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alu355
Gast
Bei Verträgen gibt es ja diese Einschränkung bezüglich "unerwarteter Klauseln" - in meiner naiven Rechtssicht gehe ich mal davon aus, daß das a) auch für das nachträgliche Entfernen von Inhalten gilt oder b) es dementsprechend andere Paragraphen gibt.
Letztendlich ist das ja nix anderes als wenn der Tischler nach einem Jahr nochmal wieder kommt, die Tischbeine um 10 und 25cm kürzt und die Schublade wieder mitnimmt.
Änderungen in der Art, wie sie jetzt bei GTAVC erfolgt sind, sollten mE jedenfalls nicht möglich sein.
Ist natürlich immer schwierig einen gescheiten Vergleich zu materiefremden Abläufen zu schließen.
Vom Handwerk mal abgesehen gibt es ja auch entsprechende Klauseln in verschiedensten Verträgen in der das nachträgliche Hinzufügen von Leistungen gestattet ist (freie Leistung), ein nachträgliches Einschränken von Leistungen jedoch zur Aufhebung des Vertrags beziehungsweise einem Sonderkündigungsrecht führt.
Wie so oft gibt es keine genaue Handhabe in diesem Fall, da müßte schon jemand genau in diesem Fall klagen, was ich mal arg bezweifle.
Ich gehe mal von aus, daß deren Rechtsabteilung da auch grünes Licht gegeben hat (auch wenn das nichts sagen muß.)
Es ist generell eine bodenlose Frechheit grundlegende Dinge wegzunehmen - wie eine entsprechende gängige Auflösung die FullHD ist - und gleichzeitig auch noch Savestände kaputtzupatchen, in die wahrscheinlich in vielen Fällen sehr viel Zeit gewandert ist.