FossilZ am 21.03.2007 18:14 schrieb:WERBUNG!
san1 am 21.03.2007 18:15 schrieb:Ne guck mal da Steht 0,00€
DonBarcal am 21.03.2007 18:26 schrieb:san1 am 21.03.2007 18:15 schrieb:Ne guck mal da Steht 0,00€
Sicherlich werden die Versandkosten ca. 1800 € betragen.
Edit: Mal ne rechtliche Frage: Online-Angebote sind doch rechtsverbindlich?
Icefighter am 21.03.2007 18:31 schrieb:"Irrtümer und Änderungen vorbehalten."
Icefighter am 21.03.2007 18:31 schrieb:"Irrtümer und Änderungen vorbehalten."
§ 4 Vertragsschluss
Die Angebote von Ultraforce auf der Website sind freibleibend. Damit ist Ultraforce im Falle der Nichtverfügbarkeit nicht zur Leistung verpflichtet. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt jedoch dann zustande, sofern Ultraforce die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt hat.
GorrestFump am 21.03.2007 18:36 schrieb:Icefighter am 21.03.2007 18:31 schrieb:"Irrtümer und Änderungen vorbehalten."
Aus den AGB:
§ 4 Vertragsschluss
Die Angebote von Ultraforce auf der Website sind freibleibend. Damit ist Ultraforce im Falle der Nichtverfügbarkeit nicht zur Leistung verpflichtet. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt jedoch dann zustande, sofern Ultraforce die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt hat.
Die Bestätigungsemail ist gerade angekommen
(PC: 0€ , Versandkosten 30,50€)
-> vertragliche Bindung entstanden? Laut AGB §4 - JA!
Wahrscheinlich liefern sie einfach nicht, oder verlangen per Nachnahme den Tatsächlichen Preis...
GorrestFump am 21.03.2007 18:36 schrieb:Icefighter am 21.03.2007 18:31 schrieb:"Irrtümer und Änderungen vorbehalten."
Aus den AGB:
§ 4 Vertragsschluss
Die Angebote von Ultraforce auf der Website sind freibleibend. Damit ist Ultraforce im Falle der Nichtverfügbarkeit nicht zur Leistung verpflichtet. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt jedoch dann zustande, sofern Ultraforce die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt hat.
Die Bestätigungsemail ist gerade angekommen
(PC: 0€ , Versandkosten 30,50€)
-> vertragliche Bindung entstanden? Laut AGB §4 - JA!
Wahrscheinlich liefern sie einfach nicht, oder verlangen per Nachnahme den Tatsächlichen Preis...
Freaky22 am 21.03.2007 18:41 schrieb:GorrestFump am 21.03.2007 18:36 schrieb:Icefighter am 21.03.2007 18:31 schrieb:"Irrtümer und Änderungen vorbehalten."
Aus den AGB:
§ 4 Vertragsschluss
Die Angebote von Ultraforce auf der Website sind freibleibend. Damit ist Ultraforce im Falle der Nichtverfügbarkeit nicht zur Leistung verpflichtet. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt jedoch dann zustande, sofern Ultraforce die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt hat.
Die Bestätigungsemail ist gerade angekommen
(PC: 0€ , Versandkosten 30,50€)
-> vertragliche Bindung entstanden? Laut AGB §4 - JA!
Wahrscheinlich liefern sie einfach nicht, oder verlangen per Nachnahme den Tatsächlichen Preis...
ABER das ist ein offensichtlicher Fehler daher kann auf grund dieses Fehlers kein Vertrag zu stande kommen, weil es von Kunden aus eine bewusste Täuschung wäre..
Ja in dem Sinne das du eine Ware zu einem offensichtlich weit unter dem üblichen Preis kaufen wolltest... z.b. ähnlich wie wenn man preisschilder von schuhen vertauscht...GorrestFump am 21.03.2007 18:43 schrieb:Freaky22 am 21.03.2007 18:41 schrieb:GorrestFump am 21.03.2007 18:36 schrieb:Icefighter am 21.03.2007 18:31 schrieb:"Irrtümer und Änderungen vorbehalten."
Aus den AGB:
§ 4 Vertragsschluss
Die Angebote von Ultraforce auf der Website sind freibleibend. Damit ist Ultraforce im Falle der Nichtverfügbarkeit nicht zur Leistung verpflichtet. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt jedoch dann zustande, sofern Ultraforce die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt hat.
Die Bestätigungsemail ist gerade angekommen
(PC: 0€ , Versandkosten 30,50€)
-> vertragliche Bindung entstanden? Laut AGB §4 - JA!
Wahrscheinlich liefern sie einfach nicht, oder verlangen per Nachnahme den Tatsächlichen Preis...
ABER das ist ein offensichtlicher Fehler daher kann auf grund dieses Fehlers kein Vertrag zu stande kommen, weil es von Kunden aus eine bewusste Täuschung wäre..
Hmmm, versteh nicht ganz wie ich als Kunde da bewusst getäuscht hätte.
Freaky22 am 21.03.2007 18:46 schrieb:Ja in dem Sinne das du eine Ware zu einem offensichtlich weit unter dem üblichen Preis kaufen wolltest... z.b. ähnlich wie wenn man preisschilder von schuhen vertauscht...
san1 am 21.03.2007 18:50 schrieb:Die Bestätigungsemail ist gerade angekommen
(PC: 0€ , Versandkosten 30,50€)
-> vertragliche Bindung entstanden? Laut AGB §4 - JA!
Wenn das Funktioniert und es Durchkommt Beiß ich mir in den Arsch.
Wenn der Rechner Ankommt ein Foto mit Beleg hier ins Forum Stellen sonst glaub ich das nicht!
Wahrscheinlich liefern sie einfach nicht, oder verlangen per Nachnahme den Tatsächlichen Preis...