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Gast1730761802
Gast
Das stellt ja keiner in Frage. Prinzipiell hat ein Kerl nichts in Sanitäranlagen für Frauen zu suchen, auch wenn der Aufenthalt für sich genommen keine Straftat darstellt. Ich war auch schon mal auf der Damentoilette, weil die Männertoilette gerade besetzt war und ich derbst kacken musste. Man hat mich zwar gefragt, was ich da zu suchen hätte, aber ich hab es einfach gesagt, wie es ist und mich gleich in die Kabine verzogen.Du widerlegst nichtmal im Ansatz Nevrions Punkt. Ein Mann hat per se nichts auf der Frauentoilette zu suchen, wenn nun eine Frau sagt, dass der Mann sie auf dem Frauenklo belästigt, dann ist er quasi schuldig per Anwesenheit auf dem Frauenklo.
Der Aufenthalt allein wird also nicht bestraft, egal was die Frau sagt. Hier spielen ja noch andere Faktoren eine Rolle. z.B. guckt der Mann die Frau die ganze Zeit an, nähert er sich ihr unangebracht, fasst er sie an usw.
Okay, führen wir den Gedanken mal weiter: Wir gehen davon, dass ein Typ eine Frau belästigen oder nötigen möchte und ihr daraufhin auf die Frauentoilette folgt. Der vermeintliche Idealfall für den Täter: In den Sanitäranlagen ist sonst keiner. Sie wird belästigt, indem er sie eindeutig anglotzt oder schlimmeres anstellt, und sie ruft gleich um Hilfe. Die Hilfe kommt und es wird auch die Polizei verständigt.Das gilt für eine Transfrau nicht, dort gilt Aussage gegen Aussage. Also ist es für den Mann auf dem Frauenklo immer vorteilhaft sich als Transfrau zu bezeichnen.
Aus den Sanitäranlagen kann er ja nicht so einfach fliehen. Durch das Fenster braucht Zeit und ansonsten gibt es in der Regel nur einen Ausgang. Und dort sind in der Regel auch Menschen. Außerdem sind Sanitäranlagen auch recht hellhörig, sodass man von draußen hören würde, wenn da jemand nach Hilfe schreit.
Der Kerl behauptet nun, sich als Frau zu identifizieren. Was ja per se schon unglaubwürdig klingt, wenn hier laut Aussage der Frau ein Fall von Belästigung vorliegt. Und es würde ihm auch nicht helfen, weil der Straftatbestand der Belästigung trotzdem greift.
Dazu kommt (ich zitiere mich mal selbst):
Und auch in letzterem Fall besteht der Straftatbestand der sexuellen Belästigung trotzdem und "Aussage gegen Aussage" heißt erstmal nicht, dass eine Anzeige nichts bringen würde. Aus oben genannten Gründen. Denn es kommt ja auch drauf an, wie glaubhaft die Aussagen sind. Und ein "Ich bin ne Frau" nach einer Belästigung ist nicht glaubhaft. Da muss man als Jurist und auch als Polizist schon derb dämlich sein, um so eine Ausrede durchgehen zu lassen.Immerhin gibt es ja noch sowas wie Geburtsurkunden und andere Unterlagen, in denen das Geschlecht angegeben ist. Und das zu ändern braucht natürlich auch seine Zeit. Sowas wird ja wohl kaum ungeprüft hingenommen, wenn da ein Mensch vor einem sitzt, der biologisch und anatomisch offensichtlich ein Mann ist und der einem was von "Ich bin eine Frau" erzählt. Die Überprüfung schließt sicher auch das soziale Umfeld ein. Bei der Vernehmung durch die Polizei oder vor Gericht einfach zu sagen "Jo, ich bin ne Frau." wird nichts bringen.
Anders sieht die Sache aus, wenn sich der Täter bereits im Prozess der Geschlechtsangleichung befindet - was ebenfalls nachprüfbar ist - oder diese bereits abgeschlossen hat. Aber spätestens dann ist die Person halt bereits an einem Punkt, auch rechtlich als Frau bezeichnet zu werden.
Lange Rede, kurzer Sinn: Die Behauptung, man würde sich als Frau identifizieren, schützt keinesfalls vor strafrechtlichen Konsequenzen.
Es ist wahrscheinlicher, einer Strafe zu entgehen, wenn man "Ich musste mal kacken. Die Männertoilette ist aber voll. Aber die Frau hat mich gleich angeschrien" sagt, statt "Ich bin ne Frau". Sofern man nicht eindeutige Tätigkeiten an der Frau vorgenommen hat.
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