AW:
Dieses Elternprivileg existiert nur bei Titeln mit max. FSK 12... also kann beispielsweise eine Mutter mit ihrem 7 jährigen Sohn in den neuen Harry Potter gehen.
Bei FSK 16 oder 18 gibt es dieses Privileg nicht.
nein.
nachlesen kann man das bspw in dieser
bpjm- broschüre .
falls du anderslautende urteile hast, dann immer her damit.
"Bei Kinofilmen mit der Alterseinstufung „freigegeben ab zwölf Jahren“ wurde ein
sogenanntes Elternprivileg (PG = „parental-guidance“) eingeführt. Dieses ermöglicht,
dass Kinder zwischen 6 und 12 Jahren in Begleitung eines Personen sorgeberechtigten
(z. B. Elternteil, nicht: Erziehungsbeauftragter) Filme im Kino besuchen
können, die eine Alterskennzeichnung „ab zwölf Jahren“ erhalten haben."
Du kannst ja gerne versuchen, mit deiner 10 jährigen Tochter in Rambo 4 zu gehen, dann könnte es aber passieren, das Erziehungspflichten vernachlässigt werden.
"Medieninhalte, die suggestiv fordernd auf Kinder und
Jugendliche einwirken, um sie zu Lebensweisen zu drängen, welche dem
Erziehungsauftrag, der auch die Sorge um das körperliche Wohl umfasst,
widersprechen, erfüllen den Tatbestand der Jugendgefährdung. Solche
Medieninhalte unterlaufen Elternrecht- und -pflicht. Sie nötigen Kinder
und Jugendliche, sich dem Erziehungsbemühen zu entziehen und gefährden
und behindern nachhaltig ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen
und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.Nach
Auffassung der BPjM-Gremien gilt dies für Medieninhalte, die in der
beschriebenen Weise Drogenkonsum und Alkoholmissbrauch verharmlosen
oder verherrlichen sowie in gleicher Weise für bestimmte Inhalte, die
in so genannten Pro-Ana- und Suizidforen zu finden sind.
Das
Propagieren des Selbstmordes hat die BPjM auch aus dem Grunde
indiziert, weil diese Inhalte geeignet sind, bei Kindern und
Jugendlichen falsche Vorstellungen über den Wert des eigenen Lebens
hervorzurufen und zu verstärken (vgl. Scholz/Liesching, Jugendschutz,
Kommentar, 4. Auflage S. 120 Anm.: 2
Zusammengefasst
hat das 12er-Gremium festgestellt, dass Medien als jugendgefährdend
einzustufen sind, die dazu auffordern, sich oder anderen Menschen
(schwere) körperliche Schäden zuzufügen (z.B. Aufforderung zum
Selbstmord, Aufforderung zur Nahrungsverweigerung, die zu extremen
Mangelerscheinungen bis zum Tode führen können [Proanorexie]).
Weiterhin sind solche Medien jugendgefährdend, die ein Verhalten
verherrlichen oder verharmlosen, das zu körperlichen Schäden führen
kann; so z.B. die Verherrlichung von Drogenkonsum und exzessiven
Alkoholkonsums bei Negierung der damit einhergehenden Suchtgefahr und
den möglicherweise eintretenden schweren körperlichen Schäden. Weitere
Folgen sind hier auch mögliche Entwicklungen zu
gemeinschaftsuntauglichen Persönlichkeiten."
Ich würde mich nicht zu sehr auf das Elternprivileg berufen... das ist kein Freifahrtschein, auch wenn du es als solchen darstellst.