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Polizeistaat Deutschland - Es reicht -wann kommt die Revolution???

Wolf-V am 17.01.2008 17:57 schrieb:
und wo man sich gerade aufhält, welche orte man besucht, mit wem man kommuniziert, etc. pp

Ich sollte vielleicht mal einwerfen dass ich lediglich nichts gegen die online-VDS habe. Das Speichern der Verbindungsdaten von Telefonen ist für mich ebenfalls ein absolutes no-Go!


Wolf-V am 17.01.2008 17:57 schrieb:
nach deiner argumentation ist jegliches kommunikationsinstrument als potentiell tödliche gefahr einzustufen - und da gehe ich nicht mit.

Mit dem Waffengesetz habe ich vielleicht einen etwas unglücklich gewählten Vergleich gewählt.
Natürlich sehe ich das nicht so ;) .


Und ich sehe in der VDS vielmehr ein Mittel gegen die Softwarepiraterie als eine Methode der Terrorbekämpfung, denn die Argumantation in diese Richtung ist lächerlich.
 
SCUX am 17.01.2008 13:39 schrieb:
wieso sollte er das im Internet nicht auch dürfen? bzw wie sollte man die Sicherheit sonst garantieren[/u].... :confused:
(hab deinen Post nicht ganz gelesen, muss arbeiten :] )

Ich hab ja keine Anhung was bei dir auf der Festplatte los ist, aber meine Sicherheit im Internet garantiert mir Norton Antivirus,
 
naja langsam drehen wir uns im Kreis.
aber festzuhalten ist generell:

1. so extrem Verfassungswidrig kann die VDS nicht sein, sonst würde der Bundespräsident das Gesetz nicht unterzeichnen.
2. ist sich die Mehrheit hier ansich einig, dass die VDS eher ineffektiv ist um Prävention zu betreiben und das sie ansich nur den Fuß in die Tür stellen soll um dann später andere Gesetze nachschieben zu können.
3. Hat es absolut garnichts mit der Softwarepiraterie zu tun. Denn sonst gäbe es nicht den Richtervorbehalt der zur Anwendung de Gesetzes nötig ist.
4. Bleibt abzuwarten wie das BVerfG entscheiden wird. Wenn das Gesetz verfassungsmäßig ist, dann kann man daran nichts mehr rütteln und sollte es akzeptieren.
 
Freaky22 am 17.01.2008 18:12 schrieb:
3. Hat es absolut garnichts mit der Softwarepiraterie zu tun. Denn sonst gäbe es nicht den Richtervorbehalt der zur Anwendung de Gesetzes nötig ist.

Auch dagegen findet sich ein Kraut ;) .
 
Freaky22 am 17.01.2008 18:12 schrieb:
3. Hat es absolut garnichts mit der Softwarepiraterie zu tun. Denn sonst gäbe es nicht den Richtervorbehalt der zur Anwendung de Gesetzes nötig ist.

Richtervorbehalt? :-o

Es wird pauschal alles was im Gesetz steht gespeichert ohne einen Richter zu fragen...

Selbst für die Abfrage der gespeicherten Daten braucht man keinen Richter sondern nur eine Ermittlungsbehörde (z.B. Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung, Polizei,... ) keinen Richter.

Außerdem stehen die Daten auch diversen ausländische Behörden zur Verfügung bei denen man als Deutscher teilweise noch nicht einmal weiß was die eigentlich ermitteln. Wenn du z.B. als Deutscher eine Straftat begehst (oder es versuchst) die im Ausland strafbar ist, kann dir die ausländische Behörde auf die Spur kommen. Dumm nur, dass du unter Umständen nicht mal weißt dass etwas in einem anderen Land eine Straftat ist oder sein kann.

edit: ich stimme allerdings zu, dass die VDS eher weniger mit Urheberrechtsgeschichten zutun hat. Der Großteil der Urheberrechtsfälle werden von den Staatsanwaltschaften wegen Geringfügigkeit eingestellt. Da sieht man anscheinend schon jetzt keinen Bedarf das großflächig zu verfolgen.

Und dass der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet hat bedeutet nicht, dass es Verfassungskonform ist. Der BP hat darüber gar keine Entscheidungskompetenz. Die hat nur das BVerfG.
 
TBrain am 17.01.2008 18:32 schrieb:
Und dass der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet hat bedeutet nicht, dass es Verfassungskonform ist. Der BP hat darüber gar keine Entscheidungskompetenz. Die hat nur das BVerfG.

Aber er kann, wenn er Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit hat, seine Unterschrift verweigern, wie bei der Privatisierung der Luftsicherheit (?) geschehen.
 
Freaky22 am 17.01.2008 18:12 schrieb:
naja langsam drehen wir uns im Kreis.
aber festzuhalten ist generell:

1. so extrem Verfassungswidrig kann die VDS nicht sein, sonst würde der Bundespräsident das Gesetz nicht unterzeichnen.
2. ist sich die Mehrheit hier ansich einig, dass die VDS eher ineffektiv ist um Prävention zu betreiben und das sie ansich nur den Fuß in die Tür stellen soll um dann später andere Gesetze nachschieben zu können.
3. Hat es absolut garnichts mit der Softwarepiraterie zu tun. Denn sonst gäbe es nicht den Richtervorbehalt der zur Anwendung de Gesetzes nötig ist.
4. Bleibt abzuwarten wie das BVerfG entscheiden wird. Wenn das Gesetz verfassungsmäßig ist, dann kann man daran nichts mehr rütteln und sollte es akzeptieren.

Dein Fazit ist nicht ganz zutreffend, wobei 1. und 3. komplettamente daneben gehen.
Der Bundespräser kann unterzeichnen was er will, wenn es seiner eigenen Überzeugung entspricht, ob verfassungskonform oder nicht.
Weiterhin gibt es bei der VDS keinen Richtervorbehalt, da sämtliche Exekutive auf die Daten zugreifen können - schlimmer noch, auch der Gemeindehoschi im Dorf A darf im Rahmen seiner Einwohnermeldetätigkeit (oder nur unter Vorgabe derselben) deine Daten abgleichen, erfassen und weiterverwenden...
Da Korruption in Deutschland ja "überhaupt kein Thema" ist, können wir alle uns auch sicher sein, daß diese Daten nicht für wettbewerbswidrige Belange benutzt werden und "völlig sicher" sind.
;)
Wenn das Gesetz als verfassungskonform eingestuft wird, kann man dennoch etwas dagegen unternehmen - nur denke ich nicht, daß sich mehr als die Hälfte der Bevölkerung überhaupt auch nur Gedanken machen, was ihnen da untergeschoben worden ist und von der anderen Hälfte fänden sich gerade mal 10%, die dagegen wirklich aktiv vorgehen würden.
:(
Es liegt ja zum Teil an den Menschen hier selbst, daß sie sich so vor den Karren anderer spannen lassen und wirtschaftlichen Interessen den Vorrang vor ihrer Freiheit zur persönlichen Entfaltung geben.
(Stichwort: Verstrickung von Politik und Wirtschaft bei der biometrische Datenerfassung im Paß- und Meldewesen)
:B
 
Wolf-V am 17.01.2008 15:05 schrieb:
SCUX am 17.01.2008 13:39 schrieb:
der Staat hat die Pflicht unsere Sicherheit zu gewährleisten...und das finden die meisten auch ganz selbstverständlich!
das funktioniert in einer Gemeinschaft nur dann wenn der Aufpasser (Staat und Sternchen) weis was die Leute tun (im Groben).
wieso sollte er das im Internet nicht auch dürfen? bzw wie sollte man die Sicherheit sonst garantieren
.... :confused:
(hab deinen Post nicht ganz gelesen, muss arbeiten :] )
lt. einer bka studie wird sich die aufklärungsquote durch die vds um max. 0,006 prozent erhöhen, in anderen staaten hat die eingeführte vds keinen einfluss auf die kriminalitätsrate. anders gesagt, verbrechen werden nicht verhindert, sicherheit wir nicht erhöht. insofern kann man klar sagen, dass der staat mit dieser maßnahme die sicherheit der bürger schwächt, denn mit den gesammelten daten entsteht nun eine neue grundlage für missbrauch, so gesehen neue verbrechen. ohne das es einen merkbaren positiven effekt geben würde...

Das Ergebnis der Studie war zu erwarten, schließlich greift die VDS ja nur dort, wo für das geplante Verbrechen entsprechend kommuniziert wird. Damit fallen alle Einzeltäter und Gelegenheitsdelikte schon mal raus und das ist die überwältigende Mehrheit.

Die VDS hat nur dort einen Nutzen, wo man eine oder mehrere Personen einer Organisation ausfindig macht und so Hinweise auf Komplizen bekommen kann. Das betrifft zwar nur einen winzigen Teil der Verbrechen im Land, dafür sind das sehr oft Schwerverbrechen.

Was den Mißbrauch anbelangt, die Daten gibt es ja schon heute, sie werden nur nicht in dieser Form gespeichert - zumindest nicht offiziell. Die Leute an der Quelle haben heute schon Zugriff darauf, nur der Staat nicht.
 
Arkasi am 21.01.2008 10:19 schrieb:
Die VDS hat nur dort einen Nutzen, wo man eine oder mehrere Personen einer Organisation ausfindig macht und so Hinweise auf Komplizen bekommen kann. Das betrifft zwar nur einen winzigen Teil der Verbrechen im Land, dafür sind das sehr oft Schwerverbrechen.

Erwiesener Maßen sind heutzutage die meisten Verbrechen (und auf deren "Aufklärung" kommt es ja an, wenn man mittlerweile der Politik glauben soll) KEINE Einzelstraftaten, sondern stehen direkt oder indirekt im Zusammenhang mit (straff) organisierter Kriminalität.
Das beginnt bei Diebstahl - geht über Raub, Erpressung, Entführung, Rauschgiftdelikte, Wirtschaftskriminalität, Betrug, rassistisch motivierte
Gewalttaten bis hin zu Mord, Auftragsmord und Terrorismus.
Also nix mit: "winziger Teil"....

Was den Mißbrauch anbelangt, die Daten gibt es ja schon heute, sie werden nur nicht in dieser Form gespeichert - zumindest nicht offiziell. Die Leute an der Quelle haben heute schon Zugriff darauf, nur der Staat nicht.
Immer noch nicht richtig... :rolleyes:
 
Arkasi am 21.01.2008 10:19 schrieb:
Wolf-V am 17.01.2008 15:05 schrieb:
..
lt. einer bka studie wird sich die aufklärungsquote durch die vds um max. 0,006 prozent erhöhen, ..
Das Ergebnis der Studie war zu erwarten, schließlich greift die VDS ja nur dort, wo für das geplante Verbrechen entsprechend kommuniziert wird. Damit fallen alle Einzeltäter und Gelegenheitsdelikte schon mal raus und das ist die überwältigende Mehrheit.

Die VDS hat nur dort einen Nutzen, wo man eine oder mehrere Personen einer Organisation ausfindig macht und so Hinweise auf Komplizen bekommen kann. Das betrifft zwar nur einen winzigen Teil der Verbrechen im Land, dafür sind das sehr oft Schwerverbrechen.

Was den Mißbrauch anbelangt, die Daten gibt es ja schon heute, sie werden nur nicht in dieser Form gespeichert - zumindest nicht offiziell. Die Leute an der Quelle haben heute schon Zugriff darauf, nur der Staat nicht.
Hmm.. merkwürdig argumentiert... das bka in einer studie errechnet, dass insgesamt 381 straftaten aufgrund fehlender verkehrsdaten nicht aufgeklärt werden konnten, heißt diese 381 könnten evtl. durch vds aufgeklärt werden, bei der durschnittlichen aufklärungsquote von 55% über alle straftaten hinweg wäre dass eine steigerung von o,ooo6% (tschuldigung hatte zuerst noch ein 0 vergessen).

aber sicher toll wenn 381 straftaten zusätzlich aufgeklärt werden könnten, man sollte dann aber nicht übersehen das jedes jahr 2,8 millionen straftaten nicht aufgeklärt werden können.

und internet ist ja bisher kein rechtsfreier raum, taten durch internet- telefonbetrug, kinderpornographie u.ä. können heute schon zu über 80% aufgeklärt werden.

vds eröffnet also die möglichkeit, dass evtl. 381 straftaten mehr aufgeklärt werden könnten – vielleicht – und das um den preis, dass daten von mehr als 80 mio menschen überwacht werden – mit der gefahr des missbrauches und der gefahr, das die kriminellen den einsatz von Anonysmisierungstechniken fördern.

nicht nur ist das ein ungleichgewicht, es ist nicht unwahrscheinlich, das vds dazu führt, das weniger aufgeklärt werden kann, weil die wirklichen schwerverbrecher gewarnt sind.

und der missbrauch ist heute illegal, sicher existiert da schon einiges, in zukunft potentiert sich aber die möglichkeit des missbrauchs, denn nun ist es relativ einfach an daten heranzukommen, die bisher nur etwas spezialisierteren kräften zugänglich waren...
 
Wolf-V am 21.01.2008 12:52 schrieb:
nicht nur ist das ein ungleichgewicht, es ist nicht unwahrscheinlich, das vds dazu führt, das weniger aufgeklärt werden kann, weil die wirklichen schwerverbrecher gewarnt sind.

und der missbrauch ist heute illegal, sicher existiert da schon einiges, in zukunft potentiert sich aber die möglichkeit des missbrauchs, denn nun ist es relativ einfach an daten heranzukommen, die bisher nur etwas spezialisierteren kräften zugänglich waren...

Eben, das ist es. JETZT kanns ja vielleicht harmols sein... aber man stelle sich vor die NDP oder die Linke oder sonst ein fasischsitsches Regime kommt an die Macht. Dann wirds sehr schell sehr finster.
 
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