen Maßnahme.
Das hat wiederum etwas mit Rechtsstaatlichkeit zu tun.
Und dieser Rechtsstaatlichkeit sollte man sich sowohl als Ermittlungsbeamter - mehr noch aber als Vertreter der Legislative verpflichtet sehen. Sonst ist unser ganzes System nix wert.
Nun, die Maßnahme (VDS) steht "leider"
in keinerlei Verhältnis zu dem erklärten Ziel (Sicherheit vor Terror).
Qualitativ hochwertig aus- und fortgebildetes sowie qualifiziertes Personal ist durch keine noch so raffinierte technisch Maßnahme zu ersetzen.
Das ist deine Meinung, aber die scheint nur eine äußerst magere Wissensbasis zu besitzen. Es ist ein Zusammenspiel von ausreichend Personal mit der benötigten Qualifikation UND den entsprechenden technischen Möglichkeiten.
Die Problematik ist doch aber, daß wir hier in Deutschland für unsere Exekutive bereits sowohl die technischen Möglichkeiten, als auch die entsprechenden Befugnisse HABEN.
Es mangelt lediglich an Personal, welches aber sogar im Gegenzug immer weiter reduziert wird/noch werden soll (Stichworte: Hessen, Rolang Koch, Stellenstreichungen bei der Polizei, U-Bahn-Schläger-Debatte).
Ja, es werden sogar hoheitliche Maßnahmen an private Sicherheitsunternehmen abgetreten, die der Rechtsstaatlichkeit nicht in dem Maße verpflichtet sind und deren Befugnisse dem Rechnung tragend eben dermaßen beschnitten werden, daß sie die ihnen übertragenen Aufgaben gar nicht wahrnehmen KÖNNEN.
Abgesehen von der bisher geschilderten Problematik gibt es weitere Dinge, die einer VDS entgegenstehen.
Geheimdienste sämtlicher Länder, Verbrechersyndikate und selbst Wirtschaftsstrukturen interessieren sich brennend für menschliche Verhaltensweisen und Profile. Die einen aus rein finanziellem Interesse, die anderen aus "Sicherheitsgründen". Schon bei den bereits oben genannten verwischen die Grenzen und sie bewegen sich (die einen teilweise, die anderen "berufsbedingt") aus unetrschiedlichen Gründen mehr oder weniger im
rechtsfreien Raum.
Was oder Wer also sollte diese Strukturen hindern diese Daten zu mißbrauchen?
Wer garantiert denn für die Sicherheit der Daten, welche bei einem privaten Wirtschaffts-Unternehmen gespeichert sind, welches in der Natur der Sache liegend, mehr an betriebswirtschaftliche Prozesse gebunden ist als an die Gesetze eines Rechtsstaates? Und wer schützt mich vor dem Mißbrauch?
Es mag durchaus Beamte geben, die bestechlich sind... aber im privaten Sektor sehe ich da
bedeutend höheres Gefährdungspotential.
Hervorheben möchte ich, daß ich nix gegen eine personenbezogene IP-Bindung habe aber das ist ja nur ein kleiner Teil der Sache.
Es würde sich damit verhalten, wie mit dem Personalausweis o.ä., eine eigentlich normale Angelegenheit. Man weiß aber auch bereits heute, daß "fälschungssichere" Ausweise gefälscht werden können. Wieviel einfacher ließe sich dies technisch mit einer IP veranstalten?