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News - Indiziert: Call of Duty: Modern Warfare 2 und Left 4 Dead 2 auf dem Index

AW:

Dieses Elternprivileg existiert nur bei Titeln mit max. FSK 12... also kann beispielsweise eine Mutter mit ihrem 7 jährigen Sohn in den neuen Harry Potter gehen.
Bei FSK 16 oder 18 gibt es dieses Privileg nicht.



nein. ;)
nachlesen kann man das bspw in dieser bpjm- broschüre .

bpjm.jpg


falls du anderslautende urteile hast, dann immer her damit. ;)
 
AW:

epic fail^^

irgendwie arm kunst zu verbieten bzw auf nen index zu setzten...

wie der wächter damals bei der kirche...

mich regst immer nur auf :)
 
AW:

epic fail^^

irgendwie arm kunst zu verbieten bzw auf nen index zu setzten...

wie der wächter damals bei der kirche...

mich regst immer nur auf :)
Man sollte "den Index" nicht mit einem Verbot gleichsetzen, aber das wurde hier im Forum ja schon 10000000000000 geschrieben.
 
AW:

Das ist doch mittlerweile echt schon keine News mehr wert, wenn eine englische Version eines Shooter auf dem Index landet, dass ist leider schon standard.
 
AW:

Sind nicht alle Computerspiele, die keine FSK Prüfung hinter sich haben, automatisch indiziert? Oder sind die nur ab 18 und dürfen beworben werden?

Beispiel ich hohl mir die Import version aus Asien von Street Fighter IV. Diese hat keine FSK Kennzeichnung. Ist diese nun ab 18 und darf beworben werden, oder ist diese indiziert, und er Ladenhersteller darf sie nicht ins Schaufenster stellen?

Edit: Auf Wikipedia steht zur Liste B folgendes: Liste B: (Öffentliche Liste der Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot) Trägermedien , für die die weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten (nach Ansicht der BPjM)

Die Frage ist: Was ist ein absolutes Verbreitungsverbot?

Edit2: bundespruefstelle.de klärt:

Die Liste wird seit dem 01.April 2003 in vier Teilen geführt.

A) [...]

B) Die Bundesprüfstelle führt in Teil B alle Trägermedien auf, die
sowohl jugendgefährdend sind als auch einen möglicherweise
strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Stellt ein Gericht in einer
rechtskräftigen Entscheidung fest, dass das Medium nicht strafrechtlich
relevant ist, wird es in Liste A gesetzt. Stellt ein Gericht in einer
rechtskräftigen Entscheidung fest, dass ein Medieninhalt strafrechtlich
relevant ist, kommt es noch zusätzlich in die von der Bundesprüfstelle
geführte Liste aller bundesweit beschlagnahmten Medien.

http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Jugendmedienschutz/Indizierungsverfahren/verfahrensarten,did=32964.html
 
AW:

Im Endeffeckt ist es völlig egal was die da indizieren und was nich. Jeder bekommt das was er möchte auch. Was ich tragisch finde ist, dass diese Leute dafür Geld bekommen. Es gibt soviel sinnvollere Arbeit ...
 
AW:

Dieses Elternprivileg existiert nur bei Titeln mit max. FSK 12... also kann beispielsweise eine Mutter mit ihrem 7 jährigen Sohn in den neuen Harry Potter gehen.
Bei FSK 16 oder 18 gibt es dieses Privileg nicht.



nein. ;)
nachlesen kann man das bspw in dieser bpjm- broschüre .

bpjm.jpg


falls du anderslautende urteile hast, dann immer her damit. ;)
"Bei Kinofilmen mit der Alterseinstufung „freigegeben ab zwölf Jahren“ wurde ein
sogenanntes Elternprivileg (PG = „parental-guidance“) eingeführt. Dieses ermöglicht,
dass Kinder zwischen 6 und 12 Jahren in Begleitung eines Personen sorgeberechtigten
(z. B. Elternteil, nicht: Erziehungsbeauftragter) Filme im Kino besuchen
können, die eine Alterskennzeichnung „ab zwölf Jahren“ erhalten haben."


Du kannst ja gerne versuchen, mit deiner 10 jährigen Tochter in Rambo 4 zu gehen, dann könnte es aber passieren, das Erziehungspflichten vernachlässigt werden.


"Medieninhalte, die suggestiv fordernd auf Kinder und
Jugendliche einwirken, um sie zu Lebensweisen zu drängen, welche dem
Erziehungsauftrag, der auch die Sorge um das körperliche Wohl umfasst,
widersprechen, erfüllen den Tatbestand der Jugendgefährdung. Solche
Medieninhalte unterlaufen Elternrecht- und -pflicht. Sie nötigen Kinder
und Jugendliche, sich dem Erziehungsbemühen zu entziehen und gefährden
und behindern nachhaltig ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen
und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.Nach
Auffassung der BPjM-Gremien gilt dies für Medieninhalte, die in der
beschriebenen Weise Drogenkonsum und Alkoholmissbrauch verharmlosen
oder verherrlichen sowie in gleicher Weise für bestimmte Inhalte, die
in so genannten Pro-Ana- und Suizidforen zu finden sind.
Das
Propagieren des Selbstmordes hat die BPjM auch aus dem Grunde
indiziert, weil diese Inhalte geeignet sind, bei Kindern und
Jugendlichen falsche Vorstellungen über den Wert des eigenen Lebens
hervorzurufen und zu verstärken (vgl. Scholz/Liesching, Jugendschutz,
Kommentar, 4. Auflage S. 120 Anm.: 28)Zusammengefasst
hat das 12er-Gremium festgestellt, dass Medien als jugendgefährdend
einzustufen sind, die dazu auffordern, sich oder anderen Menschen
(schwere) körperliche Schäden zuzufügen (z.B. Aufforderung zum
Selbstmord, Aufforderung zur Nahrungsverweigerung, die zu extremen
Mangelerscheinungen bis zum Tode führen können [Proanorexie]).
Weiterhin sind solche Medien jugendgefährdend, die ein Verhalten
verherrlichen oder verharmlosen, das zu körperlichen Schäden führen
kann; so z.B. die Verherrlichung von Drogenkonsum und exzessiven
Alkoholkonsums bei Negierung der damit einhergehenden Suchtgefahr und
den möglicherweise eintretenden schweren körperlichen Schäden. Weitere
Folgen sind hier auch mögliche Entwicklungen zu
gemeinschaftsuntauglichen Persönlichkeiten."


Ich würde mich nicht zu sehr auf das Elternprivileg berufen... das ist kein Freifahrtschein, auch wenn du es als solchen darstellst.
 
AW:

Ich würde mich nicht zu sehr auf das Elternprivileg berufen... das ist kein Freifahrtschein, auch wenn du es als solchen darstellst.

ich sehe das elternprivileg auch nicht als freifahrtsschein.
es hat -wie mehrfach erwähnt- (edit: natürlich) seine grenzen.
aber eine generelle strafbarkeit der erziehungsberechtigten gibt es in diesen fällen nicht und nur darum geht es hier.

wer tanz der teufel oder ähnliches als babysitter benutzt, der kann sich sicher nicht darauf berufen - um mal einen extremfall zu konstruieren. ;)
 
AW:

Ich würde mich nicht zu sehr auf das Elternprivileg berufen... das ist kein Freifahrtschein, auch wenn du es als solchen darstellst.

ich sehe das elternprivileg auch nicht als freifahrtsschein.
es hat -wie mehrfach erwähnt- (edit: natürlich) seine grenzen.
aber eine generelle strafbarkeit der erziehungsberechtigten gibt es in diesen fällen nicht und nur darum geht es hier.

wer tanz der teufel oder ähnliches als babysitter benutzt, der kann sich sicher nicht darauf berufen - um mal einen extremfall zu konstruieren. ;)
tanz der teufel ist harmloser als cobra11 oder ein moderner tatort... :B ;)


@topic: war/ist es nicht so, dass eine nicht-geprüfte version sowieso quasi-indiziert ist, was ja auf JEDE importversion zutrifft? ^^ dann is die indizierung der beiden import-versionen ja an sich nur eine formale bestätigung, die vermutlich auf "anzeige" irgendeiner person zustande kam, die wohl wind davon hat, dass viele sich ne importversion besorgen...
 
AW:

Achja... irgendwie kotzt mich dieses Zensur-System in Deutschland schon an. Mittlerweile bin ich weit über 18, kratze an der Mitte 20 und ich fühl mich durch die Behandlung des Staates noch immer bemuttert wie ein umündiger Bürger. Es kotzt mich dermaßen an, dass selbst für die mündigen Bürger eine P18-Version erstellt wird die nicht dem Original gleicht? Warum? Wenn es eh ab 18 ist, darf es nicht an unter 18-jährige verkauft werden. Warum wird dann mir, der über 18 ist, eine andere Version erstellt? Man man .... zum Glück hat Frau von der Leyen amazon.co.uk nicht auf die Liste der Stopschildseite gesetzt. Ach, ich vergaß, mit nem freien DNS-Zugang sieht man die Dinger ja gar nicht ...
 
AW:

Achja... irgendwie kotzt mich dieses Zensur-System in Deutschland schon an. Mittlerweile bin ich weit über 18, kratze an der Mitte 20 und ich fühl mich durch die Behandlung des Staates noch immer bemuttert wie ein umündiger Bürger. Es kotzt mich dermaßen an, dass selbst für die mündigen Bürger eine P18-Version erstellt wird die nicht dem Original gleicht? Warum? Wenn es eh ab 18 ist, darf es nicht an unter 18-jährige verkauft werden. Warum wird dann mir, der über 18 ist, eine andere Version erstellt? Man man .... zum Glück hat Frau von der Leyen amazon.co.uk nicht auf die Liste der Stopschildseite gesetzt. Ach, ich vergaß, mit nem freien DNS-Zugang sieht man die Dinger ja gar nicht ...

Das ist tatsächlich auch eine Sache, die ich am derzeitigen deutschen Jugendschutzsystem nicht nachvollziehen kann.
Rein logisch betrachtet "dürften" FSK 18 Titel den Jugendschutz überhaupt nicht tangieren.
Und selbst wenn ist es einfach äußerst fragwürdig, warum mit zweierlei Maß gemessen wird.

Bestes Beispiel in diesem Fall sind die Verbote der "Alkopops", alkoholische Mischgetränke, die erst ab 18 Jahren verkauft werden.
Warum genau ist Bacardi-Cola noch mal gefährlicher für die Jugend als normaler Bacardi?
 
AW:

Wayne juckts ?
Solange wir noch alle Spiele / Keys importieren bzw. bestellen können !
Left 4 Dead 2 ist einer der besten Shooter aller Zeiten, doch als cut-vers einfach nur langweilig.

Sollen die doch indizieren was die wollen.
Das ist eben Deutschland und daran wird sich nie was ändern !
 
AW:

Achja... irgendwie kotzt mich dieses Zensur-System in Deutschland schon an. Mittlerweile bin ich weit über 18, kratze an der Mitte 20 und ich fühl mich durch die Behandlung des Staates noch immer bemuttert wie ein umündiger Bürger. Es kotzt mich dermaßen an, dass selbst für die mündigen Bürger eine P18-Version erstellt wird die nicht dem Original gleicht? Warum? Wenn es eh ab 18 ist, darf es nicht an unter 18-jährige verkauft werden. Warum wird dann mir, der über 18 ist, eine andere Version erstellt? Man man .... zum Glück hat Frau von der Leyen amazon.co.uk nicht auf die Liste der Stopschildseite gesetzt. Ach, ich vergaß, mit nem freien DNS-Zugang sieht man die Dinger ja gar nicht ...
Das ist tatsächlich auch eine Sache, die ich am derzeitigen deutschen Jugendschutzsystem nicht nachvollziehen kann.
Rein logisch betrachtet "dürften" FSK 18 Titel den Jugendschutz überhaupt nicht tangieren.
Und selbst wenn ist es einfach äußerst fragwürdig, warum mit zweierlei Maß gemessen wird.

Bestes Beispiel in diesem Fall sind die Verbote der "Alkopops", alkoholische Mischgetränke, die erst ab 18 Jahren verkauft werden.
Warum genau ist Bacardi-Cola noch mal gefährlicher für die Jugend als normaler Bacardi?
ihr habt aber schon verstanden, dass es bei der indizierung NICHT um die deutschen versionen der beiden spiele geht? ^^
 
AW:

Achja... irgendwie kotzt mich dieses Zensur-System in Deutschland schon an. Mittlerweile bin ich weit über 18, kratze an der Mitte 20 und ich fühl mich durch die Behandlung des Staates noch immer bemuttert wie ein umündiger Bürger. Es kotzt mich dermaßen an, dass selbst für die mündigen Bürger eine P18-Version erstellt wird die nicht dem Original gleicht? Warum? Wenn es eh ab 18 ist, darf es nicht an unter 18-jährige verkauft werden. Warum wird dann mir, der über 18 ist, eine andere Version erstellt? Man man .... zum Glück hat Frau von der Leyen amazon.co.uk nicht auf die Liste der Stopschildseite gesetzt. Ach, ich vergaß, mit nem freien DNS-Zugang sieht man die Dinger ja gar nicht ...
Das ist tatsächlich auch eine Sache, die ich am derzeitigen deutschen Jugendschutzsystem nicht nachvollziehen kann.
Rein logisch betrachtet "dürften" FSK 18 Titel den Jugendschutz überhaupt nicht tangieren.
Und selbst wenn ist es einfach äußerst fragwürdig, warum mit zweierlei Maß gemessen wird.

Bestes Beispiel in diesem Fall sind die Verbote der "Alkopops", alkoholische Mischgetränke, die erst ab 18 Jahren verkauft werden.
Warum genau ist Bacardi-Cola noch mal gefährlicher für die Jugend als normaler Bacardi?
ihr habt aber schon verstanden, dass es bei der indizierung NICHT um die deutschen versionen der beiden spiele geht? ^^
Indizierung ist doch auch gar nicht das Thema in diesen Beiträgen gewesen...
 
AW:

naja wenns beschlagnahmt wird macht auch keinen großen unterschied bis auf dass das es in de nimma verkauft werden darf! importieren darf man es ja trotzdem da nur der verkauf strafbar is
 
AW:

interessant ist ja an sich, dass das bedeutet, dass die indizierung und evtl. sogar beschlagnahmung alleine aufgrund der flughafen-mission geschehen ist bzw geschehen könnte.

schon ein wenig erstaunlich , da sich die dt. version auch diesbezüglich eigentlich nicht mal grundsätzlich vom original unterscheidet, wenn ich recht informiert bin.
im original MUSS man nicht auf zivilisten schiessen KANN es aber, in der dt. version KANN man es erst gar nicht - ansonsten ist aber alles identisch - war doch so, oder?

und alleine diese tatsache, ich bin fast geneigt zu sagen marginalität, soll also eine dermassen unterschiedliche bewertung rechtfertigen? (usk 18 <--> (evtl.) beschlagnahmung). hmmm.
 
AW:

Ich habe zwar "nur" die deutsche Fassung, trotzdem finde ich das nicht in Ordnung. Dann soll unsere 0815 Regierung die Volljährigkeit auf 21 rauf setzen und fertig. Ich verstehe nicht, warum Spiele die FSK 18 sind noch geschnitten werden müssen....
 
AW:

im original MUSS man nicht auf zivilisten schiessen KANN es aber, in der dt. version KANN man es erst gar nicht - ansonsten ist aber alles identisch - war doch so, oder?
vielleicht ist die intention, dass man bei der mission als spieler GLAUBT, zivilisten erschiessen zu MÜSSEN, und wenn man das tut bekommt man im gegensatz zur dt. version keinerlei rüge...? wenn man da mit dem trupp mitgeht, hat man halt das gefühl "o.k, da muss ich vermutlich als missionsziel sicher mitmachen..."

oder wie ist das denn inzwischen bei titeln wie GTA? kann man da immer noch zivilisten töten INKL blut? denn blut fließt bei MW2 ja. zwar kein splatter, aber deutlich sichtbar.
 
AW:

Aus diesem Grund bestell ich die Spiele meist im Ausland uncut und noch vor dem Erscheinungstermin. Denn eine Indizierung geschieht meist erst im Nachgang. Wenn jetzt sogar ein Verbot kommt, könnte es beim Import ärger geben. Oder die großen Anlieferer weigern sich bei den Titeln generell nach Deutschland zu liefern. Ist dann wohl wie bei Doom und W*lf*nst*in damals xD
 
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