AW:
Der Gestzgeber behauptet das. Irgendjemand macht sich jedenfalls strafbar, wenn ein Jugendlicher ein Podukt für Erwachsene besitzt. Entweder der Verkäufer oder die Person, die das Produkt rechtmäßig erworben und dem Jugendlichen gegeben hat.
, weil die auch vor der Indizierung nicht im Besitz dieses Spiels sein durften.
natürlich dürfen sie (sowohl vor als auch nach).
wer behauptet eigentlich immer so was?
Der Gestzgeber behauptet das. Irgendjemand macht sich jedenfalls strafbar, wenn ein Jugendlicher ein Podukt für Erwachsene besitzt. Entweder der Verkäufer oder die Person, die das Produkt rechtmäßig erworben und dem Jugendlichen gegeben hat.