Nali_WarCow
Spiele-Professor/in
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Europäischer Gerichtshof überprüft Jugendschutzsystem
Mal schauen, was in ein / zwei Jahren daraus geworden ist.
Ganzer Artikel auf heise.deKonkret geht es um einen laufenden Rechtsstreit, bei dem ein Konkurrent einem Internet-Versandhaus untersagen lassen will, über dessen Internetpräsenz japanische Comics auf DVD oder Videokassetten ohne Prüfung durch die FSK zu vertreiben. Die verklagte Firma führt die Anime aus Großbritannien ein, wo sie durch das dortige FSK-Pendant, das British Board of Film Classification (BBFC) auf ihre Jugendfreiheit hin getestet und für Jugendliche ab 15 Jahren freigeben wurden. Die Bildträger tragen einen entsprechenden Aufkleber des BBFC. Eine Prüfung durch die FSK selbst lässt das beklagte Online-Versandhaus nicht durchführen, sodass auch der Altersfreigabe-Sticker der deutschen Einrichtung fehlt.
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Beim Jugendschutzgesetz, erklären die Richter weiter, gelte es aber zu berücksichtigen, dass es die Einfuhr und den Verkauf ungeprüfter Bildträger hierzulande nicht gänzlich verbietet. Nur bei bestimmten Vertriebswegen wie dem Versandhandel werde die Verkaufserlaubnis von einer Prüfung der Jugendfreiheit durch die FSK oder eine staatliche Stelle abhängig gemacht. Die Kammer hat dennoch Zweifel von der Vereinbarkeit eines Vertriebsverbots der DVDs und Kassetten mit dem EG-Vertrag.
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Gemäß dem Verhältnismäßigkeitsprinzip sei aber in dem behandelten Fall erst zu prüfen, ob der Jugendschutz nicht auch durch ein milderes Mittel, nämlich die Anerkennung der Altersprüfung durch einen anderen Mitgliedsstaat, Rechnung getragen werden "kann und muss".
Mal schauen, was in ein / zwei Jahren daraus geworden ist.