Das finde ich überhaupt nicht klar. Nach meiner Auffassung ist ein gekauftes Spiel ein Werkstück im Sinne des Erschöpfungsgrundsatzes (
Erschöpfungsgrundsatz im Urheberrecht ) und dieses besitzt der Käufer durchaus. Dies gilt mindestens für auf Datenträgern gekaufte Spiele, bei Downloads streiten sich die Juristen noch (da gibt es vielleicht in 15 Jahren mal eine gesetzliche Regelung, wenn Politiker an der Macht sind, die im 21. Jahrhundert aufgewachsen sind).
Ich würde also nicht ungeprüft alles glauben, was die Industrie uns mit eindeutigen Hintergedanken einreden will...