Aber das ist IMO eine andere Baustelle, Kern der Diskussion war, ob ein Publisher ein Update veröffentlichen kann, was einige Inhalte entfernt.
Ggf. gehe ich später auf deinen Beitrag ein, aber eine kleine Bitte hab ich an dich: kannst du bitte etwas auf Rechtschreibung achten? Dein aktueller Beitrag strengt beim lesen etwas an ...
Da tun sich ja Abgründe auf.... wenn man deiner ja shcon wiederlegten annahme folgen würde und annimmt das eine Software nicht gekauft werden kann sondern eben nur eine Nutzungserlaubnis dann kann man die natürlich auch wiederrufen. Außerdem wurde weiter oben schon genau davon gesprochen... nur weil du das nicht geschrieben hat heist das nicht das es kein anderer hat. Vielleicht einfach mal die Posts der anderen Lesen.
Blizzard may revoke your license to use Battle.net and/or the Games if you violate, or assist others in violating, the license limitations set forth below. You agree that you will not, in whole or in part or under any circumstances, do the following:
Das ist zwar jetzt nicht Thema dieser Diskussion, allerdings nehm ich mir dann doch das Recht heraus und behaupte, dass meine Texte hier leichter zu lesen sind.Das ist aber ein guter Scherz.
Sollte das aber tatsächlich ernst gemeint sein, bitte ich doch um die gleiche Sorgfalt beim Verfassen deiner Texte.[...
Die Frage ist, ob er die Käufer zur Installation dieses Updates zwingen darf, und das obwohl das Spiel auch ohne Update in vollem Umfang nutzbar wäre.
Das ist zwar jetzt nicht Thema dieser Diskussion, allerdings nehm ich mir dann doch das Recht heraus und behaupte, dass meine Texte hier leichter zu lesen sind.
Das ändert nichts daran, daß du das Nutzungsrecht an einem Spiel erworben hast, welches jetzt weniger Inhalte hat als zu der Zeit, als es dir angeboten wurde. Sprich: Die vereinbarte Gegenleistung hat sich nach der Zahlung geändert. Das ist wider allem, was man als Käufer erwartet und es würde mich sehr wundern, wenn das keine gerichtlichen Konsequenzen hat.Man "besitzt" das Spiel ja nicht. Man darf es nur gegen Bezahlung solange spielen, wie Gabe Newell es einem in seiner grenzenlosen Güte gestattet. Steam kann dir nicht nur Teile des Spiels sondern jederzeit auch das ganze Spiel wegnehmen. Oder alle deine Spiele. Hast du den Nutzungsvertrag nicht gelesen?
Was ist denn die vereinbarte Gegenleistung? Das vollumfängliche Produkt? Wie ich schon oben zu Bonkic meinte, dürfte nach dieser Logik kein Update mehr veröffentlicht bzw. automatisch eingespielt werden, wenn es der Nutzer nicht abnickt.Das ändert nichts daran, daß du das Nutzungsrecht an einem Spiel erworben hast, welches jetzt weniger Inhalte hat als zu der Zeit, als es dir angeboten wurde. Sprich: Die vereinbarte Gegenleistung hat sich nach der Zahlung geändert. Das ist wider allem, was man als Käufer erwartet und es würde mich sehr wundern, wenn das keine gerichtlichen Konsequenzen hat.
Wie ich schon oben zu Bonkic meinte, dürfte nach dieser Logik kein Update mehr veröffentlicht bzw. automatisch eingespielt werden, wenn es der Nutzer nicht abnickt.
Nun ja, Änderungen und damit Fähigkeiten und Funktionen entfernen gehören bei einem MMO nun mal dazu. Schliesslich gibt es mit jedem Addon neue und wenn man da nicht mal ordentlich durchpflügt und ausmistet, wird es unübersichtlich.Naja, in erster Instanz ist es aber erstmal so einfach: du hast mit dem Erwerb von Spiel / Software kein Eigentum an dieser erworben, sondern ein Nutzungsrecht.
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In wieweit jetzt einige Musikstücke ein Spiel gravierend prägen, mag ich jetzt an dieser Stelle nicht diskutieren ... das ist in etwa so, als wenn Blizzard mal wieder an WoW rumpatcht und hier bestimmte Funktionen entfernt / verändert.
Die Gegenleistung ist das Produkt so, wie es beim Kauf der Lizenz beworben wurde.Was ist denn die vereinbarte Gegenleistung? Das vollumfängliche Produkt?
Da muss man nicht unbedingt stutzig werden.Du hättest doch schon stutzig werden müssen, dass du z.B. ein Spiel nicht gg. Entgelt vermieten darfst. Wäre die Software durch den Kauf des Datenträgers ( ggf. auch Download! ) dein Eigentum, dürftest du es rein rechtlich auch vermieten.
Ich bin jetzt nicht der MMO-Spieler, aber zumindest bei WoW steht in Blizzards EULA (die ja alle WoW-Spieler gelesen und abgenickt haben wenn sie auf den entsprechenden Bestätigungsbutton klicken^^) folgender Satz:Was ist denn die vereinbarte Gegenleistung? Das vollumfängliche Produkt? Wie ich schon oben zu Bonkic meinte, dürfte nach dieser Logik kein Update mehr veröffentlicht bzw. automatisch eingespielt werden, wenn es der Nutzer nicht abnickt.
Nehmen wir WoW: Blizzard verändert ständig Dinge, entfernt diese aus dem Spiel und patcht das auf dem Server. Der User kann das Client-Update verweigern, kann dann aber nicht mehr spielen.
Bei Verträgen gibt es ja diese Einschränkung bezüglich "unerwarteter Klauseln" - in meiner naiven Rechtssicht gehe ich mal davon aus, daß das a) auch für das nachträgliche Entfernen von Inhalten gilt oder b) es dementsprechend andere Paragraphen gibt.Der Gesetzgeber unterscheidet aber nicht zwischen MMO oder anderen Genres, sondern betrachtet Software als Software. D.h. entweder hat der Entwickler das Recht Inhalte aus seinem Werk zu entfernen, oder nicht. Eine Unterteilung, ggf. sogar noch Genres, sollte es bei Software nicht geben und wird es hoffentlich auch nicht.
Gibt es einen Grund, warum du hier lächerliche Spitzen von dir gibst? Ich glaube nicht, dass du dir das erlauben kannst.
Ja, vielen Dank. Sehr gut sogar.Gehts noch?
Möchte ich, ja. Deine Kommentare, gerade gg. Moderatoren und andere COs, sind manchmal ziemlich grenzwertig ... egal wie subtil verpackt. Wenn überhaupt.Ich kommentiere das sogar extra noch nachträglich in dem ich es augenzwinkernd bestätige was du sagst und du kommst dann aufgeplustert und willst mir erzählen was ich mir erlauben kann?
Sicherlich nicht. Eher ganz im Gegenteil. Normalerweise rufe ich die Leute zur Ruhe, die deine besagte "Rechtschreibkeule" rausholen. In dem Fall empfand ich den Beitrag wirklich als anstrengend zu lesen und ich denke es ist durchaus mein Recht, dies zu äußern.Habe ich etwa andere Leute mit dem Vorschlaghammer "ABER DIE RECHTSCHREIBUNG!" bearbeitet weil die Argumente ausgehen?