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News - Indiziert: Call of Duty: Modern Warfare 2 und Left 4 Dead 2 auf dem Index

AW:

Ähm vielleicht wurde die Frage hier schon gestellt ... kann sein ich hab mir noch nicht alle Kommentare durchgelesen ...

Aber: Was ist wenn MW2 in Deutschland beschlagnahmt wird? Also ich habe eine Version aus England.
Die muss ich dann aber nicht irgendwie abgeben oder wie ist das?
Ist das nur ein Verkaufs-Verbot oder ein Besitz-Verbot?

Gruß chrisssi
 
AW:

Ähm vielleicht wurde die Frage hier schon gestellt ... kann sein ich hab mir noch nicht alle Kommentare durchgelesen ...

Aber: Was ist wenn MW2 in Deutschland beschlagnahmt wird? Also ich habe eine Version aus England.
Die muss ich dann aber nicht irgendwie abgeben oder wie ist das?
Ist das nur ein Verkaufs-Verbot oder ein Besitz-Verbot?

Gruß chrisssi

Wenn ein Spiel beschlagnahmt wird darfst du es trotzdem behalten. "Nur" der Verkauf ist dann verboten, der Besitz aber nicht.
 
AW:

Call of Duty: Modern Warfare 2 und Left 4 Dead 2 wurden von der BPjM gemäß §23 Abs. 5 des JuSchG vorläufig in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen.

ÄHM. Selbst die dt. Version ist jugendgefährdend.
Deswegen ja des ab 18 Siegel. Insofern versteh ich diesen Schritt net.
 
AW:

Wie ist denn jetzt der Stand der Dinge?
Darf ich mir als Volljähriger die L4D 2 Version von Amazon.uk noch kommen lassen, oder wander ich dann in den Bau, wenn der Zoll zufällig die Lieferung öffnet?

Gibts da schon Erkenntnisse? (ohne Konjunktiv bitte)
 
AW:

Ach was ein Glück da war ich etwas schneller als die BPjM ich kann Charlie Oscar Delta Mike Whiskey 2 ganz ohne Zensur spielen US version sei dank!
 
AW:

Da über Steam in den Staaten bezogen werden kann, kann man den Zoll getrost umgehen und auch als Deutscher die AMI-Version laden.

Diese Indizierung hat mal wieder den symbolischen Faktor und soll halt verhindern das "Kinder" die Boxen davon direkt vor die Nase gehalten bekommen.

Dennoch frage ich mich so langsam wo das Problem sein soll bei einem Spiel welches in einem Kriegssetting spielt und eindeutig nun einmal Gewalt voraussetzt, aber auch oftmals einfach ein stilles schleichern erforderlich macht um die Mission zu lösen.
 
AW:

Nope, nicht richtig, über Steam gibt's nur die deutsche Version, wenn man aus deutschen Landen ordert. Was zusätzlich deswegen ärgerlich ist, dass die Dollar-Preise eins-zu-eins in Euro umgemünzt werden und man somit als Europäer deutlich mehr zahlt als beispielsweise die Amerikaner.
 
AW:

Und wieder 2 Spiele bei denen wie bevormundet werden...Freut mich...
Anscheinend ist das mit der Zensur in den anderen Ländern nicht so, wenn wir ungekürzte Spiele aus Uk oder Ösiland importieren müssen...Meine Fresse..Man sollte sich echt mal um wichtigere Sachen, als um Pixelblut kümmern!
 
AW:

Das Ist doch Dämlich Ist Ja auch Kein Wunder Das Die Spiele Firmen Bankrott Gehen zumindest hier in Deutschland, Ist doch War Hier Wird ja Alles Verboten, Und Wen die Händler Sich nicht an Die Regeln Halte Dann Muss Wieder Der Entwickler Dafür Bösen, Ich Nehme Nicht Jetzt Die Entwickler in Schutz, Aber Wen Man Nach Den deutschen Gesetz Gehen Würde Dann Würden wir Hier in Deutschland Gar keine Spiele Habe. Den Im Ren Spielen Gibt es Auch Gewalt An rempeln oder Unfälle auf der Strecke, illegale Straßen Rennen Alla Need For Speed.
 
AW:

Laut schnittberichte.com sind beide Games auf Listenabschnitt B gelandet.
Das heißt, die beiden Spiele dürfen gar nicht mehr in Deutschland verkauft werden - auch nicht an Erwachsene.
Außerdem könnten beide Spiele beschlagnahmt werden.
Erst dann wäre ein Verkauf für Händler in Deutschland verboten.
Er schreibt ja auch: LISTE B !!!!!!

Zitat: "Liste B: (Öffentliche Liste der Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot) Trägermedien, für die die weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten (nach Ansicht der BPjM)"

Somit gilt für die indizierte (UK) Version absolutes Verbreitungsverbot.

bye, Thomas

PS: Ich hab übrigens nachgesehen. Dass MW2 auf der Liste B steht ist richtig.
 
AW:

gott schütze UK importe
Das mit dem Import geschieht dann halt auf eigenes Risiko. Wenns dumm läuft, kann das Spiel halt vom Zoll beschlagnahmt werden. Siehe mein Eintrag weiter oben.

Ne das stimmt nicht:

Medien, die sich auf der Liste B befinden, unterliegen, entgegen
anderslautenden Gerüchten, keinem Verbreitungsverbot, sondern zunächst
nur den üblichen Indizierungsbeschränkungen. Nur falls es zu einer
bundesweiten Beschlagnahme durch ein Gericht kommt, ist auch die Abgabe
an Erwachsene verboten. Die Einschätzung der Bundesprüfstelle, ob ein
Medium strafgesetzeswidrig ist, ist für Gerichte unverbindlich.

Quelle: Wiki

Ich reich dann noch ne Quelle von der Bpjm homepage nach.

Edit:
Die Liste wird seit dem 01.April 2003 in vier Teilen geführt.

[...]

B) Die Bundesprüfstelle führt in Teil B alle Trägermedien auf, die
sowohl jugendgefährdend sind als auch einen möglicherweise
strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Stellt ein Gericht in einer
rechtskräftigen Entscheidung fest, dass das Medium nicht strafrechtlich
relevant ist, wird es in Liste A gesetzt. Stellt ein Gericht in einer
rechtskräftigen Entscheidung fest, dass ein Medieninhalt strafrechtlich
relevant ist, kommt es noch zusätzlich in die von der Bundesprüfstelle
geführte Liste aller bundesweit beschlagnahmten Medien.


Erst wenn ein Gericht entscheidet können Titel beschlagnahmt werden. Vorher sind Titel auf Liste B genauso verfügbar wie die auf Liste A. Nur sind sie in Gefahr beschlagnahmt zu werden, sobald sich ein Gericht dieser annimmt.




Quelle: http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Jugendmedienschutz/Indizierungsverfahren/verfahrensarten,did=32964.html
 
AW:

gott schütze UK importe
Das mit dem Import geschieht dann halt auf eigenes Risiko. Wenns dumm läuft, kann das Spiel halt vom Zoll beschlagnahmt werden. Siehe mein Eintrag weiter oben.

Ne das stimmt nicht:

Medien, die sich auf der Liste B befinden, unterliegen, entgegen
anderslautenden Gerüchten, keinem Verbreitungsverbot, sondern zunächst
nur den üblichen Indizierungsbeschränkungen. Nur falls es zu einer
bundesweiten Beschlagnahme durch ein Gericht kommt, ist auch die Abgabe
an Erwachsene verboten. Die Einschätzung der Bundesprüfstelle, ob ein
Medium strafgesetzeswidrig ist, ist für Gerichte unverbindlich.

Quelle: Wiki

Ich reich dann noch ne Quelle von der Bpjm homepage nach.

Edit:
Die Liste wird seit dem 01.April 2003 in vier Teilen geführt.

[...]

B) Die Bundesprüfstelle führt in Teil B alle Trägermedien auf, die
sowohl jugendgefährdend sind als auch einen möglicherweise
strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Stellt ein Gericht in einer
rechtskräftigen Entscheidung fest, dass das Medium nicht strafrechtlich
relevant ist, wird es in Liste A gesetzt. Stellt ein Gericht in einer
rechtskräftigen Entscheidung fest, dass ein Medieninhalt strafrechtlich
relevant ist, kommt es noch zusätzlich in die von der Bundesprüfstelle
geführte Liste aller bundesweit beschlagnahmten Medien.


Erst wenn ein Gericht entscheidet können Titel beschlagnahmt werden. Vorher sind Titel auf Liste B genauso verfügbar wie die auf Liste A. Nur sind sie in Gefahr beschlagnahmt zu werden, sobald sich ein Gericht dieser annimmt.




Quelle: http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Jugendmedienschutz/Indizierungsverfahren/verfahrensarten,did=32964.html
Und was sagt uns dann § 18 Abs. 2 Nr. 1 und 2 JuSchG ??

-> http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__18.html

-> http://dejure.org/gesetze/JuSchG/18.html

-> http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Jugendmedienschutz/arbeitsgrundlagen,did=39832.html

Da steht eindeutig "..... Teil B (Öffentliche Liste der Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot) ...."
 
AW:

Also ich hatte eig. nicht vor Call o duty MW 2 zu spielen, aber durch solche Verbote habe ich lust bekommen die US Version zu testen um zu schauen was daran so schlimm ist xD!
 
AW:

Also ich hatte eig. nicht vor Call o duty MW 2 zu spielen, aber durch solche Verbote habe ich lust bekommen die US Version zu testen um zu schauen was daran so schlimm ist xD!
Ich denke mal die Mission "No Russian", wo man Zivilisten erschiessen darf. Allerdings empfinde ich die Reaktion der Bpjm übertrieben, da man nicht gezwungen wird und es schon gar nicht als gute Tat dargestellt wird, sondern auch entsprechende Folgen hat.
 
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