• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Europäischer Gerichtshof überprüft Jugendschutzsystem

Nali_WarCow

Spiele-Professor/in
Mitglied seit
26.10.2000
Beiträge
13.768
Reaktionspunkte
1
Europäischer Gerichtshof überprüft Jugendschutzsystem

Konkret geht es um einen laufenden Rechtsstreit, bei dem ein Konkurrent einem Internet-Versandhaus untersagen lassen will, über dessen Internetpräsenz japanische Comics auf DVD oder Videokassetten ohne Prüfung durch die FSK zu vertreiben. Die verklagte Firma führt die Anime aus Großbritannien ein, wo sie durch das dortige FSK-Pendant, das British Board of Film Classification (BBFC) auf ihre Jugendfreiheit hin getestet und für Jugendliche ab 15 Jahren freigeben wurden. Die Bildträger tragen einen entsprechenden Aufkleber des BBFC. Eine Prüfung durch die FSK selbst lässt das beklagte Online-Versandhaus nicht durchführen, sodass auch der Altersfreigabe-Sticker der deutschen Einrichtung fehlt.
[...]
Beim Jugendschutzgesetz, erklären die Richter weiter, gelte es aber zu berücksichtigen, dass es die Einfuhr und den Verkauf ungeprüfter Bildträger hierzulande nicht gänzlich verbietet. Nur bei bestimmten Vertriebswegen wie dem Versandhandel werde die Verkaufserlaubnis von einer Prüfung der Jugendfreiheit durch die FSK oder eine staatliche Stelle abhängig gemacht. Die Kammer hat dennoch Zweifel von der Vereinbarkeit eines Vertriebsverbots der DVDs und Kassetten mit dem EG-Vertrag.
[...]
Gemäß dem Verhältnismäßigkeitsprinzip sei aber in dem behandelten Fall erst zu prüfen, ob der Jugendschutz nicht auch durch ein milderes Mittel, nämlich die Anerkennung der Altersprüfung durch einen anderen Mitgliedsstaat, Rechnung getragen werden "kann und muss".
Ganzer Artikel auf heise.de

Mal schauen, was in ein / zwei Jahren daraus geworden ist. :B
 
AW: Europäischer Gerichtshof überprüft Jugendschutzsystem

ist nur die frage, wie die kulturellen einflüsse mitbeachtet werden können und müsen... in manchen ländern sind dinge jugendfrei, die hier einen aufschrei erzeugen würden, und umgekehrt. selbst innerhalb der EU.

vielleicht als kompromiß "einstufung plus 2 jahre" oder so was... 2 jahre als puffer? und wenn's eh "adult"-rating hat halt ab18.
 
AW: Europäischer Gerichtshof überprüft Jugendschutzsystem

Herbboy am 08.09.2006 16:20 schrieb:
ist nur die frage, wie die kulturellen einflüsse mitbeachtet werden können und müsen... in manchen ländern sind dinge jugendfrei, die hier einen aufschrei erzeugen würden, und umgekehrt. selbst innerhalb der EU.

vielleicht als kompromiß "einstufung plus 2 jahre" oder so was... 2 jahre als puffer? und wenn's eh "adult"-rating hat halt ab18.
Bei NS-Zeichen kann ich es ja verstehen. Aber ansonsten gibt es ein einheutliches System für ganz Europa: PEGI
Nur Deutschland braucht da noch die USK. :rolleyes:

Außerdem geht es ja auch noch um solche Fälle: Willst du - aus welchen Gründen auch immer - z.B. die UK Version von FIFA haben, dann darf selbst das Game nur an Personen über 18 verkauft werden. Kein USK-Zeichen -> ab 18.
 
Zurück