• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank
  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

    Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!

GTA: San Andreas - Steam-Update macht Speicherstände unbrauchbar und entfernt Inhalte

Bei Verträgen gibt es ja diese Einschränkung bezüglich "unerwarteter Klauseln" - in meiner naiven Rechtssicht ;) gehe ich mal davon aus, daß das a) auch für das nachträgliche Entfernen von Inhalten gilt oder b) es dementsprechend andere Paragraphen gibt.

Letztendlich ist das ja nix anderes als wenn der Tischler nach einem Jahr nochmal wieder kommt, die Tischbeine um 10 und 25cm kürzt und die Schublade wieder mitnimmt. :B

Änderungen in der Art, wie sie jetzt bei GTAVC erfolgt sind, sollten mE jedenfalls nicht möglich sein.

Ist natürlich immer schwierig einen gescheiten Vergleich zu materiefremden Abläufen zu schließen.
Vom Handwerk mal abgesehen gibt es ja auch entsprechende Klauseln in verschiedensten Verträgen in der das nachträgliche Hinzufügen von Leistungen gestattet ist (freie Leistung), ein nachträgliches Einschränken von Leistungen jedoch zur Aufhebung des Vertrags beziehungsweise einem Sonderkündigungsrecht führt.
Wie so oft gibt es keine genaue Handhabe in diesem Fall, da müßte schon jemand genau in diesem Fall klagen, was ich mal arg bezweifle.
Ich gehe mal von aus, daß deren Rechtsabteilung da auch grünes Licht gegeben hat (auch wenn das nichts sagen muß.)
Es ist generell eine bodenlose Frechheit grundlegende Dinge wegzunehmen - wie eine entsprechende gängige Auflösung die FullHD ist - und gleichzeitig auch noch Savestände kaputtzupatchen, in die wahrscheinlich in vielen Fällen sehr viel Zeit gewandert ist. :pissed:
 
Was die Sache mit den Songs bei GTA angeht: Lizensrechte, Erwerb von Lizensen sind eine widerwärtige Angelegenheit die viele Angriffsmöglichkeiten für die unmöglichsten Klagen und Probleme bieten. Siehe jüngst die Sache mit "Space Oddity"-Cover und tausend andere Klagen der Vergangheit bei den man sich an den Kopf greift. Wenn Rockstar mit dem Patch solch einer Problematik aus dem Weg gehen wollen, verstehe ich das vollkommen.
Mit ist jetzt nicht ganz klar, was genau an Lizenzen so widerwärtig sein soll. Wenn man sein Werk mit irgendetwas schmücken möchte, an dem ein anderer das Urheberrecht hält, sind hierfür nur einmal Lizenzgebühren fällig. Ich persönlich kann auf diese ganzen Originalsongs problemlos verzichten, aber für andere ist das ein ganz wichtiger Bestandteil des Spielerlebnisses, also scheint diese Idee prinzipiell keine so schlechte zu sein. Natürlich ist die Lizenzierung üblicherweise begrenzt (entweder zeitlich oder auf eine bestimmte Anzahl von Kopien), aber auch das ist ja normal. Danach muss man die Lizenzen entweder neu verhandeln, das Produkt modifizieren oder die Produktion einstellen. Dagegen hat ja auch in diesem Falle niemand etwas gesagt. Die Kritik richtet sich ausschließlich gegen die Beeinträchtigung von Altbesitzern des Spiels und gegen die generellen handwerklichen Qualitäten des Patches (HD-Auflösung, Savegames).

Wenn Rockstar mit dem Patch solch einer Problematik aus dem Weg gehen wollen, verstehe ich das vollkommen.
Es geht nicht um das DAS, sondern um das WIE - und da gibt es nun wirklich wenig Grund, Rockstar in Schutz zu nehmen. Die potentiellen Probleme mit Lizenzen sind allen - auch Rockstar - von vorneherein wohl bekannt. Wenn sie sich außer Stande sehen, damit vernünftig umzugehen, sollen sie halt in ihren Produkten auf Lizenzierungen besser generell verzichten. Im übrigen war der Community-Shitstorm doch wohl auch für Rockstar so was von vorhersehbar. Dem hätte man einfach schon dadurch etwas Wind aus den Segeln nehmen können, wenn man zusammen mit dem Patch einen kurzen Kommentar dazu abgegeben hätte, anstatt diesen Pfusch einfach unkommentiert auf den Markt zu werfen und (sofern man nicht ständig im Offline-Modus unterwegs ist) zwangsweise zu installieren.
 
Hallo einmal an alle, die wirklich mal gerne wissen, wie es mit Ihrem "Eigentum" des SteamAccounts, bzw. der Spiele in seinem SteamAccount rechtlich aussieht.
Dies ist der Link Zu einem Gerichtsurteil vom Landgericht Berlin, dem 21.01.2014, Aktenzeichen 15 O 56/13.

LG Berlin: Erschöpfungsgrundsatz nicht bzgl. Übertragbarkeit von Nutzerkonten -... - Telemedicus

Hier werdet ihr belehrt, dass Ihr in der Tat nur Nutzungsrechte für die Spiele und den Account habt, jedoch keine Eigentümer im Sinne des BGB seid.
Dieser Link ist leider in einer Sprache verfasst, die ich nicht beherrsche, wenn ich mich jedoch recht erinnere, war die Argumentation des Gerichts vereinfacht gesagt die folgende: Der Erschöpfungsgrundsatz ist nicht tangiert, da man das Spiel ja verkaufen kann (dass es dann nicht funktioniert ist nebensächlich). Sollte sich eine derart absurde Rechtsauslegung durchsetzen, wäre m.M.n. Klärung durch den Gesetzgeber dringend erforderlich, aber da können wir wohl frühstens in 10 Jahren mit rechnen (wenn im Bundestag Leute sitzen, die wissen, was das Internet ist).

Nun ja, Änderungen und damit Fähigkeiten und Funktionen entfernen gehören bei einem MMO nun mal dazu. Schliesslich gibt es mit jedem Addon neue und wenn man da nicht mal ordentlich durchpflügt und ausmistet, wird es unübersichtlich.
Ich würde hier aus rein praktischen Gründen unterscheiden zwischen einer Client-Software, die ohne einen Server-Dienst nicht funktioniert und einer allein lauffähigen Software. Der Trend geht ja leider dahin, ohne Not aus letzterem ersteres zu machen (Sim City), aber das ist eine andere Geschichte...
 
Möchte ich, ja. Deine Kommentare, gerade gg. Moderatoren und andere COs, sind manchmal ziemlich grenzwertig ... egal wie subtil verpackt. Wenn überhaupt.

Oh Gott jetzt kapier ich das.
Ich kusche nicht genug vor dir weil du Moderator bist.
Ich dachte du würdest momentan als Privatnutzer schreiben.
Ohjemine.
Kleine Info - unter normalen Umständen um als Moderator besonders wichtig oder ernst genommen zu werden, sollte man vielleicht nicht den Moderatorenjob mit der eigenen Meinung fröhlich mischen, sondern das komplett trennen.
Zu allermindestens nicht auch noch selber besonders gerne spitzfindige oder angreifende Kommentare abgeben - muß dich sonst ein anderer Moderator moderieren wie?
Das ist echt nicht schwer zu trennen, sogar ich konnte das in unserem alten Battlefieldforum und da gings um einiges heißer zu.


Wenn du weitere Fragen hast, gern per PM ... in Ordnung? :]
Ne danke, ich bin voll im Bilde, alle Fragen die ich je zu deiner Person oder deinen Inhalten hatte, sind ausführlichst beantwortet
Aufgrund der unglaublichen Furcht von dir XTREME BANNING't zu werden, stell ich die Kommunikation mit dir komplett ein und ignoriere dich und deine anscheinend privaten Beiträge komplett.
 
Mach dich bitte nicht lächerlich und schalt einen Gang zurück.

Fakt ist, das du bereits in der Vergangenheit verbal gg. Moderatoren in diesem Forum ausgeteilt hast. Meistens ohne Sinn und Verstand. Solche User merkt man sich einfach und bewertet ihre Beiträge eben anders, als man es bei "normalen" Usern machen würde.

Meinst du es wäre mir wichtig, ob du "vor mir kuschst" oder sonst was? Du, als Person, bist mir doch völlig egal. D.h. warum sollte ich dich bannen? Auf welcher Grundlage? :B

Schlussendlich sind alle Beiträge in diesem Forum vom Privatmenschen Rabowke, denn schlussendlich bin ich ein normaler User. Nicht mehr, nicht weniger.
 
Dieser Link ist leider in einer Sprache verfasst, die ich nicht beherrsche, wenn ich mich jedoch recht erinnere, war die Argumentation des Gerichts vereinfacht gesagt die folgende: Der Erschöpfungsgrundsatz ist nicht tangiert, da man das Spiel ja verkaufen kann (dass es dann nicht funktioniert ist nebensächlich). Sollte sich eine derart absurde Rechtsauslegung durchsetzen, wäre m.M.n. Klärung durch den Gesetzgeber dringend erforderlich, aber da können wir wohl frühstens in 10 Jahren mit rechnen (wenn im Bundestag Leute sitzen, die wissen, was das Internet ist).
Klingen tut das natürlich zunächst mal völlig absurd, aber die Logik hinter dem Urteil ist eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen. Der entscheidende Satz ist der folgende:

"... Es ist urheberrechtlich unbedenklich, wenn der Urheber sein Werk oder Werkstücke, die sein Werk verkörpern, so gestaltet, dass diese nur auf bestimmte Art und Weise genutzt werden können, und die Weiterveräußerung des Originals des Werks oder von ihm in Verkehr gebrachter Werkstücke durch den Ersterwerber infolge ihrer konkreten Ausgestaltung eingeschränkt ist oder faktisch ganz ausscheidet, weil wegen der beschränkten Nutzungsmöglichkeiten ein nennenswertes Interesse nachfolgender Erwerber nicht besteht. ..."

Das heißt nichts anderes als dass die beschränkte Nutzbarkeit eines Spiels immanenter Teil des Werks und damit Teil des künstlerischen Ausdrucks ist und eben nicht etwas, das diesem Werk in irgendeiner Weise auf Vertriebsebene nachgelagert wäre. Das ist in etwa so als würdest Du eine Skulptur kaufen, die am 1.1.2015 explodiert, oder ein Gemälde, das sich im Laufe der nächsten zehn Jahre selber zersetzt. Wenn der Künstler das so beabsichtigt und Dich vor dem Kauf auch darüber informiert hat, musst Du mit den Konsequenzen einfach leben. Dass das Werk damit für nachfolgende Käufer immer uninteressanter bzw. - wenn die Skulptur erst einmal explodiert oder das Gemälde vollständig zersetzt ist - sogar vollkommen wertlos wird, ist dafür nicht maßgeblich. Es ist halt einfach Teil des Werks.

Ob das tatsächlich eine angemessene oder sinnvolle Weise ist, Computerspiele - die eben nun einmal genauso sehr ein technisches Produkt wie etwas urheberrechtlich Geschütztes sind - zu betrachten, darüber lässt sich natürlich streiten. Aber es entbehrt zumindest nicht jeglicher Logik.

Ironischerweise ist diese Interpretation sogar umso naheliegender, je mehr man Computerspiele als Kunst und je weniger man sie als reinen Gebrauchsgegenstand betrachtet ...
 
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Wenn der Künstler das so beabsichtigt und Dich vor dem Kauf auch darüber informiert, musst Du mit den Konsequenzen einfach leben.
Stimmt. Aber bei Software wird der Privatanwender leider selten vor dem Kauf über allfällige Bedingungen und Einschränkungen informiert. Das ändert sich erst mit dem Kauf via Online-Plattform, wobei auch da ein Akzeptieren des EULA je nach Gerichtsentscheid nicht als "gelesen und verstanden" aufgefasst werden muss. Auch nicht dann, wenn man den Text durchscrollen muss, um ihn akzeptieren zu können.
 
Mit ist jetzt nicht ganz klar, was genau an Lizenzen so widerwärtig sein soll. Wenn man sein Werk mit irgendetwas schmücken möchte, an dem ein anderer das Urheberrecht hält, sind hierfür nur einmal Lizenzgebühren fällig. Ich persönlich kann auf diese ganzen Originalsongs problemlos verzichten, aber für andere ist das ein ganz wichtiger Bestandteil des Spielerlebnisses, also scheint diese Idee prinzipiell keine so schlechte zu sein.
Welche Songs da laufen, ist letztendlich egal - aber das Gesamtwerk GTAVC beinhaltet nun mal alle diese Songs. Wenn das Nutzungsrecht der Lizenzen dafür ablaufen kann, so daß man selbst bereits verkauften Lizenzen in Zukunft den Zugang zu diesen vom Gesetz her verwehren muß (was ich jetzt mal ganz stark bezweifle), dann läuft da definitiv etwas komplett falsch.

Natürlich ist die Lizenzierung üblicherweise begrenzt (entweder zeitlich oder auf eine bestimmte Anzahl von Kopien), aber auch das ist ja normal.
Von einer zeitlichen Begrenzung für Lizenzen für die Verwendung von Fremdmaterial bei multimedialen Medien, die verkauft oder nutzungs-lizensiert werden, höre ich gerade zum ersten Mal. Eigentlich kenne ich nur Fälle, in denen die Verwendung komplett kritisiert und rückgängig gemacht wird (Siehe mein Beispiel in einem anderen Thread).

Ich würde hier aus rein praktischen Gründen unterscheiden zwischen einer Client-Software, die ohne einen Server-Dienst nicht funktioniert und einer allein lauffähigen Software. Der Trend geht ja leider dahin, ohne Not aus letzterem ersteres zu machen (Sim City), aber das ist eine andere Geschichte...
Diablo 3 funktioniert auch nicht ohne Server. Dennoch würde ich das in einer deutlichen Abgrenzung zu MMOs sehen. In einem MMO wie WoW könnte man theoretisch auch Azeroth sprengen und nicht mehr bespielbar machen - einen solcher radikaler Schnitt wäre bei Diablo 3 völlig unangebracht. Da wäre eine Zerstörung eher als Handlung in Richtung Diablo 4 sinnvoll.
 
... wobei auch da ein Akzeptieren des EULA je nach Gerichtsentscheid nicht als "gelesen und verstanden" aufgefasst werden muss. Auch nicht dann, wenn man den Text durchscrollen muss, um ihn akzeptieren zu können.
Das ist eh wieder so ein Punkt:
Wer von euch hat in den letzten zehn Jahren auch nur eine einzige "bestätigte" EULA komplett gelesen? Wieso steht da nicht einfach so was drin wie "Sie dürfen das Spiel spielen, auszugsweise in sozialen Medien darüber berichten und sonst nichts." (kompletter adhoc Text)?
 
Welche Songs da laufen, ist letztendlich egal - aber das Gesamtwerk GTAVC beinhaltet nun mal alle diese Songs. Wenn das Nutzungsrecht der Lizenzen dafür ablaufen kann, so daß man selbst bereits verkauften Lizenzen in Zukunft den Zugang zu diesen vom Gesetz her verwehren muß (was ich jetzt mal ganz stark bezweifle), dann läuft da definitiv etwas komplett falsch.
Da sind wir uns vollkommen einig, aber das ist garantiert auch nicht so! Daher kommt ja der ganze Ärger, dass Rockstar etwas gemacht haben, wozu sie gesetzlich nicht verpflichtet waren (oder halt, was nicht besser wäre, dass sie sich den Lizenzgebern gegenüber zu etwas verpflichtet haben, das zum einen vollkommen unüblich und zum anderen krass verbraucherfeindlich ist).

Von einer zeitlichen Begrenzung für Lizenzen für die Verwendung von Fremdmaterial bei multimedialen Medien, die verkauft oder nutzungs-lizensiert werden, höre ich gerade zum ersten Mal.
In dem speziellen Kontext mag das in der Tat etwas unüblich sein, ist aber ansonsten üblich. Man sollte auch etwas vorsichtig sein, weil man die juristischen Hintergründe eben nicht genau kennt. Es kann ja zum Beispiel auch sein, dass ein Label aufgekauft wird. Wenn dann zeitlich zunächst unbegrenzte Lizenzerteilungen sich nicht automatisch auf den Käufer des Labels übertragen (was in einigen Ländern ja durchaus der Fall sein kann), kann es erforderlich werden, Lizenzen neu zu verhandeln. Hat der Lizenznehmer darauf keinen Bock, lässt er sie halt einfach verfallen. Aber das ist natürlich alles nur Spekulation. In jedem Fall kann man von Rockstar verlangen, dass sie dieses Vorgehen ihren Kunden gegenüber begründen. Dass diese durch die Angst vor plötzlichen Inhaltsstreichungen auch von zukünftigen Käufen Abstand nehmen könnten, sollte dort doch wohl auch dem größten Vollidioten klar sein.
 
Man hätte den Altkäufern von GTA SA wenigstens ehrlich sagen können:
fooled.jpg
 
Das heißt nichts anderes als dass die beschränkte Nutzbarkeit eines Spiels immanenter Teil des Werks und damit Teil des künstlerischen Ausdrucks ist und eben nicht etwas, das diesem Werk in irgendeiner Weise auf Vertriebsebene nachgelagert wäre. Das ist in etwa so als würdest Du eine Skulptur kaufen, die am 1.1.2015 explodiert, oder ein Gemälde, das sich im Laufe der nächsten zehn Jahre selber zersetzt. Wenn der Künstler das so beabsichtigt und Dich vor dem Kauf auch darüber informiert hat, musst Du mit den Konsequenzen einfach leben.
Aber im Falle des Spiels ist es ja genau nicht immanent sondern dem Werk auf Vertriebsebene nachgelagert. Deswegen kann man den Mechanismus ja so leicht cracken. Das funktioniert bei einem MMO beispielsweise, wo die Abhängigkeit vom Online-Dienst tatsächlich immanent ist, nämlich nicht mehr (man kann es zwar cracken, nur was macht man dann damit?). Was die Beispiele mit den Künstlern angeht: ich würde beide Produkte nicht kaufen, wenn ich Bescheid wüsste, und ganz sicher reklamieren, wenn ich von den Einschränkungen erst im Kleingedruckten nach dem Öffnen der Verpackung erfahren würde. Wenn es im Land irgendwann gängige Praxis wäre, nur noch explodierende Skulpturen zu verkaufen, würde ich mir vom Gesetzgeber zudem ein Eingreifen wünschen...

Diablo 3 funktioniert auch nicht ohne Server. Dennoch würde ich das in einer deutlichen Abgrenzung zu MMOs sehen.
Das ist eben genau so ein Beispiel von einer theoretisch allein lauffähigen Software, die bewusst in eine Client-Software verwandelt wurde und zwar zum einseitigen Schaden des Spielers. Ich halte dieses Vorgehen für ausgesprochen kundenfeindlich und mache einen großen Bogen um solche Spiele.
 
Aber im Falle des Spiels ist es ja genau nicht immanent sondern dem Werk auf Vertriebsebene nachgelagert. Deswegen kann man den Mechanismus ja so leicht cracken.
Dass ein Bestandteil - mechanisch oder technisch - leicht zu entfernen oder zu deaktivieren ist, ist für den Umstand, dass es vor dem Hintergrund des Urheberrechts als Teil des Werks betrachtet wird, aber offenbar nicht maßgeblich. Um bei dem Beispiel zu bleiben: Trüge die Skulptur ein Schwert in einer Hand, das man einfach entfernen kann, so bliebe dieses trotzdem Teil des Gesamtwerks.

Wenn es im Land irgendwann gängige Praxis wäre, nur noch explodierende Skulpturen zu verkaufen, würde ich mir vom Gesetzgeber zudem ein Eingreifen wünschen...
Ich fürchte mittlerweile, dieser Zug ist längst abgefahren. Physische Medien sind out, zeitliche begrenzte und nicht übertragbare Nutzungsrechte hingegen in. Das Streaming von Musik überträgt doch bereits das Konzept von Steam und Co. in ziemlich analoger Weise auf die Musikwelt. CDs und Spiele konntest Du in der Vergangenheit gebraucht verkaufen, mit Deinem iTunes- oder Steam-Account (oder Teilen davon) ist das hingegen nicht mehr möglich, wenn es nach dem Willen der Industrie geht. Insgesamt war der Widerstand von Staaten und Verbrauchern in der Vergangenheit derart halbherzig, dass ich da die Hoffnung längst aufgegeben habe. Da werden halt munter Tatsachen geschaffen, die man irgendwann genauso achselzuckend wird akzeptieren müssen wie die Kriege oder den Klimawandel auf dieser Welt, wobei das immerhin existenzielle Probleme sind ...
 
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ach GottRabowke du bist ja echt niedlich. Auf unliebsamme Faken nicht eingehen aber wegen der Rechtschreibung Flamen. Mach du nur das du Unsinn redest wurde ja Eindeutig bewiesen also was solls.

Was das LG Berlin in einem Einzelfall entscheidet ist unerheblich. Es kommt oft vor das Niedere Instanzen irgendwelchen Unsinn machen und das durchaus im Wissen das egal was sie entscheiden das eben kein Grundsatzurteil ist.
 
ach GottRabowke du bist ja echt niedlich. Auf unliebsamme Faken nicht eingehen aber wegen der Rechtschreibung Flamen. Mach du nur das du Unsinn redest wurde ja Eindeutig bewiesen also was solls.

Was das LG Berlin in einem Einzelfall entscheidet ist unerheblich. Es kommt oft vor das Niedere Instanzen irgendwelchen Unsinn machen und das durchaus im Wissen das egal was sie entscheiden das eben kein Grundsatzurteil ist.

nur mal so am Rande:
1. flamen ja wenn nur ihr beide so wie Ihr auf Krawall gebürstet seid
2. wurdest du freundlich darauf hingewiesen das deine Rechtschreibung eklatante Mängel aufweißt, die man nicht mehr ignorieren kann
3. Ignorierst auch du grade Fakten, nämlich das der Rabowke keine Ignoriert, sondern offen sagt das er grade keine Zeit hat, ein kleiner aber dezenter Unterschied
 
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Wenn ihr Fakten wollt :) Das nachträgliche Beschneiden von gekauften/gemieteten Spieleinhalten ist ganz große "Sche*ße", Zum Glück hab ich das Spiel natürlich auf Disk.
 
ach GottRabowke du bist ja echt niedlich. Auf unliebsamme Faken nicht eingehen aber wegen der Rechtschreibung Flamen. Mach du nur das du Unsinn redest wurde ja Eindeutig bewiesen also was solls.
Mausibär, ich hab nicht geflamed oder dich fertig gemacht, sondern dich höflich gebeten, etwas mehr auf die Art und Weise deiner Texte zu achten.

Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Was das LG Berlin in einem Einzelfall entscheidet ist unerheblich. Es kommt oft vor das Niedere Instanzen irgendwelchen Unsinn machen und das durchaus im Wissen das egal was sie entscheiden das eben kein Grundsatzurteil ist.
So unerheblich kann die Entscheidung nicht sein, schlussendlich hat selbst der EuGH Dienste wie Steam explizit aus der Regelung ausgenommen. Ich persönlich finde ja die Begründung vom EuGH in Bezug auf Steam, "Mehrleistung", diskussionswürdig, ändert aber nichts an der Tatsache, dass die von dir genannte Rechtsprechung hier nicht greift, das LG Berlin dies sogar nochmal bestätigt hat.

Des Weiteren wäre es sicherlich interessant zu klären, was genau in der EULA eines jeden Spiels steht, die du fast immer abnickst. Wenn wir geklärt haben, was drin steht, können wir uns gern nochmal damit beschäftigen, ob die Inhalte mit EU Recht vereinbar sind oder nicht.

Du siehst also, oder auch nicht, dass das Ganze nicht so einfach ist ...
 
Das Streaming von Musik überträgt doch bereits das Konzept von Steam und Co. in ziemlich analoger Weise auf die Musikwelt. CDs und Spiele konntest Du in der Vergangenheit gebraucht verkaufen, mit Deinem iTunes- oder Steam-Account (oder Teilen davon) ist das hingegen nicht mehr möglich, wenn es nach dem Willen der Industrie geht.

Da ich mich mit dieser Thematik nicht auskenne, frage ich mal interessiert nach: ist es nicht technisch ziemlich einfach gestreamte Musik "aufzunehmen", sprich lokal abzuspeichern und dann ggf. auch zu verschenken etc.? Reine Neugier, ich habe mit so etwas keine Erfahrung...
 
Da ich mich mit dieser Thematik nicht auskenne, frage ich mal interessiert nach: ist es nicht technisch ziemlich einfach gestreamte Musik "aufzunehmen", sprich lokal abzuspeichern und dann ggf. auch zu verschenken etc.? Reine Neugier, ich habe mit so etwas keine Erfahrung...

Ja, es ist einfach. Selbst wenn es intern die ausgeklügelsten Kopierschutz-Mechanismen geben würde....spätestens am analogen Audioaugang(gängen) ist Schluss mit dem Kopierschutz. Das macht es natürlich NICHT legal - dürfte aber wohl klar sein.
 
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