Die AGBs sind ungültig, da vor dem Kauf nicht einsehbar (mit AGBs wische ich mir demnach höchstens den Hintern ab).
Der technische Weiterverkaufsschutz verstößt klar gegen den Erschöpfungsgrundsatz, der dieses Weiterverkaufsrecht ausdrücklich garantiert.
Spielepublisher berufen sich hier auf ein Gerichtsurteil, dass nichts Schlimmes daran findet, wenn man den Datenträger zwar verkaufen aber das Spiel aufgrund von Accountbindung nicht nutzen kann. Als Spieler für mich ein klarer Exploit (Ausnutzung einer Gesetzeslücke), die dringend abgedichtet werden müsste, es aufgrund von Lobbyarbeit wohl so schnell nicht wird...
Da Publisher von all dem Bescheid wissen und trotzdem versuchen Kunden mit ihren rechtwidrigen AGBs einzuschüchtern und geltendes Recht auszuhölen, sind das für mich arglistige Betrüger, die mit allen Mitteln bekämpft gehören.
Dann viel Spaß dabei, Batman. Wer sonst keine Probleme hat...
Es sollte auch ohne AGBs klar sein, dass die Software auf den Datenträgern dem Rechteinhaber gehört, in dem Fall dem Publisher des Spiels. Eigentlich ein völlig logischer Gedanke. Versetz dich mal in die der Köpfe der Entwickler und Publisher. Entwickelst du ein Spiel und lässt es über eine Plattform (beispielsweise über Steam) verkaufen, dann gehört dir das Spiel immernoch. Du hast das Recht, zu entscheiden, ob das Spiel überhaupt erst über diese Onlineplattform verkauft werden soll. Du hast das Recht, zu entscheiden,ob dem Spiel ein Support zugute kommt. Du hast das Recht zu entscheiden, ob das Spiel nur von aktiven Plattformnutzern gespielt kann, die z.B. je 50 Erfolge bei 5 anderen Games ergattert haben. Merkste was?
Letzteres Beispiel ist freilich frei erfunden und bewusst übertrieben. Aber Fakt ist: du hast als Entwickler und Publisher die Rechte,
fast alles zu tun, was du mit deiner Software eben anstellen willst. Ob nun ein Nachfolger, der Verkauf der Rechte an andere etc. etc. Auch die Wahl des Kopierschutzes. Vom Kunden gekauft wird nur das Nutzungsrecht. Veränderungen in Form von Mods sind erlaubt, solange etwa Namen usw. des Originals nicht geändert werden. Der Entwickler/Publisher kann auch frei darüber darüber entscheiden, ob ein Remake seines Spiels in Form von Mods oder kostenfreie Fan-Projekte für andere Games erscheinen dürfen.
Was das Beispiel mit dem Auto angeht: Der Hersteller hat ebenfalls Rechte, auch nach Kauf des Autos. Natürlich, das Auto hat man gekauft. Aber auch hier widerum nur das Recht der Nutzung. Nur weil man denkt, das Auto gehört einem selbst, heißt das nicht, dass man über jedes Recht anderer erhaben ist. Ich als Autobesitzer kann keinen originalgetreuen, voll funktionierenden Eigennachbau des Autos fahren, nur weil das Original in meiner Garage steht und es mir gehört. Ich kann nicht mit 180 Sachen über die Straße fahren, obwohl nur 80 erlaubt sind. Ich kann keine Teile anbauen, die nicht erlaubt sind. Der einzige Unterschied zwischen Auto und Spiel ist: Ein Auto hat vier Räder und man kann es weiter verkaufen.
Wirklich, manche scheinen in ihrem Rage-Modus zu vergessen, dass der Kunde eben nicht über das Recht anderer erhaben ist und beim Kauf und Wiederverkauf des Produkts an Regeln gebunden ist, wie in allen anderen Bereichen des Lebens auch.
So, und jetzt haben wir uns alle wieder lieb und konzentrieren uns auf das Wesentliche: Das Spiel selbst, um das es im Test geht.
ME3 sollte allein wegen Origin nicht herunter gewertet werden. Die Plattform hat nichts mit dem Spiel an sich zu tun. Origin ist nur die Vertriebsplattform, mehr nicht. Vielleicht nervig, aber irelevant, um das Spiel als solches zu bewerten. Auch wenn es richtig ist, Origin im Test zu erwähnen.