Und natürlich darf ich mit meiner Spiele-Schachtel niemanden den Schädel einschlagen, das ist klar, hat aber (wie das Beispiel oben) nichts mit den Besitzverhältnissen zu tun. Es ist nicht der Autohersteller, der mir die unsachgemäße Nutzung verbietet sondern der Gesetzgeber.
Es gibt Patent- und Urheberrechte, die dem Inhaber einige Privilegien sichern, was auch völlig in Ordnung ist. Es gibt aber auch Verbraucherrechte, die genauso wichtig und legitim sind.
Ich zitiere Wikipedia:
"Der
Erschöpfungsgrundsatz besagt im Immaterialgüterrecht, dass sich ein Schutzrechtsinhaber (etwa eines Patents, einer Marke oder eines Urheberrechts) bezüglich
dieses konkreten Produkts nicht mehr auf sein Schutzrecht berufen kann, sofern es einmal mit dessen Willen in Verkehr gebracht ist."
Sprich: wenn ich ein Spiel kaufe gehört mir zwar nicht das Konzept des Spiels als solches (ich darf es also nicht vermarkten und eigene Kopien in den Handel bringen) sehr wohl aber das erworbene
Werkstück. Das darf ich natürlich auch modifizieren und weiterverkaufen ohne dem ursprünglichen Besitzer dafür Rechenschaft abzulegen.
Dieser Käse ist übrigens noch nicht gegessen:
EuGH: Wilder Schlagabtausch um gebrauchte Softwarelizenzen - Golem.de