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GTA: San Andreas - Steam-Update macht Speicherstände unbrauchbar und entfernt Inhalte

Ggf. gehe ich später auf deinen Beitrag ein, aber eine kleine Bitte hab ich an dich: kannst du bitte etwas auf Rechtschreibung achten? Dein aktueller Beitrag strengt beim lesen etwas an ... :|
 
Aber das ist IMO eine andere Baustelle, Kern der Diskussion war, ob ein Publisher ein Update veröffentlichen kann, was einige Inhalte entfernt. ;)

Sicher kann er das. Das passiert auch gar nicht mal so selten. Die Frage ist, ob er die Käufer zur Installation dieses Updates zwingen darf, und das obwohl das Spiel auch ohne Update in vollem Umfang nutzbar wäre. Davon ausgehend ist die allgemeinere Frage aufgekommen, wem das gekaufte Spiel eigentlich gehört. Die Antwort auf diese Frage könnte bei der Klärung der spezielleren Frage zwar helfen, ist aber auch unabhängig davon relevant.

Für mich als Nicht-Jurist zeigt der Vorfall einfach mal wieder deutlich, dass es schlecht ist, sich in seinem Spielvergnügen unnötigerweise von einer Gegenseite und deren guten Willen abhängig zu machen. Wäre das Spiel DRM-frei könnte jeder selbst entscheiden, welche Updates er installiert.
 
Ggf. gehe ich später auf deinen Beitrag ein, aber eine kleine Bitte hab ich an dich: kannst du bitte etwas auf Rechtschreibung achten? Dein aktueller Beitrag strengt beim lesen etwas an ... :|

Das ist aber ein guter Scherz.
Sollte das aber tatsächlich ernst gemeint sein, bitte ich doch um die gleiche Sorgfalt beim Verfassen deiner Texte.
Interpunktion, Grammatik und Rechtschreibung werden in deinem Satz auch nicht gerade "gepflegt".

Möchtest du meinen Text hier bitte auch gleich korrigieren?
Ist eine gute Übung.

:rolleyes:
 
Da tun sich ja Abgründe auf.... wenn man deiner ja shcon wiederlegten annahme folgen würde und annimmt das eine Software nicht gekauft werden kann sondern eben nur eine Nutzungserlaubnis dann kann man die natürlich auch wiederrufen. Außerdem wurde weiter oben schon genau davon gesprochen... nur weil du das nicht geschrieben hat heist das nicht das es kein anderer hat. Vielleicht einfach mal die Posts der anderen Lesen.

Ja, es wurde davon gesprochen - aber davon, dass es theoretisch möglich wäre - was in der Praxis genau dafür notwendig wäre, ist natürlich eine andere Sache.

Bsp.:
Blizzard may revoke your license to use Battle.net and/or the Games if you violate, or assist others in violating, the license limitations set forth below. You agree that you will not, in whole or in part or under any circumstances, do the following:

Wahrscheinlich gibt es auch in Offlinespielen teilweise solche Klauseln - nur wie gesagt, stellt sich die Frage, ob sich dies mit deutschem / österreichischem oder welchem Recht auch immer, vereinbaren lässt.


btw kann ich mir nicht vorstellen, dass man Software so ohne Weiteres einfach vermieten / verwerten darf ..
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist aber ein guter Scherz.
Sollte das aber tatsächlich ernst gemeint sein, bitte ich doch um die gleiche Sorgfalt beim Verfassen deiner Texte.[...
Das ist zwar jetzt nicht Thema dieser Diskussion, allerdings nehm ich mir dann doch das Recht heraus und behaupte, dass meine Texte hier leichter zu lesen sind. :)
 
Hallo einmal an alle, die wirklich mal gerne wissen, wie es mit Ihrem "Eigentum" des SteamAccounts, bzw. der Spiele in seinem SteamAccount rechtlich aussieht.
Dies ist der Link Zu einem Gerichtsurteil vom Landgericht Berlin, dem 21.01.2014, Aktenzeichen 15 O 56/13.

LG Berlin: Erschöpfungsgrundsatz nicht bzgl. Übertragbarkeit von Nutzerkonten -... - Telemedicus

Hier werdet ihr belehrt, dass Ihr in der Tat nur Nutzungsrechte für die Spiele und den Account habt, jedoch keine Eigentümer im Sinne des BGB seid.
Steam hat daher auch das Recht, unter entsprechenden Gründen, euch Teile, oder sogar den ganzen Account zu sperren.
Der eigentliche Fall, der hier vor Gericht war, ist jedoch die Tatsache, dass ihr die Spiele in eurem Account, sowie diesen selbst, nicht ohne Zustimmung des Accountbereibers verkaufen könnt.

Die Frage ist, ob er die Käufer zur Installation dieses Updates zwingen darf, und das obwohl das Spiel auch ohne Update in vollem Umfang nutzbar wäre.

Wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, ist dies Tatsächlich zulässig, da es sich bei den Spielen in den Steam-Accounts nur um ABO's handelt, die auf dem neusten Stand gehalten werden dürfen.

Somit ist das letzte Update von Rockstar-Games, auch wenn übel für die User ist, so komplett in Ordnung.

In Zeiten des Onlinezwangs, sind von diesem Update-Patch Problemen bald alle Spiele von großen Herstellern betroffen, da auch sie einen Accout vorraussetzen, mind. den vom Publisher. Die Updates kommen dann halt über diesen Account.
Letztlich sind nur alle Spiele und alle alten Spiele davon ausgeschlossen, die diesem Account-Zwang noch nicht unterlegen sind.
 
Gibt es einen Grund, warum du hier lächerliche Spitzen von dir gibst? Ich glaube nicht, dass du dir das erlauben kannst. :)
 
Man "besitzt" das Spiel ja nicht. Man darf es nur gegen Bezahlung solange spielen, wie Gabe Newell es einem in seiner grenzenlosen Güte gestattet. Steam kann dir nicht nur Teile des Spiels sondern jederzeit auch das ganze Spiel wegnehmen. Oder alle deine Spiele. Hast du den Nutzungsvertrag nicht gelesen?
Das ändert nichts daran, daß du das Nutzungsrecht an einem Spiel erworben hast, welches jetzt weniger Inhalte hat als zu der Zeit, als es dir angeboten wurde. Sprich: Die vereinbarte Gegenleistung hat sich nach der Zahlung geändert. Das ist wider allem, was man als Käufer erwartet und es würde mich sehr wundern, wenn das keine gerichtlichen Konsequenzen hat.
 
Das ändert nichts daran, daß du das Nutzungsrecht an einem Spiel erworben hast, welches jetzt weniger Inhalte hat als zu der Zeit, als es dir angeboten wurde. Sprich: Die vereinbarte Gegenleistung hat sich nach der Zahlung geändert. Das ist wider allem, was man als Käufer erwartet und es würde mich sehr wundern, wenn das keine gerichtlichen Konsequenzen hat.
Was ist denn die vereinbarte Gegenleistung? Das vollumfängliche Produkt? Wie ich schon oben zu Bonkic meinte, dürfte nach dieser Logik kein Update mehr veröffentlicht bzw. automatisch eingespielt werden, wenn es der Nutzer nicht abnickt.

Nehmen wir WoW: Blizzard verändert ständig Dinge, entfernt diese aus dem Spiel und patcht das auf dem Server. Der User kann das Client-Update verweigern, kann dann aber nicht mehr spielen.

-> Deiner Meinung nach könnte man gegen dieses Vorgehen 'juristisch' vorgehen. Ich bezweifel das sehr stark, denn hier schließt sich der Kreis der Argumentation: du bist nicht Eigentümer des Urheberwerks geworden, sondern lediglich Nutznießer an der dir überlassenen Sache.
 
Naja, in erster Instanz ist es aber erstmal so einfach: du hast mit dem Erwerb von Spiel / Software kein Eigentum an dieser erworben, sondern ein Nutzungsrecht.
...
In wieweit jetzt einige Musikstücke ein Spiel gravierend prägen, mag ich jetzt an dieser Stelle nicht diskutieren ... das ist in etwa so, als wenn Blizzard mal wieder an WoW rumpatcht und hier bestimmte Funktionen entfernt / verändert.
Nun ja, Änderungen und damit Fähigkeiten und Funktionen entfernen gehören bei einem MMO nun mal dazu. Schliesslich gibt es mit jedem Addon neue und wenn man da nicht mal ordentlich durchpflügt und ausmistet, wird es unübersichtlich.

Hingegen Inhalte bei einem Nicht MMO zu entfernen, ist ein anderes Kaliber, denn
a) rechnet der Kunde nicht damit
b) hat er eine Lizenz für das Spiel in der Art erworben, wie es beworben wurde. Wer weiß, vielleicht haben sogar die Songs der Gruppe X den Ausschlag gegeben, die jetzt alle entfernt wurden.
c) plötzlich eine vorher unterstütze Auflösung nicht mehr zu unterstützen, ist nicht nur seltsam und unverständlich, sondern schlichtweg eine Frechheit.
d) das schon an Kunstfälschung/schändung grenzt. Musikuntermalung kann bei Medien stark den Gesamteindruck prägen, mitunter sogar essentiell zur Handlung beitragen (Brütal Legend) - man stelle sich beispielsweise vor, das Star Wars Thema würde nachträglich in Spiel Intros durch die Tetris Melodie ersetzt oder in einem Guardians of the Galaxy Spiel gäbe es statt "Ooga Chaka Ooga Chaka ..." den neuesten Song von Justin Bieber oder Lady Gaga ... :$

Gut, daß ich die GTAs ua wegen dem Rockstar Club schon immer boykottiert habe (alleine schon aus dem Grund, daß ich nicht noch einen Spiele Account (und einen entsprechenden Client?) irgendwo brauche).
 
Was ist denn die vereinbarte Gegenleistung? Das vollumfängliche Produkt?
Die Gegenleistung ist das Produkt so, wie es beim Kauf der Lizenz beworben wurde.
Wenn das eine deutlich ausgezeichnete "Early Access" (oä) Version ist, muß ich damit rechnen, letztendlich ein ganz anderes Spiel erhalten zu können.

Bei allen anderen gilt:
Wenn auf der Produktseite zb was von "100 Songs im Spiel" steht, ggfalls auch Künstler genannt werden, dann müssen diese auch im Produkt auftauchen.
Wenn da steht: "native 1920x1080 Unterstützung", dann muß diese gegeben sein.
 
Es ist zwar löblich, das dir durchaus bewusst ist, das bei einem MMO Inhalte entfernt werden können. Anderen mag das aber ggf. nicht bewusst sein. ;)

Der Gesetzgeber unterscheidet aber nicht zwischen MMO oder anderen Genres, sondern betrachtet Software als Software. D.h. entweder hat der Entwickler das Recht Inhalte aus seinem Werk zu entfernen, oder nicht. Eine Unterteilung, ggf. sogar noch Genres, sollte es bei Software nicht geben und wird es hoffentlich auch nicht.

MMn hat der Entwickler jederzeit das Recht, sein Werk zu verändern, wenn das eigentliche Bestimmung des Produkts nicht verändert wird. Beispiel wurde im Verlauf der Diskussion auch gebraucht: Word dient nach einem Update nicht mehr zum erstellen von Texten, sondern, Beispiel, zum Bearbeiten von Bildern. Ausschließlich.
 
Du hättest doch schon stutzig werden müssen, dass du z.B. ein Spiel nicht gg. Entgelt vermieten darfst. Wäre die Software durch den Kauf des Datenträgers ( ggf. auch Download! ) dein Eigentum, dürftest du es rein rechtlich auch vermieten.
Da muss man nicht unbedingt stutzig werden. ;)

Wenn ich eine DVD/BD im Laden kaufe, dann steht auf der Rückseite meist auch sinngemäss: "Dieses Produkt ist nur zum privaten Gebrauch nutzbar, öffentliche Vorführungen und/oder Verleih sind nicht gestattet.".

D.h.: Ich kaufe ein Produkt und erwerbe damit Besitz und Eigentum an diesem einen ganz speziellem von mir gekauften Exemplar sowie eine eingeschränkte (eben nur privat) Nutzungserlaubnis. Kauf und Vermieteinschränkung schliessen sich also nicht gegenseitig aus. ;)

Was ist denn die vereinbarte Gegenleistung? Das vollumfängliche Produkt? Wie ich schon oben zu Bonkic meinte, dürfte nach dieser Logik kein Update mehr veröffentlicht bzw. automatisch eingespielt werden, wenn es der Nutzer nicht abnickt.

Nehmen wir WoW: Blizzard verändert ständig Dinge, entfernt diese aus dem Spiel und patcht das auf dem Server. Der User kann das Client-Update verweigern, kann dann aber nicht mehr spielen.
Ich bin jetzt nicht der MMO-Spieler, aber zumindest bei WoW steht in Blizzards EULA (die ja alle WoW-Spieler gelesen und abgenickt haben wenn sie auf den entsprechenden Bestätigungsbutton klicken^^) folgender Satz:

"Blizzard Entertainment und/oder Blizzard behalten sich das Recht vor, das Spiel unter den unten in Ziffer 9 genannten Voraussetzungen zu aktualisieren, zu modifizieren oder abzuändern."

Ob das so oder so ähnlich auch in der EULA/AGB von San Andreas stand weiß ich nicht, wage ich aber mal zu bezweifeln.
 
Der Gesetzgeber unterscheidet aber nicht zwischen MMO oder anderen Genres, sondern betrachtet Software als Software. D.h. entweder hat der Entwickler das Recht Inhalte aus seinem Werk zu entfernen, oder nicht. Eine Unterteilung, ggf. sogar noch Genres, sollte es bei Software nicht geben und wird es hoffentlich auch nicht.
Bei Verträgen gibt es ja diese Einschränkung bezüglich "unerwarteter Klauseln" - in meiner naiven Rechtssicht ;) gehe ich mal davon aus, daß das a) auch für das nachträgliche Entfernen von Inhalten gilt oder b) es dementsprechend andere Paragraphen gibt.

Letztendlich ist das ja nix anderes als wenn der Tischler nach einem Jahr nochmal wieder kommt, die Tischbeine um 10 und 25cm kürzt und die Schublade wieder mitnimmt. :B

Änderungen in der Art, wie sie jetzt bei GTAVC erfolgt sind, sollten mE jedenfalls nicht möglich sein.
 
Gibt es einen Grund, warum du hier lächerliche Spitzen von dir gibst? Ich glaube nicht, dass du dir das erlauben kannst. :)

Gehts noch?
Ich kommentiere das sogar extra noch nachträglich in dem ich es augenzwinkernd bestätige was du sagst und du kommst dann aufgeplustert und willst mir erzählen was ich mir erlauben kann?
Habe ich etwa andere Leute mit dem Vorschlaghammer "ABER DIE RECHTSCHREIBUNG!" bearbeitet weil die Argumente ausgehen?
 
Ja, vielen Dank. Sehr gut sogar.

Ich kommentiere das sogar extra noch nachträglich in dem ich es augenzwinkernd bestätige was du sagst und du kommst dann aufgeplustert und willst mir erzählen was ich mir erlauben kann?
Möchte ich, ja. Deine Kommentare, gerade gg. Moderatoren und andere COs, sind manchmal ziemlich grenzwertig ... egal wie subtil verpackt. Wenn überhaupt.

Habe ich etwa andere Leute mit dem Vorschlaghammer "ABER DIE RECHTSCHREIBUNG!" bearbeitet weil die Argumente ausgehen?
Sicherlich nicht. Eher ganz im Gegenteil. Normalerweise rufe ich die Leute zur Ruhe, die deine besagte "Rechtschreibkeule" rausholen. In dem Fall empfand ich den Beitrag wirklich als anstrengend zu lesen und ich denke es ist durchaus mein Recht, dies zu äußern.

Wenn du weitere Fragen hast, gern per PM ... in Ordnung? :]
 
Man sollte die "Ware" Software nicht versuchen mit "weltlichen" Verkaufsgütern zu vergleichen. Hier ist man in einem Bereich angelangt, der auf einer abstrakten Ebene evolutionären Gegebenheiten (Survival of the fittest) etc. und Möglichkeiten folgt, allerdings kann hier halt jeder "Gott" spielen und seine Schöpfung ändern wie er lustig ist. Und dieses Recht auf Veränderung im nachhinein ist Standart; aus meiner Warte ist man sogar ziemlich dumm, sich dies in seiner eigenen EULA nicht zu sichern.

Was die Sache mit den Songs bei GTA angeht: Lizensrechte, Erwerb von Lizensen sind eine widerwärtige Angelegenheit die viele Angriffsmöglichkeiten für die unmöglichsten Klagen und Probleme bieten. Siehe jüngst die Sache mit "Space Oddity"-Cover und tausend andere Klagen der Vergangheit bei den man sich an den Kopf greift. Wenn Rockstar mit dem Patch solch einer Problematik aus dem Weg gehen wollen, verstehe ich das vollkommen.
 
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